Allerdings werden (wenn ich das richtig interpretiere) die Einberufungstermine durch Verwaltungsakt (Einberufungsanordnung des Bundesministeriums der Verteidigung), die Kreiswehrersatzämter haben da keinen Spielraum.
Wie meinst du das? Irgwendwie hab ich das jetzt nicht so verstanden.
Ich wollte damit nur sagen, dass auch die Heranziehungstermine (Quartalsanfang) keine Idee der Kreiswehrersatzämter sind sondern von einer anderen Behörde (vermutlich dem Bundesministerium der Verteidigung). Es ist dem KWEA daher nicht möglich, dich zu einem anderen Termin als den "von oben" vorgegebenen einzuberufen, eine Zurückstellung über den letzten Dienstantrittstermin vor dem 23. Geburtstag hinaus aber noch bis vor dem 23. Geburtstag könnte daher die Voraussetzungen des § 5 (1) Nr. 1 Buchst. a bereits erfüllen.
Meinst du es gibt keine Chance über die altersgrenze nicht mehr einberufen wird.
Das will ich damit nicht sagen, es kommt darauf an, wie das KWEA das sieht und im Zweifel auch, wie es das Verwaltungsgericht sieht.
stecke da in einer blöden situation. chef würde mich gern übernehemen, kann aber nicht planen, da ich noch eigentlich zum bund muss. deswegen frage ich wie das mit dem alter aussieht.
Das mit dem Alter ist - wie es scheint - Auslegungssache. Da wird es kaum eine konkrete, definitive Antwort geben.