moin moin,
zur situation, ich hatte im dezember 2005 musterung, bei der ich auch meinen kdv-antrag gestellt habe. da ich aber vergessen bzw. es immer wieder vor mir hiergeschoben habe den antrag letzendlich zu verfassen und loszuschicken wurde dieser dann abgelehnt. ca. 1 jahr später also wieder im dezember 06 hatte ich dann euf bei der ich erneut einen kdv antrag gestellt habe. dann habe ich auch den antrag mit anschreiben und lebenslauf anfang januar zum kreiswehrersatzamt geschickt (weil man das wohl so machen soll).
nun also gestern oder vorgestern habe ich dann die antwort vom bundesamt bekommen. in dem es heißt:
antrag auf annerkennung als kriegsdienstverweigerer
sehr geehrter herr ...,
über ihren antrag auf annerkennung als kriegsdienstverweigerer habe ich nicht entscheiden können, weil sie bereits früher einen antrag auf anerkennung als kriegsdienstverweigerer gestellt haben, der abgelehnt wurde, nachdem sie die zur entscheidung nötigen unterlagen nichgt eingereicht wurden.
hierdurch ergeben sich zweifel an der von ihnen behaupteten gewissensentscheidung, weil sie sich nicht mit nachdruck frühzeitig darum gekümmert haben, als kriegsdienstverweigerer anerkannt zu werden.
ich gebe gemäß $ 6 des kriegsdienstverweigerungsgesetzes gelegenheit, hierzu innerhalb eines monats, nachdem sie diese aufforderung erhalten haben, schriftlich stellung zu nehmen.
bitte äußern sie sich z. b. zu folgenden fragen:
warum haben sie nachdem sie ihren ersten antrag auf anerkennung als kriegsdienstverweigerer gestellt haben, die nötigen unterlagen nicht eingereicht, obwohl ich sie dazu aufgefordert habe?
welche erfahrungen, erlebnisse und überlegungen habe sie dazu veranlasst, wieder zu verweigern?
sollten sie dieser aufforderung nicht oder nicht in ausreichendem maße olgen, kann ihren antrag gemäß § 7 abs. 1 nr. 3 kdvg ablehnen.
mfg
im auftrag
reibold
ja meine fragen dazu wären jetzt ob dies ein schreiben ist was generell rausgeschickt wird, wenn der 1. antrag abgelehnt wurde, wie genau ich die sachen bzw. erläuterungen formulieren soll und ob ich die ganze sache auf ganz einfach per e-mail dort hinschicken kann?
das einzige was mir spontan "einfällt" ist das ich sage das ich beim ersten mal die fristen komplett versäumt habe, weil ich nicht wußte was ich schreiben soll usw., das ich dann halt dachte als das schreiben kam das mein antrag abgelehnt wurde, "oh jetzt ist zu spät" und das mit dann erst bei der euf gesagt wurde das ich einen neuen antrag stellen kann.
für eure hilfe bin ich euch jetzt schon sehr dankbar.
also dann auf das ihr euch die finger wundschreibt...

gruß und dank frank
ps. rechtschreibfehler sind aus dem original übernommen oder dienen der allgemeinen belustigung!