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Autor Thema: Nachträgliche Ausmusterung nach T2  (Gelesen 20234 mal)
samsam
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« am: 11. Januar 2007, 21:48:18 »

Hi,

ich habe heute vom KWEA per Einschreiben schriftlich das Ergebnis meiner Musterung erhalten: wehrdienstfähig, und zwar verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten (ist glaub ich T2).
Ferner bin ich bis zum 30.06.2007 zurückgestellt, da ich dieses Jahr noch mein Abitur schreiben werde.

Erstmal meine Vorgeschichte:

Vor meiner Musterung war ich beim Arzt (Unfallchirurg & Sportmediziner), der bei mir eine leichte Fehlbildung der Kniescheibe festgestellt hat.
Mit seinem Bericht und den Röntgenbildern bin ich dann zu meiner Musterung gegangen.
Jedoch hatte der Musterungsarzt irgendwas zu beanstanden und meinte auf mein Fragen hin, was es denn wäre, dass "es so schlimm ja nun auch nicht wäre"... und er mich zu einem Orthopäden im Facharztzentrum Hannover schicken müsse.
Deshalb habe ich an meinem Musterungstag auch nicht mehr diesen psycologischen Test gemacht.
Dort war ich dann auch.
Und nun habe ich einen Brief bekommen, dass ich T2 gemustert wurde.

Das ist allerdings gar nicht das, was ich erreichen wollte. Eigentlich möchte ich nämlich schon im September diesen Jahres anfangen, in der Schweiz zu studieren und bin sowieso davon ausgegangen, dass ich mit dem Befund ausgemustert werden würde und habe mich auch schon beworben und Anmeldegebühren bezahlt.

Derzeit bin ich total ratlos, was ich machen kann/soll, Wiederspruch einlegen? Und dann? Nochmal zu einem anderen zivilen Orthopäden gehen? Einfach Zeit schninden?
Vor Gericht zu gehen wäre mir eigentlich nicht so recht, da das sicherlich meine finanziellen Mittel übersteigen würde.

Vielen Dank im Vorraus für einen Rat!
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svennie
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« Antworten #1 am: 11. Januar 2007, 22:41:16 »

Derzeit bin ich total ratlos, was ich machen kann/soll, Wiederspruch einlegen?

ja, das bietet sich an.

Und dann?

Die Gesundheitsakte kopieren lassen und nachsehen, woran es gelegen hat.

Dass eine leichte Fehlbildung nicht zur Wehrdienstunfähigkeit führen muss war aber vorhersehbar. Welche Probleme hast du durch diese Fehlbildung?
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samsam
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« Antworten #2 am: 11. Januar 2007, 22:58:34 »

Dass eine leichte Fehlbildung nicht zur Wehrdienstunfähigkeit führen muss war aber vorhersehbar. Welche Probleme hast du durch diese Fehlbildung?

Habe beim gehen nach ca. 30 Minuten schmerzen im linken Kniegelenk und nach kurzem laufen auch, die dann stärker werden.

Außerdem kann ich Kniebeugen und andere knieende Tätigkeiten zwar machen, bekomme aber schnell wieder Schmerzen im Gelenk.

Irgendwie kann ich mir gar nicht vorstellen, wieso ich dann nicht zumindest T4 bin, da man doch bei der Bundeswehr nicht immer nur rumsteht und/oder -sitzt sondern auch laufen muss und Kniebeugen macht etc.

Im Arztbericht steht das auch alles so drin und auch auf dem Röntenbild kann man die Fehlbildung erkennen...
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svennie
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« Antworten #3 am: 12. Januar 2007, 00:06:57 »

Dass eine leichte Fehlbildung nicht zur Wehrdienstunfähigkeit führen muss war aber vorhersehbar. Welche Probleme hast du durch diese Fehlbildung?

Habe beim gehen nach ca. 30 Minuten schmerzen im linken Kniegelenk und nach kurzem laufen auch, die dann stärker werden.

Gut, Widerspruch sollte hier in jedem Falle eingelegt werden.

Irgendwie kann ich mir gar nicht vorstellen, wieso ich dann nicht zumindest T4 bin, da man doch bei der Bundeswehr nicht immer nur rumsteht und/oder -sitzt sondern auch laufen muss und Kniebeugen macht etc.

Dann wäre wohl "T4" auch das falsche Mittel. Natürlich gibt es Mindestanforderungen, nachlesen kann man sie hier:

http://www.musterungsforum.de/verwaltungsvorschriften/

Im Arztbericht steht das auch alles so drin und auch auf dem Röntenbild kann man die Fehlbildung erkennen...

Das ist deine Sicht der Dinge, bzw. die Meinung deines Arztes. Offenbar gibt es hierzu eine andere Meinung und der sollte man auf den Grund gehen. Widerspruch und Akteneinsicht!
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samsam
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« Antworten #4 am: 12. Januar 2007, 09:56:46 »

Offenbar gibt es hierzu eine andere Meinung und der sollte man auf den Grund gehen. Widerspruch und Akteneinsicht!

Ok. Werde ich dann mal machen. Danke schön!  Smiley

Hat vielleicht jemand der das schonmal gemacht hat, nen Vorschlag wie man das schreiben soll?
Einfach nur:

Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit erhebe ich gegen meinen Musterungsbescheid Wiederspruch.

Mit freundlichen Grüßen

...


Oder soll ich lieber auch genau die Gründe angeben, die zu diesem Wiederspruch führen?

Danke schonmal im Vorraus.
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svennie
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« Antworten #5 am: 12. Januar 2007, 12:41:28 »

Oder soll ich lieber auch genau die Gründe angeben, die zu diesem Wiederspruch führen?

Nein, du solltest schreiben

"Die Begründung reiche ich nach. Zugleich bitte ich um Übersendung einer vollständigen Kopie der Gesundheitsunterlagen."

Und du solltest angeben, gegen welchen Bescheid du Widerspruch einlegst, also Datum und PK-Nummer angeben.
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samsam
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« Antworten #6 am: 12. Januar 2007, 15:48:40 »

Oder soll ich lieber auch genau die Gründe angeben, die zu diesem Wiederspruch führen?

Nein, du solltest schreiben

"Die Begründung reiche ich nach. Zugleich bitte ich um Übersendung einer vollständigen Kopie der Gesundheitsunterlagen."

Und du solltest angeben, gegen welchen Bescheid du Widerspruch einlegst, also Datum und PK-Nummer angeben.

Danke für den Tip :-D
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blubb
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« Antworten #7 am: 14. Januar 2007, 15:06:15 »

Hallo zusammen,

bei mir sieht es ähnlich wie bei "samsam" aus. Ich mache dieses Jahr mein Abitur und MUSS danach im September anfangen zu studieren, da ich bereits ein Jahr verloren habe. Aus diesem Grund möchte ich nicht noch ein weiteres Jahr beim Bund verlieren. Ich wurde im Oktober 2005 mit T2 gemustert, ohne mich gezielt auf eine Ausmusterung vorbereitet zu haben. Im nachhinein bereue ich das und suche jetzt eine Lösung, wie ich der Einberufung entgegenkommen kann. Ich war bereits bei meinem Hausarzt und habe ihn über meine tatsächlichen Rückenschmerzen informiert und fragte, ob diese zur Ausmusterung genügen können. Natürlich nicht! Also was habe ich nun noch für Möglichkeiten? Ich hoffe einer von euch kann mir helfen ich bin ziemlich ratlos!
Vielen Dank im Vorraus!

Gruß
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samsam
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« Antworten #8 am: 14. Januar 2007, 23:27:16 »

Ich war bereits bei meinem Hausarzt und habe ihn über meine tatsächlichen Rückenschmerzen informiert und fragte, ob diese zur Ausmusterung genügen können.

Du kannst dir ja mal das hier durchlesen:

http://www.musterungsforum.de/verwaltungsvorschriften/  (Link durch admin geändert)

da steht drin, welche Mindestanforderungen an einen Wehrpflichtigen gestellt werden.

Und hier: http://www.zentralstelle-kdv.de/musterung-gesundheitsnummern.htm steht, wie schwerwiegend welche Krankheit bei der Musterung gewertet wird und mit welcher Krankheit man welchen Tauglichkeitsgerad bekommt.

(Hinweis: Die zDv 46/1 ist im Verwaltungsstreitverfahren für die Gerichte nicht verbindlich. admin)

Außerdem ist es gesetzlich vorgeschreiben, dass der Wehrpflichtige sich sofort wieder an das KWEA wendet, wenn er meint, dass neue Krankheiten aufgetaucht sind, die die Wehrdienstfähichkeit des Wehrpflichtigen einschränken könnten.
« Letzte Änderung: 14. Januar 2007, 23:32:58 von admin » Gespeichert
blubb
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« Antworten #9 am: 15. Januar 2007, 16:47:36 »

Also sollte ich mich demnach von meinem Arzt für irgendeine Krankheit, die "am besten zu mir passt", krankschreiben lassen?! Und wenn das funktioniert sofort beim KWEA melden? Also ich denke die Liste ist für mich sehr hilfreich,aber kennen sich Zivilärzte mit "Verweigerungskrankheiten" nicht so gut aus?!
bitte nochmals um einen kurzen Kommentar!
thx
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svennie
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« Antworten #10 am: 15. Januar 2007, 17:02:10 »

Also sollte ich mich demnach von meinem Arzt für irgendeine Krankheit, die "am besten zu mir passt", krankschreiben lassen?!

Nein, davon war auch nie die Rede. Du sollst dich untersuchen lassen, der Arzt soll eine Diagnose stellen und möglichst dazu schreiben welche Tätigkeiten aus dem Katalog für dich mit gesundheitlichen bzw. psychischen Gefahren verbunden wären und das auch vernünftig und schlüssig begründen. Mit 2Krankschreibung" hat das nichts zu tun.

aber kennen sich Zivilärzte mit "Verweigerungskrankheiten" nicht so gut aus?!

Das kommt auf den Arzt an, aber Ärzte haben in aller Regel wenig Ahnung davon, worauf es im Ergebnis ankommt. Die haben nämlich Medizin studiert um ihren Patienten bei gesundheitlichen Problemen zu helfen und nicht um merkwürdige Tauglichkeitsbewertungen aufgrund noch merkwürdigerer Dienstvorschriften zu erstellen.
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blubb
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« Antworten #11 am: 16. Januar 2007, 16:09:32 »

Im Prinzip wird schon davon geredet, weil der Arzt stellt eine Diagnose auf eine Krankheit,die ich gar nicht habe und dramatisiert diese noch, damit die jeweiligen Tätigkeiten auf keinen Fall ausgeübt werden dürfen!
Richtig?
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svennie
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« Antworten #12 am: 16. Januar 2007, 20:09:49 »

Richtig?

Falsch und strafbar.
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rgl
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« Antworten #13 am: 16. Januar 2007, 21:10:08 »

Hallo,
hab dasselbe Problem. Hatte im Dezember ne schwere Meningokokken Meningitis und hab denen den Krankenhausbericht zukommen lassen. Antwort: Sensationelle 8 Tage bin ich zurückgestellt....
was kann man da noch machen ausser widerspruch einzulegen?

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svennie
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« Antworten #14 am: 16. Januar 2007, 21:36:43 »

was kann man da noch machen ausser widerspruch einzulegen?

Fluchen. Aber Widerspruch einzulegen bringt mehr.

Was genau hast du denn beantragt?
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