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Neuestes Mitglied: NeewayRorry

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Autor Thema: fristen nicht eingehalten  (Gelesen 2118 mal)
niemand123
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« am: 26. Januar 2008, 14:04:42 »

hi,

meine musterung fand im oktober letzten jahres statt. im zuge des gespräches mit der wehrdienstberaterin in meinem kwea habe ich sofort einen antrag auf kdv gestellt.

wurde dann tauglich gemustert, euf fand allerdings auf grund der verweigerung nicht statt. man sagte mir, dass ich lebenslauf und begründung schriftlich nachreichen sollte.

nach der musterung kamen dann zweifel an der kdv auf, so dass ich diese unterlagen nicht sofort eingeschickt habe. nach einer gewissen zeit erhielt ich dann ein schreiben, in dem mir eine einmonatige frist zur einreichung gewährt wurde, die ich allerdings verstreichen lies.

mittlerweile (die frist ist seit gut einem monat verstrichen), bin ich mir doch sicher, dass ich als kdv anerkannt werden möchte. kann man da noch was machen? nach dem schreiben mit der einmonatigen frist habe ich keine weitere nachricht vom kwea erhalten.

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svennie
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« Antworten #1 am: 26. Januar 2008, 21:51:54 »

hi,

meine musterung fand im oktober letzten jahres statt. im zuge des gespräches mit der wehrdienstberaterin in meinem kwea habe ich sofort einen antrag auf kdv gestellt.

wurde dann tauglich gemustert, euf fand allerdings auf grund der verweigerung nicht statt. man sagte mir, dass ich lebenslauf und begründung schriftlich nachreichen sollte.

Ich gehe davona aus, dass du jetzt erkannt hast, dass es nicht sinnvoll war, den Antrag vor Kenntnis des Musterungsergebnisses zu stellen.

nach der musterung kamen dann zweifel an der kdv auf, so dass ich diese unterlagen nicht sofort eingeschickt habe. nach einer gewissen zeit erhielt ich dann ein schreiben, in dem mir eine einmonatige frist zur einreichung gewährt wurde, die ich allerdings verstreichen lies.

mittlerweile (die frist ist seit gut einem monat verstrichen), bin ich mir doch sicher, dass ich als kdv anerkannt werden möchte. kann man da noch was machen?

Die Begründung an das BAZ schicken!? Oder wer hat die Frist gesetzt?

nach dem schreiben mit der einmonatigen frist habe ich keine weitere nachricht vom kwea erhalten.

Das Kreiswehrersatzamt hat damit auch überhaupt nichts zu tun.
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niemand123
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« Antworten #2 am: 27. Januar 2008, 15:52:28 »

oha, da ist mir ein fehler unterlaufen: das schreiben mit der einmonatigen frist zum nachreichen der fehlenden unterlagen kam natürlich vom baz und nicht vom kwea.

kann ich einen neuen antrag auf anerkennung als verweigerer stellen? müsste ich mich dafür an  das kwea oder an das baz wenden? oder soll ich einfach mal meine sachen so einschicken? - bisher habe ich noch keine absage erhalten.
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svennie
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« Antworten #3 am: 27. Januar 2008, 19:45:31 »

kann ich einen neuen antrag auf anerkennung als verweigerer stellen?

könnte man machen, aber wozu!?

Das alte Anerkennungsverfahren läuft doch noch. Und wenn du abgelehnt werden würdest, dann legst du eben Widerspruch ein.

...oder soll ich einfach mal meine sachen so einschicken?

ja.

bisher habe ich noch keine absage erhalten.

eben!
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niemand123
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« Antworten #4 am: 27. Januar 2008, 20:04:38 »

ok, vielen dank soweit.

eine frage noch: wie sieht das mit dem widerspruch aus, wenn mein antrag abgelehnt wird. muss man da gleich einen anwalt einschalten?
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svennie
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« Antworten #5 am: 28. Januar 2008, 23:57:42 »

muss man da gleich einen anwalt einschalten?

Nein, das ganze Verfahren ist so aufgebaut, dass auch als Kriegsdienstverweigerer anerkannt wird, wer anerkannt werden will - wenn er denn formal alle Voraussetzungen erfüllt hat (Antrag, Begründung die keine Zweifel an der Ernsthaftigkeit offen lässt, Lebenslauf).
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