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Autor Thema: Einberufung erhalten zum 1.4. - noch Chance auf Ersatzdienst?  (Gelesen 2514 mal)
hamjung
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Beiträge: 3


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« am: 11. Februar 2008, 15:22:16 »

Hallo zusammen,

ich habe am Samstag (vorgestern) per Einschreiben meine Einberufung zum 1.4. erhalten nachdem es über 1 Jahr ruhig war und die sich nicht gemeldet haben. Nun hab ich einen Job den ich zwar nicht verlieren würde (mein Arbeitgeber muss mich ja auch weiter beschäftigen) aber in meiner Branche sind 9 Monate extrem lange und ich würde mal eben meinen gesamten Kundenstamm verlieren womit die Arbeit der letzten 7 Monate verloren wäre.
Die Firma würde mich auch einen Brief ausstellen, dass ich extrem wertvoll für die Firma bin und nicht kurzfristig zu ersetzen wäre etc.
Nur bin ich mir sehr unsicher ob dass beim KWEA irgendjemanden interessieren würde, sicherlich nicht Traurig

Daher meine Frage, ist es auch jetzt nach der Einberufung noch irgendwie möglich z.B. durch einen Ersatzdienst beim THW oder der freiwilligen Feuerwehr der Einberufung zu entgehen?

Ich bin für jeden Tipp sehr dankbar!
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 11. Februar 2008, 15:37:37 »

Die Firma würde mich auch einen Brief ausstellen, dass ich extrem wertvoll für die Firma bin und nicht kurzfristig zu ersetzen wäre etc.
Nur bin ich mir sehr unsicher ob dass beim KWEA irgendjemanden interessieren würde, sicherlich nicht Traurig

Dein das darf das KWEA nicht interessieren. Der Arbeitgeber müste bei der zuständigen kommunalen Behörde ein Unabkömmlichkeitsverfahren anregen.

Daher meine Frage, ist es auch jetzt nach der Einberufung noch irgendwie möglich z.B. durch einen Ersatzdienst beim THW oder der freiwilligen Feuerwehr der Einberufung zu entgehen?

Theoretisch schon, dazu müsste aber erstmal der Einberufungsbescheid aus der Welt geschafft werden (z. B. durch KDV-Antrag). Vom Dienst im Katastrophenschutz kann ich insgesamt aber nur abraten.

Ab eine Verpflichtung im Katastrophenschutz noch möglich ist, hängt aber auch vom Alter ab.
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hamjung
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Beiträge: 3


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« Antworten #2 am: 11. Februar 2008, 15:49:31 »

Danke für die schnelle Antwort!

auf manchen Seiten habe ich gelesen, dass der KDV-Antrag innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Einschreibens beim KWEA sein muss. Stimmt das?

Die Zeit arbeitet natürlich jetzt extrem gegen mich, darum habe ich morgen einen Termin bei einem Rechtsanwalt um mit ihm alle rechtlichen Möglichkeiten durchzusprechen.
Zur Zeit bin ich 22 Jahre alt, werde erst Mitte August 23! Wenn ich meinen aktuellen Job weitermachen kann ist mir auch 6 Jahre THW recht, dass ist wirklich das kleinere Übel!

Der Wehrdienst würde mich auch finanziell total ruinieren! Ich bin zum 1.2. umgezogen und zahle 600 Euro warm miete, zusätzlich zu meinen restlichen Fixkosten (Fitnessstudio, Handyvertrag, Nahverkehrskarte, Versicherungen, DSL, ...) komme ich auf über 1000 Euro Fixkosten!
Wenn die Bundeswehr jetzt 70% meiner Miete (max 210 Euro) übernimmt und einen Entgelt von rund 450 Euro monatlich erhalte, bin ich jeden Monat schon mit den Fixkosten um ca. 350 Euro im Minus.

Sehr düstere Aussichten Traurig
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 11. Februar 2008, 16:23:17 »

Danke für die schnelle Antwort!

auf manchen Seiten habe ich gelesen, dass der KDV-Antrag innerhalb von 3 Tagen nach Erhalt des Einschreibens beim KWEA sein muss. Stimmt das?

nein. Wenn der Antrag 3 Tage nach Absendung des Einschreibens beim KWEA eingegangen ist, dann kann man davon ausgehen, dass der Antrag aufschiebende Wirkung hat und die Einberufung daher rechtswidrig ist, es sei denn das KWEA tritt den Beweis an, dass der Einberufungsbescheid vor Eingang des KDV-Antrages zugestellt war.

Die Zeit arbeitet natürlich jetzt extrem gegen mich, darum habe ich morgen einen Termin bei einem Rechtsanwalt um mit ihm alle rechtlichen Möglichkeiten durchzusprechen.

Dann hoffe ich, dass der Anwalt Ahnung von Wehrrecht hat und das Problem anders lösen kann (über die Tauglichkeit). Wenn der Mann keine Ahnung hat: Anwalt wechseln!

Der Wehrdienst würde mich auch finanziell total ruinieren! Ich bin zum 1.2. umgezogen und zahle 600 Euro warm miete, zusätzlich zu meinen restlichen Fixkosten (Fitnessstudio, Handyvertrag, Nahverkehrskarte, Versicherungen, DSL, ...) komme ich auf über 1000 Euro Fixkosten!
Wenn die Bundeswehr jetzt 70% meiner Miete (max 210 Euro) übernimmt und einen Entgelt von rund 450 Euro monatlich erhalte, bin ich jeden Monat schon mit den Fixkosten um ca. 350 Euro im Minus.

Die Bundeswehr zahlt deine Miete nicht, das macht das Sozialamt als Unterhaltssicherungsbehörde. Und das zahlt bis zu 613 Euro Mietzuschuss wenn die Voraussetzungen vorliegenm ferner könnte ein Sonderkündigungsrecht hinsichtlich des Fitnessstudios bestehen, die Nahverkehrskarte brauchst du nicht mehr und laufende Zinsen könnten ebenfalls übernommen werden. Versicherungen könnten ruhend gestellt werden.
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hamjung
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« Antworten #4 am: 11. Februar 2008, 16:35:48 »

Ich werde den KDV-Antrag heute Abend fertig schreiben und dann morgen mit zum Anwalt nehmen.

Gibt es die Möglichkeit sehr kurzfristig (also vor dem 1.4.) eine Nachmusterung zu beantragen? Zum Beispiel wegen Problemen mit den Knien?
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #5 am: 11. Februar 2008, 23:19:47 »

Gibt es die Möglichkeit sehr kurzfristig (also vor dem 1.4.) eine Nachmusterung zu beantragen? Zum Beispiel wegen Problemen mit den Knien?

Auftgrund der Tatsache, dass du bereits einberufen bist, wird man dich vermutlich auf die Dienstantrittsuntersuchung verweisen. Eine "Nachmusterung" gibt es nicht, nur eine Überprüfungsuntersuchung.

Alles weitere solltest du von dem Ergebnis des Anwaltstermins abhängig machen.
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