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Autor Thema: Annerkannter KDV  (Gelesen 572 mal)
Pommel
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« am: 13. Dezember 2010, 13:54:44 »

Hallo zusammen.
Ich habe eine Frage,ob das alles so rechtens war was mit mir nach meinem KDV abgezogen wurde.

Ich bin/war SAZ 12 und habe ziemlich früh einen KDV Antrag gestellt.
Am 18.11.10 kam ein Bescheid des Bundesamt für den Zivildienst wo drin stand: "Sie sind berechtigt den Kriegsdienst mit der Waffe zu verweigern. Der Bescheid ist unanfechtbar"

Letzte Woche am 09.12.10 habe ich einen Anruf aus meiner Kaserne bekommen, dass ich sofort dorthin kommen soll, weil ich irgdnwas wegen der Entlassung unterschreiben müsse (Bin nachdem die Anerkennung kam in Sonderurlaub geschickt worden).

Ich wollte das alles per Fax machen aber von denen kam nur "Solange sie nicht entlassen sind,sind sie Soldat und haben hier hin zu kommen"

Auf jeden Fall habe ich mich dann am nächsten Tag in den Zug gesetzt, bin 7 Stunden dahin gefahren, kurz rein den Wisch unterschrieben und dann durfte ich auch wieder 7 Stunden zurück fahren.

Der ganze Spaß hat mich 140€ für Zug und Taxi gekostet.

Jetzt meine Frage an euch: Ist es gerechtfertigt, einen anerkannten KDV für sowas nochmal in die Kaserne zu holen und wenn nicht auf welchen gesetzen und § begründet sich das.

Danke schonmal...
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svennie
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Beiträge: 6.271


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« Antworten #1 am: 13. Dezember 2010, 15:05:59 »

Jetzt meine Frage an euch: Ist es gerechtfertigt, einen anerkannten KDV für sowas nochmal in die Kaserne zu holen und wenn nicht auf welchen gesetzen und § begründet sich das.

Soldatengesetz, genauer § 46. Erst durch Entlassung bist du kein Soldat mehr. Die Handlung "Entlassung" war noch nicht vorgenommen.

Die Rückreisekosten (von der Kaserne nach Hause) sind in meinen Augen als Reisekosten erstattungsfähig, die Hinreisekosten sind in meinen Augn wie Wochenendheimfahrten zu behandeln).
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