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Neuestes Mitglied: NeewayRorry

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Autor Thema: Fristversäumnis KDV  (Gelesen 4357 mal)
Jodlmax
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« am: 7. Januar 2007, 21:07:04 »

Ich bin 18 und im Oktober gemustert worden. Ich wurde T2 eingestuft und habe dort sofort den KDV-Antrag gestellt. Leider habe ich die Frist versäumt den Lebenslauf und die Begründung nachzureichen.

Eingezogen werden kann ich eigtl. erst nach meinem Abitur 2008. Insofern ist eine Zeitaufschiebung für mich irrelevant.
Mir geht es nur darum, auf jeden Fall nicht zum Bund eingezogen zu werden.

Meine Frage:

Soll ich Lebenslauf/Begründung nachreichen und auf die Ablehnung warten, um dann Widerspruch einzulegen? (Wenn ja: Wie formuliert man diesen juristisch korrekt bzw. ist ein Anwalt vonnöten?)

oder

Ist es ratsam angemessen früh vor meiner vermutlichen Einberufung einen Arzt aufzusuchen, um mit einem Attest der Einziehung zu entgehen?

Ich bin wirklich etwas hilflos in der Hinsicht, wie das folgende procedere aussehen wird. Habe ich überhaupt noch Möglichkeiten dem Wehrdienst zu entgehen?

Für eine Antwort wäre ich dankbar.
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 7. Januar 2007, 21:10:28 »

Leider habe ich die Frist versäumt den Lebenslauf und die Begründung nachzureichen.

Welche Frist? Wer hat diese wann und wie gesetzt?
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Jodlmax
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Beiträge: 3


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« Antworten #2 am: 7. Januar 2007, 21:51:14 »

Zitat
Welche Frist? Wer hat diese wann und wie gesetzt?

Um alles bestmöglichst zu erläutern, zitiere ich aus dem Schreiben:


"Datum: 27.11.2006

Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer; Vervollständigen der Unterlagen

(...)

Sie haben nach § blabla Gelegenheit, Ihren unvollständigen Antrag (Lebenslauf, Begründung fehlen) innerhalb von einem Monat, nachdem Sie diese Aufforderung erhalten haben, zu vervollständigen. Für die Wahrung der Frist kommt es nicht auf das Datum der Absendung der Unterlagen, sondern auf das Datum des Eingangs beim Bundesamt für Zivildienst an. Bitte reichen Sie Ihre Unterlagen unter Angabe des oben angegeben Geschäftszeichens direkt beim Bundesamt für den Zivildienst, 50964 Köln, ein.

Wenn Sie dieser Aufforderung nicht innerhalb der Monatsfrist folgen, muss Ihr Antrag abgelehnt werden.

(...)

Mit freundlichen Grüßen

Bundesamt für Zivildienst"


Ich habe es versäumt die Frist einzuhalten, da ich den Brief erst heute wieder entdeckt habe (7.01.2007).

Meine Frage ist nun:

Wie gehe ich jetz vor? (siehe vorheriger Post meinerseits)

Ist es warscheinlich, dass ich noch Zivildienst machen kann? (Denn mein Antrag wird ja nun auf jeden Fall abgelehnt bzw. mir bleibt nur noch der Widerspruch)
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svennie
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« Antworten #3 am: 7. Januar 2007, 22:39:22 »

Wie gehe ich jetz vor? (siehe vorheriger Post meinerseits)

Vervollständige einfach die Unterlagen und falls es dennoch zur Ablehnung kommt, legst du einfach fristgemäß Widerspruch ein.

Spätestens im Widerspruchsverfahren wirst du anerkannt, es sei denn mit deiner Darlegung der Gewissensgründe stimmt etwas nicht.
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Jodlmax
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Beiträge: 3


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« Antworten #4 am: 7. Januar 2007, 23:08:33 »

Vielen, vielen Dank! Das ging schnell!

Das hört sich soweit wirklich gut an, du hast mich erst mal von meinem Horrortrip runtergeholt Zwinkernd.

Hast du mit diesem spezifischen Fall schon Erfahrung gemacht, z.B. durch Erzählungen?

Entschuldige wenn ich nachhake, ich will mich nur nicht in falschen Hoffnungen wiegen.

Nochmals danke bis hierhin.
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #5 am: 7. Januar 2007, 23:25:01 »

Entschuldige wenn ich nachhake, ich will mich nur nicht in falschen Hoffnungen wiegen.

Nein, dies ist aber schlichtweg die Rechtslage.
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