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Autor Thema: Musterung am 29.01.08  (Gelesen 4549 mal)
fauve20
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« am: 13. Januar 2008, 20:18:26 »

Habe letzten montag den Musterungsbescheid für 29.01 bekommen.
War erstmal ziemlich geschockt da mir das dieses Jahr ziemlich ungelegen kommt.
Habe dieses Jahr vor meinen Techniker zu machen.
Jetzt ist es so, ich habe mich bei zwei Technikerschulen beworben und da läuft gerade ein Auswahlverfahren. Ob mich eine dieser zwei Schulen nimmt werde ich also im März erfahren.
Für mich persönlich ist es sehr wichtig diese Schule zu machen.
Jetzt wollte ich euch fragen was ich nun machen kann um evtl. dem ganzen auszukommen.
Wie ist das überhaupt, wird man unmittelbar nach der Musterung auch eingezogen oder wie lang dauert sowas.
Krankheitsmäßig habe ich Hyperhydrose vorzuweisen (vermehrte schweißbildung an Händen und Füßen), weis aber nicht ob das ein Ausmusterungsgrund ist.


Ich dank euch schon mal im Vorraus und hoffe auf hilfreiche antworten.
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svennie
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« Antworten #1 am: 13. Januar 2008, 20:26:37 »

Jetzt wollte ich euch fragen was ich nun machen kann um evtl. dem ganzen auszukommen.

Ggf. solltest du den Termin platzen lassen bis du Gewissheit über deine berufliche Zukunft hast, also bis März.

Wie ist das überhaupt, wird man unmittelbar nach der Musterung auch eingezogen oder wie lang dauert sowas.

Eine Einberufung erfolgt frühestens, wenn der Musterungsbescheid (was du bekommen hast war kein Musterungsbescheid sondern eine Ladung zur Musterung, der Musterungsbescheid beinhaltet das Ergebnis der Musterung) nicht mehr durch Widerspruch angefochten werden kann und ggf. das Widerspruchsverfahren abgeschlossen ist. Wie lange es dann bis zur Einberufung dauert und ob es überhaupt zur Einberufung kommt ist nicht vorhersehbar.

Krankheitsmäßig habe ich Hyperhydrose vorzuweisen (vermehrte schweißbildung an Händen und Füßen), weis aber nicht ob das ein Ausmusterungsgrund ist.

Es kommt nicht auf Krankheiten an sondern auf die Frage der Belastbarkeit für die Tätigkeiten im Grundwehrdienst, hier insbesondere in der Grundausbildung.
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fauve20
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« Antworten #2 am: 14. Januar 2008, 20:06:18 »

bis märz ist es ja doch ne lange zeit und bis dahin den termin platzen lassen- geht das? es steht ja auch bei der ladung zur musterung dabei dass sie einen auch polizeilich vorführen können.

also wenn ich t1 oder t2 bekomme heisst das noch nicht unbedingt dass ich auch einberufen werde?


also wenn es um die frage der belastbarkeit geht dann ist meine hyperhydrose meiner meinung nach schon gravierend. es ist ja sehr schwierig sich mit klitschnassen händen irgendwo festzuhalten.....


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suchtie
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« Antworten #3 am: 14. Januar 2008, 20:52:12 »

grüß dich, also was ich so mit bekommen habe werden nur ca 50% der tauglich gemusterten auch wirklich eingezogen.


ich habe morgen musterung :-/

drückt mir die daumen Grinsend
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fauve20
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« Antworten #4 am: 15. Januar 2008, 15:56:52 »

viel glück suchtie.
achso ist das
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svennie
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« Antworten #5 am: 16. Januar 2008, 11:01:36 »

bis märz ist es ja doch ne lange zeit und bis dahin den termin platzen lassen- geht das? es steht ja auch bei der ladung zur musterung dabei dass sie einen auch polizeilich vorführen können.

Die polizeiliche Vorfügrung wird vorher angedroht. Wichtig ist, dass du ab dem zweiten versäumten Termin eine Entschuldigung lieferst (Ortsabwesenheit, Erkrankung mit Nachweis).

also wenn ich t1 oder t2 bekomme heisst das noch nicht unbedingt dass ich auch einberufen werde?

Nein, derzeit leisten nur rd. 37.000 Wehrpflichtige ihren Grundwehrdienst. Ein Jahrgang hat 400.000 bis 450.000 Männer.

also wenn es um die frage der belastbarkeit geht dann ist meine hyperhydrose meiner meinung nach schon gravierend. es ist ja sehr schwierig sich mit klitschnassen händen irgendwo festzuhalten.....

Nur ist "festhalten" keine Tätigkeit aus dem Tätigkeitskatalog:

http://www.musterungsforum.de/verwaltungsvorschriften/taetigkeitsmerkmale/taetigkeitsmerkmale-219-46.html
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fauve20
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Beiträge: 4


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« Antworten #6 am: 17. Januar 2008, 16:22:20 »



naja aber überwinden von hindernissen ist eine tätigkeit aus dem tätigkeitskatalog und dabei muss man sich ja für gewöhnlich wo festhalten.
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svennie
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« Antworten #7 am: 19. Januar 2008, 16:17:50 »

naja aber überwinden von hindernissen ist eine tätigkeit aus dem tätigkeitskatalog und dabei muss man sich ja für gewöhnlich wo festhalten.

ja oder drüberspringen. Alles Auslegungssache.
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