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Neuestes Mitglied: NeewayRorry

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Autor Thema: Bestmöglicher Veweigerungszeitpunkt  (Gelesen 1905 mal)
florian17
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« am: 4. Mai 2007, 23:00:23 »

Hi @ all!
Meine Musterung ist zwei Monate her und ich wurde t2 gemustert. Ich habe im KWEA keinen KDV Antrag gestellt. Aber ich will nicht zum Wehrdienst.
Also kurze Frage:

Wann wäre jetzt der beste Zeitpunkt einen Antrag zu stellen?
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 5. Mai 2007, 13:41:01 »

Wann wäre jetzt der beste Zeitpunkt einen Antrag zu stellen?

Das hängt von den näheren Umständen ab. Bist du jetzt zurückgestellt? Warum wurde gegen das Ergebnis kein Widerspruch eingelegt?
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florian17
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Beiträge: 10


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« Antworten #2 am: 5. Mai 2007, 14:04:09 »

Wann wäre jetzt der beste Zeitpunkt einen Antrag zu stellen?

Das hängt von den näheren Umständen ab. Bist du jetzt zurückgestellt? Warum wurde gegen das Ergebnis kein Widerspruch eingelegt?
Ich bin wegen meines Besichs der Berufsfachschule bis zum 30.07. freigestellt. Sollte ich jetzt den Antrag stellen? Warum hätte ich w
Widerspruch einlegen sollen?
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svennie
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« Antworten #3 am: 5. Mai 2007, 15:33:09 »

Ich bin wegen meines Besichs der Berufsfachschule bis zum 30.07. freigestellt.

nein, du bist zurückgestellt.

Sollte ich jetzt den Antrag stellen?

Das hängt von deiner zukünftigen Lebensplanung ab, insbesondere davon ob du tatsächlich Zivildienst leisten möchtest oder eher nicht.

Warum hätte ich Widerspruch einlegen sollen?

Ergibt sich aus dem Musterungsbescheid, warum genau du wehrdienstfähig gemustert bist? Könnte diese Entscheidung der Behörde nicht auch falsch sein, wenn sie schon nicht begründete ist?
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florian17
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Beiträge: 10


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« Antworten #4 am: 6. Mai 2007, 20:04:03 »

Ich möchte auf jeden Fall Zivildienst machen. Wann wird man eigentlich einberufen in der Regel?
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #5 am: 6. Mai 2007, 20:08:46 »

Ich möchte auf jeden Fall Zivildienst machen.

Nun gut, wenn du meinst  Augen rollen

Wann wird man eigentlich einberufen in der Regel?

Entweder zu dem Zeitpunkt den man im Rahmen eines Einberufungsvorschlages gemeinsam mit der Dienststelle bei der man den Zivildienst ableisten möchte selbst angibt. Oder eben irgendwann wenn dem BAZ aufgefallen ist, dass du dir trotz zwischenzeitlihc erfolgter Mahnungen keine Stelle gesucht hast.
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GoogleTagged: musterung widerspruch

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