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Autor Thema: Nach Musterung zum Facharzt  (Gelesen 8206 mal)
Stephan1985
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« am: 19. Januar 2008, 15:34:49 »

hallo,

ich habe folgendes problem, ich war im dezember 2007 zur musterung,da ich knie probleme angegeben habe haben sie mich zum facharzt geschickt, der jedoch konnte nichts feststellen.da ich auch mal probleme mit der luft hatte(auch dies habe ich bei der musterung angegeben)haben sie mich jetzt wieder zum facharzt geschickt.jetzt soll ich bis zum 22 Feb. 08 da gewesen sein.
da ich aber am 23 März 23 werde, stellt sich nun die frage ob sie mich noch einziehen können oder nicht?

hoffe mir kann jemand helfen.

gruß stephan
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svennie
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« Antworten #1 am: 19. Januar 2008, 16:11:31 »

da ich aber am 23 März 23 werde, stellt sich nun die frage ob sie mich noch einziehen können oder nicht?

Nein es sei denn du wirst "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" gemustert, auf Antrag zurückgestellt oder du hast einen KDV-Antrag gestellt.
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Stephan1985
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« Antworten #2 am: 19. Januar 2008, 18:48:59 »

also einen kdv antrag habe ich nicht gestellt.wann wäre denn der stichtag, der 01.03 oder?denn die einberufung kommt doch 4 wochen vor dienstantritt.oder zählt die sache mit dem arzt als zurückstellung?
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svennie
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« Antworten #3 am: 20. Januar 2008, 12:48:40 »

also einen kdv antrag habe ich nicht gestellt.wann wäre denn der stichtag, der 01.03 oder?

Nein.

denn die einberufung kommt doch 4 wochen vor dienstantritt.

Sie kommt mindestens 4 Wochen vor dem Dienstantritt. 4 Wochen nach dem 1.3. wäre doch aber die Altersgrenze bereits überschritten, eine Einberufung (eigentlich ja zum 1.4.) wäre also schon von daher nicht möglich.

oder zählt die sache mit dem arzt als zurückstellung?

Nein, nur eine Zurückstellung zählt als Zurückstellung  Cool (§ 12 Wehrpflichtgesetz).
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Stephan1985
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« Antworten #4 am: 20. Januar 2008, 15:27:39 »

muss ich denn jetzt die 5 tage vom 22.2 - 01.03 überbrücken oder nicht?
und sollte ich den arzt termin wahrnehmen oder einfach nicht hingehen?

gruß stephan
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svennie
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« Antworten #5 am: 20. Januar 2008, 16:10:16 »

muss ich denn jetzt die 5 tage vom 22.2 - 01.03 überbrücken oder nicht?

Mir ist nicht mal klar, wie du auf diese Daten kommst.

und sollte ich den arzt termin wahrnehmen oder einfach nicht hingehen?

Das bleibt Dir überlassen. Wenn du nicht hingehst, könnte man dies als Ordnungswidrigkeit interpretieren.
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Stephan1985
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« Antworten #6 am: 20. Januar 2008, 17:47:52 »

naja ich soll ja bis zum 22.02. beim facharzt gewesen sein,sollte ich den arzt nicht aufsuchen wird nach aktenlage entschieden.

jetzt weis ich aber immer noch nicht ob sie mich noch einziehen können oder nicht, und wenn ja bis wann?
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svennie
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« Antworten #7 am: 20. Januar 2008, 18:40:31 »

jetzt weis ich aber immer noch nicht ob sie mich noch einziehen können oder nicht, und wenn ja bis wann?

Man kann es drehen wie man will, solange du nicht zurückgestellt wirst oder einen KDV-Antrag stellst, ist eine Einberufung nicht mehr möglich

1. Eine Einberufung zum Grundwehrdienst setzt voraus, dass das Musterungsergebnis nicht mehr durch Widerspruch angefochten werden kann (also die Widerspruchsfrist abgelaufen ist) oder - wenn Widerspruch eingelegt wurde - über diesen entschieden wurde. Die Widerspruchsfrist beträgt 14 Tage. Angenommen du erscheinst nicht zu dieser Untersuchung und der Arzt teilt dem KWEA dies mit und das KWEA erlässt am Montag, d. 25. Februar einen Musterungsbescheid mit "wehrdienstfähig", dann läuft die 14tägige Widerspruchsfrist mit Eingang des Bescheids bei dir. Nach Ablauf dieser 14 Tage ist keine Einberufung mit einer Ladungsfrist von 4 Wochen mehr möglich

2. Eine Einberufung scheitert auch schon daran, dass nur zu bestimmten Dienstantrittsterminen einberufen wird (zum Quartalsanfang). Der nächste Quartalsanfang läge ohnehin nach dem 23. Geburtstag.

Anders sieht es aus, wenn du zurückgestellt wirst, dann erhöht sich die Heranziehungsgrenze auf das vollendete 25. Lebensjahr oder wenn du einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellst, dann erhöht sich die Heranziehungsgrenze um die Dauer des Anerkennungsverfahrens, maximal aber bis zum vollendeten 25. Lebensjahr.
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Stephan1985
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« Antworten #8 am: 21. Januar 2008, 15:31:34 »

also bin ich ja so gesehen raus aus der sache  Grinsend

beim kwea wird man ja gefragt ob man zivildienst oder wehrdienst machen will.wenn man dort sagt das man zivildienst machen will, zählt das dann als kdv antrag?
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svennie
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« Antworten #9 am: 21. Januar 2008, 23:54:18 »

beim kwea wird man ja gefragt ob man zivildienst oder wehrdienst machen will.wenn man dort sagt das man zivildienst machen will, zählt das dann als kdv antrag?

Das "sagen" nicht, diesen Unsinn aber auch noch zu unterschreiben, das schon.
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Stephan1985
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« Antworten #10 am: 22. Januar 2008, 15:17:06 »

naja, einfach mal abwarten was passiert.
« Letzte Änderung: 22. Januar 2008, 15:25:31 von Stephan1985 » Gespeichert
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« Antworten #11 am: 19. Februar 2008, 21:01:25 »

so kleines update, sollte ja bis zum 22.2.08 beim facharzt gewesen sein,jetzt konnte mir der arzt aber erst einen termin am 20.03.08 geben.und am 23.03 werd ich ja 23  Smiley

dann sollte mir doch nix mehr passieren können oder?
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Stephan1985
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« Antworten #12 am: 23. Februar 2008, 18:29:38 »

kann denn mal einer was dazu schreiben??theoretisch gesehen kann mir doch jetzt nichts mehr passieren oder?
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svennie
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« Antworten #13 am: 23. Februar 2008, 19:13:55 »

dann sollte mir doch nix mehr passieren können oder?

Das sehe ich auch so.
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Stephan1985
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« Antworten #14 am: 9. Mai 2008, 21:54:57 »

so heute hab ich post vom kwea bekommen.und was schreiben die mir?wehrdiensttauglich mit einschränkungen  Ärgerlich und das obwohl ich schon 23 bin

und zwar haben sie geschrieben:

Da Sie nach Vollendung des 22 Lebensjahres auf Ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichtet haben, müssen sie mit Ihrer Heranziehung vor vollendung Ihres 25 Lebensjahres rechnen.


was soll ich jetzt machen??

also erstmal wollte ich einspruch auf das musterungsergebnis einlegen und mir eine kopie meiner gesundheitsakte zukommen lassen.

aber was soll ich danach machen?? Huch

im sommer beginne ich auch mit der techniker schule,sollte mir das helfen das ich nicht zum bund muss?ich könnte mich ja dann zurückstellen lassen,und wenn ich mit der technikerschule fertig bin,bin ich 27.


gruß stephan
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