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Autor Thema: Fragen zur Musterung und Kriegsdienstverweigerung  (Gelesen 6185 mal)
Mustermann
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Beiträge: 2


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« am: 26. Januar 2008, 13:27:23 »

Hallo,

im nächsten Monat steht meine Musterung an. Ich glaube, ich habe ziemlich gute Chancen auf eine gute Musterung. Ich habe mich jedoch schon vor ein paar Jahren dafür entschieden Zivildienst zu leisten und nicht zur Bundeswehr zu gehen. Nun möchte ich aber nicht unbedingt ausgemustert werden, da ich noch nicht so richtig weiß, was ich beruflich machen möchte. Wenn ich z.B. zur Polizei möchte, hätte sich das ja - durch die Ausmusterung - für mich schon erledigt. Na ja, jetzt habe ich ein paar Fragen ...

1.) Wie soll ich mich bei der Musterung verhalten?
2.) Wann stelle ich den KDV-Antrag? Zeitraum nach der Musterung?
3.) Wie genau stelle ich einen KDV-Antrag?
4.) Welche Gründe kann ich in dem KDV-Antrag angeben?

Nebenbei ... Ich bin in der 12. Klasse und werde wahrscheinlich nächstes Jahr mein Abitur machen.

Mit freundlichen Grüßen

Mustermann
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 26. Januar 2008, 21:57:26 »

Hallo,

im nächsten Monat steht meine Musterung an. Ich glaube, ich habe ziemlich gute Chancen auf eine gute Musterung.

Hm, eine gute Musterung ist in meinen Augen eine Musteurng bei der ganz transparent vorgegangen wird und klar ist, wie das Musterungsergebnis ermitelt wird. Demnach dürften deine Chancen auf eine "gute Musterung" nicht sehr hoch sein.  Lächelnd

Ich habe mich jedoch schon vor ein paar Jahren dafür entschieden Zivildienst zu leisten und nicht zur Bundeswehr zu gehen. Nun möchte ich aber nicht unbedingt ausgemustert werden, da ich noch nicht so richtig weiß, was ich beruflich machen möchte. Wenn ich z.B. zur Polizei möchte, hätte sich das ja - durch die Ausmusterung - für mich schon erledigt. Na ja, jetzt habe ich ein paar Fragen ...

Wie kommst du denn darauf? Sind die Anforderungen an einen Soldaten im Grundwehrdienst und einen Beamten im Polizeivollzugsdienst vergleichbar?

1.) Wie soll ich mich bei der Musterung verhalten?

freundlich aber desinteressiert.

2.) Wann stelle ich den KDV-Antrag? Zeitraum nach der Musterung?

Das hängt von deiner Lebensplanung ab. Sinnvoll wäre es solange zu warten, bis klar ist, ob es überhaupt zu einer Einberufung zum Grundwehrdienst kommt.

3.) Wie genau stelle ich einen KDV-Antrag?

schriftlich: "Ich beantrage die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach Art. 4 (3) Grundgesetz, die Begründung und einen Lebenslauf (habe ich beigefügt / reiche ich nach / ...).

4.) Welche Gründe kann ich in dem KDV-Antrag angeben?

Gewissensgründe.

Nebenbei ... Ich bin in der 12. Klasse und werde wahrscheinlich nächstes Jahr mein Abitur machen.

Dann wärst du jetzt nicht zum Grundwehrdienst einberufbar (weil du auf Antrag zurückgestellt werden würdest) und brauchst dir derzeit auch keine Gedanken über einen KDV-Antrag zu machen.
Gespeichert
Mustermann
Newbie
*
Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 26. Januar 2008, 22:52:07 »

Hm, eine gute Musterung ist in meinen Augen eine Musteurng bei der ganz transparent vorgegangen wird und klar ist, wie das Musterungsergebnis ermitelt wird. Demnach dürften deine Chancen auf eine "gute Musterung" nicht sehr hoch sein.  Lächelnd

Okay, das war etwas schlecht formuliert. Ich denke aber, du weißt was ich damit meine. Eben gut gemustert zu werden, sprich T2, vielleicht T1. Das war jetzt auch nicht viel besser, aber egal. Grinsend

Wie kommst du denn darauf? Sind die Anforderungen an einen Soldaten im Grundwehrdienst und einen Beamten im Polizeivollzugsdienst vergleichbar?

Ich habe vor kurzem einen Bericht im TV gesehen. 5 Männer bzw. Jungs haben sich bei der Polizei beworben. Nur zwei von ihnen haben den sportlichen Eignungstest bestanden, nach dem der eine aber beim Bund war und auf Grund einer Knieverletzung ausgemustert wurde, war für ihn schluss.

freundlich aber desinteressiert.

Okay, habe ich mir schon gedacht.

Das hängt von deiner Lebensplanung ab. Sinnvoll wäre es solange zu warten, bis klar ist, ob es überhaupt zu einer Einberufung zum Grundwehrdienst kommt.

Wenn keine Einberufung kommt, gut. Wenn eine kommt muss ich mich für den verspäteten KDV-Antrag rechtfertigen, schlecht.

schriftlich: "Ich beantrage die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nach Art. 4 (3) Grundgesetz, die Begründung und einen Lebenslauf (habe ich beigefügt / reiche ich nach / ...).

Dankeschön!


Gewissensgründe.

Klingt vernünftig. Grinsend


Dann wärst du jetzt nicht zum Grundwehrdienst einberufbar (weil du auf Antrag zurückgestellt werden würdest) und brauchst dir derzeit auch keine Gedanken über einen KDV-Antrag zu machen.

Das ist mir klar. Ich habe aber viel über die Probleme anderer hier gelesen und dachte, ich frag einfach mal nach. Besser zu früh als zu spät.

Okay, dann habe ich erstmal keine Fragen mehr. Vielen Dank, svennie.

Mustermann
Gespeichert
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