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Autor Thema: Heute Musterungsbescheid bekommen? Muss ich wirklich hin?  (Gelesen 7453 mal)
walker86
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« am: 31. Januar 2008, 18:32:54 »

Hi!

Habe heute zu meinem Überraschen tatsächlich noch den Musterungsbescheid erhalten, mit welchem ich erhlich gesagt nichtmehr geerechnet hatte...^^

Kurz zu meiner Person, bin jetzt 21 Jahre alt, mache momentan eine Ausbildung die bis 2009, also bis zu meinem 22 1/2 Lebensjahr dauern wird... Danach werde ich höchstwahrscheinlich meine Fachhochschulreife nachholen was nochmals 1 Jahr  dauern wird...

Jetzt habe ich hier schon auf diversen Seiten gelesen das man eigentlich GARNICHT um die Musterung herrumkommt... Stimmt das???

Habe von schon von 2 meiner Kumpels gehört das sie sich um keinen der eingegangen Briefe gekümmert haben und nun auch schon eine ganze Weile nichtsmehr vom Bund gehört haben (1-2 Jahre)...

Kurz und knapp gefragt: "Wie komme ich am besten um die Musterung drum herrum bzw. gibt es denn überhaupt möglichkeiten (speziell in meinem Fall) die Musterung komplett zu streichen?

Grüße walker86
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svennie
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« Antworten #1 am: 31. Januar 2008, 19:59:17 »

Jetzt habe ich hier schon auf diversen Seiten gelesen das man eigentlich GARNICHT um die Musterung herrumkommt... Stimmt das???

ja.

Habe von schon von 2 meiner Kumpels gehört das sie sich um keinen der eingegangen Briefe gekümmert haben und nun auch schon eine ganze Weile nichtsmehr vom Bund gehört haben (1-2 Jahre)...

Eher unwahrscheinlich aber nicht unmöglich.

Kurz und knapp gefragt: "Wie komme ich am besten um die Musterung drum herrum

überhaupt nicht.

bzw. gibt es denn überhaupt möglichkeiten (speziell in meinem Fall) die Musterung komplett zu streichen?

Im Prinzip keine, zur Not gibt es die Vorführung durch die Polizei oder eine Musterung nach Aktenlage.

Aber wo konkret ist jetzt das Problem!?
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walker86
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« Antworten #2 am: 31. Januar 2008, 20:31:01 »

Also ich habe mich eben mit einem guten Kumpel unterhalten der die Musterung schon vor 2 Jahren hatte... Der meinte das es alles halb so wild ist und man sich da echt keinen Kopf machen sollte...

Mir gieng es eigentlich nur um 2 Dinge:

Diese Genital Untersuchung und ob die komplette Untersuchung nur in Boxershorts stattfindet? Er meinte aber das man da einfach ein T-Shirt und eben ne Boxershort an hat...

Kann man eigentlich gewissen Bestandteile der Ganzkörperuntersuchung "verweigern"? So steht es immerhin auf dieser Seite:
http://www.nulldienst.de/index.html?http://www.nulldienst.de/content/fragen.html
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svennie
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« Antworten #3 am: 1. Februar 2008, 19:11:19 »

Also ich habe mich eben mit einem guten Kumpel unterhalten der die Musterung schon vor 2 Jahren hatte... Der meinte das es alles halb so wild ist und man sich da echt keinen Kopf machen sollte...

Ja nun, es ist eine ärztliche Untersuchung bei der festgestellt werden soll ob man physisch und psychisch den Anforderungen des Grundwehrdienstes gewachsen ist. Nicht mehr - aber auch nicht weniger.

Diese Genital Untersuchung und ob die komplette Untersuchung nur in Boxershorts stattfindet? Er meinte aber das man da einfach ein T-Shirt und eben ne Boxershort an hat...

In der Regel hat man T-Shirt und Boxershort an. Wenn der Rücken untersucht wird, hat man aber in aller Regel kein T-Shirt an.

Kann man eigentlich gewissen Bestandteile der Ganzkörperuntersuchung "verweigern"?

man kann, man darf aber eigentlich nicht. Wenn es wirklich nur um die Verweigerung der "Genitaluntersuchung" geht, dann bleibt diese Verweigerung auch folgenlos.

Du solltest dir aber über etwas ganz anderes Gedanken machen:

Was passiert, wenn das Musterungsergebnis "wehrdienstfähig" lautet. Bei der Dienstantrittsuntersuchung ist es dann nicht mehr so leicht, bestimmte Untersuchungen zu verweigern. Und wenn du damit tatsächlich ein begründetes Problem haben solltest, dann bist du - jedenfalls meiner Meinung nach - nicht wehrdienstfähig.
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walker86
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« Antworten #4 am: 1. Februar 2008, 19:48:03 »

Ok, erstmal vielen Dank für die Antworten Smiley

Jetzt muss ich aber doch nochmal nachfragen, angenommen ich wäre tatsächlich "Wehrdiensttauglich" aber ich würde verweigern so müsste ich doch auch nicht die "ganze" Musterung über mich ergehen lassen?
z.B habe ich auch etwas von einer Elektronischen Vermessungsstation gehört um die perfekte Größe der Uniform herraus zu finden...

Weiss nicht ob ichs oben schon geschrieben hatte, aber zum Bund möchte ich unter keinen Umständen. Wenn es drauf ankommt würde ich auf alle Fälle Zivieldienst leisten.
Wenn ich das denen von vorne herrein sage werden die mich doch nicht wirklich alle Tests machen lassen? Sprich das Vermessungszeugs usw...?
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svennie
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« Antworten #5 am: 1. Februar 2008, 20:04:10 »

Ok, erstmal vielen Dank für die Antworten Smiley

Jetzt muss ich aber doch nochmal nachfragen, angenommen ich wäre tatsächlich "Wehrdiensttauglich" aber ich würde verweigern so müsste ich doch auch nicht die "ganze" Musterung über mich ergehen lassen?

doch, denn bei der Musterung wird doch erst festgestellt, ob du wehrdienstfähig bist.

z.B habe ich auch etwas von einer Elektronischen Vermessungsstation gehört um die perfekte Größe der Uniform herraus zu finden...

Wurde wieder abgeschafft, weil es nicht funktioniert hat.

Wenn ich das denen von vorne herrein sage werden die mich doch nicht wirklich alle Tests machen lassen? Sprich das Vermessungszeugs usw...?

Ich kann dir wirklich nur den Rat geben, keinen derartigen Antrag bei oder vor der Musterung zu stellen. Du ersparst dir zwar damit ggf. die Eignungs- und Verwendungsprüfung (eine Art Einstellungstest), erhöhst die Wahrscheinlichkeit, überhaupt jemals irgendeinen Dienst leisten zu müssen aber beträchtlich.
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walker86
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« Antworten #6 am: 1. Februar 2008, 20:34:06 »

Ok, aber was sage ich denn dann wenn sie mich fragen ob ich verweigern will oder nicht?

Das Problem, um nochmal auf die Intimuntersuchung zurück zu kommen liegt einfach darin das ich im Web schon soviele Horror Geschichten gelesen hab das es mir echt vergangen ist...

z.B stehen da Sachen wie "Überall standen Krankenschwestern rum die sich jedes mal wenn der Penis nicht der EU Norm entsprochen hat krank gelacht haben"... oder das man da so eine Metallsonde hinten rein bekommt die irgendwelche Signale aussendet, und wenn man dann einen Ständer bekommt für "potentziell Homosexuell" erklärt wird...

Sollte das wirklich stimmen wäre das ja wirklich mehr als entwürdigend oder etwa nicht? Kann ich da denn auch vorher mal anrufen und nachfragen wie das da so läuft? Auf dem Brief steht ja so ne Kontaktnummer bei der ich mich bei Fragen melden könnte?
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alexis
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« Antworten #7 am: 16. April 2009, 13:04:50 »

Kann man eigentlich gewissen Bestandteile der Ganzkörperuntersuchung "verweigern"?

man kann, man darf aber eigentlich nicht. Wenn es wirklich nur um die Verweigerung der "Genitaluntersuchung" geht, dann bleibt diese Verweigerung auch folgenlos.

Du solltest dir aber über etwas ganz anderes Gedanken machen:

Was passiert, wenn das Musterungsergebnis "wehrdienstfähig" lautet. Bei der Dienstantrittsuntersuchung ist es dann nicht mehr so leicht, bestimmte Untersuchungen zu verweigern. Und wenn du damit tatsächlich ein begründetes Problem haben solltest, dann bist du - jedenfalls meiner Meinung nach - nicht wehrdienstfähig.
[/quote]

Hallo,

ich weiss über die Verweigerung der Intimuntersuchung bei der Musterung Bescheid - man kann verweigern und es wird heute von keinem KWEA ein Bussgeld verhängt (was nach der ZDV64/1  m ö g l i c h wäre. Liegt einfach daran, dass die eine rechtliche Klärung
der Zumutbarkeit scheuen (was ja nach Einspruch bzgl Bussgeld der nächste Schritt wäre). Insbesondere was Untersuchung durch Ärztinnen und vor weiblichen Assistentinnen betrifft.

Was ist dann aber bei der Dienstantrittuntersuchung anders ?
Kannst Du das mal bitte erläutern ?
Was mich bei dieser Untersuchung stört ist dass da immer weibliche Assistentinnen einfach zuschauen - und das gibt es bei mir nicht, weder
bei der Musterung noch bei einer Dienstantrittsuntersuchung. Ärztin kann ich noch akzeptieren (obwohl das auch schon eine Zumutung ist).        Zwingen kann mich auch bei der Dienstantrittuntersuchung keiner (ich würde dann massiv handgreiflich werden) - und eine gerichtliche Klärung ob weibliche Zuschauer geduldet werden müssen scheuen die mit Sicherheit auch.

Danke,
Alexis
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svennie
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« Antworten #8 am: 16. April 2009, 19:31:06 »

ich weiss über die Verweigerung der Intimuntersuchung bei der Musterung Bescheid - man kann verweigern und es wird heute von keinem KWEA ein Bussgeld verhängt (was nach der ZDV64/1  m ö g l i c h wäre.

Die Möglichkeit, ein Bußgeld zu verhängen, ergibt sich nicht aus der zDv 46/1 sondern aus dem Wehrpflichtgesetz.

Was ist dann aber bei der Dienstantrittuntersuchung anders ?

Da ist man Soldat, es gilt das Soldatengesetz, dir wird befohlen, zur Dienstantrittsuntersuchung zu gehen, der Befehl dürfte im Rahmen des Zulässigen sein und die Sanktionsmöglichkeiten sind dann anderer Natur (Disziplinarrecht). Es kann natürlich sein, dass das dem Truppenarzt ziemlich am Arsch vorbeigeht. Bei mir fand weder bei der Dienstantrittsuntersuchung noch bei der Entlassungsuntersuchung eine derartige "Genitaluntersuchung" statt. In beiden Fällen haben aber zivile Vertragsärzte die Untersuchung durchgeführt.

Was mich bei dieser Untersuchung stört ist dass da immer weibliche Assistentinnen einfach zuschauen - und das gibt es bei mir nicht, weder
bei der Musterung noch bei einer Dienstantrittsuntersuchung. Ärztin kann ich noch akzeptieren (obwohl das auch schon eine Zumutung ist).   

Ggf. solltest du mal prüfen, ob du mit deinem "Problem" tatsächlich noch wehrdienstfähig bist. Ich stimme dir zwar dem Grunde nach zu, dass derartige Untersuchungen - so wie sie wohl häufig dort und anderswo (ich kann da einiges von Untersuchungen bei Schulärztinnen erzählen, das würde ich selbst nicht glauben, wenn ich nicht selbst dabei gewesen wäre) durchgeführt werden - vollkommen inakzeptabel sind, das ist aber wiederum ein Thema für sich.

Zwingen kann mich auch bei der Dienstantrittuntersuchung keiner (ich würde dann massiv handgreiflich werden) - und eine gerichtliche Klärung ob weibliche Zuschauer geduldet werden müssen scheuen die mit Sicherheit auch.

Die Frage ist, ob die Sache - wenn denn eine solche Untersuchung durchgeführt werden soll - letztlich disziplinarisch geahndet werden soll (dann wäre das Truppendienstgericht zuständig) oder ob es richtig hart kommt und du wegen deiens Einsatzes körperlicher Gewalt nach § 25 Wehrstrafgesetz angeklagt wirst.

Das Kreiswehrersatzamt ist ein zahnloser Tiger, dass selbst keinen "unmittelbaren Zwang" anwenden kann. In der Truppe sieht das dann aber durchaus anders aus, da könnte dich (rein theoretisch) sogar der Arzt selbst gleich vorläufig festnehmen.
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alexis
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« Antworten #9 am: 6. Mai 2009, 07:20:14 »

Hallo Svennie,

zunächst mal dickes Lob, Deine Beiträge hier sind super und zeugen ganz offensichtlich auch von sehr fundiertem Wissen ...

Deinen Beitrag
"Ggf. solltest du mal prüfen, ob du mit deinem "Problem" tatsächlich noch wehrdienstfähig bist.  usw. "
betrachte ich allerdings als reine Ironie. Ich hätte kein Problem meine eigene Wehrdienstunfähigkeit zu diagnostizieren ...

Übrigens : bei der Dienstantrittsuntersuchung gilt g e n a u s o ZDV46/1 - auch mit der "kann" Androhung von Bussgeld bei Verweigerung einzelner Untersuchungen, die Vorschrift heisst "Bestimmungen für die Durchführung der ärztlichen Untersuchung bei Musterung und Diensteintritt von Wehrpflichtigen".

Also schliesse ich daraus, dass auch dort die Untersuchung verweigert werden kann, weiss aber nicht, ob man dort auch generell auf ein Bussgeld verzichtet.
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svennie
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« Antworten #10 am: 6. Mai 2009, 11:47:01 »

Deinen Beitrag
"Ggf. solltest du mal prüfen, ob du mit deinem "Problem" tatsächlich noch wehrdienstfähig bist.  usw. "
betrachte ich allerdings als reine Ironie.

Nein, das war ernst gemeint, das kann nämlich auf gewisse Probleme mit der Gemeinschaftsfähigkeit hinweisen. Das ist jetzt nicht böse gemeint, sondern das war ein Wink mit dem Zaunpfahl. Übernachten in Zelten und Körperpflege bzw. umziehen an derartigen Orten ist Bestandteil der Grundausbildung und allein daran, was in der Grundausbildung nmindestens gefordert wird, kann man ermitteln, ob jemand den Anforderungen der Grundausbildung gewachsen ist oder nicht.

Übrigens : bei der Dienstantrittsuntersuchung gilt g e n a u s o ZDV46/1 -

Diese Dienstvorschrift bindet ausschließlich den Musterungs- bzw. Truppenarzt. Nicht den Wehrpflichtigen und auch nicht die Verwaltungsgerichte.

auch mit der "kann" Androhung von Bussgeld bei Verweigerung einzelner Untersuchungen, die Vorschrift heisst "Bestimmungen für die Durchführung der ärztlichen Untersuchung bei Musterung und Diensteintritt von Wehrpflichtigen".

Irgendwelche internen Dienstvorschriften können nicht Rechtsgrundlage für ein Ordnungswidrigkeitenverfahren sein. Die "Bestimmungen für die Durchführung der ärztlichen Untersuchung ..." regeln, wie der Arzt aus Sicht seines Dienstherren die Untersuchung durchführen soll.

Wortlaut der DIenstvorschrift (Auszugsweise): "Vorbehaltlich nachstehender Regelung ist diese Dienstvorschrift für den dienstlichen Gebrauch durch die Angehörigen der Bundeswehr bestimmt, die im Rahmen der Personalbearbeitung mit der Untersuchung und Beurteilung der Tauglichkeit sowie der Verwendungsfähigkeit von Wehrpflichtigen, freiwilligen Bewerbern oder Soldaten befasst sind."

Aber mal was anderes. Die Bußgeldvorschrift war § 45 (1) Nr. 1 Buchst c Wehfpflichtgesetz:

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen § 3 Abs. 1 Satz 2

...

c) sich nicht nach Maßgabe dieses Gesetzes auf die geistige oder körperliche Tauglichkeit ( § 17 Abs. 4 Satz 1 zweiter Halbsatz - auch in Verbindung mit § 16 Abs. 3 Satz 2 -, § 20b Satz 3 , § 23 Satz 4 ) oder auf die Eignung für militärische Verwendungen ( § 17 Abs. 8 Satz 3 - auch in Verbindung mit § 16 Abs. 3 Satz 2 oder § 20a Abs. 2 ) untersuchen lässt,


Die Vorschrift ist geändert worden und lautet nunmehr nur noch:

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

1. entgegen § 17 Abs. 3 Satz 2 oder Abs. 8 Satz 4 eine Auskunft nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig erteilt oder eine Unterlage nicht, nicht richtig, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig vorlegt,


Demnach dürfte es für eine Ordnungswidrigkeit nunmehr unerheblich sein, ob man sich bei der Musterung untersuchen läösst oder nicht.

Die gesetzliche Grundlage für die Untersuchung von Soldaten ist aber eine andere, nämlich im Zweifel ein Befehl eines Vorgesetzten.

Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder fahrlässig

Also schliesse ich daraus, dass auch dort die Untersuchung verweigert werden kann, weiss aber nicht, ob man dort auch generell auf ein Bussgeld verzichtet.

Deine Schlussfolgerungen sind falsch, aus einer internen Dienstvorschrift allein kann sich keine Ordnungswidrigkeit ergeben. Dazu bedarf es einer Norm (Gesetz, Satzung, Verordnung). Wenn dein Vorgesetzter meint, dir befehlen zu müssen, dass du sich untersuchen sollst und du folgst dem Befehl nicht, dann gibts ein Problem:

http://bundesrecht.juris.de/sg/__11.html
http://bundesrecht.juris.de/sg/__23.html
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alexis
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« Antworten #11 am: 6. Mai 2009, 18:17:54 »


Nein, das war ernst gemeint, das kann nämlich auf gewisse Probleme mit der Gemeinschaftsfähigkeit hinweisen. Das ist jetzt nicht böse gemeint, sondern das war ein Wink mit dem Zaunpfahl. Übernachten in Zelten und Körperpflege bzw. umziehen an derartigen Orten ist Bestandteil der Grundausbildung und allein daran, was in der Grundausbildung nmindestens gefordert wird, kann man ermitteln, ob jemand den Anforderungen der Grundausbildung gewachsen ist oder nicht.

Ich habe ein Problem mit weiblichen Zuschauern bei der Intimuntersuchung, nicht mit Männern ! Also völlig blödsinniger Kommentar Deinerseits.


Diese Dienstvorschrift bindet ausschließlich den Musterungs- bzw. Truppenarzt. Nicht den Wehrpflichtigen und auch nicht die Verwaltungsgerichte.


Genau, darum geht es. Wenn mir ein Vorgesetzter den Befehl erteilt (mein Gott was für ein Scheissladen), mich untersuchen zu lassen, mache ich das ja, warum sollte ich das verweigern, davon habe ich überhaupt nicht gesprochen  (ich weiss nicht was DU da zusammen phantasierst, ich verweigere ja nicht den Befehl des VOrgesetzten). Wenn dann wieder eine Tussi bei der Intimuntersuchung zuschaut, heisst das NO für diesen Teil !  Der Truppenarzt wird das wohl akzeptieren. Wenn nicht ist mir das auch egal.
Wäre mir ein Spass, das dann gerichtlich klären zu lassen, unterschätze da nicht meine Konsequenz ...
 
Bitte nicht weiter kommentieren ! Ist hier ja ein Musterungsforum und kein Forum für Wehrrecht.
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« Antworten #12 am: 6. Mai 2009, 23:12:28 »

...Also völlig blödsinniger Kommentar Deinerseits....

ich weiss nicht was DU da zusammen phantasierst

So, genug getrollt.
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