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Neuestes Mitglied: NeewayRorry

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Autor Thema: Erst Kdv, dann Zurückziehen, neu Mustern und ausmustern geht das?  (Gelesen 3465 mal)
Spektrum
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« am: 17. Januar 2008, 09:09:27 »

Hallo Zusammen,

ich habe (wie viele andere auch ^^)ein folgendes Problem:
Ich wurde vor ca. 3-4 Jahren T2 gemustert, habe dieses auch sofort verweigert und wurde dann letzendlich als Kriegsdienstverweigerer anerkannt. Das BAZ hatte sich bei mir auch angekündigt gehabt, jedoch habe ich damals glücklicherweise eine Ausbildung angefangen. Nun habe ich diese seit Juni 2007 erfolgreich abgeschlossen und stehe im festen Arbeitsverhältnis.
Gestern bekam ich auf einmal einen Einberufungsbescheid, ohne Datum für den Einzug....scheint aber seeeehr eilig zu sein, da ich in der Anlage sämtliche Stellen beschrieben stehen habe.
Meine Idee ist wie folgt:
Ich kann ja meine Anerkennung als KDV zurück ziehen lassen, somit geht meine Akte zum KWEA (werde ich dort gesondert behandelt?)zurück. Ich spekuliere dann auf eine neue Musterung, da die alte ja schon eine Weile her ist. Dieses hat mir auch der Mann vom KWEA am Telefon bestätigt, dass es möglich sei, muss jedoch der Akte entnohmen werden. "Wenn" ich neu gemustert werden muss, kann ich mich quasi ausmustern lassen? Also als untauglich bescheinigen bzw. bei der erneuten Musterung "durchfallen". Oder ist diese Option für mich nicht vorhanden?
Und überhaupt, wenn ich als KDV nicht mehr anerkannt werde...wie schnell können sie mich zum Bund ziehn?

Ich bin übrigens 24 (werde in Juni 25), wie gesagt unbefristeter Arebitsvertrag usw. Bin jedoch frisch umgezogen, habe also unmenge an Kosten etc. und habe allgemein Angst, dass diese vom BAZ bzw. der Zivistelel nicht kompl. gedeckt werden.

Ich hoffe, dass ihr mir einwenig helfen könnt. Habe das Schreiben für die Zurückziehung als KDV bereits fertig, möchte aber erst eure Meinungen hieru hören.

Danke im Voraus!

Gruß
Spektrum

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svennie
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« Antworten #1 am: 17. Januar 2008, 13:30:09 »

Gestern bekam ich auf einmal einen Einberufungsbescheid, ohne Datum für den Einzug....scheint aber seeeehr eilig zu sein, da ich in der Anlage sämtliche Stellen beschrieben stehen habe.

Dann war es kein Einberufungsbescheid. Was steht da wirklich!? Was genau will das BAZ?

Meine Idee ist wie folgt:
Ich kann ja meine Anerkennung als KDV zurück ziehen lassen, somit geht meine Akte zum KWEA (werde ich dort gesondert behandelt?)zurück. Ich spekuliere dann auf eine neue Musterung, da die alte ja schon eine Weile her ist.

Du wirst nicht "besonders behandelt", eine neue Musterung gibt es allerdings auch nicht.

Dieses hat mir auch der Mann vom KWEA am Telefon bestätigt, dass es möglich sei, muss jedoch der Akte entnohmen werden.

Hä? Auf deinen Antrag hin gibt es eine Überprüfungsuntersuchung. Der Antrag hindert das KWEA aber nicht, dich zum Grundwehrdienst einzuberufen.

"Wenn" ich neu gemustert werden muss, kann ich mich quasi ausmustern lassen?

Du wirst nicht neu gemustert, das Ergebnis der Überprüfungsuntersuchung kann aber nicht wehrdienstfähig sein.

Also als untauglich bescheinigen bzw. bei der erneuten Musterung "durchfallen". Oder ist diese Option für mich nicht vorhanden?

Was wäre denn sonst Sinn dieser Veranstaltung!?

Und überhaupt, wenn ich als KDV nicht mehr anerkannt werde...wie schnell können sie mich zum Bund ziehn?

Die Ladungsfrist zum Dienstantritt beträgt vier Wochen.

Ich bin übrigens 24 (werde in Juni 25), wie gesagt unbefristeter Arebitsvertrag usw. Bin jedoch frisch umgezogen, habe also unmenge an Kosten etc. und habe allgemein Angst, dass diese vom BAZ bzw. der Zivistelel nicht kompl. gedeckt werden.

Wie du vorgehen sollst hängt davon ab, was das BAZ jetzt genau von dir will.

Ich hoffe, dass ihr mir einwenig helfen könnt. Habe das Schreiben für die Zurückziehung als KDV bereits fertig, möchte aber erst eure Meinungen hieru hören.

Der Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wäre in diesem Moment vermutlich absolut fatal. Du soltlest noch etwas warten.
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Spektrum
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« Antworten #2 am: 17. Januar 2008, 14:36:42 »

Hallo und danke für die schnelle Antwort!

Im Schreiben steht folgendes: "Betrifft: Einberufung zum Zivildienst"
<<Eine Kurzmitteilung mit der Bitte um Kenntnisnahme und weitere Veranlassungen>>

Habe heute auch mit dem zustänidgen Sachbearbeiter telefoniert, welcher zu mir meinte, er wäre von BAZ beautragt worden mich zu finden o.O weil sie mich schon öfter angeschrieben hätten. Ich bin allerdings in der Zeit öfter mit Familie umgezogen, war aber immer dementsprechend umgemeldet. Und nun musste er persönlich den Brief in Postfach werfen ( ob das was heissen mag).....

Ich kann also wenn es hart auf hart kommt, während der Überprüfungsuntersuchung zum Bund gezogen werden, wenn ich das richtig verstehe?

Zitat
Du wirst nicht neu gemustert, das Ergebnis der Überprüfungsuntersuchung kann aber nicht wehrdienstfähig sein.

Heisst das, dass der Ergebnis der Überprüfungsuntersuchung auch in dem SInne positiv für mich ausfallen kann, also dass es heisst ich wäre nicht dienstfähig?

Zitat
Der Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wäre in diesem Moment vermutlich absolut fatal. Du soltlest noch etwas warten.

Hmmmm, mag sein dass du Recht hast. Aber ich denke nicht, dass BAZ mich wegen meiner Arbeit, finanzieler Lage etc. freistellen würde.

Ich habe mit dem Einkommen was ich jetzt hab schon knapp an Geld. Bin wie gesgat frisch umgezogen und muss etliche Abgaben leisten: Darlehen beim Chef zurückzahlen, Miete, Versicherungen und sonstiges.

Ich weiss zwar nicht welche Leistungen mir beim Zivi zu stehen, aber diese Einberufung ruhiniert mir meine Gegenwart, sowie meine Zukunft Traurig

Gruß

Spektrum
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svennie
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« Antworten #3 am: 17. Januar 2008, 14:50:45 »

Hallo und danke für die schnelle Antwort!

Im Schreiben steht folgendes: "Betrifft: Einberufung zum Zivildienst"
<<Eine Kurzmitteilung mit der Bitte um Kenntnisnahme und weitere Veranlassungen>>

Und was sollst du zur Kenntnis nehmen? Was sollst du Veranlassen?

Ich kann also wenn es hart auf hart kommt, während der Überprüfungsuntersuchung zum Bund gezogen werden, wenn ich das richtig verstehe?

Dass dies bei der Überprüfungsuntersuchung passiert ist sehr unwahrscheinlich. In der Praxis sieht es so aus, dass du schriftlich informiert wirst, dass deine Einberufung vorgesehen ist und dir die Möglichkeit gegeben wird, eine Überprüfungsuntersuchung zu beantragen. Unabhängig davon kann dann aber trotzdem die Einberufung erfolgen nur der Termin für die Überprüfungsuntersuchung sollte danns schon vor dem vorgesehenen Dienstantrittstermin sein.

Zitat
Du wirst nicht neu gemustert, das Ergebnis der Überprüfungsuntersuchung kann aber nicht wehrdienstfähig sein.

Heisst das, dass der Ergebnis der Überprüfungsuntersuchung auch in dem SInne positiv für mich ausfallen kann, also dass es heisst ich wäre nicht dienstfähig?

Wenn das Ergebnis einer Überprüfungsuntersuchung vorher feststünde, dann könnte man sich das sparen. Also natürlich kann das Ergebnis sein, dass du nicht wehrdienstfähig bist.

Zitat
Der Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer wäre in diesem Moment vermutlich absolut fatal. Du soltlest noch etwas warten.

Hmmmm, mag sein dass du Recht hast. Aber ich denke nicht, dass BAZ mich wegen meiner Arbeit, finanzieler Lage etc. freistellen würde.

Natürlich nicht. Aber die logische Folge ist doch, dass dich nach dem Verzicht dann das KWEA einberufen könnte. Das kann es aber - mangels anderer Dienstantrittstermine - nur zum 1. April 2008. Deswegen soltlest du die Sache entsprechend hinauszögern.

Ich habe mit dem Einkommen was ich jetzt hab schon knapp an Geld. Bin wie gesgat frisch umgezogen und muss etliche Abgaben leisten: Darlehen beim Chef zurückzahlen, Miete, Versicherungen und sonstiges.

Ich weiss zwar nicht welche Leistungen mir beim Zivi zu stehen, aber diese Einberufung ruhiniert mir meine Gegenwart, sowie meine Zukunft Traurig

Und genau deswegen solltest du dir jetzt einen Zivildienstplatz mit möglichst spätem Dienstbeginn suchen und dann auf den Einberufungsbescheid warten, vor Dienstantritt dann aber auf deine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten. Aber doch nicht jetzt, wo die logische Konsequenz auch nicht besser ist!
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« Antworten #4 am: 17. Januar 2008, 15:15:50 »

Ich kann jetzt leider nicht viel schreiben, weil ich mich auf der Arbeit befinde, versuche heute abend mal mit mehr details Smiley

Also, es ist quasi ein Vordruck, wo oben steht "mit der Bitte um" und drunter "Kntnissnahme" und "weitere veranlassung" angekreutzt sind.

Ich denke mal, sie wollen, dass ich mir nun eine Stelle suche...wie du es schon erwähnt hattest.

Kann ich mir denn selbst ein Eintrittsdatum aussuchen oder ist es irgendwie festgelegt z.B. nach dem Erhalt des Schreibens eine bestimmte Frist?
 Und wie lange können sie mich überhaupt ziehen? Habe da was gehört, von wegen bis zum vollendetem 23. Lebensjahr...ist aber ein gequasel denke ich. Alles doof Traurig

Hmm bezüglich der ganzen Übernahmen, sprich Mietkosten etc., wer kann mir dann eine Askunft geben? Das BAZ direkt?

Ich meine ich würde auch den Dienst antretten, mir ist nur meine eigen Existenz wichtig Smiley Also dafür, dass ich für die Zeit vom Betrieb weg muss, sollen sie mir meine Kosten erstatten!!!!  &#196;rgerlich

Grúß

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« Antworten #5 am: 21. Januar 2008, 11:54:13 »

Guten Morgen Zusammen,

ich habe mich übers WE einwenig informieren können und bin mir fast sicher, dass ich mein Zivi ableisten muss.
Nun sieht es wie folgt aus:
Ich kann spät zum 1 Juni gezogen werden, da ich Anfang Juni 25 werde und so mit nicht mehr gezogen werden könnte. Einen späteren Einzugstermin akzeptiert das BAZ nicht (schade, weil ich eig. zum 01.10. anfangen wollte).
Der gute Mann am Telefon von BAZ sagte zu mir, dass mich nur noch eine UK „retten“ kann.
In meinem Falle wäre es jedoch sehr schwierig, da es nicht nur um eine Zurückstellung geht, sondern um eine komplette Freistellung. Denn wie schon oben erwähnt, bräuchte ich nach der Zurückstellung kein Zivi mehr machen (wegen dem Alter).
Jetzt komme ich zu der eigentlichen Frage: Wie stehen meine Chancen auf eine betriebliche UK? Ich bin seit Juni 2007 ausgelernt und wurde schon während der Ausbildung vollkommen in den Betreib integriert. Wir sind zur zweit im Büro, die Betriebsleiterin und ich als stellvertretender BL. Ich bin somit aus der Sicht des Betriebes unabkömmlich, denn wenn die Chefin fehlen sollte...Krankheit, Urlaub, sonstige betriebliche Angelegenheiten (außendienstlich), ist keiner mehr da der ihren Part im Büro übernehmen kann. Und auch ich habe meinen festen Kundenkreis, für den ich zuständig bin. Kurz u. knapp gesagt muss immer ein zweiter im Büro sein, der sie vertreten kann. Eine andere Person für diese Stelle anzulernen ist in dieser Zeit unmöglich, da man viel über firmeninterne Programme, sonstige Papiererstellungen, Dispo & Logistik wissen muss. Außerdem hätte die Chefin keine Zeit um das alles jmd. Beizubringen, da wir momentan auch expandieren. Aus betrieblicher Sicht spricht wirklich alles dagegen, aber auch absolut alles dagegen, dass ich eingezogen werden soll. Wird das für eine UK, die über Juni hinaus geht ausreichen?

Denn der Mann von BAZ meinte, es wird dann wohl eine genau Untersuchung angeordnet usw., die dann die UK befürworten oder ablehnen kann.


Gruß

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svennie
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« Antworten #6 am: 21. Januar 2008, 12:52:28 »

Ich kann jetzt leider nicht viel schreiben, weil ich mich auf der Arbeit befinde, versuche heute abend mal mit mehr details Smiley

Also, es ist quasi ein Vordruck, wo oben steht "mit der Bitte um" und drunter "Kntnissnahme" und "weitere veranlassung" angekreutzt sind.

Ja aber das kann doch nicht alles sein. Das klingt nach einer Kurzmitteilung, bei der hinten noch weitere Blätter drangeheftet sind.

Ich denke mal, sie wollen, dass ich mir nun eine Stelle suche...wie du es schon erwähnt hattest.

Aber nichts genaues weiß man nicht...

Kann ich mir denn selbst ein Eintrittsdatum aussuchen oder ist es irgendwie festgelegt z.B. nach dem Erhalt des Schreibens eine bestimmte Frist?

Wenn nicht mal klar ist, was das BAZ (oder von wo kommt der Brief) will, dann wäre das alles reine Spekulation.

Hmm bezüglich der ganzen Übernahmen, sprich Mietkosten etc., wer kann mir dann eine Askunft geben? Das BAZ direkt?

Nein das Sozialamt als Unterhaltssicherungsbehörde. Das BAZ selbst hat damit nichts zu tun. Desweiteren besünde die Verpflichtung der Dienststelle einen Teil der Kosten zu übernehmen wenn dir keine Unterkunft gestellt werden kann.

ich habe mich übers WE einwenig informieren können und bin mir fast sicher, dass ich mein Zivi ableisten muss.

Informier dich etwas richtiger, dann kommst du zu dem Ergebnis, dass du das ganz einfach abbügeln kannst.

Nun sieht es wie folgt aus:
Ich kann spät zum 1 Juni gezogen werden, da ich Anfang Juni 25 werde und so mit nicht mehr gezogen werden könnte. Einen späteren Einzugstermin akzeptiert das BAZ nicht (schade, weil ich eig. zum 01.10. anfangen wollte).

richtig. Wenn du aber kurz vorher auf deine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichtest, dann ist die Sache doch gelaufen. Also such dir was zum 1.6. und gut ist.

Der gute Mann am Telefon von BAZ sagte zu mir, dass mich nur noch eine UK „retten“ kann.

ja natürlich, der wird dir natürlich auch verraten, wie du den Zivildienst umgehen kannst. Wie gesagt, es ist doch ganz offensichtlich und ganz einfach wie es geht.

In meinem Falle wäre es jedoch sehr schwierig, da es nicht nur um eine Zurückstellung geht, sondern um eine komplette Freistellung. Denn wie schon oben erwähnt, bräuchte ich nach der Zurückstellung kein Zivi mehr machen (wegen dem Alter).

Unabkömmlichstellung und Zurückstellung sind zwei ganz unterschiedliche Instrumentarien. In der Tat sähe es mit einer Zurückstellung recht schwierig aus, es sei denn es liegen einige der Zurückstellungsgründe aus dem Katalog des § 11 Zivildienstgesetz vor bei denen es für das Erreichen der erhöhten EHeranziehungsgrenze keine Besonderheiten zu beachten gibt. Das ist hier aber nicht wichtig.

Jetzt komme ich zu der eigentlichen Frage: Wie stehen meine Chancen auf eine betriebliche UK? Ich bin seit Juni 2007 ausgelernt und wurde schon während der Ausbildung vollkommen in den Betreib integriert. Wir sind zur zweit im Büro, die Betriebsleiterin und ich als stellvertretender BL. Ich bin somit aus der Sicht des Betriebes unabkömmlich, denn wenn die Chefin fehlen sollte...Krankheit, Urlaub, sonstige betriebliche Angelegenheiten (außendienstlich), ist keiner mehr da der ihren Part im Büro übernehmen kann. Und auch ich habe meinen festen Kundenkreis, für den ich zuständig bin. Kurz u. knapp gesagt muss immer ein zweiter im Büro sein, der sie vertreten kann. Eine andere Person für diese Stelle anzulernen ist in dieser Zeit unmöglich, da man viel über firmeninterne Programme, sonstige Papiererstellungen, Dispo & Logistik wissen muss. Außerdem hätte die Chefin keine Zeit um das alles jmd. Beizubringen, da wir momentan auch expandieren. Aus betrieblicher Sicht spricht wirklich alles dagegen, aber auch absolut alles dagegen, dass ich eingezogen werden soll. Wird das für eine UK, die über Juni hinaus geht ausreichen?

Der Weg dahin ist steinig, gegen eine Ablehnung gibt es keine Rechtsmittel. Und es geht einfacher.

Denn der Mann von BAZ meinte, es wird dann wohl eine genau Untersuchung angeordnet usw., die dann die UK befürworten oder ablehnen kann.

Es würde ein Gutachten von der zuständigen Kammer eingeholt werden.
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« Antworten #7 am: 21. Januar 2008, 13:48:31 »

Zitat
Der Weg dahin ist steinig, gegen eine Ablehnung gibt es keine Rechtsmittel. Und es geht einfacher.

Dass ich gegen eine Ablehnung nichts mehr machen kann ist mir leider klar. Aber wenn meine Chefin doch wirklich beweisen kann, dass es ohne mich nicht funktionieren kann bzw. dass sie in dieser diese Zeit auf mich auf gar keinen Fall verzichten kann, weil sie in der Arbeit ersticken würde und nicht klar käme....was spricht dagegen?

Hmm...es geht einfacher? Ich habe keine großartige Krankheiten oder sonstiges, was mich daran hindern könnte Zivi anzutretten.
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« Antworten #8 am: 21. Januar 2008, 15:19:11 »

Hmm...es geht einfacher? Ich habe keine großartige Krankheiten oder sonstiges, was mich daran hindern könnte Zivi anzutretten.

Ja und wie es geht hab ich dir doch (mehrfach!) geschrieben. Du suchst einen Zivildienstplatz zum 1. Juni und 2 1/2 Wochen vor dem Dienstantritt teilst du dem BAZ mit, dass du auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichtest. Und gut ist.

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« Antworten #9 am: 21. Januar 2008, 17:32:45 »

Das ist mir schon klar, dass ich diese Option habe.Aber....bis zum welchen Alter kann mich das KWEA noch ziehen? Das BAZ ist doch auch nicht dumm in der Hinsicht und wird mir nicht die Anerkennung als KDV rückgängig machen. Oder sind sie verplichtet dieses zu tun, wenn ich es veranlasse?

(Ich weiss, mittlerweile nerve ich....aber ich möchte mich über alle Möglichkeiten schlau machen Zwinkernd )
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« Antworten #10 am: 22. Januar 2008, 00:02:55 »

Das ist mir schon klar, dass ich diese Option habe.Aber....bis zum welchen Alter kann mich das KWEA noch ziehen?

Theoretisch bis zum vollendeten 25. Lebensjahr, praktisch mit 4 Ladungsfrist vor dem letzten Quartalsanfang vor dem 25. Geburtstag, also bis Anfang März müsste die Ladung zum Dienstantritt bei dir eingegangen sein.

Das BAZ ist doch auch nicht dumm in der Hinsicht

nein sie sind nicht dumm, deswegen haben sie diese Möglichkeit ja nicht erwähnt und dir was vom Pferd (Unabkömmlichstellung) erzählt.

und wird mir nicht die Anerkennung als KDV rückgängig machen.

Das BAZ macht da nichts rückgängig. Du verzichtest. Punkt aus.

Oder sind sie verplichtet dieses zu tun, wenn ich es veranlasse?

Die Frage stellt sich nicht. Du verzichtest auf die Anerkennung.
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« Antworten #11 am: 22. Januar 2008, 15:02:29 »

Huch, habe soeben gesehen, dass ich ein paar Antworten von dir überlesen habe....kann mich auf der Arbeit nicht immer komplett auf die Sache konzetrieren. Sorry Smiley

Also kann ich im Endeffekt die UK vergessen, da es eh nicht klappen wird.
Ehm eine Frage hätte ich aber noch:
Zitat
Du suchst einen Zivildienstplatz zum 1. Juni und 2 1/2 Wochen vor dem Dienstantritt teilst du dem BAZ mit, dass du auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichtest. Und gut ist.

Gibts es hierfür eine Frist? Weil 2 1/2 Wochen vor dem Eitritt mir persönlich zu knapp erscheint (und muss ich das bei der Zivistelle irgendwie rechtfertigen? Ich meine ich unterschreibe ja dafür oder ist es dann nicht mehr von bedeutung?)

Auf diesem Wege möchte ich Dir für alles danken!  Zwinkernd

Gruß

Spektrum7

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« Antworten #12 am: 23. Januar 2008, 14:52:57 »

Also kann ich im Endeffekt die UK vergessen, da es eh nicht klappen wird.

Ob das klappen würde ist jedenfalls fraglich. Es kann ja sein, dass es klappt, ich halte es aber für eher unwahrscheinlich.

Ehm eine Frage hätte ich aber noch:
Zitat
Du suchst einen Zivildienstplatz zum 1. Juni und 2 1/2 Wochen vor dem Dienstantritt teilst du dem BAZ mit, dass du auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichtest. Und gut ist.

Gibts es hierfür eine Frist?

Nein es gibt keine Frist.

Weil 2 1/2 Wochen vor dem Eitritt mir persönlich zu knapp erscheint (und muss ich das bei der Zivistelle irgendwie rechtfertigen?

Nein du brauchst dich nicht rechtfertigen und 2 1/2 Wochen dürften wohl für das BAZ reichen um den Einberufungsbescheid aufzuheben.

Ich meine ich unterschreibe ja dafür oder ist es dann nicht mehr von bedeutung?)

Du unterschreibst, dass du - gemeinsam mit der Dienststelle - einen Einberufungsvorschlag machst. Mehr nicht.

Selbst das BAZ ist an diesen Vorschlag nicht gebunden. Und hinfällig wird die Einberufung ja ohnehin dadurch, dass du kein Kriegsdienstverweigerer mehr bist.
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