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16.590 Beiträge in 3.301 Themen
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Neuestes Mitglied: NeewayRorry

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Autor Thema: KDV Antrag zurückziehen  (Gelesen 1509 mal)
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« am: 13. Dezember 2010, 20:56:19 »

Hallo Smiley,

ich war bei meinem Musterungstermin nur bei der ärtzlichen Untersuchung(T2)weil ich den KDV Antrag schon mit hatte.
Am 1.10.10 habe ich dann meinen Zivildienst angetreten und wurde in den ersten Wochen von der Arbeit und den Mitarbeitern schon bitter enttäuscht.
Vor ein paar Wochen bekam ich dann einen Anruf von meiner damaligen Ausbilderin die mir ein Jobangebot bei einer Tochterfirma vorgeschlagen hat.Die Arbeitsstelle soll ich am 1.02.11 antreten unter der Voraussetzung,dass ich im Januar noch eine Woche Eingelernt werde.

Die 5 Tage Sonderurlaub die mir zustehen habe ich bereits für ein Probearbeiten genommen und auf der Zivildienststelle gab es danach auch nur Stress, weil ich 5 Tage weg war.

Die Möglichkeit auf diese Arbeitstelle will ich mir nicht nehmen lassen, deswegen habe ich mir überlegt meinen KDV Antrag zu zurück zu ziehen,habe allerdings Bedenken das ich noch eingezogen werde.

Wenn ich eingezogen werde, kann ich da noch einen Antrag auf Nachmusterung stellen?

oder

ist es zur Zeit unwahrscheinlich das ich noch wegen 3 Monaten zum Bund gehen muss?

hat jemand ne bessere Lösung?

Ich bitte um eure Hilfe

Grüße

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franzl
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« Antworten #1 am: 13. Dezember 2010, 21:50:28 »

Wann war die Musterung? Das wäre in deinem Fall wichtig.
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« Antworten #2 am: 13. Dezember 2010, 22:00:57 »

Das war im Juni 2010
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franzl
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« Antworten #3 am: 14. Dezember 2010, 01:34:27 »

Das war im Juni 2010

Also...du könntest einen begründeten Antrag auf eine Überprüfungsuntersuchung stellen, wenn du der Meinung bist, dass sich dein Gesundheitszustand seit der Musterung geändert hat. Einen rechtlichen Anspruch darauf hast du allerdings nicht, da die Musterung vor weniger als 2 Jahren war.

Die Chance, eine Einberufung zum Grundwehrdienst einberufen zu werden, ist ziemlich gering..aber nicht ganz unmöglich.

Ich selbst bin Mitte Nov. aus dem Zivildienst entlassen worden nach einem Verzicht auf meine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer...und bin auch damit theoretisch einberufbar. Zum 1.1. haben sie mich nicht geholt...und ich glaube persönlich nicht, dass sie noch Leute einberufen werden gegen ihren Willen...aber absolute Sicherheit besteht nicht.

Warte lieber Mittwoch ab...da erfahren wir mehr von dem eigentlichen Gesetz.
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svennie
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« Antworten #4 am: 14. Dezember 2010, 11:01:52 »

Die Möglichkeit auf diese Arbeitstelle will ich mir nicht nehmen lassen, deswegen habe ich mir überlegt meinen KDV Antrag zu zurück zu ziehen,habe allerdings Bedenken das ich noch eingezogen werde.

Wenn ich eingezogen werde, kann ich da noch einen Antrag auf Nachmusterung stellen?

Auch von mir der Rat, noch den Gesetzentwurf der Bundesregierung abzuwarten, dann Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer (nicht: Rücknahme des KDV-Antrages) und dann ggf. Antrag auf Überprüfungsuntersuchung stellen oder - abhängig vom Wortlaut des Gesetzes - auch nicht.

ist es zur Zeit unwahrscheinlich das ich noch wegen 3 Monaten zum Bund gehen muss?

Unwahrscheinlich.
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« Antworten #5 am: 14. Dezember 2010, 12:37:51 »

Hey,

Ich danke euch beiden für die hilfreichen Antworten.
Mal schauen wie es morgen aussieht.

Danke Smiley

Grüße
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« Antworten #6 am: 14. Dezember 2010, 18:32:32 »

Hey,

wie stelle ich einen Antrag auf den Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. An wen? wie? was? und was muss ich beachten?

danke Smiley
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franzl
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« Antworten #7 am: 14. Dezember 2010, 19:08:51 »

Hey,

wie stelle ich einen Antrag auf den Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. An wen? wie? was? und was muss ich beachten?

danke Smiley

Du schreibst einfach einen ganz normalen Brief an das Bundesamt für den Zivildienst. (Es ist nebenbei kein Antrag...sondern eine Erklärung. Ein Antrag kann abgelehnt werden.)

Als ich es gemacht habe, war es sehr kurz und knapp:

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich verzichte hiermit auf meine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, da die Gewissensgründe, die dazu geführt haben, nicht mehr bestehen.

MFG...bla bla bla
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« Antworten #8 am: 15. Dezember 2010, 11:28:46 »

kann jemand das Ergebniss der Regierung des heutigen Tages Posten?

Grüße
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svennie
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« Antworten #9 am: 15. Dezember 2010, 11:37:40 »

kann jemand das Ergebniss der Regierung des heutigen Tages Posten?

Grüße

Wehrpflicht einschließlich der Musterungsverfahren sollen zum 1.7.2011 ausgesetzt werden, der Zivildienst ebenfalls. Für den Spannungs- und Verteidigungsfall soll es einen Automatismus geben, wonach die Wehrpflicht dann automatisch wieder in Kraft tritt.

Jetzt ist noch der genaue Wortlaut des Gesetzentwurfes abzuwarten und es ist natürlich anzunehmen, dass die Behörden angewiesen werden, niemanden mehr gegen seinen Willen nur zur Grundausbildung (also Diensteintritt 1.4. oder später) einzuberufen. Auch die Musterungsverfahren könnten ja schon vorher schleichend weniger werden, Probleme könnte es ja geben, wenn die Musterungen zwar (formalgesetzlich) ausgesetzt werden, aber aus verschiedensten Gründen im EInzelfall nicht rechtzeitig abgeschlossen werden können (notwendige Facharztuntersuchungen etc.).
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« Antworten #10 am: 15. Dezember 2010, 11:51:31 »

Dankeschön,

Also könnte ich mich versuchen mit dem Verzicht auf meine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer und die Chancen stehen besser für mich das ich nichts mehr machen müsste?
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franzl
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« Antworten #11 am: 15. Dezember 2010, 12:58:32 »

Dankeschön,

Also könnte ich mich versuchen mit dem Verzicht auf meine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer und die Chancen stehen besser für mich das ich nichts mehr machen müsste?

ziemlich unwahrscheinlich, dass du irgendwas noch machen müsstest
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« Antworten #12 am: 15. Dezember 2010, 13:54:14 »

Kann man nur alle 3 Monate zum Bund eingezogen werden?
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jonathan
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« Antworten #13 am: 15. Dezember 2010, 14:15:47 »

Kann man nur alle 3 Monate zum Bund eingezogen werden?

soweit ich weiß aller 3 Monate (jedes Quartal):
1. Januar,
1. April,
1. Juli und
1. Oktober...

Also ja.
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« Antworten #14 am: 15. Dezember 2010, 23:55:04 »

Sooo ich habe heute mein KDV verweigerung weggeschickt.

bis wann kann ich im Extremfall oder im Spannungs-Verteidigungsfall herangezogen werden bis ich 23/25 Jahre bin?
da liegt ja glaube ich die Altersgrenze.

Aber ich glaube die können eh nichts mehr mit mir anfangen weil ich ja schon 3monate zivildienst gemacht habe und wegen 3 monate mich noch einzuziehn is ja schwachsinn.


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