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Autor Thema: Freundin Schwanger, trotzdem Zivi?  (Gelesen 5774 mal)
stylez6788
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« am: 4. Februar 2008, 18:58:10 »

Hallo leute,

ja es ist soweit, ich muss zum 03.03.08 Meinen "Beschäftigungsdienst" antreten. Ich habe heute erfahren, dass meine Freundinn schwanger ist in der 3. Woche. Naja und jetzt seien wir doch mal bitte ehrlich, wie soll ich Geld zusammen sparen, besser gesagt eine eigene Wohnung finden, für mich, meine Freundin und mein Kind, wenn ich die lächerlichen 350 Euro im Monat vom Zivildienst bekomme. Habe ich da irgendeine möglichkeit, dass ich sage, ich werde Vater um da rum zu kommen?
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svennie
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« Antworten #1 am: 4. Februar 2008, 21:13:44 »

Hallo leute,

ja es ist soweit, ich muss zum 03.03.08 Meinen "Beschäftigungsdienst" antreten. Ich habe heute erfahren, dass meine Freundinn schwanger ist in der 3. Woche. Naja und jetzt seien wir doch mal bitte ehrlich, wie soll ich Geld zusammen sparen, besser gesagt eine eigene Wohnung finden, für mich, meine Freundin und mein Kind, wenn ich die lächerlichen 350 Euro im Monat vom Zivildienst bekomme. Habe ich da irgendeine möglichkeit, dass ich sage, ich werde Vater um da rum zu kommen?

Erstmal Glückwunsch.

Es besteht Anspruch auf Befreiung vom Zivildienst (genauso vom Grundwehrdiesnt) u.a. wenn du Vater bist und ein gemeinsames Sorgerecht vereinbart ist.

Wenn deine Freundin eine entsprechende Sorgeerklärung vor einem Notar oder dem Jugendamt abgibt, dann könnte man folgendermaßen vorgehen:

1. Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
2. Beantragung einer Nichtheranziehungszusage bis zur Geburt (beim KWEA)
3. Beantragung der Befreiung vom Wehrdienst (nach der Geburt).

Einen anderen Weg sehe ich nicht, es sei denn das BAZ kommt dir entgegen (aber warum sollte es).

Wie du das finanziell stemmst, das ist sowohl dem BAZ als auch dem KWEA leider ziemlich egal.
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stylez6788
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« Antworten #2 am: 4. Februar 2008, 21:55:00 »

Hallo leute,

ja es ist soweit, ich muss zum 03.03.08 Meinen "Beschäftigungsdienst" antreten. Ich habe heute erfahren, dass meine Freundinn schwanger ist in der 3. Woche. Naja und jetzt seien wir doch mal bitte ehrlich, wie soll ich Geld zusammen sparen, besser gesagt eine eigene Wohnung finden, für mich, meine Freundin und mein Kind, wenn ich die lächerlichen 350 Euro im Monat vom Zivildienst bekomme. Habe ich da irgendeine möglichkeit, dass ich sage, ich werde Vater um da rum zu kommen?

Erstmal Glückwunsch.

Es besteht Anspruch auf Befreiung vom Zivildienst (genauso vom Grundwehrdiesnt) u.a. wenn du Vater bist und ein gemeinsames Sorgerecht vereinbart ist.

Wenn deine Freundin eine entsprechende Sorgeerklärung vor einem Notar oder dem Jugendamt abgibt, dann könnte man folgendermaßen vorgehen:

1. Verzicht auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer
2. Beantragung einer Nichtheranziehungszusage bis zur Geburt (beim KWEA)
3. Beantragung der Befreiung vom Wehrdienst (nach der Geburt).

Einen anderen Weg sehe ich nicht, es sei denn das BAZ kommt dir entgegen (aber warum sollte es).

Wie du das finanziell stemmst, das ist sowohl dem BAZ als auch dem KWEA leider ziemlich egal.

Danke :-) kam zwar überraschend, aber ich freu mich trotzdem!

Also das heißt, es ist ihnen egal.. das ist ja schon mal lustig.. Diese Nichtheranziehung vom KWEA, meinst du, dass die da sicher zustimmen, oder ist das denen eher sozusagen "egal"? Und wenn ich jetzt meinen KDV-Antrag wieder zurückziehe, nicht das die dann wirklich sagen wir mal im Juli herkommen und sagen, wir ziehen sie jetzt zur Bundeswehr ein? Meinst du, das würde zu 100% klappen? Sollte ich zuerst meinen KDV-Antrag zurückziehen, oder zuerst einen Antrag stellen, diese Beantragung einer Nichtheranziehungszusage bis zur Geburt?
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svennie
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« Antworten #3 am: 4. Februar 2008, 23:40:25 »

Meinst du, das würde zu 100% klappen?

100% kann dir niemand garantieren aber für das KWEA ist klar, dass du spätestens bei der Geburt die Befreiung beantragst und du dann (gegen Ende der Grundausbildung) zu entlassen bist. Das macht aber im Ergebnis für die Bundeswehr keinen Sinn.

Sollte ich zuerst meinen KDV-Antrag zurückziehen,

Deinen KDV-Antrag kannst du nicht mehr zurückziehen, über den ist endgültig entschieden. Du kannst aber auf deine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten.

oder zuerst einen Antrag stellen, diese Beantragung einer Nichtheranziehungszusage bis zur Geburt?

Derzeit könntest du den Antrag allenfalls beim BAZ stellen weil das KWEA für dich nicht zuständig ist. Wie das BAZ reagieren wird ist schwer vorherzusagen aber ich denke, die lassen sich auf nichts ein. Versuchen kannst du es, ich würde mir aber nichts davon versprechen.

Viel wichtiger ist aber, wie Deine Freundin dazu steht.
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stylez6788
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« Antworten #4 am: 5. Februar 2008, 11:09:53 »

Meinst du, das würde zu 100% klappen?

100% kann dir niemand garantieren aber für das KWEA ist klar, dass du spätestens bei der Geburt die Befreiung beantragst und du dann (gegen Ende der Grundausbildung) zu entlassen bist. Das macht aber im Ergebnis für die Bundeswehr keinen Sinn.

Sollte ich zuerst meinen KDV-Antrag zurückziehen,

Deinen KDV-Antrag kannst du nicht mehr zurückziehen, über den ist endgültig entschieden. Du kannst aber auf deine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten.

oder zuerst einen Antrag stellen, diese Beantragung einer Nichtheranziehungszusage bis zur Geburt?

Derzeit könntest du den Antrag allenfalls beim BAZ stellen weil das KWEA für dich nicht zuständig ist. Wie das BAZ reagieren wird ist schwer vorherzusagen aber ich denke, die lassen sich auf nichts ein. Versuchen kannst du es, ich würde mir aber nichts davon versprechen.

Viel wichtiger ist aber, wie Deine Freundin dazu steht.


hallo svennie, danke für deine Antworten! Also meine Freundin und ich haben uns defenetiv dazu entschlossen, das Kind zu bekommen. Nun ja, das mit dem verzichten als Kriegsdienstverweigerer, ist mir nicht so ganz geheuer, nicht, dass ich dann wirklich nochmal zur Bundeswehr einberufen werde? Ich werde heute einfach mal mit dem BAZ telefonieren, und denen meine Geschichte so erläutern, ich hoffe, dass das etwas bringt... Ich werd mich gleich heute abend nochmal bei dir melden, wenn ich mehr weiß!
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svennie
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« Antworten #5 am: 5. Februar 2008, 12:40:16 »

Also meine Freundin und ich haben uns defenetiv dazu entschlossen, das Kind zu bekommen.

Viel wichtiger ist, ob du das (gemeinsame) Sorgerecht bekommst. Wenn nicht, dann würde es auch keine Befreiung geben.

Nun ja, das mit dem verzichten als Kriegsdienstverweigerer, ist mir nicht so ganz geheuer, nicht, dass ich dann wirklich nochmal zur Bundeswehr einberufen werde?

Das KWEA kann doch aber auch rechnen, was die Einberufungstermine angeht, so gibt es da ja wenig Möglichkeiten:

Der 1.4.08 dürfte ausfallen weil dort vermutlich schon fast alle Plätze vergeben sind
Der 1.7.08 macht letztlich keinen Sinn weil du im Oktober wieder - auf deinen Antrag hin entlassen werden würdest.
Der 1.10.08 macht erst recht keinen Sinn weil du im Laufe des Monats Oktober wieder auf deinen Antrag entlassen werden würdest
Alle späteren Termine kämen überhaupt nicht mehr in Betracht.

Ich meine, das Risiko ist überschaubar. Alternativ könntest du mitten im Dienst (also Anfang Juni) auf deine Anerkennung verzichten. Eine Einberufung zum 1.7. wäre dann nicht mehr möglich weil das KWEA die Ladungsfrist zum Dienstantritt bis zum 1.7. nicht mehr einhalten könnte. Bliebe also wirklich nur der 1.10.08

Ich werde heute einfach mal mit dem BAZ telefonieren, und denen meine Geschichte so erläutern, ich hoffe, dass das etwas bringt...

Dann wünsche ich viel Glück!
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stylez6788
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« Antworten #6 am: 5. Februar 2008, 13:56:28 »

Also meine Freundin und ich haben uns defenetiv dazu entschlossen, das Kind zu bekommen.

Viel wichtiger ist, ob du das (gemeinsame) Sorgerecht bekommst. Wenn nicht, dann würde es auch keine Befreiung geben.

Nun ja, das mit dem verzichten als Kriegsdienstverweigerer, ist mir nicht so ganz geheuer, nicht, dass ich dann wirklich nochmal zur Bundeswehr einberufen werde?

Das KWEA kann doch aber auch rechnen, was die Einberufungstermine angeht, so gibt es da ja wenig Möglichkeiten:

Der 1.4.08 dürfte ausfallen weil dort vermutlich schon fast alle Plätze vergeben sind
Der 1.7.08 macht letztlich keinen Sinn weil du im Oktober wieder - auf deinen Antrag hin entlassen werden würdest.
Der 1.10.08 macht erst recht keinen Sinn weil du im Laufe des Monats Oktober wieder auf deinen Antrag entlassen werden würdest
Alle späteren Termine kämen überhaupt nicht mehr in Betracht.

Ich meine, das Risiko ist überschaubar. Alternativ könntest du mitten im Dienst (also Anfang Juni) auf deine Anerkennung verzichten. Eine Einberufung zum 1.7. wäre dann nicht mehr möglich weil das KWEA die Ladungsfrist zum Dienstantritt bis zum 1.7. nicht mehr einhalten könnte. Bliebe also wirklich nur der 1.10.08

Ich werde heute einfach mal mit dem BAZ telefonieren, und denen meine Geschichte so erläutern, ich hoffe, dass das etwas bringt...

Dann wünsche ich viel Glück!

Hallo Svennie, also da is heute keiner im BAZ, lol is ja klar, Köln und Faschingsdienstag, war ja eigentlich abzusehen.. naja.. Also darauf zu verzichten, dass ich wieder EVTL. zur Bundeswehr müsste, würde ich nur sehr ungern. Aber ich habe heute mit dem Wohnungsamt bei uns in München telefoniert, da meine Freundinn ja noch in der Ausbildung ist, und ich mit meinem Zivildienst einfach keine Wohnung bezahlen kann, die haben gemeint, da gibt es extra fälle, für schwangere (ist ja jetzt auch nicht so wichtig). Was meinst du, zickt da das BAZ rum wenn ich jetzt in eine andere Wohnung ziehe? Und vielleicht kennst du dich ja da noch aus: Kostet mich das was?
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svennie
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« Antworten #7 am: 5. Februar 2008, 14:23:24 »

Was meinst du, zickt da das BAZ rum wenn ich jetzt in eine andere Wohnung ziehe?

Dem BAZ ist es egal wo du wohnst, wichtig ist - für die Frage der Höhe der sog. Unterhaltssicherung - ob du vom Dienstantrittstermin an rückwärts gerechnet  6 Monate lang nicht mit Verwandten (Eltern, Geschwister) zusammengewohnt hast.

Und vielleicht kennst du dich ja da noch aus: Kostet mich das was?

Öhm, was denn? Die Wohnung? Der Umzug?
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stylez6788
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« Antworten #8 am: 5. Februar 2008, 20:25:43 »

Was meinst du, zickt da das BAZ rum wenn ich jetzt in eine andere Wohnung ziehe?

Dem BAZ ist es egal wo du wohnst, wichtig ist - für die Frage der Höhe der sog. Unterhaltssicherung - ob du vom Dienstantrittstermin an rückwärts gerechnet  6 Monate lang nicht mit Verwandten (Eltern, Geschwister) zusammengewohnt hast.

Und vielleicht kennst du dich ja da noch aus: Kostet mich das was?

Öhm, was denn? Die Wohnung? Der Umzug?


das ist das Problem, ich habe ja vorher bei meinen Eltern gewohnt. Heißt das, das die jetzt gar nichts zahlen?? :-( Weil das konnte ja vorher keiner wissen, das meine Freundinn schwanger wird.. Sonst hätte ich mir ja schon vorher eine eigene Wohnung gesucht.

Ne ich meinte mit Kosten: Da gibt es ja so spezielle "Einrichtungen" z.B. das Wohnungsamt, ob mich das dann was kosten wird, wie z.B. eine "normale" Wohnung oder ob ich da irgendwie vergünstigungen bekomme, da ich ja meinen Zivi mache und meine Freundinn noch in der Ausbildung ist.
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stylez6788
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« Antworten #9 am: 7. Februar 2008, 17:32:14 »

Was meinst du, zickt da das BAZ rum wenn ich jetzt in eine andere Wohnung ziehe?

Dem BAZ ist es egal wo du wohnst, wichtig ist - für die Frage der Höhe der sog. Unterhaltssicherung - ob du vom Dienstantrittstermin an rückwärts gerechnet  6 Monate lang nicht mit Verwandten (Eltern, Geschwister) zusammengewohnt hast.

Und vielleicht kennst du dich ja da noch aus: Kostet mich das was?

Öhm, was denn? Die Wohnung? Der Umzug?


das ist das Problem, ich habe ja vorher bei meinen Eltern gewohnt. Heißt das, das die jetzt gar nichts zahlen?? :-( Weil das konnte ja vorher keiner wissen, das meine Freundinn schwanger wird.. Sonst hätte ich mir ja schon vorher eine eigene Wohnung gesucht.

Ne ich meinte mit Kosten: Da gibt es ja so spezielle "Einrichtungen" z.B. das Wohnungsamt, ob mich das dann was kosten wird, wie z.B. eine "normale" Wohnung oder ob ich da irgendwie vergünstigungen bekomme, da ich ja meinen Zivi mache und meine Freundinn noch in der Ausbildung ist.

weiß da niemand was :-(
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« Antworten #10 am: 17. Februar 2008, 20:33:18 »

das ist das Problem, ich habe ja vorher bei meinen Eltern gewohnt. Heißt das, das die jetzt gar nichts zahlen?? :-( Weil das konnte ja vorher keiner wissen, das meine Freundinn schwanger wird.. Sonst hätte ich mir ja schon vorher eine eigene Wohnung gesucht.

Nein das heißt nicht, dass sie garnichts zahlen. Die Höhe der Leistung kann man ausrechnen, dazu guckt man in die entsprechenden Paragraphen des Unterhaltssicherungsgesetzes oder fragt bei der Unterhaltssicherungsbehörde nach.

Ne ich meinte mit Kosten: Da gibt es ja so spezielle "Einrichtungen" z.B. das Wohnungsamt, ob mich das dann was kosten wird, wie z.B. eine "normale" Wohnung oder ob ich da irgendwie vergünstigungen bekomme, da ich ja meinen Zivi mache und meine Freundinn noch in der Ausbildung ist.

Es gibt öffentlich geförderte Wohnungen und freifinanzierte Wohnungen. Du hast die Wahl. Wohnungsämter gibt es in den meisten Bundesländern auch nicht mehr.
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