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Autor Thema: Mal wieder Einberufungsplanung ;-)  (Gelesen 1859 mal)
tobster
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« am: 16. Januar 2008, 17:57:38 »

Hallo,

erst einmal ein großes Lob und DANKE an die fleißigen Schreiber dieses Forums. Schön, daß es sowas gibt.

Nun zu meiner Frage/Situation... (habe auch schon kräftig die SuFu benutzt, aber leider bin ich nicht fündig geworden. Meine Situation scheint wohl besonders zu sein ?!)

Wie man aus dem Betreff schon entnehmen kann, fand ich heute auch ein Schreiben von dem zuständigen KWE im Briefkasten. Wortlaut, der wie ich denke nicht alltäglich ist (auf meine Situation bezogen):

...
"Es ist daher möglich, dass ich Sie kurzfristig zum 01.04.2008 (Dienstantritt am: 01.04.2008 ) einberufen muss.

Wenn Sie jedoch bis zum 22.03.2008 keinen Einberufungsbescheid erhalten haben, ist Ihre Einberufung für den 01.04.2008 nicht mehr vorgesehen. "
...

Was soll ich speziell von der (fett)hervorgehobenen Passage im Text halten? Werd ich danach gar nicht mehr gezogen ? Habe über SuFu leider bisher nix konkretes gefunden.

Damit die Situation ein wenig durchsichtiger Smiley wird, hier chronologisch mal meine Daten:
-Ausbildung (zwischendurch Musterung)
-1 Jahr angestellt als Facharbeiter/Geselle
-Zurückstellungsantrag (genehmigt)
-Laufbahnausbildung mittlerer Dienst FmElo Aufklärung Bw (endet mit der Laufbahnprüfung Ende Februar 2008)

Danach (mit Bestehen der Laufbahnprüfung) Anstellung Beamter auf Probe (März 2008) und mit 27 Jahren dann voraussichtlich Beamter auf Lebenszeit.
Werde Mitte Mai 23 Jahre alt.

Generell sei gesagt, daß ich vom Grundwehrdienst nicht abgeneigt war, jedoch ist die ganze Situation ärgerlich, da ich ungern nach nun schon insgesamt 5 Jahren Ausbildung noch ein Jahr (10 Monate) dranhängen wollte.
Außerdem zu erwähnen, daß ich mich mit der jetzigen zweiten Ausbildung doch quasi schon für den Rest meines Lebens verpflichtet habe, nur halt nicht in Uniform.

Tips, Einschätzungen (Wahrscheinlichkeit der Einberufung oder/und zum oben geschilderten Wortlaut)

Irgendwie alles ärgerlich und ungünstig Traurig

Hoffe, daß man mir noch folgen konnte Zwinkernd und freu mich auf Antworten.
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svennie
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« Antworten #1 am: 16. Januar 2008, 20:02:09 »

Was soll ich speziell von der (fett)hervorgehobenen Passage im Text halten?

Werde Mitte Mai 23 Jahre alt.

Diese Formulierung scheint zwar neu zu sein, ist aber meiner Meinung nach recht eindeutig. Sie bezieht sich nur auf den 1.4.08. Eine spätere Einberufung ist weder angekündigt noch ausgeschlossen. Aber weil du - wie du schreibst - danach 23 Jahre alt bist, bist du zu den folgenden Einberufungsterminen nicht mehr einberufbar.

Generell sei gesagt, daß ich vom Grundwehrdienst nicht abgeneigt war, jedoch ist die ganze Situation ärgerlich, da ich ungern nach nun schon insgesamt 5 Jahren Ausbildung noch ein Jahr (10 Monate) dranhängen wollte.

Ist dir diese Möglichkeit bereits verbindlich zugesagt worden?

Außerdem zu erwähnen, daß ich mich mit der jetzigen zweiten Ausbildung doch quasi schon für den Rest meines Lebens verpflichtet habe, nur halt nicht in Uniform.

tja... Das ist eben der feine Unterschied. Ein Beamter bei der Bundeswehr muss eben im Zweifel seinen Grundwehrdienst ableisten. Ein Beamter bei der Polizei (im Polizeivollzugsdienst) dagegen nicht. Muss man nicht verstehen, ist aber so.

Tips, Einschätzungen (Wahrscheinlichkeit der Einberufung oder/und zum oben geschilderten Wortlaut)

Die Wahrscheinlichkeit hängt davon ab, wie viele Einberufene vor dem 22.03.08 ihren Dienstantritt noch verhindern können. Es ist aber nicht klar, an welcher Stelle der "Warteliste" du stehst.
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tobster
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« Antworten #2 am: 17. Januar 2008, 17:10:26 »

Hallo,

deine Frage mit "verbindlich" bezieht sich bestimmt auf die Passage mit Beamter auf Probe/Lebenszeit. Leider ist das nicht verbindlich. 99%ig und nur mündlich.

Mit 23 nicht mehr einberufbar ? Dachte die Grenze liegt bei 25 Jahren, nur ist es üblich bis 23 einzuberufen ?!

Joa, und das mit Polizei und Bw muß man wohl echt nicht verstehen.

Aber dann lag ich insgesamt mit meiner Einschätzung der Situation ja richtig. Hier dann noch mal vielen DANK für deine Einschätzung/Bestätigung.

Bleibt mit ja leider nur das Hoffen über Traurig
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svennie
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« Antworten #3 am: 17. Januar 2008, 22:37:01 »

Hallo,

deine Frage mit "verbindlich" bezieht sich bestimmt auf die Passage mit Beamter auf Probe/Lebenszeit. Leider ist das nicht verbindlich. 99%ig und nur mündlich.

nein es bezog sich auf die 10 Monate weitere Ausbildung.

Mit 23 nicht mehr einberufbar ? Dachte die Grenze liegt bei 25 Jahren, nur ist es üblich bis 23 einzuberufen ?!

Die Regelheranziehungsgrenze liegt (nach dem Gesetz) seit Oktober 2004 bei 23 Jahren, schon vorher wurde dies einige Monate so praktiziert, die (gesetzliche) Regelheranziehungsgrenze lag bei 25.
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tobster
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« Antworten #4 am: 18. Januar 2008, 11:58:13 »

ahh ok . danke

hab mich dann mit den 10 monaten ausbildung wohl ein wenig unverständlich ausgedrückt. diese angabe war auf den grundwehrdienst bezogen, weil dieser quasi wie ne ausbildung für mich ist. mit wenig geld, usw Zwinkernd
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svennie
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« Antworten #5 am: 18. Januar 2008, 12:16:45 »

hab mich dann mit den 10 monaten ausbildung wohl ein wenig unverständlich ausgedrückt. diese angabe war auf den grundwehrdienst bezogen

Der dauer aber nur 9 Monate.  Cool
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tobster
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« Antworten #6 am: 19. Januar 2008, 12:36:28 »

hm ok wieder was gelernt, woher hab ich nur die 10 monate ?!  Huch Smiley
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tobster
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« Antworten #7 am: 5. Februar 2008, 15:27:50 »

argh. brauch nun wieder eure hilfe Zwinkernd das hoffen hat nix gebracht Traurig

mir "flatterte" der einberufungsbescheid ins haus (einschreiben am 30.01.08 bei der post abgeholt), welcher aussagt, daß ich zum 01.04.08 einberufen bin.

nochmal kurz mein werdegang:
- 1.ausbildung (während dieser meine musterung t2)
- 1 jahr arbeit als facharbeiter
- 2.ausbildung öffentlicher dienst beamter FmElo Aufkl
*jetzt*
- abschluß der zweiten ausbildung 29.02.08 (momentan also noch                            zurückgestellt)
- anstellung als beamter auf probe

was ich nun bräuchte wären möglichkeiten oder vorschläge, wie ich vorgehen soll, falls es nicht schon zu spät ist, um der einberufung aus dem weg zu gehen (gründe habe ich oben schon erwähnt)

dank und mfg
tobster
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svennie
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« Antworten #8 am: 5. Februar 2008, 23:53:07 »

was ich nun bräuchte wären möglichkeiten oder vorschläge, wie ich vorgehen soll, falls es nicht schon zu spät ist, um der einberufung aus dem weg zu gehen (gründe habe ich oben schon erwähnt)

Das ist jetzt ein sehr schwieriges Themengebiet, denn dein Dienstherr ist ja ebenfalls die Bundeswehr. Von Methoden wie kiffen oder mit psychischen Problemen eine Ausmusterung zu erreichen etc. würde ich daher in jedem Fall abraten.

Der einzige veranwortungsvolle Rat wäre, einen guten auf Wehrrecht spezialisierten Anwalt aufzuchen und zwar sehr kurzfristig. Der müsste dann die Gratwanderung zwischen wehrrechtlicher Dienstunfähigkeit und beamtenrechtlicher Dienstfähigkeit ausloten und entsprechend vorgehen. Das ist ein sehr komplexes Problem, das im Rahmen eines Forums nicht zu bewältigen ist.

Anwaltsliste: http://www.zentralstelle-kdv.de/anwalt.php

Gutes gehört habe ich persönlich über die Rechtsanwälte Hofferbert (Frankfurt am Main) und Frings (Berlin).
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tobster
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« Antworten #9 am: 6. Februar 2008, 13:41:50 »

vielen dank.
so eine antwort habe ich (leider) schon erwartet. es fallen ja, wie du schon erwähnt hast, so ziemlich alle vorgehensweisen (kiffen, psychische probleme) heraus um mir meine zukunft nicht zu verbauen. ebenso denke ich,  ist eine kdv nicht unbedingt von vorteil.

naja mal ne nacht drüber schlafen, was ich dann weiter mache.
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