k, ich verstehe immer noch nicht ganz, wieso es ein Fehler ist zu verweigern,
Der Fehler dürfte offensichtlich werden, wenn man sich die Einberufungsstatistiken ansieht.
denn es ist doch so, dass man die Verweigerung Zurückziehen kann unmittelbar vor der Einberufung und dadurch wertvolle Zeit gewinnt??
Verzichtest du zwischen dem 22. und 23. Geburtstag, dann erhöht sich die Heranziehungsgrenze gleich mal um 2 Jahre. Wo ist da der Vorteil?
Und wie du gesagt hast, wird man dann ja nicht unbedingt vom Bund eingezogen, und im Ernstfall kann man ja nochmals verweigern.
Kann man, der Antrag hat abe keine aufschiebende Wirkung mehr.
Liegt aber jedoch eine Einberufung vom Bund vor, so sitzt man doch in jedem Falle in der Kelmme, da man dann sicher Bund oder Zivi machen muss...
So und jetzt erklär uns mal, was sinnvoller ist: Auf die 30 % (?) Wahrscheinlichkeit zu warten, vom KWEA einberufen zu werden oder auf die fast 100 %, die es beim BAZ sind.
Wieso ist es trotzdem ein Fehler, beziehungsweise wo liegt mein Denkfehler??

Wie gesagt, der Fehler wird offensichtlich, wenn man sich ernsthaft damit beschäftigt.