Danke für die schnelle Antwort!
auf manchen Seiten habe ich gelesen, dass der KDV-Antrag innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Einschreibens beim KWEA sein muss. Stimmt das?
nein. Wenn der Antrag 3 Tage nach Absendung des Einschreibens beim KWEA eingegangen ist, dann kann man davon ausgehen, dass der Antrag aufschiebende Wirkung hat und die Einberufung daher rechtswidrig ist, es sei denn das KWEA tritt den Beweis an, dass der Einberufungsbescheid vor Eingang des KDV-Antrages zugestellt war.
Die Zeit arbeitet natürlich jetzt extrem gegen mich, darum habe ich morgen einen Termin bei einem Rechtsanwalt um mit ihm alle rechtlichen Möglichkeiten durchzusprechen.
Dann hoffe ich, dass der Anwalt Ahnung von Wehrrecht hat und das Problem anders lösen kann (über die Tauglichkeit). Wenn der Mann keine Ahnung hat: Anwalt wechseln!
Der Wehrdienst würde mich auch finanziell total ruinieren! Ich bin zum 1.2. umgezogen und zahle 600 Euro warm miete, zusätzlich zu meinen restlichen Fixkosten (Fitnessstudio, Handyvertrag, Nahverkehrskarte, Versicherungen, DSL, ...) komme ich auf über 1000 Euro Fixkosten!
Wenn die Bundeswehr jetzt 70% meiner Miete (max 210 Euro) übernimmt und einen Entgelt von rund 450 Euro monatlich erhalte, bin ich jeden Monat schon mit den Fixkosten um ca. 350 Euro im Minus.
Die Bundeswehr zahlt deine Miete nicht, das macht das Sozialamt als Unterhaltssicherungsbehörde. Und das zahlt bis zu 613 Euro Mietzuschuss wenn die Voraussetzungen vorliegenm ferner könnte ein Sonderkündigungsrecht hinsichtlich des Fitnessstudios bestehen, die Nahverkehrskarte brauchst du nicht mehr und laufende Zinsen könnten ebenfalls übernommen werden. Versicherungen könnten ruhend gestellt werden.