Die Musterung am ersten Tag beim Bund hat er ja schon hinter sich,
Das war keine Musterung sondern die Dienstantrittsuntersuchung.
also bezüglich Musterung jeglicher Art geht nix mehr, er hat ja schon alles hinter sich, oder?
Falsch. Wenn er für einen längeren Zeitraum dienstunfähig sein sollte, dann wäre er auf Antrag zu entlassen.
-Soll er "die Sau" raushängen lassen? Nicht mehr grüßen, seinen Spint so einräumen wie er will.....
Und dann? Disziplinarstrafen? An den Wochenenden auch nur bei der lieben Bundeswehr bleiben?
-KDV Antrag stellen wobie ich jetzt nicht weiss ob das noch möglich ist irgendwie
Natürlich ist das möglich.
.... dürfte aber doch sein denke ich, er kann ja sagen aus gewissensgründen,
Und natürlich immer nur aus Gewissensgründen.
auch jeetzt erst recht wo er waffen gesehen hat usw... das es nix für ihn ist
Das es nichts für ihn ist das reicht nicht. Dass er aus Gewissensgründen keinen Kriegsdienst leisten kann, so wird das was.
DANN aber Zivildienst?
Durchaus denkbar.
-Einfach sagen das er Zivildienst machen soll?

Ohne anerkannter Kriegsdienstverweigerer zu sein wird das nichts mit dem Zivildienst.
Die Frage ist, was der Junge wirklich will. Will er da wirklich weg, dann könnte er auch einen erfahrenen Anwalt mit der Vorbereitung eines Dienstunfähigkeitsverfahrens beauftragen.
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http://www.zentralstelle-kdv.de/anwalt.htm