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Autor Thema: T2 aber nicht für die polizei geeignet?  (Gelesen 3643 mal)
Fallout
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« am: 22. Januar 2008, 13:39:14 »

Hallo,

ich habe da ein Problem und hoffe, hier Hilfe zu bekommen.

Ich hatte heute Musterung und habe leider T2 bekommen, obwohl ich mir sicher war, wegen meines geringen Gewichtes ausgemustert zu werden. Bei einer Körpergröße von 1,85 wiege ich nämlich nur 60 Kilogramm. Bin aber nicht magersüchtig oder sowas. Bei der heutigen Musterung (bislang ohne dieses EUF) hat der Arzt das nicht als ausreichenden Grund angesehen, mir T5 zu verpassen.

Dass ich aber keinen Wehrdienst oder Zivildienst leisten will, sollte klar sein, immerhin gehen mir da jeden Monat etwa 1800 Euro durch die Lappen. Außerdem weiß ich nicht, ob das mein geplantes Technikerstudium verzögert, für das ich ein Jahr Berufserfahrung brauche, oder ob der Grundwehrdienst mir da angerechet wird.

Vor Beginn meiner jetzt endenden Ausbildung, habe ich mich bei der Polizei beworben, da das, oder ein technischer Beruf mein Traum waren. Nach erfolgreich bestandenen Sport- und Grundfähigkeitsprüfungen kam dann der Schock: der untersuchende Arzt hat mich aufgrund meines damaligen Untergewichts, einer etwas krummen Wirbelsäule, sowie zwei ungleichlangen Beinen und eines sogenannten Rippenbuckels für absolut untauglich für den Polizeidienst erklärt.

Das war vor 3 Jahren. Mein Gewicht und meine Körpergröße haben sich seitdem verändert, der Body-mass-index blieb jedoch der selbe. Also habe ich nachwievor für den Polizeidienst Untergewicht. Auch die anderen Dinge sollten immer noch vorhanden sein, behandeln habe ich nichts davon lassen. Trotzdem wurde ich nicht ausgemustert, obwohl die Vorraussetzungen für die Bundeswehr doch eigentlich höher sein sollten, als für die Polizei? Schließlich ist die körperliche Beanspruchung doch viel größer.

Ich wollte daher fragen, ob ich nun die Chance habe, mich auf das Gutachten vom Polizeiarzt zu Berufen, um den Wehrdienst zu Umgehen? Ich habs noch nicht versucht, da ich nicht genau weiß, ob ich damals überhaupt eine Bescheinigung erhalten habe bzw wo diese ist. Wenn ich damit aber Chancen hätte, würde ich diese suchen, oder ggf bei der Polizei anfragen, ob sich diese noch in Akten befindet und ich sie bekommen kann.

Viele Grüße
Fallout
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svennie
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« Antworten #1 am: 22. Januar 2008, 14:26:56 »

Auch die anderen Dinge sollten immer noch vorhanden sein, behandeln habe ich nichts davon lassen. Trotzdem wurde ich nicht ausgemustert, obwohl die Vorraussetzungen für die Bundeswehr doch eigentlich höher sein sollten, als für die Polizei? Schließlich ist die körperliche Beanspruchung doch viel größer.

Nein. Bei dem Beruf eines Polizeibeamten handelt es sich um einen qualifizierten Beruf, bei dem im Aussendienst so einiges gemeistert werden muss, beispielsweise hinter Verdächtigen herrennen, Schusswaffengebrauch in der Form, dass man auch das richtige Ziel trifft usw.

Bei der Frage der Tauglichkeit eines Wehrpflichtigen kommt es auf die durch einen Erlass festgesetzen Mindestanforderungen an, wobei dort allein auf die Grundausbildung abgestellt wird. Es sit dabei nicht erforderlich, eine bestimmte Strecke in einer bestimmten Zeit laufen zu können oder beim Schießen auch zu treffen - mit knapp 8 dpt. ist man noch wehrdienstfähig. Es geht quasi nur um ein absolutes Mindestmaß an körperlicher Eignung, danach kann man dann z. B. als Fahrer oder für Verwaltungsaufgaben (Geschäftszimmersoldat) oder ähnliches eingesetzt werden. Die Polizei tut sich soetwas natürlich nicht an, sie möchte nur Bewerber berücksichtigen, die tatsächlich vielfältig eingesetzt werden.

Du bist mit deinem Musterungsergebnis z.B. sicherlich nicht verwendungsfähig für den Feldjägerdienst ("Polizei" der Bundeswehr) sondern eben nur eingeschränkt verwendungsfähig (fälschlich häufig als "T2" bezeichnet).

Ich wollte daher fragen, ob ich nun die Chance habe, mich auf das Gutachten vom Polizeiarzt zu Berufen, um den Wehrdienst zu Umgehen?

Da es um ganz andere Kriterien geht, dürfte das schwierig sein. Es könnte natürlich sein, dass der Polizeiarzt mehr festgestellt hat als jetzt der Musterungsarzt.

Ich habs noch nicht versucht, da ich nicht genau weiß, ob ich damals überhaupt eine Bescheinigung erhalten habe bzw wo diese ist. Wenn ich damit aber Chancen hätte, würde ich diese suchen, oder ggf bei der Polizei anfragen, ob sich diese noch in Akten befindet und ich sie bekommen kann.

Aussichtslos ist das nicht aber es ist eben nicht so, dass du nach Vorlage einer solchen Bescheinigung gleich wehrdienstunfähig wirst.
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Fallout
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« Antworten #2 am: 22. Januar 2008, 15:48:18 »

Danke für die schnelle Antwort.

Du bist mit deinem Musterungsergebnis z.B. sicherlich nicht verwendungsfähig für den Feldjägerdienst ("Polizei" der Bundeswehr) sondern eben nur eingeschränkt verwendungsfähig (fälschlich häufig als "T2" bezeichnet).

Laut dem Zettel bin ich zum Feldjäger geeignet.

Mal ganz allgemein gefragt, kann das überhaupt sein? Also 1,85 groß, nur 60 Kilo und trotzdem T2? Mit nur etwa 15 nicht möglichen Verwendungen noch dazu.
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svennie
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« Antworten #3 am: 22. Januar 2008, 16:10:13 »

Mal ganz allgemein gefragt, kann das überhaupt sein?

ja, warum eigentlich auch nicht?

Wo wäre die Logik, wenn ein gesunder, 1,85m großer und 60kg schwerer Mann in keinem Fall Soldat werden könnte?

Laut dem Zettel bin ich zum Feldjäger geeignet.

Das heißt, Feldjäger ist nicht angekreuzt?
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Fallout
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« Antworten #4 am: 22. Januar 2008, 18:32:22 »

Feldjäger ist nicht angekreuzt.

Naja ich dachte, gesund und ziemliches Untergewicht würden sich widersprechen. Genauso wie Übergewicht eben.

Oder anders gesagt, was müsste ich bei 1,85 wiegen um T5 zu kriegen? Ich meine, irgendwann bleibt von mir nichts mehr übrig.
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svennie
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« Antworten #5 am: 22. Januar 2008, 23:48:34 »

Feldjäger ist nicht angekreuzt.

Naja ich dachte, gesund und ziemliches Untergewicht würden sich widersprechen. Genauso wie Übergewicht eben.

Oder anders gesagt, was müsste ich bei 1,85 wiegen um T5 zu kriegen?

T5 kriegt man nicht. T5 ist die verwaltungsinterne Bezeichnung eines Vorschlages. Was du haben möchtest ist die Feststellung von Wehrdienstunfähigkeit. Und die heißt wirklich (und nur so).

Nach dem woran sich der Musterungsarzt orientiert müsstest du unter 48kg oder über 143kg wiegen um wegen des Gewichtes "ausgemustert" zu werden.

Du liegst allerdings unter dem "unteren Richtwert" was (für sich genommen) die Folge hat, dass du eben nur mit Einschränkungen verwendungsfähig bist.
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