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Autor Thema: Akte - Eintragungen fehlen  (Gelesen 6888 mal)
mama
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« am: 2. Februar 2008, 15:52:00 »

Hallo,

ich bin glücklicherweise von nichts hier selber betroffen, da ich *nur Mutter* bin  Augen rollen
da gerade die Abi-Phase ist, möchte ich meinen Sohn unterstützen und suche nach Informationen, die ihm helfen könnten...
also war ich für ihn im KWE wegen der Akte...

nachdem ich also - nach vorheriger Rücksprache mit dem KWE - mit Vollmacht im KWE war, zeigte mir die Ärztin kurz die Gesundheitsakte. Als ich nach einer Kopie fragte, gab es trotz vorheriger telefonischer Zusicherung Probleme und die Rechtsstelle wurde noch einmal befragt...ich konnte also nicht genauer in die Akte sehen, da die Ärztin damit verschwand.
Die Rechtsstelle hatte dann ein Problem entdeckt und wollte mir gar keine Einsicht und keine Kopie gewähren, da der Wortlaut der Vollmacht angeblich nicht korrekt sei.
Nun, nach einiger Diskussion, denn schließlich hatte ich mich ja telefonisch rückversichert und die Leuts hätten ja sagen können, welcher genau Wortlaut in die Vollmacht hinein muss, damit diese gültig ist, kam ich mit der Rechtsstelle überein, dass ich eine neue Vollmacht mit dem entsprechenden Wortlaut zufaxen würde und da es ein Fehler des Hauses (mangelnde Information) war, würden sie mir die Gesundheitsakte durchfaxen/zusenden.
Ich habe diese inzwischen auch erhalten, bin aber irritiert, da nirgends eine Unterschrift meines Sohnes zu sehen ist.
Als die Ärztin die Akte vor meinen Augen kurz durchblätterte, hatte ich aber eine Unterschrift gesehen.
Ist das, was wir nun haben einfach der Ausdruck aus dem Computer?
Ich hätte erwartet, dass ich das Original in Kopie, also mit Unterschrift erhalten würde.
Was ist nun zu tun?
Auffallend ist, dass scheinbar auch nicht alles, was mein Sohn angeblich angegeben hatte eingetragen ist.
So hat er gesagt, dass er auf Grund der familiären Situation auf keinen Fall ins Ausland möchte. Auf den Verwendungswunsch hin befragt, sagte er noch, dass er das noch nicht wüsste, da er genug mit dem Abi zurzeit zu tun hat, aber evtl. Marine....
da hakten die Ärzte wohl weiter nach, was er denn machen möchte, wenn dieses nicht klappt und irgendwann sagte er wohl, dass, wenn daraus nichts wird er auch Zivi machen würde.... :-(.. also steht nun bei "Verwendungswunsch" *Zivildienst* und nichts weiter...
klar, wenn man *bohrt* erhält man auch die Antwort die man eigentlich möchte, denn er hat ein T2 erhalten.
von den anderen Aussagen *nicht ins Ausland / Marine* steht nichts in der Akte
ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die gebohrt haben bis sie eine Aussage für einen Zivildienst erhalten, da er evtl. sonst ausgemustert worden wäre...
kann das sein??


auch steht bei *Hörvermögen* - o.B. also ohne Befund, obwohl auf dem Zettel mit der Frequenzuntersuchung steht *Ergänzungsuntersuchung erforderlich - Hörverlust LL zu hoch*...
verstehe nicht, wieso das nicht vermerkt wurde..
ein Belastungstest, wie es bei seinen Kameraden durchgeführt wurde, wurde bei ihm nicht durchgeführt...
woher wollen die also wissen, wie sein Kreislauf usw. bei Belastung reagiert?
dann steht dort auch "Heuschnupfen bei Pollenallergie ohne Bedarfsmedikation"....
es waren sämtliche Unterlagen vor Ort und mein Sohn musste auf grund dieser Allergie zum Lungenfunktionstest da verdacht auf ein hyperreagibles Bronchialsystem bestand und der Lungenarzt hat ihm auch so einen Püster verordnet... also *Budes Easyhaler und Clarithromycin...
wenn da nichts egwesen wäre, hätte er kein cortisonhaltiges Mittel zum Püstern verordnet oder?
er musste dies auch bis November regelmäßig nehmen... es steht extra *regelmäßig, nicht bedarfsmäßig) in der Verordnung
warum ist dies nicht notiert?
klar, das jetzt im Winter die Belastung geringer ist, aber ich rechne damit, dass er im Sommer wieder püstern *darf*...
übrigens hat er in Verwendungsausweis wahrscheinlich deswegen das Kreuz bei *Einberufung zu den Wintermonaten empfohlen* erhalten

was bedeutet eigentlich die Spalte *Ges.Ziffer*, wenn da z.B. III45(9) steht?


nun stellt sich die Frage wie mein Sohn weiter verfahren sollte.....
1. Bewerbung für einen Studienplatz trotz drohender Einberufung?
2.rechtzeitig verweigern und einen Zivi-Platz suchen und sich dann erst für 2009 in der Uni bewerben?
3.abwarten was passiert und dann ggf. erst verweigern wenn die Einberufung kommt? aber wie riskant ist dann der Verlust des Studienplatzes (Privatuni)?
4. Widerspruch begründen - aber wie ? allerdings hat er eigentlich gar keine Zeit wenn das evtl. noch vor Gericht gehen sollte....und einen Streit vor Gericht wird er eh aus dem Weg gehen, so wie ich ihn kenne...

bis wann muss man denn eigentlich eine Begründung für den Widerspruch liefern?, denn Widerspruch hat er rechtzeitig eingelegt, aber noch kein Antwortschreiben daraf erhalten..


omannomann.... bin ich froh, dass ich nicht dort hin muss, aber was soll Sohne jetzt tun?
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svennie
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« Antworten #1 am: 2. Februar 2008, 18:53:32 »

...
Ist das, was wir nun haben einfach der Ausdruck aus dem Computer?
Ich hätte erwartet, dass ich das Original in Kopie, also mit Unterschrift erhalten würde.
Was ist nun zu tun?

An das KWEA schreiben (das kann der Sohn ja letztlich auch selbst unterschreiben), dass eine vollständige Kopie der Gesundheitsakte übersandt werden soll.

Auffallend ist, dass scheinbar auch nicht alles, was mein Sohn angeblich angegeben hatte eingetragen ist.
So hat er gesagt, dass er auf Grund der familiären Situation auf keinen Fall ins Ausland möchte. Auf den Verwendungswunsch hin befragt, sagte er noch, dass er das noch nicht wüsste, da er genug mit dem Abi zurzeit zu tun hat, aber evtl. Marine....
da hakten die Ärzte wohl weiter nach, was er denn machen möchte, wenn dieses nicht klappt und irgendwann sagte er wohl, dass, wenn daraus nichts wird er auch Zivi machen würde.... :-(.. also steht nun bei "Verwendungswunsch" *Zivildienst* und nichts weiter...

Ganz offensichtlich handelt es sich bei dem, was Ihnen da in Kopie geschickt (gefaxt) wurde nicht - oder nicht nur - um die Gesundheitsakte sondern - zumindest teilweise - um die "normale" Personalakte. Ihr Sohn wurde was den Verwendungswunsch angeht womöglich auch nicht von Ärzten befragt sondern von "normalen" Mitarbeitern im Zivildienst.

klar, wenn man *bohrt* erhält man auch die Antwort die man eigentlich möchte, denn er hat ein T2 erhalten.
von den anderen Aussagen *nicht ins Ausland / Marine* steht nichts in der Akte
ich kann mich des Eindrucks nicht erwehren, dass die gebohrt haben bis sie eine Aussage für einen Zivildienst erhalten, da er evtl. sonst ausgemustert worden wäre...
kann das sein??

Jein. Dass man immer wieder den Eindruck erlangt, dass diejenigen, die einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt haben eher tauglich gemustert werden, ist bekannt. Aber ob dies im Einzelfall tatsächlich zu dieser Entscheidung geführt hat, kann man natürlich nicht sagen.

auch steht bei *Hörvermögen* - o.B. also ohne Befund, obwohl auf dem Zettel mit der Frequenzuntersuchung steht *Ergänzungsuntersuchung erforderlich - Hörverlust LL zu hoch*...
verstehe nicht, wieso das nicht vermerkt wurde..
ein Belastungstest, wie es bei seinen Kameraden durchgeführt wurde, wurde bei ihm nicht durchgeführt...
woher wollen die also wissen, wie sein Kreislauf usw. bei Belastung reagiert?

Dann sollte man entsprechende Nachweise über die Belastungsprüfung anfordern - einfach mal ins Blaue hinein.

dann steht dort auch "Heuschnupfen bei Pollenallergie ohne Bedarfsmedikation"....
es waren sämtliche Unterlagen vor Ort und mein Sohn musste auf grund dieser Allergie zum Lungenfunktionstest da verdacht auf ein hyperreagibles Bronchialsystem bestand und der Lungenarzt hat ihm auch so einen Püster verordnet... also *Budes Easyhaler und Clarithromycin...
wenn da nichts egwesen wäre, hätte er kein cortisonhaltiges Mittel zum Püstern verordnet oder?

er musste dies auch bis November regelmäßig nehmen... es steht extra *regelmäßig, nicht bedarfsmäßig) in der Verordnung
warum ist dies nicht notiert?

Ist doktumentiert, dass die Verordnung dem KWEA bekannt ist? Und "bis November" bedeutet eben, im Dezember und im Januar nicht. Ist zwar spitzfindig aber im Ergebnis ja durchaus richtig.

klar, das jetzt im Winter die Belastung geringer ist, aber ich rechne damit, dass er im Sommer wieder püstern *darf*...
übrigens hat er in Verwendungsausweis wahrscheinlich deswegen das Kreuz bei *Einberufung zu den Wintermonaten empfohlen* erhalten

Das sollte man natürlich als Steilvorlage nutzen. Das Wehrpflichtgesetz kennt keine jahreszeitlich bedingte Wehrdienstfähigkeit, hier geht der Musterungsarzt aber offensichtlich davon aus, dass der Sohn jedenfalls im Sommer eher nicht wehrdienstfähig ist.

was bedeutet eigentlich die Spalte *Ges.Ziffer*, wenn da z.B. III45(9) steht?

Das sind die verschlüsselten Ergebnisse (Diagnosen und Schlussfolgerungen) der Untersuchung, eine Zuordnung kann anhand dieser Tabelle erfolgen:

http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=165

Die arabischen Zahlen geben dabei quasi das Körperteil bzw. Organsystem etc. an, die römischen Zahlen die "schwere" der Gesundheitseinschränkungen wobei I, II und III zur Wehrdienstfähigkeit führen, IV und VI zur Wehrdienstunfähigkeit und V zur vorübergehenden Wehrdienstunfähigkeit.

nun stellt sich die Frage wie mein Sohn weiter verfahren sollte.....
1. Bewerbung für einen Studienplatz trotz drohender Einberufung?

das wäre das Sinnvollste. Droht die Einberufung denn tatsächlich? Ich gehe davon aus, dass die Widerspruchsfrist noch läuft.

Außerdem ist ja die Einberufung nur in den Wintermonaten vorgeschlagen worden. Dies hat zur Folge, dass quasi nur zum Winter hin mit einer Einberufung zu rechnen sein wird, derzeit aber eben nicht (Zurückstellung während der Schulausbildung).

2.rechtzeitig verweigern und einen Zivi-Platz suchen und sich dann erst für 2009 in der Uni bewerben?

Wenn er mit dieser Unterbrechung leben kann und will, ja.

3.abwarten was passiert und dann ggf. erst verweigern wenn die Einberufung kommt? aber wie riskant ist dann der Verlust des Studienplatzes (Privatuni)?

Das hängt natürlich von der Uni ab, dort sollte man sich genauer informieren.

4. Widerspruch begründen - aber wie ? allerdings hat er eigentlich gar keine Zeit wenn das evtl. noch vor Gericht gehen sollte....und einen Streit vor Gericht wird er eh aus dem Weg gehen, so wie ich ihn kenne...

Ich würde jetzt erstmal nachfragen, ob das tatsächlich alles an Unterlagen war.

Dann würde ich argumentieren, dass eine tatsächliche Belastbarkeitsprognose überhaupt nicht durchgeführt wurde (da wird das KWEA ihn aber sicher nochmal laden und ihn ein paar Kniebeugen machen lassen).

Dann würde ich weiter argumentieren, dass die Belastbarkeit im Moment scheinbar besser ist als im Jahresdurchschnitt wo er aufgrund seiner Atemwegserkrankungen Probleme hat, diese führen auch dazu, dass er - tatsächlich - den Anforderungen des Grundwehrdienstes nicht gewachsen ist. Nach dem Wortlaut des Wehrpflichtgesetzes hängt es nicht von der Belastbarkeit in einer einzelnen Jahreszeit ab sondern davon, ob jemand während der gesamten vorgesehenen Dienstzeit (9 Monate) voraussichtlich den Anforderungen der militärischen Grundausbildung gewachsen ist.

Hintergrund ist folgender: In der Vergangenheit gab es öfter Probleme bei Klagen von Wehrpflichtigen gegen die Wehrverwaltung: Die Wehrverwaltung wollte nicht sagen, was ein Wehrpflichtiger ohne erhähtes Risiko für seine Gesundheit "können muss" um wehrdienstfähig zu sein, man hat sich auf interne Dienstvorschriften berufen (wie die Geschichte mit den arabischen und römischen Zahlen). Da haben die Gerichte nicht mitgespielt und die Wehrverwaltung aufgefordert, Kriterien aufzustellen. Dies ist vor einer Zeit geschehen und das Ergebnis kann man hier nachlesen:

http://www.musterungsforum.de/verwaltungsvorschriften/taetigkeitsmerkmale/taetigkeitsmerkmale-219-46.html

Danach ist man dann wehrdienstfähig wenn man während der Dienstzeit die Tätigkeiten ausüben kann, die in der Grundausbildung vorgesehen sind.

Daraus folgt aber auch, dass derjenige, der den Anforderungen nicht gewachsen ist, nicht oder vorübergehend nicht wehrdienstfähig ist.

Es kommt dabei ebenfalls nicht nur auf die Belastbarkeit während der Grundausbildung sondern natürlich während der gesamten Dienstzeit an, ein Soldat muss schließlich immer in der Lage sein, das zu leisten was er in der Ausbildung gelernt hat, also auch im Sommer obwohl seine Grundausbildung im Winter war.

bis wann muss man denn eigentlich eine Begründung für den Widerspruch liefern?, denn Widerspruch hat er rechtzeitig eingelegt, aber noch kein Antwortschreiben daraf erhalten..

Im Prinzip muss er vor Ablehnung des Widerspruchs noch angehört werden. Man sollte aber in der Tat überprüfen, ob der Widerspruch überhaupt eingegangen ist. Unabhängig davon, sollt man schon möglichst unaufgefordert mit der Begründung kommen.
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mama
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« Antworten #2 am: 2. Februar 2008, 22:09:08 »

hallo,
erst einmal vielen Dank für die schnelle Reaktion - ist ja toll!

Auffallend ist, dass scheinbar auch nicht alles, was mein Sohn angeblich angegeben hatte eingetragen ist.
So hat er gesagt, dass er auf Grund der familiären Situation auf keinen Fall ins Ausland möchte. Auf den Verwendungswunsch hin befragt, sagte er noch, dass er das noch nicht wüsste, da er genug mit dem Abi zurzeit zu tun hat, aber evtl. Marine....
da hakten die Ärzte wohl weiter nach, was er denn machen möchte, wenn dieses nicht klappt und irgendwann sagte er wohl, dass, wenn daraus nichts wird er auch Zivi machen würde.... :-(.. also steht nun bei "Verwendungswunsch" *Zivildienst* und nichts weiter...

Ganz offensichtlich handelt es sich bei dem, was Ihnen da in Kopie geschickt (gefaxt) wurde nicht - oder nicht nur - um die Gesundheitsakte sondern - zumindest teilweise - um die "normale" Personalakte. Ihr Sohn wurde was den Verwendungswunsch angeht womöglich auch nicht von Ärzten befragt sondern von "normalen" Mitarbeitern im Zivildienst.

aber dann müsste das doch irgendwoe vermerkt sein, wenn das *nicht nur* die gesundheitsakte sein sollte....
es steht aber überall "Arztsache" drauf, daher gehe ich davon aus, dass es die Gesundheitsakte sein soll

auch steht bei *Hörvermögen* - o.B. also ohne Befund, obwohl auf dem Zettel mit der Frequenzuntersuchung steht *Ergänzungsuntersuchung erforderlich - Hörverlust LL zu hoch*...
verstehe nicht, wieso das nicht vermerkt wurde..
ein Belastungstest, wie es bei seinen Kameraden durchgeführt wurde, wurde bei ihm nicht durchgeführt...
woher wollen die also wissen, wie sein Kreislauf usw. bei Belastung reagiert?

Dann sollte man entsprechende Nachweise über die Belastungsprüfung anfordern - einfach mal ins Blaue hinein.

die Belastungsprüfung fand ja nicht statt, also wird es auch keine Nachweise geben...
und mit diesem " *Ergänzungsuntersuchung erforderlich - Hörverlust LL zu hoch*..." ? sollte man da noch einmal nachhaken?... es endet aber lediglich bei 20 db... mehr ist es nicht

dann steht dort auch "Heuschnupfen bei Pollenallergie ohne Bedarfsmedikation"....
es waren sämtliche Unterlagen vor Ort und mein Sohn musste auf grund dieser Allergie zum Lungenfunktionstest da verdacht auf ein hyperreagibles Bronchialsystem bestand und der Lungenarzt hat ihm auch so einen Püster verordnet... also *Budes Easyhaler und Clarithromycin...
wenn da nichts egwesen wäre, hätte er kein cortisonhaltiges Mittel zum Püstern verordnet oder?

er musste dies auch bis November regelmäßig nehmen... es steht extra *regelmäßig, nicht bedarfsmäßig) in der Verordnung
warum ist dies nicht notiert?

Ist doktumentiert, dass die Verordnung dem KWEA bekannt ist? Und "bis November" bedeutet eben, im Dezember und im Januar nicht. Ist zwar spitzfindig aber im Ergebnis ja durchaus richtig.

also ist es im Prinzip richtig, dass der Doc "ohne Bedarfsmedikation" geschrieben hat??
also ich finde, dass es schon eine *Bedarfsmedikation* ist... nur besteht jetzt im Winter eben kein *Bedarf*...
und der Arzt hatte die Inhalation als *regelmäßige* Einnahme verordnet, bis die Beschwerden halt abklingen...also bis ca. November, wo keine Pollen mehr flogen...
*regelmäßig, nicht bedarfsmäßig* sollte meinen Sohn ja nur klar amchen, dass er nicht ab und zu irgendwann mal *püstern* sollte, sondern regelmäßig, also war es notwendig...
wieso kann da der KWEA-Arzt schreiben *ohne Bedarfsmedikation*?
die Verordnung lag dem KWEA vor - vom Lungenfacharzt.. aber das ist nirgends dokumentiert, dass er sie Verordnung gesehen hat

klar, das jetzt im Winter die Belastung geringer ist, aber ich rechne damit, dass er im Sommer wieder püstern *darf*...
übrigens hat er in Verwendungsausweis wahrscheinlich deswegen das Kreuz bei *Einberufung zu den Wintermonaten empfohlen* erhalten

Das sollte man natürlich als Steilvorlage nutzen. Das Wehrpflichtgesetz kennt keine jahreszeitlich bedingte Wehrdienstfähigkeit, hier geht der Musterungsarzt aber offensichtlich davon aus, dass der Sohn jedenfalls im Sommer eher nicht wehrdienstfähig ist.

na das ist doch ein Wort :-)
lag ich mit mienem Gefühl ansich nicht schlecht

was bedeutet eigentlich die Spalte *Ges.Ziffer*, wenn da z.B. III45(9) steht?

Das sind die verschlüsselten Ergebnisse (Diagnosen und Schlussfolgerungen) der Untersuchung, eine Zuordnung kann anhand dieser Tabelle erfolgen:

http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=165

Die arabischen Zahlen geben dabei quasi das Körperteil bzw. Organsystem etc. an, die römischen Zahlen die "schwere" der Gesundheitseinschränkungen wobei I, II und III zur Wehrdienstfähigkeit führen, IV und VI zur Wehrdienstunfähigkeit und V zur vorübergehenden Wehrdienstunfähigkeit.

danke...
und was bedeuten die Ziffern in den Klammern?, also die "9" bei II30(9) Huch

nun stellt sich die Frage wie mein Sohn weiter verfahren sollte.....
1. Bewerbung für einen Studienplatz trotz drohender Einberufung?

das wäre das Sinnvollste. Droht die Einberufung denn tatsächlich? Ich gehe davon aus, dass die Widerspruchsfrist noch läuft.

Außerdem ist ja die Einberufung nur in den Wintermonaten vorgeschlagen worden. Dies hat zur Folge, dass quasi nur zum Winter hin mit einer Einberufung zu rechnen sein wird, derzeit aber eben nicht (Zurückstellung während der Schulausbildung).

Widerspruchsfrist ist soeben abgelaufen, aber Widerspruch hat er noch vorher eingereicht - mit dem Hinweis, dass die Erklärung folgt.
Schule endet am 30.6.2008...
er könnte somit zum 1.7.08 oder 1.10.08 eingezogen werden..
das Studiensemester beginnt aber auch erst im Oktober, womit er sich notfalls noch nicht einmal im 1.Semester befinden würde, wenn die Einberufung kommen würde


2.rechtzeitig verweigern und einen Zivi-Platz suchen und sich dann erst für 2009 in der Uni bewerben?

Wenn er mit dieser Unterbrechung leben kann und will, ja.

ich habe das Gefühl, dass er sich damit schon anfreundet, denn er glaubt nicht daran, dass er mit einer Ausmusterung erfolg haben könnte...erst recht nicht, nachdem der Orthopäde ja gemeint hatte, dass er eigentlich ein sportlicher Typ ist... ist er auch...surft bei jedem Wind und Wetter... trotz Schultersyndrom, da nur die Bewegung nach hinten schmerzt, aber nicht wenn er die Arme vorne hat, wie es beim Surfen nunmal so ist...
jedenfalls ist er gerade am gucken ob es irgendwo Zivistellen mit Surfgelegenheit gibt...
im Fall des Falles.... kennt ihr welche hier.. irgendwo an der Ostsee (Schleseig-Holstein) ....

Ich würde jetzt erstmal nachfragen, ob das tatsächlich alles an Unterlagen war.

ich glaube da ist wirklich nicht mehr, denn das war sehr dünn, habe ansich nichts weiteres gesehen



Dann würde ich argumentieren, dass eine tatsächliche Belastbarkeitsprognose überhaupt nicht durchgeführt wurde (da wird das KWEA ihn aber sicher nochmal laden und ihn ein paar Kniebeugen machen lassen).

Dann würde ich weiter argumentieren, dass die Belastbarkeit im Moment scheinbar besser ist als im Jahresdurchschnitt wo er aufgrund seiner Atemwegserkrankungen Probleme hat, diese führen auch dazu, dass er - tatsächlich - den Anforderungen des Grundwehrdienstes nicht gewachsen ist. Nach dem Wortlaut des Wehrpflichtgesetzes hängt es nicht von der Belastbarkeit in einer einzelnen Jahreszeit ab sondern davon, ob jemand während der gesamten vorgesehenen Dienstzeit (9 Monate) voraussichtlich den Anforderungen der militärischen Grundausbildung gewachsen ist.

nun.. der Belastungstest wäre schon interessant, denn er ist wirklich kein Ausdauersportler und relativ schnell aus der Puste...
seine Argumentation beim Surfen:"da arbeitet der Wind für mich und cih steh eh nur auf dem Brett"  Augen rollen nunja....
außerdem ist er auf dem Wasser den Pollen nicht so sehr ausgesetzt... vielelicht ist er daher auch bei diesem Sport hängengeblieben


Hintergrund ist folgender: In der Vergangenheit gab es öfter Probleme bei Klagen von Wehrpflichtigen gegen die Wehrverwaltung: Die Wehrverwaltung wollte nicht sagen, was ein Wehrpflichtiger ohne erhähtes Risiko für seine Gesundheit "können muss" um wehrdienstfähig zu sein, man hat sich auf interne Dienstvorschriften berufen (wie die Geschichte mit den arabischen und römischen Zahlen). Da haben die Gerichte nicht mitgespielt und die Wehrverwaltung aufgefordert, Kriterien aufzustellen. Dies ist vor einer Zeit geschehen und das Ergebnis kann man hier nachlesen:

http://www.musterungsforum.de/verwaltungsvorschriften/taetigkeitsmerkmale/taetigkeitsmerkmale-219-46.html

danke für den Link
hier stoße ich auf einen Punkt, den er nicht ausführen darf, denn bei seinem Verwendungsausweis wurde z.B. ABC-Abwehr-Soldat, Taucher, Brandschutz usw. ausgeschlossen.. scheinbar alles was mit einer Maske zu tun hat....
der Punkt 10 ist der zweifelhafte meiner Ansicht
*10. Treffen der persönlichen ABC-Schutzmaßnahmen (Verhalten vor, bei und nach Einsatz von Atomsprengkörpern und chemischen Kampfstoffen), dabei Tragen der ABC-Schutzmaske, Teilnahme an der Dichtigkeitsprüfung ohne Reizgasexposition*

wenn er kein ABC-Soldat sein darf, dürfter er auch nicht das Tragen der Maske üben usw....oder?

Es kommt dabei ebenfalls nicht nur auf die Belastbarkeit während der Grundausbildung sondern natürlich während der gesamten Dienstzeit an, ein Soldat muss schließlich immer in der Lage sein, das zu leisten was er in der Ausbildung gelernt hat, also auch im Sommer obwohl seine Grundausbildung im Winter war.


nun, bei Empfehlung der Einberufung zum Winter, widerspricht sich das doch


bis wann muss man denn eigentlich eine Begründung für den Widerspruch liefern?, denn Widerspruch hat er rechtzeitig eingelegt, aber noch kein Antwortschreiben daraf erhalten..

Im Prinzip muss er vor Ablehnung des Widerspruchs noch angehört werden. Man sollte aber in der Tat überprüfen, ob der Widerspruch überhaupt eingegangen ist. Unabhängig davon, sollt man schon möglichst unaufgefordert mit der Begründung kommen.

der Widerspruch wurde per Einschreiben abgeschickt... müsste also angekommen sein und so wie ich es vor Ort mitbekommen habe, ist auch ein Widerspruch im Computer registriert....

ich denke er muss sich mal klar werden, was er genau will, ob er sich zur Wehr setzen will oder egal welche Chancen er hätet, verweigern will...
allerdings kenne ich ihn auch als jemanden, der es allen Recht machen will, nicht auffallen mag und lieber klein-bei gibt.... Unentschlossen ....also von mir hat er das nicht  Augen rollen

falls es wichtig ist... folgende Verwendungen wurden ausgeschlossen:
A300 - Panzerabwehr-Soldat
A400 Gebirgsjäger
A500 + 501 - Fallschirmjäger
A700 - Fernspäher
A900 - Richtschütze Maschinenkanone
B801 - Fliegerfaustkanonier
B803 - Flugabwehrraketenfeldwebel
C000 - Flugschüler
C300 - ABC-Abwehr-Soldat
C400 - Brandschutz
D100 - Taucher
D200 - Flusspionier
D400 - Pionier (Allgemein)
D500 - Bautechnik 2
D700 - Waffentaucher
G400 - Flugsicherungskontrolle
G700 - Radarflugmeldung
L400 - Nachschubdienst 4
S000 - Kfz- und Panzertechnik (Allgemein)
S100 - Kfz-Elektrik
S200 - Luftfahrzeugmetaller
X100 - Wachbataillon
BDV - Borddienstverwendungsfähigkeit
und
*Einberufung zu den Wintermonaten empfohlen*


warum und wodurch die Ausschlüsse kommen wäre ja interessant..
bleibt ja eigentlich nicht mehr viel übrig was er machen darf

sorry, dass es so lang geworden ist  Schockiert
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« Antworten #3 am: 3. Februar 2008, 00:21:15 »

aber dann müsste das doch irgendwoe vermerkt sein, wenn das *nicht nur* die gesundheitsakte sein sollte....
es steht aber überall "Arztsache" drauf, daher gehe ich davon aus, dass es die Gesundheitsakte sein soll

wie dem auch sei, entweder ist die Akte unvollständig oder der Untersuchungsgang war unvollständig. Das muss das KWEA schon aufklären. Es besteht grundsätzlich auch die Möglichkeit, dass man vom KWEA eine Erklärung verlangt, wonach X Seiten Gesundheitsakte eben den vollständigen Akteninhalt darstellen.


die Belastungsprüfung fand ja nicht statt, also wird es auch keine Nachweise geben...
und mit diesem " *Ergänzungsuntersuchung erforderlich - Hörverlust LL zu hoch*..." ? sollte man da noch einmal nachhaken?... es endet aber lediglich bei 20 db... mehr ist es nicht

Man kann ja immer gespannt sein, wie das KWEA reagiert. Wenn man natürlich sicher ist, dass ein solcher Test nicht stattgefunden hat (in der Regel 5-10 Kniebeugen oder Liegestütze) dann sollte man ausführen, dass die Belastbarkeit mit den erhobenen Daten ganz offensichtlich nicht festgestellt werden kann, der Musterungsbescheid somit rechtswidrig ergangen ist.

Zum Hörverlust könnte man sich ggf. diese Übersicht ansehen:

http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/musterung-gnr-28.pdf

also ist es im Prinzip richtig, dass der Doc "ohne Bedarfsmedikation" geschrieben hat??
also ich finde, dass es schon eine *Bedarfsmedikation* ist... nur besteht jetzt im Winter eben kein *Bedarf*...
und der Arzt hatte die Inhalation als *regelmäßige* Einnahme verordnet, bis die Beschwerden halt abklingen...also bis ca. November, wo keine Pollen mehr flogen...
*regelmäßig, nicht bedarfsmäßig* sollte meinen Sohn ja nur klar amchen, dass er nicht ab und zu irgendwann mal *püstern* sollte, sondern regelmäßig, also war es notwendig...
wieso kann da der KWEA-Arzt schreiben *ohne Bedarfsmedikation*?

Er machts eben einfach. Ich würde den Facharzt (oder einen anderen Lungenfacharzt) noch einmal aufsuchen und mir da etwas schriftliches zur möglichen Belastbarkeit geben lassen - und eben zur Frage ob Medikamente - jedenfalls zu bestimmten Jahreszeiten - ständig mitgeführt werden sollten (und warum).

danke...
und was bedeuten die Ziffern in den Klammern?, also die "9" bei II30(9) Huch

Gute Frage, womöglich ein Verweis auf eine Anlage oder auf eine Seitenzahl in der Akte oder zu einer fortlaufenden Nummer im Annamnesebogen (das ist der, den der Sohn unterschrieben haben müsste). In "meiner" Akte habe ich soetwas nicht gefunden.

ich habe das Gefühl, dass er sich damit schon anfreundet, denn er glaubt nicht daran, dass er mit einer Ausmusterung erfolg haben könnte...erst recht nicht, nachdem der Orthopäde ja gemeint hatte, dass er eigentlich ein sportlicher Typ ist... ist er auch...surft bei jedem Wind und Wetter... trotz Schultersyndrom, da nur die Bewegung nach hinten schmerzt, aber nicht wenn er die Arme vorne hat, wie es beim Surfen nunmal so ist...
jedenfalls ist er gerade am gucken ob es irgendwo Zivistellen mit Surfgelegenheit gibt...
im Fall des Falles.... kennt ihr welche hier.. irgendwo an der Ostsee (Schleseig-Holstein) ....

Mit orthopädischen Problemen ausgemustert zu werden erweist sich als schwierig. Jeder meint, irgend etwas zu haben (Skoliose, ...). Nur sind das keine Krankheiten im eigentlichen Sinne sondern Zustände, wie sie in modernen Industriegesellschaften sehr häufig vorkommen. Würde man jeden mit Skoliose ausmustern, würde fast niemand übrig bleiben.

nun.. der Belastungstest wäre schon interessant, denn er ist wirklich kein Ausdauersportler und relativ schnell aus der Puste...
seine Argumentation beim Surfen:"da arbeitet der Wind für mich und cih steh eh nur auf dem Brett"  Augen rollen nunja....
außerdem ist er auf dem Wasser den Pollen nicht so sehr ausgesetzt... vielelicht ist er daher auch bei diesem Sport hängengeblieben

Richtig, desweiteren sollte man bedenken, dass diese Belastungstests absichtlich sehr kurz gehalten werden, damit eben so viele wie möglich dabei unauffällige Ergebnisse produzieren.

wenn er kein ABC-Soldat sein darf, dürfter er auch nicht das Tragen der Maske üben usw....oder?

nein. Ein ABS-Soldat ist einer, der in einem Ganzkörperanzug herumläuft und irgendwelche Gegenstände oder Personen desinfiziert. Das (kurze) Tragen der ABC-Schutzmaske ("Gasmaske") ist normaler Bestandteil der Grundausbildung. Allerdings wäre es nicht von Nachteil, wenn ein Facharzt sich gerade hierzu äußert, da kommt ja zum Tragen noch die Aufregung hinzu, wenn das dann noch im Frühling passiert, könnte es kritisch werden.

nun, bei Empfehlung der Einberufung zum Winter, widerspricht sich das doch

Richtig, das liegt einfach daran, dass man den Eindruck erweckt, man müsse nur in der Grundausbildung diesen Mindestanforderungen gewachsen sein, bestenfalls also vom 1. Januar bis 31. März. Aber selbst da ist schon "Pollensaison".

ich denke er muss sich mal klar werden, was er genau will, ob er sich zur Wehr setzen will oder egal welche Chancen er hätet, verweigern will...

noch bleiben ihm ja sämtliche Optionen denn er ist im Moment eh nicht einberufbar. Ein paar klare Worte zum Thema Belastungseinschränkungen durch Pollenallergien können da schon ausschlaggebend sein.

warum und wodurch die Ausschlüsse kommen wäre ja interessant..
bleibt ja eigentlich nicht mehr viel übrig was er machen darf

sorry, dass es so lang geworden ist  Schockiert

Die Verwendungsausschlüsse ergeben sich aus den Gesundheitsziffern. Da hat der Musterungsarzt eine Tabelle, welcher Wert zu einem bestimmten Verwendungsausschlüss führt, einfaches Beispiel: Ein schlechtes Gehör und man wird kein Funker, schlechte Augen, dann fällt alles mit "Sondernanforderung Auge" raus. Die Verwendungsausschlüsse sind nicht anfechtbar, sie sind auch nur Vorschläge für den (ggf. später zuständigen) Truppenarzt.
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« Antworten #4 am: 3. Februar 2008, 01:44:47 »

ui.. das ging ja schnell... danke...

hab ich also richtig verstanden, dass die Verwendungsausschlüsse nicht anfechtbar sind - egal was kommt?
also könnte der Arzt bei weiteren Daten nicht mehr davon abweichen?

danke für die Erklärung bzgl. der ABC-Maske...

bzgl. der orthopädischen Sachen... ja, das waren auch überwiegend Sportverletzungen - teils auch durch *Schusseligkeit*  bzw. Belastungsverletzungen...
und die Knick-Senk-Spreizfüße hat ja auch schon fast jeder und die Einlagen hindern einen ja nicht Sport zu treiben :-)...obwohl außer Schulsport und ab und an Surfen nicht viel läuft... in der Schule hat er Golfen... also auch nciht gerade super anstrengend.... ist mit der Schulterverletzung zwar manchmal bisserl doof, aber da er dort kaum Bewegungen macht, die nach rückwärts gerichtet sind, geht es.... er hat ja nur Schmerzen wenn er mit dem rechten Arm nach hinten ausstreckt...

einzig wäre wirklich die Allergie, die eine Einberufung verhindern könnte... und die ist erst am Anfang...oder  eher..glücklicherweise, denn man will ja gar keine Allergie haben.... war auch das erste jahr wo sie auftrat.... wer weiß was dieses Jahr kommt bzw wie sie sich auswirkt... er hat da ja noch keine Erfahrung gesammelt....
zumindest steht jetzt noch ein Wespengift-Allergietest an, da mehrere aus der Familie auf Wespen allergisch reagieren...
er hatte bisher noch nie einen Stich, aber es kann ja nicht schaden zu gucken, ob da Antiallergene im Blut vorhanden sind.... dann weiß man wenigstens Bescheid wenn sich ne Wespe gefährlich nähert  Augen rollen

Kniebeugen usw. hat er definitiv nicht gemacht.. da hatte er sich auch gewundert, da seine Freunde das machen mussten.
sein Ruhepuls war 125/83.... ansich finde ich den Wert nicht gerade prickelns.. eigentlich ist der untere Wert meines Erachtens für einen jungen Menschen zu hoch... nunja...

in welchem Zeitrahmen sollte denn die Begründung für den Widerspruch geliefert werden?
denn eigentlich wird er vor März da gar nicht zu kommen...so wie ich die Terminplanung einschätze....
wenn er sich jedoch die Tage jetzt entscheiden sollte doch Zivi zu machen, kann er ja den Einspruch zurücknehmen oder sollte man den auf jeden Fall weiterlaufen lassen?

danke schon mal im voraus
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« Antworten #5 am: 3. Februar 2008, 18:45:57 »

hab ich also richtig verstanden, dass die Verwendungsausschlüsse nicht anfechtbar sind - egal was kommt?
also könnte der Arzt bei weiteren Daten nicht mehr davon abweichen?

Der Arzt könnte schon, das ist aber letztlich egal:

Es handelt sich um Vorschläge für Verwendungsausschlüsse. Bestandteil des Musterungsbescheids sind aber nur Tauglichkeitsgrad, Verwendungsgrad und die Frage der Verfügbarkeit (Zurückstellung, Befreiung etc. oder eben nicht). Der Verwendungsausweis ist nicht Bestandteil des Musterungsbescheids und somit auch nicht anfechtbar. Über die tatsächliche Verwendung wird erst nach der Grundausbildung entschieden und der Truppenarzt ist an die Vorschläge des Musterungsarztes nicht gebunden.

in der Schule hat er Golfen...

Meine Güte...  Grinsend  Gibts an meiner Ex-Schule jetzt auch, aber nur als Arbeitsgemeinschaft.

...zumindest steht jetzt noch ein Wespengift-Allergietest an, da mehrere aus der Familie auf Wespen allergisch reagieren...
er hatte bisher noch nie einen Stich, aber es kann ja nicht schaden zu gucken, ob da Antiallergene im Blut vorhanden sind.... dann weiß man wenigstens Bescheid wenn sich ne Wespe gefährlich nähert  Augen rollen

Bringen wird das auch nicht viel weil das Risiko von einer Wespe gestochen zu werden im Grundwehrdienst nicht signifikant höher ist als außerhalb des Grundwehrdienstes.

Kniebeugen usw. hat er definitiv nicht gemacht.. da hatte er sich auch gewundert, da seine Freunde das machen mussten.
sein Ruhepuls war 125/83.... ansich finde ich den Wert nicht gerade prickelns.. eigentlich ist der untere Wert meines Erachtens für einen jungen Menschen zu hoch... nunja...

Tja, ha hat sich der Musterungsarzt bestimmt gesagt, der junge Mann war aufgeregt. Trotzdem würde ich das Thema in der Widerspruchsgegründung aufgreifen (Blutdruck im Ruhezustand schon zu hoch und unter Belastung garnicht erst getestet).

in welchem Zeitrahmen sollte denn die Begründung für den Widerspruch geliefert werden?
denn eigentlich wird er vor März da gar nicht zu kommen...so wie ich die Terminplanung einschätze....

Naja irgendwann wird das KWEA eine Frist setzen, die kann man dann noch mal verlängern (Prüfungen in der Schule etc.)

wenn er sich jedoch die Tage jetzt entscheiden sollte doch Zivi zu machen, kann er ja den Einspruch zurücknehmen oder sollte man den auf jeden Fall weiterlaufen lassen?

Man könnte den Widerspruch zurücknehmen, ich würde das aber nicht tun. Ich würde zumindest auf die wesentlichen Knackpunkte (insbesondere die Einberufung nur im Winter) eingehen und dann abwarten, wie sich das KWEA (und ggf. die vorgesetzte Behörde, die Wehrbereichsverwaltung) dazu äüßern.

Die Möglichkeit der Kriegsdienstverweigerung geht ihm ja nicht verloren.
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mama
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« Antworten #6 am: 3. Februar 2008, 19:51:22 »

Hi,
vielen Dank...

wegen der *Wespe*.. das ist auch mehr um es selber zu wissen...

welcher Erfahrungswerte gibt es eigentlich bzgl. der Auswahl *guter* Zivistellen, wenn man bis zum Schluss warten würde?

jetzt kümmert er sich eh erst einmal um die Prüfungen... dann kann er weiter sehen...

vielen Dank nochmals

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« Antworten #7 am: 3. Februar 2008, 22:22:59 »

welcher Erfahrungswerte gibt es eigentlich bzgl. der Auswahl *guter* Zivistellen, wenn man bis zum Schluss warten würde?

Ich gehe davon aus, dass der User sunknown hierzu mehr sagen kann.
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« Antworten #8 am: 4. Februar 2008, 19:08:11 »

vielen Dank...

habe aber nun doch noch eine Frage:

so wie ich es mittlerweile einschätze, habe ich das Gefühl, dass Sohne einem Zivi nicht abgeneigt wäre... allerdings eher deshalb, da er nicht daran glaubt ausgemustert zu werden...

ist es eigentlich möglich, dass ein Widerspruch und ein Zivi-Antrag parallel läuft?
also wenn er jetzt den Widerspruch begründen würde und parallel den Dienst verweigert, ergo einen Antrag auf Anerkennung als Zivi stellt?
oder kann ein Zivi-Antrag erst nach Bearbeitung des Widerspruchs bearbeitet werden?

wenn das parallel gehen würde, könnte er sich eben schon um einen Platz bemühen, der ihm gefallen würde und dann die Anerkennung notfalls nachreichen oder so...

wäre interessant ob so etwas gehen würde... bzw. wozu ratet ihr...
ich persönlich finde ein Jahr Zivi ja nicht schlecht... andere Erfahrungen zu machen bereichert sicher das Leben und die Entwicklung...
und mal zu lernen, dass *Mamas Geldbeutel* nicht immer zur Verfügung steht ist ja auch nicht schlecht  Grinsend... so aus *Müttersicht*  Augen rollen
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« Antworten #9 am: 4. Februar 2008, 21:26:55 »

ist es eigentlich möglich, dass ein Widerspruch und ein Zivi-Antrag parallel läuft?

nein.

also wenn er jetzt den Widerspruch begründen würde und parallel den Dienst verweigert, ergo einen Antrag auf Anerkennung als Zivi stellt?

dann bleibt der Antrag von Gesetzes wegen so lange liegen, bis über den Widerspruch entschieden ist.

oder kann ein Zivi-Antrag erst nach Bearbeitung des Widerspruchs bearbeitet werden?

Er darf sogar erst dann an die zuständige Behörde weitergeleitet werden.

wäre interessant ob so etwas gehen würde... bzw. wozu ratet ihr...
ich persönlich finde ein Jahr Zivi ja nicht schlecht...

Das muss er selbst entscheiden.

Mir persönlich ist allerdings schleierhaft, wie man sich Zivildienst so sehr schönreden kann. Es ist - neben Erfahrungen die man auch in einem freiwilligen sozialen Jahr machen kann - ein Verzicht auf elementare Grundrechte.

andere Erfahrungen zu machen bereichert sicher das Leben und die Entwicklung...

Also für die Entwicklung ist es bestimmt nicht förderlich in einem Dienst tätig zu sein in dem es Maßnahmen wie Ausgangssperre und ähnliches gibt. Es sei denn man steht auf britische Militärschulen.
 
und mal zu lernen, dass *Mamas Geldbeutel* nicht immer zur Verfügung steht ist ja auch nicht schlecht  Grinsend... so aus *Müttersicht*  Augen rollen

Dafür lernt er dann, dass er durch krankfeiern seinen Sold erhöhen kann (da bekommt er nämlich die Mahlzeiten, die er in seiner Dienststelle nicht einnehmen kann in bar ausgezahlt). Ist das besser!?  Huch

Ich persönlich halte vom Zivildienst als "Erziehungsmaßnahme" überhaupt nicht. Da gibt es mit Sicherheit bessere Methoden. Au Pair in Norwegen oder was auch immer. Was macht er, wenn er im Dienst mit irgendetwas nicht klarkommt? Ich weiß ja nicht, was er sich für ein Einsatzgebiet ausgesucht hat.

Mir ist durchaus bewusst, dass es Dienststellen gibt wo es sehr locker zugeht und welche, wo es wirklich haarig werden kann. Im zweifel gibts da aber kein Entkommen.
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« Antworten #10 am: 4. Februar 2008, 21:47:38 »


ist es eigentlich möglich, dass ein Widerspruch und ein Zivi-Antrag parallel läuft?

nein.

schade


Mir persönlich ist allerdings schleierhaft, wie man sich Zivildienst so sehr schönreden kann. Es ist - neben Erfahrungen die man auch in einem freiwilligen sozialen Jahr machen kann - ein Verzicht auf elementare Grundrechte.

nun *schönreden*.. daran hab ich nicht gedacht.. eher an neue Erfahrungen...eine *Auszeit* vom Lernen, denn Studium ist ja auch ncihts anderes als *Schule*



Also für die Entwicklung ist es bestimmt nicht förderlich in einem Dienst tätig zu sein in dem es Maßnahmen wie Ausgangssperre und ähnliches gibt. Es sei denn man steht auf britische Militärschulen.


 Schockiert
Ausgangssperren bei Zivildienst?
bitte erzähl doch mal mehr aus dem täglichen Leben als Zivi... ich hab da ja keine Ahnung von...Erfahrungen fehelen mir halt als Frau  Augen rollen


Dafür lernt er dann, dass er durch krankfeiern seinen Sold erhöhen kann (da bekommt er nämlich die Mahlzeiten, die er in seiner Dienststelle nicht einnehmen kann in bar ausgezahlt). Ist das besser!?  Huch


 Schockiert du kannst einem ja richtig Angst machen...
was geht denn da ab beim Zivi?Huch


Was macht er, wenn er im Dienst mit irgendetwas nicht klarkommt? Ich weiß ja nicht, was er sich für ein Einsatzgebiet ausgesucht hat.

zumindest mal selbstständig nach Lösungen suchen...hoffe ich doch...
tja.. Einsatzgebiet.... so wie ich ihn kenne würde er sicher gerne was an der Küste haben, damit er in der Freizeit surfen kann...
oder Fahrdienst, denn er fährt gerne oder irgendwas *hausmeistermäßiges*, denn er *bastelt* gerne mal rum, repariert alles mögliche usw...



Mir ist durchaus bewusst, dass es Dienststellen gibt wo es sehr locker zugeht und welche, wo es wirklich haarig werden kann. Im zweifel gibts da aber kein Entkommen.

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« Antworten #11 am: 4. Februar 2008, 23:55:21 »

Schockiert
Ausgangssperren bei Zivildienst?
bitte erzähl doch mal mehr aus dem täglichen Leben als Zivi... ich hab da ja keine Ahnung von...Erfahrungen fehelen mir halt als Frau  Augen rollen

Selbst erlebt habe ich nur die andere Variante: Grundwehrdienst.

Es gibt aber tatsächlich die absonderlichsten Regelungen im Zivildienst. So dürfen Zivildienstleistende mit Heimschlaferlaubnis nachts ihre Wohnung nicht verlassen.

Schockiert du kannst einem ja richtig Angst machen...
was geht denn da ab beim Zivi?Huch

Angst machen ist nicht meine Intention, es geht mir nur darum aufzuzeigen, dass das ganze System irgendwie überkommen ist. Der Zivildienst gründet sich auf das Prinzip von Befehl und Gehorsam. Wie das im Einzelfall in der Dienststelle ausgestaltet ist, das ist nicht vorhersehbar. Nur wenn es eben mal Ärger gibt, dann sitzt man am kürzeren Hebel.

zumindest mal selbstständig nach Lösungen suchen...hoffe ich doch...
tja.. Einsatzgebiet.... so wie ich ihn kenne würde er sicher gerne was an der Küste haben, damit er in der Freizeit surfen kann...
oder Fahrdienst, denn er fährt gerne oder irgendwas *hausmeistermäßiges*, denn er *bastelt* gerne mal rum, repariert alles mögliche usw...

Ich gönne ihm das ja, die Frage ist eben nur, ob es wirklich so sinnvoll ist, dies unbedingt im Rahmen der Institution Zivildienst machen zu müssen. Eine Auszeit vom lernen gibts eben auch mit einem Job bei McDonalds oder eben in einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr.

Natürlich gibt es Zivildienstplätze für die Leute gesucht werden, die Robben zählen sollen. Aber ob das im Herbst immer noch Spaß macht kann ich nicht beurteilen.
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« Antworten #12 am: 5. Februar 2008, 19:55:47 »

ich danke dir... ist immer interessant sowas zu lesen...
sohne hat inzwischen von jemanden erfahren, dass in st.peter-ording wohl ein platz frei wird...

Ich gönne ihm das ja, die Frage ist eben nur, ob es wirklich so sinnvoll ist, dies unbedingt im Rahmen der Institution Zivildienst machen zu müssen. Eine Auszeit vom lernen gibts eben auch mit einem Job bei McDonalds oder eben in einem freiwilligen sozialen oder ökologischen Jahr.

Natürlich gibt es Zivildienstplätze für die Leute gesucht werden, die Robben zählen sollen. Aber ob das im Herbst immer noch Spaß macht kann ich nicht beurteilen.

wenn der unterschied zwischen zivi und freiwilligen sozialen jahr nur darin liegt, dass das eine 9 monate und das andere 12 monate ist, dürfte es kaum einen unterschied machen..oder?

*robben zählen* ..  Grinsend
wär ja in st.peter möglich...
nun... ist zumindest am wasser und surfgebiet....
nun muss er sich eben entscheiden bzw dort mal anfragen und wenn er das wirklich will dann wäre es sicher besser den widersspruch zurück zu nehmen und sofort zu verweigern...oder?
wie schnell müsste man die begründung für die verweigerung nachreichen?

windige grüße aus dem norden
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« Antworten #13 am: 6. Februar 2008, 13:08:51 »

wenn der unterschied zwischen zivi und freiwilligen sozialen jahr nur darin liegt, dass das eine 9 monate und das andere 12 monate ist, dürfte es kaum einen unterschied machen..oder?

Der Zivildienst ist ein öffentlich-rechtliches Dienstverhältnis aufgrund der Wehrpflicht. Das FSJ dagegen ist - letztlich - ein im Rahmen des entsprechenden Gesetzes ausgestaltetes freiwilig eingegangenes (miserabel entlohntes) Arbeitsverhältnis, das vom Dienstleistenden auch wieder gekündigt werden kann.

nun muss er sich eben entscheiden bzw dort mal anfragen und wenn er das wirklich will dann wäre es sicher besser den widersspruch zurück zu nehmen und sofort zu verweigern...oder?

Das hängt in der Tat von seiner Lebensplanung und seiner Entscheidung ab.

wie schnell müsste man die begründung für die verweigerung nachreichen?

Irgendwann nach Weiterleitung der Unterlagen vom Kreiswehrersatzamt an das Bundesamt für den Zivildienst setzt dieses - wenn keine Begründung vorliegt - eine Frist von 4 Wochen zur Vervollständigung des Antrages.
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« Antworten #14 am: 7. Februar 2008, 20:41:57 »

hallo..
so.. die Entscheidung ist trotz Prüfungsvorbereitung gefallen...
er will keinen großen Stress mit dem KWEA, hat den Widerspruch zurück genommen und gleichzeitig verweigert mit dem Hinweis, dass die Begründung folgt....
die wird er dann schreiben, wenn er die Prüfungen hinter sich gebracht hat.... einen halben Lebenslauf hat er noch auf dem PC irgendwo, als er den mal für das Praktikum anfertigen musste... müsste er also nur noch erweitern...
was muss er sonst noch beachten... welche Unterlagen braucht er noch, außer Lebenslauf und Verweigerungsbegründung?
muss die Begründung dann direkt nach Köln geschickt werden oder auch an das hiesige KWEA ?
geht eigentlich jeder Antrag durch oder muss man da wirklich *kämpfen* um als Verweigerer anerkannt zu werden?

ich nehme gerne jede Info für ihn entgegen, werde die jetzt aber sammeln, denn jetzt direkt vor den schriftlichen Prüfungen will ich ihn nicht mehr stören... ich erlebe gerade einen hart büffelnden Sohne...welch Wunder  Augen rollen... das muss Muttern doch nicht unterbrechen  Grinsend

danke also im voraus für jegliche Info ...
ich finde das Forum hier wirklich sehr interessant...
großes Lob...
vor allem an die Sachlichkeit, die ich woanders teils vermisse
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