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Neuestes Mitglied: NeewayRorry

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Autor Thema: Anstehendes Studium  (Gelesen 7580 mal)
RüdigerT.
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« am: 25. November 2007, 18:45:01 »

Hallo zusammen.

Werde im März mein Abi machen und würde danach direkt ohne Unterbrechung anfangen zu studieren.

Zu meiner Situation:
Wurde vor einem halben Jahr T2 gemustert und bin anerkannter Kriegstdienstverweigerer. (Habe diesen Joker leider wegen eines falschen Ratschlags eines bekannten schon verspielt)

Jetzt zu meinen Fragen:
Wie wahrscheinlich ist eine Einberufung zum Zivildienst?? Mein Vater meinte grundsätzlich würden beim Zivildienst alle eingezogen?? Ein anderer Bekannter meinte es würden nur etwa die Hälfte eingezogen, wobei auch hier mit Vorliebe Abiturienten "gezogen" würden??

Wird man hier wahrscheinlicher zu einem Dienst gezwungen als beim Wehrdienst??

Was würde eigentlich ein Zurückziehen des KDV-Antrags bringen??
a)bevor eine Einberufung vorliegt?? (Stimmt es, dass man dadurch durch die Akten fallen könnte??)
b) wenn schon eine Einberufung vorliegt??
c) Wird man dann sicher vom bund eingezogen??

Wie ist das eigentlich mit dem dritten Semester?? Kann man danach noch gezogen werden?? z.B. nach Vollendung des Studiums??

Danke schonmal im voraus;-)
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svennie
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« Antworten #1 am: 25. November 2007, 18:58:18 »

Wie wahrscheinlich ist eine Einberufung zum Zivildienst?? Mein Vater meinte grundsätzlich würden beim Zivildienst alle eingezogen??

Damit dürfte er Recht haben, (fast) alle die verfügbar sind werden früher oder später einberufen.

Ein anderer Bekannter meinte es würden nur etwa die Hälfte eingezogen, wobei auch hier mit Vorliebe Abiturienten "gezogen" würden??

Unsinn. Dass es von der Anzahl nicht alle anerkannten Kriegsdienstverweigerer sind hängt damit zusammen, dass es eben möglichkeiten gibt, über die Heranziehungsgrenze zurückgestellt zu werden oder es eben Befreiungstatbestände gibt (Ehe, Kinder).

Wird man hier wahrscheinlicher zu einem Dienst gezwungen als beim Wehrdienst??

eindeutig ja.

Etwas Statistik:

Ein Jahrgang besteht aus ca. 400.000 - 450.000 Männern, im letzten Jahr gab es gut 97.000 Anerkennungen als Kriegsdienstverweigerer und gut 81.400 Dienstantritte im Zivildienst. Derzeit leisten aber nur rd. 39.000 Wehrpflichtige Grundwehrdienst.

Was würde eigentlich ein Zurückziehen des KDV-Antrags bringen??

Das hängt vom Einzelfall ab. Zurückziehen kannst du den Antrag eh nicht weil du anberkannt bist. Du kannst nur auf die Anerkennung verzichten. Je nach Zeitpunkt könnte sich die Heranziehungsgrenze erhöhen.

a)bevor eine Einberufung vorliegt?? (Stimmt es, dass man dadurch durch die Akten fallen könnte??)

Unwahrscheinlich.

b) wenn schon eine Einberufung vorliegt??

Dann ist die Einberufung aufzuheben.

c) Wird man dann sicher vom bund eingezogen??

"Der Bund" hat überhaupt keinen wirklichen Bedarf an Wehrpflichtigen. Es werden - der guten Ordnung halber - jedes Quartal rd. 13.000 Wehrpflichtige einberufen. Wer das ist, das ist nicht vorhersehbar.

Wie ist das eigentlich mit dem dritten Semester?? Kann man danach noch gezogen werden?? z.B. nach Vollendung des Studiums??

Das hängt vom Alter zum Ende des Studiums ab.
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RüdigerT.
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« Antworten #2 am: 26. November 2007, 16:54:24 »

Vielen Dank für die schnelle Antwort.

Das heißt, dass ich sehr wahrscheinlich mit einer Einberufung rechnen muss??

Wann würde diese kommen , wenn es beispielsweise am 01.04. soweit wäre??

Was würde passieren wenn man nicht darauf eingeht??

Bekommt man dann wirklich einen Dienst zugewiesen oder ist das ein Gerücht??

Wie wahrscheinlich ist es dass man sich noch mittels Anwalt "rausholen" kann??

Kann man eigentlich auch, wenn dies durch die Nationalität der Eltern möglich ist, die Staatsbürgerschaft wechseln, oder wäre das jetzt zu spät??
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svennie
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« Antworten #3 am: 27. November 2007, 00:31:06 »

Das heißt, dass ich sehr wahrscheinlich mit einer Einberufung rechnen muss??

Richtig, es sei denn du kannst einer Einbreufung eine Zivildienstausnahme (Zurückstellung, Befreiung, ...) entgegenhalten.

Wann würde diese kommen , wenn es beispielsweise am 01.04. soweit wäre??

Mindestens 4 Wochen vorher. Dass es am 01.04.08 so weit ist, ist aber eher unwahrscheinlich weil das BAZ dazu neigt, soetwas - wenn möglich - lange vorher anzukündigen.

Was würde passieren wenn man nicht darauf eingeht??

Bekommt man dann wirklich einen Dienst zugewiesen oder ist das ein Gerücht??

Worauf nicht eingehen? Auf den Dienstantritt? Das wäre strafbar.

Nein, die Zuweisung einer Stelle ist eine Tatsache.

Wie wahrscheinlich ist es dass man sich noch mittels Anwalt "rausholen" kann??

worauf? Aus einer zugewiesenen Stelle? Das geht leicht (Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer). Die Probleme kommen dann aber hinterher...

Kann man eigentlich auch, wenn dies durch die Nationalität der Eltern möglich ist, die Staatsbürgerschaft wechseln, oder wäre das jetzt zu spät??

Hier müsste man sehen, ob die entsprechenden Voraussetzungen aus § 29 StAG vorliegen, ggf. sollte man sich hier von einem Rechtsanwalt beraten lassen.

Wenn die Voraussetzungen nicht vorliegne wird es schwierig weil die Entlassung aus der deutschen Staatsbürgerschaft eine Zustimmung der Bundeswehr (abgeleisteter Wehrdienst) voraussetzt.
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RüdigerT.
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« Antworten #4 am: 28. November 2007, 21:52:00 »

Habe auf anderen Internetseiten gelesen, dass jährlich nur ungefähr 60.000 Zivildienst ableisten von 100.000 Verweigerern, und dass es eigentlich immer genug Freiwillige gebe.
Dies ist also falsch??
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svennie
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« Antworten #5 am: 28. November 2007, 22:36:27 »

...dass jährlich nur ungefähr 60.000 Zivildienst ableisten von 100.000 Verweigerern, und dass es eigentlich immer genug Freiwillige gebe.
Dies ist also falsch??

Das war bislang nur in einem Jahr der Fall (mehr "Freiwillige" als vorgesehene Einberufungen)
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RüdigerT.
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« Antworten #6 am: 2. Dezember 2007, 22:50:12 »

Wie ist das eigentlich, wenn man den Wohnsitz verlegt ins Ausland, z.B. direkt nach dem Abitur?? Könnte jemand, der dies tut noch einberufen werden??
Oder was wäre, wenn man zum Beispiel bevor man auswandern wollte eingezogen würde??
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svennie
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« Antworten #7 am: 2. Dezember 2007, 23:35:20 »

Wie ist das eigentlich, wenn man den Wohnsitz verlegt ins Ausland, z.B. direkt nach dem Abitur?? Könnte jemand, der dies tut noch einberufen werden??

ja er unterliegt weiterhin der Wehrpflicht es sei denn er hat eine Genehmigung des KWEA für diesen Auslandsaufenthalt.

Oder was wäre, wenn man zum Beispiel bevor man auswandern wollte eingezogen würde??

Dann wird er den Dienst antreten müssen, ansonsten ist es Fahnenflucht.
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RüdigerT.
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« Antworten #8 am: 5. Dezember 2007, 19:31:51 »

Ein Freund eines Freundes, der in ähnlicher Situation wie ich ist, will zu einem gewissen Herrn Z. gehen, da er meint, dass dieser quasie legal jeden ohne Nachteile "rausholen" könnte.
Stimmt dies??
Oder ist dies wohl eher Geldmacherei??
Oder werden dabei unlautere Methoden benutzt??
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svennie
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« Antworten #9 am: 5. Dezember 2007, 20:25:29 »

dass dieser quasie legal jeden ohne Nachteile "rausholen" könnte.
Stimmt dies??

Herrn Z. ist es nach dem Rechtsberatungsgesetz nicht erlaubt in derartigen Sachen zu beraten.

Oder ist dies wohl eher Geldmacherei??
Oder werden dabei unlautere Methoden benutzt??

Herr Z. verkauft ein Buch für einen relativ hohen Euro-Betrag und erweckt den Eindruck, man könne sich von ihm nach Kauf des Buches "bis zur Ausmusterung" beraten lassen.

Eine derartige Beratung verstößt aber (s.o.) gegen das Gesetz und der Anspruch auf Beratung (und schon garnicht auf Erfolg) ist nicht durchsetzbar.

Auf der anderen Seite soll er durchaus häufig Erfolg haben, was aber oft darauf zurückzuführen ist, dass er seinen Kunden rät, bei der Musterung psychische Probleme anzugeben.

Liegen solche tatsächlich nicht vor, dann handelt es sich um eine Straftat.
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« Antworten #10 am: 5. Dezember 2007, 22:07:37 »

Danke für die Antwort.


Also wäre eine Beratung des Freund meines Freundes illegal??

Aber ist es nicht praktisch unmöglich nachzuweisen, dass solch eine Beratung stattgefunden hat??

Und wie sollte man zeigen, dass jemand der vorgibt, psychisch krank zu sein, dies garnicht ist?

Sind denn Fälle bekannt, in denen Kunden von Herrn Z. bestraft wurden??

Jetzt zu einer anderen Strategie:
Wie läuft das, wenn sich der Gesundheitszustand seit der Musterung drastisch verschlechtert hat??

Wie teilt ma das dem BAZ/KWEA mit??
Müsste man dafür erst auf Anerkennung verzichten???

Und wie läuft das mit einer Nachmusterung??

Kann diese Zeit bringen??

Wie gut stehen die Karten dadurch noch im Nachhinein ausgemustert zu werden??

Müsste man direkt wenn man die Nachmusterung beantragt, ein ärtzliches Attest mitschicken, oder kann man das auch noch im Nachhinein und dadurch weiter Zeit gewinnen??
« Letzte Änderung: 5. Dezember 2007, 22:12:04 von RüdigerT. » Gespeichert
svennie
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« Antworten #11 am: 5. Dezember 2007, 22:32:22 »

Also wäre eine Beratung des Freund meines Freundes illegal??

ja.

Aber ist es nicht praktisch unmöglich nachzuweisen, dass solch eine Beratung stattgefunden hat??

Ich weiß nicht, ob dieser konkrete Einzelfall nachgewiesen werden kann, das hängt davon ab, wie sich die beiden "Vertrags"-parteien verhalten. Ein Verstoß gegen das Rechtsberatungsgesetz ist ja keine Straftat sondern "nur" eine Ordnungswidrigkeit.

Und wie sollte man zeigen, dass jemand der vorgibt, psychisch krank zu sein, dies garnicht ist?

Warum hab ich diese Frage eigentlich erwartet...

Sind denn Fälle bekannt, in denen Kunden von Herrn Z. bestraft wurden??

Es gibt mit Sicherheit keine Statistiken darüber, wie viele Verurteilungen es nach Beratungen durch Herrn Zickenrott gegeben hat.

Wie läuft das, wenn sich der Gesundheitszustand seit der Musterung drastisch verschlechtert hat??

Wie teilt ma das dem BAZ/KWEA mit??

schriftlich und formlos, verbunden mit einem Antrag auf eine ärztliche Untersuchung bzw. eine Überprüfungsuntersuchung.

Müsste man dafür erst auf Anerkennung verzichten???

nein.

Und wie läuft das mit einer Nachmusterung??

Es gibt keine Nachmusterung. Es kann bei anerkannten Kriegsdienstverweigerern eine ärztliche Untersuchung ansonsten eine Überprüfungsuntersuchung beantragt werden.

Kann diese Zeit bringen??

weder der Antrag noch Rechtsmittel gegen das Ergebnis haben aufschiebende Wirkung. Es kann natürlich strategisch sinnvoll sein, vor dem letztmöglichen Einberufungstermin eine solche Untersuchung zu beantragen in der Hoffnung, die Behörde wartet mit der Einberufung bis ein Ergebnis vorliegt.

Wie gut stehen die Karten dadurch noch im Nachhinein ausgemustert zu werden??

Das hängt vom Gesundheitszustand ab.

Müsste man direkt wenn man die Nachmusterung beantragt, ein ärtzliches Attest mitschicken, oder kann man das auch noch im Nachhinein und dadurch weiter Zeit gewinnen??

Es wird weder ein Attest benötigt noch kann man damit zwingend Zeit gewinnen. Man ist auf den guten Willen oder die Unfähigkeit der Behörde angewiesen.
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« Antworten #12 am: 6. Dezember 2007, 15:19:28 »

k, danke für die schnelle Antwort.

Und wenn man auf die Anerkennung verzichtet und eine Nachmusterung/ ärtzliche Überprüfung beantragt, die man verschiebt bis zum geht nicht mehr, kann man auch eingezogen werden??

Also bleiben , wenn man auserwählt ist, wohl kaum noch Mittel??
« Letzte Änderung: 6. Dezember 2007, 15:23:32 von RüdigerT. » Gespeichert
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« Antworten #13 am: 6. Dezember 2007, 15:35:07 »

Und wenn man auf die Anerkennung verzichtet und eine Nachmusterung/ ärtzliche Überprüfung beantragt, die man verschiebt bis zum geht nicht mehr, kann man auch eingezogen werden??

Da kann man eigentlich nichts verschieben. Es ist keine Musterung und es das KWEA könnte im Zweifel auf die Dienstantrittsuntersuchung zu Beginn des Grundwehrdienstes verweisen wenn man sich dem Termin der für die Überprüfungsuntersuchung festgesetzt wurde fernbleibt.

Warum soll denn jetzt überhaupt erst auf die KDV-Anerkennung verzichtet werden!?

Also bleiben , wenn man auserwählt ist, wohl kaum noch Mittel??

Natürlich bleiben da Möglichkeiten, man muss eben dafür sorgen, dass bei der Überprüfungsuntersuchung als Ergebnis Wehrdienstunfähigkeit herauskommt.

Ergänzend noch:

Habe auf anderen Internetseiten gelesen, dass jährlich nur ungefähr 60.000 Zivildienst ableisten von 100.000 Verweigerern, und dass es eigentlich immer genug Freiwillige gebe.

Da werden Äpfel und Birnen durcheinander geworfen:

Zu vergleichen ist die Zahl der anerkannten Kriegsdienstverweigerer pro Jahr mit der Zahl der Dienstantritte im Zivildienst pro Jahr. Und was dabei übrig bleibt sind nicht etwa die, die sich nicht freiwillig gemeldet haben, sondern weiteraus überwiegend die, die einen anderen Grund haben, keinen Zivildienst leisten zu müssen, sprich die eine Zivildienstausnahme vorweisen können. Genauere Zahlen dazu morgen.

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RüdigerT.
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« Antworten #14 am: 6. Dezember 2007, 19:24:09 »

k, gut, dann bin ich mal gespannt auf morgen Zwinkernd

Ein Verzicht auf die Anerkennung ist doch sinnvoll, wenn man nicht eingezogen werden will??

Gilt ein Praktikum eigentlich auch als Zurückstellungsgrund??
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