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Autor Thema: Anerkannter KDV, möchte weiter studieren  (Gelesen 1603 mal)
odin2007
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« am: 18. Januar 2008, 15:16:48 »

Hallo!
Ich bin anerkannter Kriegsdienstverweigerer und habe nach zweimaligen oder dreimaligen Schriftwechsel durch meinen Anwalt mit dem Baz erneut die Aufforderung erhalten mir bis zum 28.2 eine Stelle als ZDL zu suchen. Mein Anwalt sprach davon, dass mir nach 2 Jahren eine Nachmusterung zusteht. Wo kann ich mich über die Musterungsvorschriften der Bundeswehr kundig machen, damit ich ausschließne kann, dass ich wichtige Krankheiten nicht angegeben habe. Ich habe mich noch während meiner Schulzeit (2006) als Offz bie der Bwehr beworben, vor Ort gemerkt ,dass diese Laufbahn aber nichts für mich ist.Nach dem Abitur habe ich mir den Anwalt genommen,damit er mich vom Wehr und Zivildienst befreit. Inzwischen scheint die einzige sichere Möglichkeit nicht tauglich gemustert zu werden, durch ein psychologisches Gutachten, so könnte man ihn widergeben.Jedoch schließe ich diese aus, da das ja in die Akten kommt, und im polizeilichen Führungszeugnis auftaucht und Schwierigkeiten bei der späteren Jobsuche besonders im öffentlcihen Dienst machen wird / könnte. Mein Anwalt hat im letzten Schreiben auf meine sozialen Umstände hingewiesen (Vater seit 10 Jahren schwerbehindert,sitzt im Rollstuhl und braucht fast bei allen Tätigkeiten Hilfe). jedoch kam die antwort ich solle mir bis zum 28. 2. eine stelle suchen.

mfg christoph
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 18. Januar 2008, 18:34:58 »

Hallo!
Ich bin anerkannter Kriegsdienstverweigerer und habe nach zweimaligen oder dreimaligen Schriftwechsel durch meinen Anwalt mit dem Baz erneut die Aufforderung erhalten mir bis zum 28.2 eine Stelle als ZDL zu suchen. Mein Anwalt sprach davon, dass mir nach 2 Jahren eine Nachmusterung zusteht.

Dein Anwalt hat scheinbar keinen blassen Dunst von Wehrrecht. Oder du verstehst ihn falsch.

Du hast Anspruch auf eine ärztliche Untersuchung wenn sich der Gesnduheitszsutand ändert. Eine Änderung des Gesundheitszustandes wird vermutet, wenn seit der letzten Untersuchung 2 Jahre vergangen sind.

Wo kann ich mich über die Musterungsvorschriften der Bundeswehr kundig machen, damit ich ausschließne kann, dass ich wichtige Krankheiten nicht angegeben habe.

Die Dienstvorschrift an die sich der Arzt halten wird ist hier abrufbar:

http://www.zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=149

Ich habe mich noch während meiner Schulzeit (2006) als Offz bie der Bwehr beworben, vor Ort gemerkt ,dass diese Laufbahn aber nichts für mich ist.Nach dem Abitur habe ich mir den Anwalt genommen,damit er mich vom Wehr und Zivildienst befreit. Inzwischen scheint die einzige sichere Möglichkeit nicht tauglich gemustert zu werden, durch ein psychologisches Gutachten, so könnte man ihn widergeben.

Da hat er nicht ganz unrecht, wenn er geschickter wäre, dann könnte er es vermutlich aber auch anders machen.

Jedoch schließe ich diese aus, da das ja in die Akten kommt, und im polizeilichen Führungszeugnis auftaucht

Also im polizeilichen Führungszeugnis tauchen Eintragungen aus dem Bundeszentralregister auf. Aber keine Musterungsergebnisse. Das dazu.

und Schwierigkeiten bei der späteren Jobsuche besonders im öffentlcihen Dienst machen wird / könnte.

Könnte. Aber allenfalls bei der Frage der Verbeamtung als Beamter auf Lebenszeit.

Mein Anwalt hat im letzten Schreiben auf meine sozialen Umstände hingewiesen (Vater seit 10 Jahren schwerbehindert,sitzt im Rollstuhl und braucht fast bei allen Tätigkeiten Hilfe). jedoch kam die antwort ich solle mir bis zum 28. 2. eine stelle suchen.

Das war vorhersehbar. Er braucht zwar Hilfe aber eben nicht zwingend Deine Hilfe.

Seit wann studierst du denn?
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odin2007
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 18. Januar 2008, 22:11:36 »

hi.

ich bin im ersten semester. ich studiere infromatik,bin mir mit dem studiengang aber nicht sicher.um herauszufinden ob das was für mich ist, ist es gewiss sinnvoller noch ein semester weiterzustudieren. wenn es mir nicht gefallen würde, könnt ich dann im wintersemester 08/09 einen neuen studiengang aufnehmen. ich habe heute nochmal mit meinem anwalt telefoniert und er hat mir gesagt, dass das baz keine nachuntersuchung zugelassen hat. ich kann das garnicht verstehen, mein gesundheitszustand hat sich seit dem letzten musterung (offizierskaserne in köln) schon geändert. ich wurde im august 2008  an der nase operiert,um die nasenscheidewand zu begradigen. zusätzlich bin ich am 1. oktober mit dem fahrrad gestürzt, wobei eine wurzel von einem schneidezahn tot ist, und von nem anderen schneidezahn ein großes stück abgebrochen ist. soviel dazu!

Ich sehe jetzt folgende möglichkeiten: ich such mir ne stelle als zivi zum 2. feb und bin ende oktober fertig und könnte mit etwas verspätung ein studium neu aufnehmen

ich studiere bis juli und mache dann meinen zivi und könnte im sommersemester verscuchen wieder reinzukommen in informatik, wobei ich dann die bachelor vorlesungen besuchen muss, weil ich zurzeit im letzten diplom studiengang bin,das heißt, die vorlesungen sind anders gegliedert. ist also nicht so sinnvoll. außerdem hab ich für mein vordiplom nur 6 semester zeit,so dass ich dann ncoh 1,5 jahre zeit habe.das könnte stressig werden.

ich habe noch ein medizinisches gutachten,dass mir schweres asthma bescheinigt, ist es sinnvoll das anzubringen?

zum psychologische gutachten,welches durch einen psychologen, der mit dem anwalt zusammenarbeitet, erstellt wird:

- der anwalt sagte mir heute, dass kann nur dann eingesehen werden (ich weiß nicht ob auch nachgesehen werden kann, dass ich nicht tauglich wegen dem gutachten dann wäre, also einfach nur die tatsache dass ein gutachten erstellt wurde), wenn ich ausdrücklich zustimme

so und da haben wir die probleme: als ich bei der offzkaserne war,da musste man auch bestimmte sachen unterschreiben (das bestimmte daten für zeitraum von mehreren jahren gespeichert werden, und dann anonymisiert), um überhaupt an den tests teilzunehmen. wenn ich jetzt lehrer werden wollte , kann ich mir hundert prozentig vrostellen , dass man das kultusministerium oder wen auch immer in dieses gutachten schauen lassen müsste

es kann ja sein,dass da irgendso ein komischer paragraph ist, der total missverständlich formuliert ist, und man unterschreibt den, weil man ihn z.b. nicht deuten kann

Also klar ist: polizist kann man auf jeden fall dann nicht mehr werden, aber das hab ich zurzeit auch nicht vor

wie siehts mit anderen beamtenlaufbahnen aus: bundestagsabgeordneter, richter, lehrer, professor, beamter im technischen dienst, beamter im nicht technischen dienst ?

ich werde später meinem arbeitgeber doch einen lebenslauf vorziegne müssen, worin steht ob ich zivi oder bwehr oder garnix gemacht habe,da muss aber keine genaue begründung erfolgen oder?

Zitat
Da hat er nicht ganz unrecht, wenn er geschickter wäre, dann könnte er es vermutlich aber auch anders machen.
Wie meinst du das? was könnte er denn ncoh tun?

nachtrag: er sagte, dass wir noch zeit hätten und dass ich irgendwann dann meinen kvd status verlieren würde und dann wieder ans kwea üebrwiesen würde, dann müssten wir das aber mit dem gutachten machen. er hat hervorgehoben dass es letztlich aufs gutachten hinausläuft

mal noch ne andere frage: kann ich eigentlich die aufzeichnungen des psychologen von der offzkaserne ansehen?? würde mich mal son interessieren. der hat ja auch ne art gutachten erstellt, das würde ja dann gegen meins aufgewogen oder?
vielen dank
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 18. Januar 2008, 23:07:48 »

ich habe heute nochmal mit meinem anwalt telefoniert und er hat mir gesagt, dass das baz keine nachuntersuchung zugelassen hat.

Irgendwie kommt mir das alles etwas spanisch vor. Was für einen Schwerpunkt hat denn der Rechtsanwalt so? "Feld-, Wald- und Wiesenkanzlei" oder doch irgendeinen Schwerpunkt wie Verwaltungsrecht?

ich habe noch ein medizinisches gutachten,dass mir schweres asthma bescheinigt, ist es sinnvoll das anzubringen?

Du solltest jetzt erstmal sortieren was wirklich Sache ist. Hat das BAZ das irgendwie begründet, warum eine "ärztliche Untersuchung" nicht stattfinden soll? Hat der Anwalt eine solche überhaupt tatsächlich beantragt? Schickt der Anwalt Kopien seiner Schreiben an die Behörde? Ggf. solltest du dich von dem Anwalt auch trennen.

zum psychologische gutachten,welches durch einen psychologen, der mit dem anwalt zusammenarbeitet, erstellt wird:

- der anwalt sagte mir heute, dass kann nur dann eingesehen werden (ich weiß nicht ob auch nachgesehen werden kann, dass ich nicht tauglich wegen dem gutachten dann wäre, also einfach nur die tatsache dass ein gutachten erstellt wurde), wenn ich ausdrücklich zustimme

Das ist richtig.

so und da haben wir die probleme: als ich bei der offzkaserne war,da musste man auch bestimmte sachen unterschreiben (das bestimmte daten für zeitraum von mehreren jahren gespeichert werden, und dann anonymisiert), um überhaupt an den tests teilzunehmen. wenn ich jetzt lehrer werden wollte , kann ich mir hundert prozentig vrostellen , dass man das kultusministerium oder wen auch immer in dieses gutachten schauen lassen müsste

Nein, auch das Ministerium müsste sich (im Einzelfall) von dir eine entsprechende Erlaubnis holen. Eine solche kann im Übrigen auch jederzeit - mit Wirkung für die Zukunft - widerrufen werden.

Das Problem ist aber dann womöglich ein anderes: Dein Dienstherr könnte später (wenn es z.B. um ein Beamtenverhältnis auf Lebenszeit geht) von dir eine solche Erklärung verlangen und entsprechende Konsequenzen ziehen, wenn du eine solche Erklärung nicht abgibst. Dass soetwas aber wirklich verlangt wird, dürfte eher ausgeschlossen sein.

es kann ja sein,dass da irgendso ein komischer paragraph ist, der total missverständlich formuliert ist, und man unterschreibt den, weil man ihn z.b. nicht deuten kann

nein. Es geht zum Einen darum, dass die Bundeswehr deine Daten (teilweise) automatisiert bearbeitet und verwaltet (hat) und diese zu Zwecken der Wehrmedizinalstatistik anonymisiert weiterverwenden wird.

Also klar ist: polizist kann man auf jeden fall dann nicht mehr werden, aber das hab ich zurzeit auch nicht vor

Dass man das wirklich nicht mehr kann, das bezweifle ich.

wie siehts mit anderen beamtenlaufbahnen aus: bundestagsabgeordneter, richter, lehrer, professor, beamter im technischen dienst, beamter im nicht technischen dienst ?

Ein Bundestagsabgeordneter wird gewählt, da ist die Vergangenheit insoweit egal. Bei Beamten kommt es auf das jeweilige Landes- oder Bundesbeamtengesetz an.

In § 7 Landesbeamtengesetz NRW heißt es z.B.

Jeder Bewerber muß unbeschadet des § 6 Abs. 2 die besondere geistige und charakterliche Eignung für die von ihm gewählte Laufbahn nachweisen.

In der Verwaltungsverordnung dazu heißt es:

Vor der Berufung in das Beamtenverhältnis ist zu prüfen, ob die Person, deren Einstellung in Aussicht genommen ist,

gesundheitlich geeignet ist,

in geordneten wirtschaftlichen Verhältnissen lebt,

nicht vorbestraft ist und gegen sie kein gerichtliches Strafverfahren oder ein Ermittlungs­verfahren der Staatsanwaltschaft anhängig ist.

Personalakten aus früheren Tätigkeiten im öffentlichen Dienst sind einzusehen. Bei der Ein­stellung in den Landesdienst ist § 48 LHO zu beachten.


Es wird aber nicht alles so heiß gegessen wie es gekocht wird, weiter heißt es:

Die gesundheitliche Eignung ist durch ein Zeugnis des Gesundheitsamtes nachzuweisen, das nicht früher als drei Monate vor dem Zeitpunkt erteilt worden ist, zu dem es vorgelegt wird. Bei der Berufung in das Beamtenverhältnis auf Widerruf für einen Vorbereitungsdienst, der auch Voraussetzung für die Ausübung eines Berufes außerhalb des öffentlichen Dienstes ist, ist der Nachweis durch ein Zeugnis des Gesundheitsamtes nur zu fordern, wenn Zweifel über den Gesundheitszustand bestehen; andernfalls genügt eine Erklärung der Bewerberin oder des Bewerbers über ihren / seinen Gesundheitszustand.

ich werde später meinem arbeitgeber doch einen lebenslauf vorziegne müssen, worin steht ob ich zivi oder bwehr oder garnix gemacht habe,da muss aber keine genaue begründung erfolgen oder?

Dass jemand Grundwehrdienst leistet, ist seit einigen Jahren die absolute Ausnahme. Auch Zivildienst wird von verhältnismäßig wenig Personen geleistet.

Zitat
Da hat er nicht ganz unrecht, wenn er geschickter wäre, dann könnte er es vermutlich aber auch anders machen.
Wie meinst du das? was könnte er denn ncoh tun?

Nun die Tauglichkeit liesse sich von einem erfahrenen Anwalt auch anders widerlegen, es muss nicht immer - mit dem Kopf durch die Wand - um irgendwelche psychologischen Probleme gehen. Es reicht ja aus, wenn du körperlich den für die Grundausbildung vorgesehenen Tätigkeiten nicht gewachsen bist.

nachtrag: er sagte, dass wir noch zeit hätten und dass ich irgendwann dann meinen kvd status verlieren würde

Warum solltest du den verlieren? Den "verlierst" du, wenn du dem BAZ mitteilst, dass die Gewissensgründe die zur Anerkennung geführt haben nicht mehr bestehen.

und dann wieder ans kwea üebrwiesen würde, dann müssten wir das aber mit dem gutachten machen. er hat hervorgehoben dass es letztlich aufs gutachten hinausläuft

Also nochmal: Das kommt mir alles spanisch vor.

mal noch ne andere frage: kann ich eigentlich die aufzeichnungen des psychologen von der offzkaserne ansehen??

Natürlich kannst du das. Beantrage Akteneinsicht durch Übersendung einer Kopie der Gesundheitsakte. Und wenn dein Anwalt auch nur einen Hauch von Ahnung hat, dann hat er sich die Akte schon kommen lassen. Ansonsten fällt mir dazu eigentlich nicht viel ein.

würde mich mal son interessieren. der hat ja auch ne art gutachten erstellt, das würde ja dann gegen meins aufgewogen oder?

Das kommt darauf an. Das BAZ kann auch ein neues erstellen lassen.
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