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Neuestes Mitglied: NeewayRorry

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Autor Thema: Dringend Hilfe benötigt!!!  (Gelesen 869 mal)
DB2402
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« am: 16. November 2009, 09:55:18 »

Hi Leute,
ich habe folgendes Problem und hoffe ihr könnt mir weiterhelfen. Ich bin 21 Jahre alt und wurde mit 18 gemustert. Damals habe ich angegeben, die Bundeswehr dem Zivildienst vorzuziehen. Aufgrund meiner Ausbildung wurde ich damals noch zurückgestellt. Meine Ausbildung habe ich mittlerweile beendet (Mai 2009) und seit Oktober 2009 ein Studium begonnen. Nun kam ein Einberufungsbescheid für nächstes Jahr, daraufhin habe ich Widerspruch eingelegt (Begründung war mein gerade begonnenes Studium). Mein Widerspruch wurde abgelehnt, da es wohl erst ab dem 3. Fachsemester eine besondere Härte darstellen würde, wenn ich aus dem Studium heraus gezogen werden würde. Wie gehe ich nun weiter vor??? Habe nicht mehr viel Zeit, da ich nur innerhalb von 2 Wochen wiederholt Widerspruch einlegen kann. Bräuchte dringend eure Hilfe.

Noch eine kleine Anmerkung: Mittlerweile ist es mir egal, ob ich zum Bund gehe oder zum Zivi, wobei sich der Bund durch die Ablehnung nicht gerade beliebt gemacht hat.
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svennie
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« Antworten #1 am: 16. November 2009, 11:33:04 »

Habe nicht mehr viel Zeit, da ich nur innerhalb von 2 Wochen wiederholt Widerspruch einlegen kann.

Einen "wiederholten Widerspruch" gibt es nicht. Ist denn "nur" eine Zurückstellung abgelehnt worden oder über deinen Widerspruch entschieden worden?

Noch eine kleine Anmerkung: Mittlerweile ist es mir egal, ob ich zum Bund gehe oder zum Zivi, wobei sich der Bund durch die Ablehnung nicht gerade beliebt gemacht hat.

Es steht dir frei, jederzeit den Kriegsdienst mit der Waffe aus Gewissensgründen zu verweigern und einen entsprechenden Antrag zu stellen.
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DB2402
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« Antworten #2 am: 16. November 2009, 14:23:20 »

Erstmal danke für die Antwort.

Mein Antrag auf Zurückstellung wurde abgelehnt. Da habe ich dann 2 Wochen Zeit Widerspruch einzulegen, ein paar TAge sind aber mittlerweile verstrichen.

Kann ich also mit einem einfachen Schreiben meinen Dienst aus gewissensgründen verweigern oder laden die mich dann nochmal zu irgendwelchen Tests ein? Und wäre es dann auch möglich/wahrscheinlich, dass mich der Zivi dann für nächstes Jahr bestellt?

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svennie
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« Antworten #3 am: 16. November 2009, 14:49:54 »

Mein Antrag auf Zurückstellung wurde abgelehnt. Da habe ich dann 2 Wochen Zeit Widerspruch einzulegen, ein paar TAge sind aber mittlerweile verstrichen.

Hm, hast du wirklich Widerspruch gegen den Einebrufungsbescheid eingelegt?

Kann ich also mit einem einfachen Schreiben meinen Dienst aus gewissensgründen verweigern

Nein, durch einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer unter Beifügung eiens Lebenslaufs und einer Darlegung der Gewissensgründe, wobei du auch auf die Frage eingehen solltest, warum der Antrag erst jetzt gestellt wird.

oder laden die mich dann nochmal zu irgendwelchen Tests ein?

An was für Tests hast du denn gedacht!?

Und wäre es dann auch möglich/wahrscheinlich, dass mich der Zivi dann für nächstes Jahr bestellt?

Wann das Bundesamt für den Zivildienst dich heranziehen will, ist nichtr genau vorherzusagen.
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DB2402
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« Antworten #4 am: 16. November 2009, 15:05:18 »

Erstmal wieder vielen dank für die Antwort Smiley

Ja, gegen den Einberufungsbescheid habe ich Widerspruch eingelegt, dieser wurde ja abgelehnt. Jetzt habe ich wieder 14 Tage Zeit, um gegen die Ablehnung anzugehen.

Dachte da an einen psychologischen Test, denn damals habe ich eigentlich alles pro Bundeswehr beantwortet. Mittlerweile bin ich aber nicht mehr der größte Fan. Mit der Ablehnung haben sie einiges an Kredit verspielt, ich würde ja meinen Dienst leisten. Habe aber jetzt erst meinen Bafög-Antrag durch und einigermaßen in der Uni eingelebt und jetzt sowas...

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svennie
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« Antworten #5 am: 16. November 2009, 15:57:52 »

Ja, gegen den Einberufungsbescheid habe ich Widerspruch eingelegt, dieser wurde ja abgelehnt. Jetzt habe ich wieder 14 Tage Zeit, um gegen die Ablehnung anzugehen.

Nein, du kannst nur entweder eine Zurückstellung beantragt haben, die dann abgelehnt wurde wogegen du Widerspruch einlegen könntest oder du hast den Zurückstellungsgrund unmittelbar im Widerspruchsverfahren gegen dein Einberufungsbescheid geltendgemacht, dann hätte nur die Wehrbereichsverwaltung entscheiden können und gegen die Entscheidung könnte da nur noch Klage eingereicht werden. Irgendetwas lief da also falsch.

Dachte da an einen psychologischen Test, denn damals habe ich eigentlich alles pro Bundeswehr beantwortet.

Für die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gibt es aber nunmal keinen "psychologischen Test" und es ist auch vollkommen egal, was man bei der Musterung auf die (Fang!)-Fragen antwortet.
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luna
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« Antworten #6 am: 31. Mai 2010, 20:14:27 »

Hallo meine Verweigerung wurde 2 mal abgelent,da ich sie aus dem Internet abgeschrieben hab,ich hatte sie etwas abgeändert ,trozdem.An wenn kann ich mich jetzt wenden?Ich Wohne 63128 DietzenbachGruß Manuel
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