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Autor Thema: wie kann ich den wehrdienst verweigern??  (Gelesen 1216 mal)
domme
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Beiträge: 1


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« am: 31. Januar 2008, 13:12:16 »

HALLO!
Ich bin 21 jahre und habe letzte woche post vom kreiswehrersatzamt bekommen.
bin seid 2 jahren fertig mit der ausbildung und mache seid einem halben jahr ein fernstudium zum maschinenbautechniker!und jetzt kommt die bundeswehr!ich komme im märz erst ins 2te semester!habe gehört das sie einen ab dem 3ten semester nicht mehr ziehen stimmt das?könnte man dann vll durch den betrieb ein halbes jahr oder so wegen unabkömmlichkeit nach hnten gesetzt werden und dann wäre ich ja im 3ten semster und müsste evtl gar nicht mehr hin??!bitte mal um n paar antworten!hab nämlich keine ahnung von der rechtsprechung!danke
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 31. Januar 2008, 14:05:52 »

HALLO!
Ich bin 21 jahre und habe letzte woche post vom kreiswehrersatzamt bekommen.

Und, was steht drin!?

bin seid 2 jahren fertig mit der ausbildung und mache seid einem halben jahr ein fernstudium zum maschinenbautechniker!und jetzt kommt die bundeswehr!ich komme im märz erst ins 2te semester!habe gehört das sie einen ab dem 3ten semester nicht mehr ziehen stimmt das?

Mit Erreichen des 3. Semesters liegt in aller Regel ein Zurückstellungsgrund vor.

könnte man dann vll durch den betrieb ein halbes jahr oder so wegen unabkömmlichkeit nach hnten gesetzt werden und dann wäre ich ja im 3ten semster und müsste evtl gar nicht mehr hin??!

nein. Entweder bist du unabkömmlich, dann wird das auch ausführlich geprüft oder du bist es nicht. Der Arbeitsgeber kann die Unabkömmlichstellung nur (bei der zustäündigen kommunalen Behörde) anregen. Diese prüft dann, ob sie die Uk-Stellung befürwortet und schlägt ggf. die Uk-Stellung beim Kreiswehrersatzamt vor.

Du willst aber - im Ergebnis - eine Zurückstellung für das Studium. Die führt aber - vermutlich - zur Erhöhung der Heranziehungsgrenze, so dass der Plan auf diesem Wege überhaupt keinen Grundwehrdienst leisten zu müssen nicht aufgehen muss.

bitte mal um n paar antworten!hab nämlich keine ahnung von der rechtsprechung!

Das war jetzt keine Rechtsprechung sondenr nur die Gesetzeslage, insbesondere die Paragraphen 5 und 12 Abs. 4 Wehrpflichtgesetz.
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