jetzt weis ich aber immer noch nicht ob sie mich noch einziehen können oder nicht, und wenn ja bis wann?
Man kann es drehen wie man will, solange du nicht zurückgestellt wirst oder einen KDV-Antrag stellst, ist eine Einberufung nicht mehr möglich
1. Eine Einberufung zum Grundwehrdienst setzt voraus, dass das Musterungsergebnis nicht mehr durch Widerspruch angefochten werden kann (also die Widerspruchsfrist abgelaufen ist) oder - wenn Widerspruch eingelegt wurde - über diesen entschieden wurde. Die Widerspruchsfrist beträgt 14 Tage. Angenommen du erscheinst nicht zu dieser Untersuchung und der Arzt teilt dem KWEA dies mit und das KWEA erlässt am Montag, d. 25. Februar einen Musterungsbescheid mit "wehrdienstfähig", dann läuft die 14tägige Widerspruchsfrist mit Eingang des Bescheids bei dir. Nach Ablauf dieser 14 Tage ist keine Einberufung mit einer Ladungsfrist von 4 Wochen mehr möglich
2. Eine Einberufung scheitert auch schon daran, dass nur zu bestimmten Dienstantrittsterminen einberufen wird (zum Quartalsanfang). Der nächste Quartalsanfang läge ohnehin nach dem 23. Geburtstag.
Anders sieht es aus, wenn du zurückgestellt wirst, dann erhöht sich die Heranziehungsgrenze auf das vollendete 25. Lebensjahr oder wenn du einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellst, dann erhöht sich die Heranziehungsgrenze um die Dauer des Anerkennungsverfahrens, maximal aber bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.