Jetzt meine Frage an euch: Ist es gerechtfertigt, einen anerkannten KDV für sowas nochmal in die Kaserne zu holen und wenn nicht auf welchen gesetzen und § begründet sich das.
Soldatengesetz, genauer § 46. Erst durch Entlassung bist du kein Soldat mehr. Die Handlung "Entlassung" war noch nicht vorgenommen.
Die Rückreisekosten (von der Kaserne nach Hause) sind in meinen Augen als Reisekosten erstattungsfähig, die Hinreisekosten sind in meinen Augn wie Wochenendheimfahrten zu behandeln).