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Autor Thema: Einberufung bekommen  (Gelesen 1643 mal)
schwedenbucht
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« am: 9. Juni 2010, 13:27:51 »

Hallo erstmals,

ich habe in der vergangenheit bereits 2 oder 3 Einberufungen aufgrund schule etc. abgelehnt und auch recht bekommen. Nun aber kam die nächste Einberufung zum 1.10..
Ich habe das mein Abi fertig und wollte event. studieren. Bin auch schon 24 und werde im dezember 25, wäre also dann damit durch.

Was kann ich nun wirksames gegen die Einberufung tun? Ich will auf keinen zum Bund. Wg. eines am 1.9 angetretenen Studiums stellen die mich wohl nicht zurück oder?
Wurde vor sechs Jahren gemustert, mittlerweile hat sich einige geändert. Zum Beispiel eine Knieverletzung, wodurch ich das Knie nicht mehr stark belasten kann.
Welche Optionen habe ich jetzt, muss ich KDV-Antrag stellen und doch noch zivi machen?

MfG
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svennie
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« Antworten #1 am: 9. Juni 2010, 13:46:42 »

ich habe in der vergangenheit bereits 2 oder 3 Einberufungen aufgrund schule etc. abgelehnt und auch recht bekommen.

Interessante Formulierung ...

Nun aber kam die nächste Einberufung zum 1.10..
Ich habe das mein Abi fertig und wollte event. studieren. Bin auch schon 24 und werde im dezember 25, wäre also dann damit durch.

Was kann ich nun wirksames gegen die Einberufung tun? Ich will auf keinen zum Bund. Wg. eines am 1.9 angetretenen Studiums stellen die mich wohl nicht zurück oder?

nö.

Wurde vor sechs Jahren gemustert, mittlerweile hat sich einige geändert. Zum Beispiel eine Knieverletzung, wodurch ich das Knie nicht mehr stark belasten kann.

Kam denn vor einer Einberufung eine Ankündigung der Heranziehung?

Welche Optionen habe ich jetzt, muss ich KDV-Antrag stellen und doch noch zivi machen?

Der KDV-Antrag wäre eine Option, allerdings so, dass du hinterher keinen Zivildienst leisten brauchst.
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schwedenbucht
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« Antworten #2 am: 9. Juni 2010, 13:57:50 »

Also,
heute kam nur die Einberufung zum Grundwehrdienst zum 1.10.10.

Wenn ich einen Antrag auf KDV stelle, an wenn richte ich den und was schreib ich da rein? Das scheint ja meine einzige Option zu sein.

Ist es denn, das ich zum Beispiel zum 1.10 zivi antrete und dann Ende Dezember damit aufhören kann, weil ich dann 25 werde?
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svennie
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« Antworten #3 am: 9. Juni 2010, 20:13:59 »

Also,
heute kam nur die Einberufung zum Grundwehrdienst zum 1.10.10.

Ja heute. Und vorher?

Kam eine Ankündigung nebst Anhörung oder nicht?

Wenn ich einen Antrag auf KDV stelle, an wenn richte ich den und was schreib ich da rein? Das scheint ja meine einzige Option zu sein.

Der Antrag ist an das Kreiswehrersatzamt zu schicken und mit einer Darlegung der Gewissensgründe zu begründen.

Ist es denn, das ich zum Beispiel zum 1.10 zivi antrete und dann Ende Dezember damit aufhören kann, weil ich dann 25 werde?

Das klingt eher sinnfrei.
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« Antworten #4 am: 10. Juni 2010, 09:24:56 »

Was soll den vorher gekommen sein?
Der KDV-Antrag ist noch nicht gestellt, zuletzt habe ich 2009 Post bekommen. Sort wurde mir die Zurückstellung bis Schuljahresende bestätigt, sonst nichts. Jetzt kam nur die Einberufung zum GWD zum 1.10.

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svennie
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« Antworten #5 am: 10. Juni 2010, 13:53:07 »

Was soll den vorher gekommen sein?

Eine Anhörung nach § 20b Satz 2 Wehrpflichtgesetz:

http://www.gesetze-im-internet.de/wehrpflg/__20b.html

Jetzt kam nur die Einberufung zum GWD zum 1.10.

Mit Nennung des Ortes, an dem der Dienst geleistet werden soll?

Wenn ja: Widerspruch einlegen und die unterbliebene Anhlörung rügen und eine Überprüfungsuntersuchung beantragen.
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« Antworten #6 am: 10. Juni 2010, 16:59:28 »

Die Frage ist doch nun ob ich dagegen angehe sollte und eine Anhörung fordern sollte oder sofort den KVD-Antrag.

Wenn ich jetzt eine Anhörung fordere, wirkt sich das nicht negativ im Anbetracht auf einen KDV-Antrag aus?
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svennie
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« Antworten #7 am: 10. Juni 2010, 18:15:44 »

Die Frage ist doch nun ob ich dagegen angehe sollte und eine Anhörung fordern sollte oder sofort den KVD-Antrag.

Du solletst zunächst deine Rechte wahrnehmen und gegen die Einberufung vorgehen um Zeit zu gewinnen.

Wenn ich jetzt eine Anhörung fordere, wirkt sich das nicht negativ im Anbetracht auf einen KDV-Antrag aus?

Dein Grundrecht auf Kriegsdienstverweigerung löst sich nicht in Wohlgefallen auf, schon garnicht, weil du das KWEA daran erinnerst, dass einer Einberufung (in diesem Falle) eine Anhörung voranzugehen hat.
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schwedenbucht
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« Antworten #8 am: 18. Juni 2010, 13:13:53 »

Heu kam ein schreiben,das ich in knapp 2 wochen zur ärtzlichen Untersuchung muss. Da sich zwar meine Augen verschlechtert haben und noch was anliegt, werde ich wohl nicht ausgemustert.

Sollte ich jetzt einen KDV-Antrag stellen oder nach der untersuchung, bzw. meinen Verweigerungswunsch dort äußern?

MfG
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« Antworten #9 am: 18. Juni 2010, 19:50:41 »

Heu kam ein schreiben,das ich in knapp 2 wochen zur ärtzlichen Untersuchung muss. Da sich zwar meine Augen verschlechtert haben und noch was anliegt, werde ich wohl nicht ausgemustert.

Jetzt solltest du entscheiden, ob du ernsthaft gegen die Willkürentscheidungen des KWEA vorgehst und dich entweder im weiteren Verfahren von einem Anwalt oder ggf. von einem Ausmusterungsberater begleiten lässt oder in den sauren Apfel beißt.

Sollte ich jetzt einen KDV-Antrag stellen oder nach der untersuchung, bzw. meinen Verweigerungswunsch dort äußern?

Ich persönlich würde die Untersuchung abwarten.
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schwedenbucht
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« Antworten #10 am: 13. Juli 2010, 16:37:42 »

So, war nun beim Bund zur Nachuntersuchung, hab da sofort kdv-antrag gestellt. Habe alle UNterlagen hingeschickt. heute kam nen schreiben,

in dem nur steht das die Darlegung der Beweggründe für die Gewissensentscheidng nicht ausführlich ist. Weshalb und warum stand da nicht.

Es gibt einen wesentlichen, vordergründigen Grund, warum ich diesen Antrag stelle und als Kriegsdienstverweigerer anerkennen werden möchte. Ich habe in meiner Jugend miterleben müssen wie ein Mensch durch eine Schusswaffe ums Leben kam. Bei diesem Menschen handelte es sich um meinen etwa gleichaltrigen Cousin, der später seiner Verletzung erlag. Dieses Erlebnis hat mich und auch meine Entscheidung zum Einsatz von Waffen sehr geprägt.
Ich habe gesehen welches Leid durch Waffengewalt ausgelöst wird. Nicht nur bei dem Opfer und seinen Angehörigen, sondern auch bei dem Schützen. Der Einsatz von Waffen ist nie eine Lösung, sondern verschlimmert nur die Situation. Es führt nur zu unglaublich großem Leid.
Zum Zeitpunkt des Ereignisses war ich noch recht jung und konnte die Situation noch nicht richtig definieren. Inzwischen ist das anders geworden. Als Mensch, der auf den eigenen Füssen ein selbstständiges Leben führt, prägen solche Ereignisse das weitere Leben. Ich kann es nicht verantworten, wenn ein Mensch durch meine Schuld leiden oder gar sterben muss. Ich möchte und werde niemals in meinem Leben dazu fähig sein, eine Waffe abzufeuern. Und ich möchte auch nicht, dass man mich dazu zwingen kann.
Erfahrungen mit Menschen, die den Umgang mit Schusswaffen gewöhnt sind, habe ich auch durch meinen Stiefvater. Als Wachmann und Hundeführer hat er auf der Arbeit immer eine Schusswaffe zu tragen. Durch seine Erzählungen und Geschichten wurde mir auch klar, welch große Verantwortung man auf sich nimmt und welches Vertrauen man seinen Kollegen schenken muss, wenn man mit scharfen Waffen hantiert. Diese Verantwortung möchte ich nicht tragen und ich möchte auch nicht darauf vertrauen, dass meine Mitmenschen immer sicher mit Waffen hantieren. In meinem Leben soll eine Waffe niemals eine Rolle spielen.

Der Grund, warum ich erst jetzt den Wehrdienst ablehne, ist der, dass ich erst jetzt ernsthaft und eng damit konfrontiert werde. Zum Zeitpunkt meiner Musterung befand ich mich in der beruflichen Ausbildung, in den letzten drei Jahren habe ich auf dem schulischen Weg mein Abitur nachgeholt. In dieser Zeit spielten viele andere Faktoren eine weitaus wichtigere Rolle in meinem Leben als die Bundeswehr. Durch die Erfahrungen der letzten Jahre bin auch um einiges reifer und kann gewisse Sachverhalte viel genauer deuten.
Erst jetzt, zu einem Zeitpunkt, in dem ich direkt mit dem Dienst an der Waffe konfrontiert werde, kommen die Gewissensgründe und großen moralischen Abneigungen wieder deutlich hervor. Mir wurde bewusst, dass meine Empfindungen gegenüber dem Wehrdienst noch stärker sind, als bis dato gedacht. Bedenken und Abneigungen gegenüber dem Dienst an der Waffe hatte ich schon immer, wirklich deutlich werden sie jetzt durch die Konfrontation mit dem Thema.
 Ich lehne jeglichen Einsatz von Gewalt ab und in meinen Augen dient die Bundeswehr nur dem Ziel, jungen Menschen die Fähigkeit zu vermitteln, Gewalt als Mittel zur Konfliktlösung einzusetzen. Das kann ich mit meiner Einstellung in keinem Punkt vereinen, ebenso wenig mit meinem Gewissen.
Meine tragischen Erfahrungen aus der Kindheit sowie die Berichten meines Stiefvaters verbieten es mir aus tiefsten Herzen, jemals eine gewaltvolle Handlung durchzuführen. Gewalt und Krieg spielten in meinen Leben nie eine Rolle, und das soll auch so bleiben. Verstärkt durch die tragischen Erfahrungen in meiner Jugend habe diese abweisende Einstellung zum Wehrdienst aus moralischen Gründen.

Nach Artikel 4, Absatz 3, Satz 1 des deutschen Grundgesetzes verweigere ich den Kriegsdienst aus Gewissensgründen. Ich bitte Sie, den hier genannten Schilderungen und Erfahrungen zu folgen und meine Kriegsdienstverweigerung anzuerkennen.


Das hab ich geschrieben, entspricht alles der Wahrheit. was wollen die denn noch hören?
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« Antworten #11 am: 13. Juli 2010, 18:17:14 »

...in dem nur steht das die Darlegung der Beweggründe für die Gewissensentscheidng nicht ausführlich ist. Weshalb und warum stand da nicht.

In deiner Darlegung der Gewissensentscheidung schreibst du primär, warum du Waffen grundsätzlich, Waffen als Hilfsmittel für Hundeführer und Wachleute usw. ablehnst.

Darum geht es aber bei der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nicht.

Du sollst darlegen, warum du jeglichen  Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen verweigerst.

Ein anerkannter Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen kann trotzdem eine Waffe besitzen, als Jäger tätig sein oder von Beruf Polizist.

Du solltest also darlegen, warum dein Gewissen es dir verbietet, bewaffneten Kriegsdienst - auch in der reinen Verteidigungsarmee - zu leisten.

Ein kleines Beispiel gefällig:

"Erst jetzt, zu einem Zeitpunkt, in dem ich direkt mit dem Dienst an der Waffe konfrontiert werde, kommen die Gewissensgründe und großen moralischen Abneigungen wieder deutlich hervor. Mir wurde bewusst, dass meine Empfindungen gegenüber dem Wehrdienst noch stärker sind, als bis dato gedacht. Bedenken und Abneigungen gegenüber dem Dienst an der Waffe hatte ich schon immer, wirklich deutlich werden sie jetzt durch die Konfrontation mit dem Thema."

Das ist nichts greifbares, das sind leere Horthülsen ohne Inhalt.
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« Antworten #12 am: 13. Juli 2010, 18:25:09 »

Wie soll den ein so greifbarer Text aussehen? Ich hab kp
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« Antworten #13 am: 13. Juli 2010, 19:42:21 »

Wie soll den ein so greifbarer Text aussehen? Ich hab kp

Ich werd dir deine Gewissensgründe nicht schreiben können, die würde das BAZ durch kurzes googlen eh finden und dir deinen Antrag um die Ohren hauen.

Du sagst, du kannst keinen Kriegsdienst, in keiner Armee, auch nicht zu Verteidigungszwecken leisten. Das BAZ will jetzt wissen, warum das so ist und wie sich die Entscheidung manifestiert hat.

Das Ganze läuft schlussendlich darauf hinaus, dass du darlegen musst, warum du nicht töten kannst um dadurch womöglich jemand anderes zu schützen.

Wenn du weiterhin Probleme damit hast, deine Gedanken zu Papier zu bringen, dann solltest du dich an die "Zentralstelle KDV" wenden, dort hat man täglich mit KDV-Anträgen oder der Beratung von Kriegsdienstverweigerern zu tun:

http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=19
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