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Autor Thema: Einberufung zum 01.04.08  (Gelesen 4820 mal)
Hannes87
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Beiträge: 3


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« am: 18. Februar 2008, 00:03:58 »

Hey!
Ich wurde zum 01.04. einberufen und hab nun ein paar Fragen.Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Am besten erläutere ich erst mal meine Situation.
Ich wurde vor ca. 1,5 Jahren als T2 gemustert.
Also ich möchte auf keinen Fall den Dienst antreten und hab auch schon Einspruch wegen "Verschlechterung des Gesundheitszustandes" eingelegt. Dies ist noch nicht mal gelogen.
Folgendes hat sich verschlechtert:
-Allergie gegen Hausstaubmilben. Brauche spezielle Bettwäsche zum Schlafen.Attest für die Allergie liegt vor
-Musste ich wegen Rückenproblemen mit dem Fussball aufhören. Sobald ich einige Minuten renne bekomme ich Rückenschmerzen. Das selbe beim Tragen von Rucksäcken und langem Stehen. Hab ein Attest dafür vom Hausarzt und eine Überweisung zum Spezialisten. Dort werde ich demnächst mal auftauchen und hoffe von dem ein Attest zu bekommen.
-Ich hatte für meine Sehschwäche bei der Musterung kein Attest dabei
  (-4,5 dioptrien).Dieses Attest hab ich nun

Ich wurde jetzt also zur Nachmusterung geladen.
So...jetzt habe ich mich auch noch für ein freiwilliges soziales Jahr beworben das ebenfalls am 01.04. beginnen würde.
Meine Fragen also:
1. Wie stehen meine Chancen ausgemustert zu werden?
2. Die Nachmusterung ist Anfang März. Wenn ich jetzt meine Verweigerung einreichen würde, wielang würde ich auf eine Antwort warten? Meine Überlegung ist es, dass wenn ich nicht ausgemustert werde, ich dann halt verweigert hab. Aber eine Ausmusterung ist mir lieber als eine Verweigerung. Wann sollte ich also am besten meine Verweigerung abgeben, damit ich noch gemustert werde, aber es noch früh genug ist die Antwort auf die Verweigerung vor dem 01.04 zu erhalten?!

So ich hoffe ihr versteht was ich meine!
Vielen vielen Dank für eure Hilfe!!!

mfg

PS: Hab noch ne Katzenhaaralergie. Dürfte wohl aber nicht wirklich entscheidend sein *g*
« Letzte Änderung: 18. Februar 2008, 00:28:40 von Hannes87 » Gespeichert
sunknown
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Beiträge: 364


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« Antworten #1 am: 18. Februar 2008, 11:02:29 »

Zitat
Ich wurde zum 01.04. einberufen und hab nun ein paar Fragen.Ich hoffe ihr könnt mir helfen!
Am besten erläutere ich erst mal meine Situation.
Ich wurde vor ca. 1,5 Jahren als T2 gemustert.
alles klar.

Zitat
Also ich möchte auf keinen Fall den Dienst antreten und hab auch schon Einspruch wegen "Verschlechterung des Gesundheitszustandes" eingelegt.
aufschiebende wirkung hat der aber nicht.

Zitat
Dies ist noch nicht mal gelogen.
Folgendes hat sich verschlechtert:
-Allergie gegen Hausstaubmilben. Brauche spezielle Bettwäsche zum Schlafen.Attest für die Allergie liegt vor
die spezielle bettwäsche wirst du auch in der kaserne erhalten.

Zitat
-Musste ich wegen Rückenproblemen mit dem Fussball aufhören. Sobald ich einige Minuten renne bekomme ich Rückenschmerzen. Das selbe beim Tragen von Rucksäcken und langem Stehen. Hab ein Attest dafür vom Hausarzt und eine Überweisung zum Spezialisten. Dort werde ich demnächst mal auftauchen und hoffe von dem ein Attest zu bekommen.
schwer zu beurteilen, v.a. aus forumsperspektive.
wenn du dich in den einschlägigen musterungsforen einliest, wirst du feststellen, dass sehr viele vorgeben etwas an knie oder rücken zu haben.
das hört das kwea also sehr oft.

Zitat
-Ich hatte für meine Sehschwäche bei der Musterung kein Attest dabei
  (-4,5 dioptrien).Dieses Attest hab ich nun
auch das ist nicht ausmusterungsrelevant.

 
Zitat
So...jetzt habe ich mich auch noch für ein freiwilliges soziales Jahr beworben das ebenfalls am 01.04. beginnen würde.
erkundige dich genau, wann du für dieses fsj was machen mußt, im schlimmsten fall mußt du sonst nach dem fsl auch noch zivildienst machen.
ken mich leider nicht 100%ig aus mit dem fsj, aber google mal.


Zitat
Meine Fragen also:
1. Wie stehen meine Chancen ausgemustert zu werden?
schwer zu sagen, eher schlecht.
Zitat
2. Die Nachmusterung ist Anfang März. Wenn ich jetzt meine Verweigerung einreichen würde, wielang würde ich auf eine Antwort warten? Meine Überlegung ist es, dass wenn ich nicht ausgemustert werde, ich dann halt verweigert hab. Aber eine Ausmusterung ist mir lieber als eine Verweigerung. Wann sollte ich also am besten meine Verweigerung abgeben, damit ich noch gemustert werde, aber es noch früh genug ist die Antwort auf die Verweigerung vor dem 01.04 zu erhalten?!
auch das ist einigermaßen schwer abzuschätzen, ich denke aber, dass es noch reichen wird, wenn du unmittelbar nach der überprüfungsuntersuchung verweigerst.
 
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Hannes87
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Beiträge: 3


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« Antworten #2 am: 18. Februar 2008, 16:21:13 »

vielen dank schon mal!
oh das mit der speziellen bettwäsche wusste ich nicht. das der einspruch keine aufschiebende wirkung hat un die sehschwäche kein ausmusterungsgrund ist weiß ich.hab mit nur gedacht viele kleine dinge sind wie ein großes Zwinkernd
zum fsj hab ich folgendes gefunden...
-------------------------------------------------------
§ 14c Zivildienstgesetz
    „Anerkannte Kriegsdienstverweigerer (KDV) werden nicht zum Zivildienst herangezogen, wenn sie sich nach ihrer Anerkennung als KDV zu einem freiwilligen Dienst nach dem Gesetz zur Förderung des FSJ verpflichtet haben. Der Dienst ist spätestens ein Jahr nach der Verpflichtung sowie vor Vollendung des 23. Lebensjahres anzutreten und hat eine ganztägige, auslastende Hilfstätigkeit über mindestens zwölf Monate einschließlich einer pädagogischen Begleitung mit einer Dauer von 25 Tagen sowie 26 Tagen Urlaub zu umfassen.“
-------------------------------------------------------

ich denke also ich muss dann kein zivi mehr machen.
ich werds jetzt wohl so machen, dass ich in ein paar tagen die verweigerung einwerf und mich dann noch ma mustern lass.Ob ich dann ausgemustert werd oder halt verweigert hab is dann eigentlich auch egal.
hoffe das klappt so.
mit freundlichen grüßen
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svennie
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« Antworten #3 am: 18. Februar 2008, 23:24:02 »

ich denke also ich muss dann kein zivi mehr machen.

Das ist richtig, aber nur, wenn du (für den Fall das du zivildienstfähig bist) vorher die Genehmigung des Bundesamtes für den Zivildienst bekommen hast. Also nicht einfach irgendwo ein FSJ anfangen.

ich werds jetzt wohl so machen, dass ich in ein paar tagen die verweigerung einwerf und mich dann noch ma mustern lass.

Das wird so nicht klappen. Mit "nochmal mustern" ohnehin nicht.
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Hannes87
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Beiträge: 3


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« Antworten #4 am: 19. Februar 2008, 13:15:49 »

wieso nicht? ich wollte eigentlich heute die verweigerung abgeben.
und da der vorgang ja ein paar wochen dauert kann ich doch noch in der zeit gemustert werden oder nicht?einen termin hab ich ja schon
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #5 am: 19. Februar 2008, 13:53:37 »

wieso nicht? ich wollte eigentlich heute die verweigerung abgeben.
und da der vorgang ja ein paar wochen dauert

ja ungefähr 2 Wochen wenn du einberufen bist und die Begründung auch auf den Zeitpunkt der Verweigerung eingeht.

kann ich doch noch in der zeit gemustert werden oder nicht?einen termin hab ich ja schon

Du hast zwar einen Termin aber nicht für eine Musterung sondern für eine Überprüfungsuntersuchung.
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