Auch die anderen Dinge sollten immer noch vorhanden sein, behandeln habe ich nichts davon lassen. Trotzdem wurde ich nicht ausgemustert, obwohl die Vorraussetzungen für die Bundeswehr doch eigentlich höher sein sollten, als für die Polizei? Schließlich ist die körperliche Beanspruchung doch viel größer.
Nein. Bei dem Beruf eines Polizeibeamten handelt es sich um einen qualifizierten Beruf, bei dem im Aussendienst so einiges gemeistert werden muss, beispielsweise hinter Verdächtigen herrennen, Schusswaffengebrauch in der Form, dass man auch das richtige Ziel trifft usw.
Bei der Frage der Tauglichkeit eines Wehrpflichtigen kommt es auf die durch einen Erlass festgesetzen Mindestanforderungen an, wobei dort
allein auf die Grundausbildung abgestellt wird. Es sit dabei nicht erforderlich, eine bestimmte Strecke in einer bestimmten Zeit laufen zu können oder beim Schießen auch zu treffen - mit knapp 8 dpt. ist man noch wehrdienstfähig. Es geht quasi nur um ein absolutes Mindestmaß an körperlicher Eignung, danach kann man dann z. B. als Fahrer oder für Verwaltungsaufgaben (Geschäftszimmersoldat) oder ähnliches eingesetzt werden. Die Polizei tut sich soetwas natürlich nicht an, sie möchte nur Bewerber berücksichtigen, die tatsächlich vielfältig eingesetzt werden.
Du bist mit deinem Musterungsergebnis z.B. sicherlich nicht verwendungsfähig für den Feldjägerdienst ("Polizei" der Bundeswehr) sondern eben nur
eingeschränkt verwendungsfähig (fälschlich häufig als "T2" bezeichnet).
Ich wollte daher fragen, ob ich nun die Chance habe, mich auf das Gutachten vom Polizeiarzt zu Berufen, um den Wehrdienst zu Umgehen?
Da es um ganz andere Kriterien geht, dürfte das schwierig sein. Es könnte natürlich sein, dass der Polizeiarzt mehr festgestellt hat als jetzt der Musterungsarzt.
Ich habs noch nicht versucht, da ich nicht genau weiß, ob ich damals überhaupt eine Bescheinigung erhalten habe bzw wo diese ist. Wenn ich damit aber Chancen hätte, würde ich diese suchen, oder ggf bei der Polizei anfragen, ob sich diese noch in Akten befindet und ich sie bekommen kann.
Aussichtslos ist das nicht aber es ist eben nicht so, dass du nach Vorlage einer solchen Bescheinigung gleich wehrdienstunfähig wirst.