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Autor Thema: Wehrdienstfähig, aber andere Pläne für die Zunkunft  (Gelesen 5818 mal)
ZeroDown
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« am: 12. Januar 2008, 15:19:55 »

Hallo,
ich habe heute einen Brief vom KWEA bekommen und dann bin ich mal auf die Suche im Internet gegangen.
Habe das SUPER Forum hier gefunden und mich schon in ein paar Threads eingelesen.

Ich hätte da ein Szennario, was ich gerne mal mit euch besprechen möchte:

Hr. X macht im moment eine Schulische Weiterbildung nach der Ausbildung und ist 20 Jahre alt.
Wärenddessen wurde er gemustert und hat nun einen Brief über eine Wehrdienstfähigkeit mit Einschränkungen für bestimmte Tätigkeiten bekommen.
Wurde aber Aufgrund seines Antrages bis zum Ende der Weiterbildung (05.09) zurückgestellt.

Hr. X ist aber mit der Musterung unzufrieden, denn er denkt Aufgrund seiner Probleme mit dem Rücken und seiner geschwollenen Nasenmuscheln, dass der Musterungsbescheid nicht gerecht ist. Evtl geht der Herr X auch mal zum HNO und lässt sich über das Pfeifen in seinen Ohren, (jugendlicher Tinitus) das in letzter Zeit erst aufgetreten ist, untersuchen. Wäre das klug?

Was kann Hr. X machen. Das beste wäre es, wenn dieser als Wehrdienstunfähig gemustert wird.

Soll sich Herr X erstmal auf das Datenschutzgesetz berufen und ihm alle Informationen über Ihn schicken lassen, die diese gesammelt haben (inkl. Krankenakte)
Oder soll er gleich Widerspruch einlegen.
Oder sollte er erstmal bis Mai 09 warten, was dann passiert.


Danke für das Rollenspiel.

Gruß
Marco
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ZeroDown
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« Antworten #1 am: 13. Januar 2008, 13:11:22 »

Was soll Herr X machen?
Soll er Widerspruch einlegen?
Soll er das ärztliche Untersuchungsergebnis anfordern?
Soll er bis Mai 09 warten, was dann passiert?


Gruß
Marco
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svennie
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« Antworten #2 am: 13. Januar 2008, 13:56:44 »

Was soll Herr X machen?
Soll er Widerspruch einlegen?
Soll er das ärztliche Untersuchungsergebnis anfordern?

sowohl als auch.

Soll er bis Mai 09 warten, was dann passiert?

Dann ist das Musterungsergebnis aber rechtskräftig und Herr X ist (sogar ohne Vorankündigung) einberufbar.
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ZeroDown
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« Antworten #3 am: 14. Januar 2008, 21:44:20 »

Erstmal herzlichen Dank für die Antwort, ich hoffe, ich komme darauf hinaus, was ich will.


Sehr geehrter Herr "KWEA-Beamter",

hiermit lege ich Widerspruch gegen die von Ihnen durchgeführte ärztliche Untersuchung und dessen Ergebnis ein.

Des Weiteren verlange ich Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten. Insbesondere die Berichte über die ärztlichen Untersuchungen.

Wäre das in Ordnung wenn Herr X das so schreiben würde?
« Letzte Änderung: 14. Januar 2008, 22:12:47 von ZeroDown » Gespeichert
ZeroDown
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« Antworten #4 am: 15. Januar 2008, 15:58:55 »

Hallo, noch eine Frage, die mir grad so einfällt, da ich wieder weng im Forum alte Beiträge durchforste.

Das mit den 23 und 25 kapier ich nicht ganz.

Also mal den Gesetzestext übersetzen.

Ich kann, ohne bisher irgendwas gemacht zu haben, nur bis zum 23. Geburtstag eingezogen werden oder?

Und wenn ich die Einberufung vor dem 23. durch zurückstellen hinauszögere, dann kann ich bis 25 eingezogen werden oder?

Habe ich das so richtig verstanden?

Also würde das im Fall Hr. X heißen, dass er bis zum 25 LJ kämpfen muss  Huch


Danke
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svennie
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« Antworten #5 am: 15. Januar 2008, 23:43:40 »

Sehr geehrter Herr "KWEA-Beamter",

Nein, sehr geehrte Damen und Herren.

hiermit lege ich Widerspruch gegen die von Ihnen durchgeführte ärztliche Untersuchung und dessen Ergebnis ein.

Nein, der KWEA-Beamte hat nicht untersucht (sondern ein Arzt) und gegen die Untersuchung und das Ergebnis gibt es keinen Widerspruch. Du legst Widerspruch gegen den Musterungsbescheid von xx.xx.xx ein.

Des Weiteren verlange ich Auskunft über die zu meiner Person gespeicherten Daten.

Nein das wird so nichts. Es geht hier nicht um das Bundesdatenschutzgesetz und im Zweifel würde man dir mitteilen, was in der Erfassung steht.

Insbesondere die Berichte über die ärztlichen Untersuchungen.

Du forderst eine Kopie der kompletten Gesundheitsakte an. Das ist unmissverständlich und du hast einen Anspruch darauf.

Wäre das in Ordnung wenn Herr X das so schreiben würde?

nein, lieber entsprechend meinen Anmerkungen.

Ich kann, ohne bisher irgendwas gemacht zu haben, nur bis zum 23. Geburtstag eingezogen werden oder?

richtig.

Und wenn ich die Einberufung vor dem 23. durch zurückstellen hinauszögere, dann kann ich bis 25 eingezogen werden oder?

nein, wenn du wegen einer Zurückstellung zum letztmöglichen Termin vor dem 23. Geburtstag nicht einberufen werden konntest, dann erhöht sich die Heranziehungsgrenze.

Einfaches Beispiel:

- Zurückstellung vom 21. bis 22. Geburtstag: Heranziehungsgrenze erhöht sich nicht.
- Zurückstellung vom 22. bis 23. Geburtstag: Heranziehungsgrenze erhöht sich
- Zurückstellung vom 22. bis 26. Geburtstag: Heranziehungsgrenze erhöht sich (auf 25) mit der Folge, dass du trotzdem nicht einberufbar bist

Also würde das im Fall Hr. X heißen, dass er bis zum 25 LJ kämpfen muss  Huch

nein, warum?
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ZeroDown
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« Antworten #6 am: 16. Januar 2008, 05:57:09 »

Zitat
Zitat von: ZeroDown am Gestern um 15:58:55
Also würde das im Fall Hr. X heißen, dass er bis zum 25 LJ kämpfen muss 

nein, warum?

Naja, weil ich doch schon einmal Aufgrund der Schule zurückgestellt worden bin.
Wenn ich es dann ohne eine Zurückstellung schaffen würde über die 23 zu kommen, dann kann ich auch nicht einberufen werden?

Den Brief werde ich abändern. Danke.

Gruß
Marco
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svennie
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« Antworten #7 am: 16. Januar 2008, 11:03:57 »

Naja, weil ich doch schon einmal Aufgrund der Schule zurückgestellt worden bin.
Wenn ich es dann ohne eine Zurückstellung schaffen würde über die 23 zu kommen, dann kann ich auch nicht einberufen werden?

Wenn du wegen einer Zurückstellung beim letztmöglichen Einberufungstermin vor dem 23. Geburtstag nicht einberufbar warst, dann erhöht sich die Heranziehungsgrenze. Ansonsten nicht.
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ZeroDown
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« Antworten #8 am: 17. Januar 2008, 15:53:30 »

So, Brief geändert:

Zitat
Betreff: Musterungsbescheid von 11.01.2008


Sehr geehrten Damen und Herren,

hiermit lege ich Widerspruch gegen den Musterungsbescheid von 11.01.2008 ein.

Des Weiteren fordere ich eine Kopie meiner kompletten Gesundheitsakte an.




Mit freundlichen Grüßen
Hr. X

Wäre das in Ordnung, wenn das so geschrieben wird? Kurz und bündig?

Wenn ja, habe ich heute das nächste Szenario erhalten:

Zitat
Sehr geerter...
Sie sind wehrdienstfähig gemustert worden und dafür vorgesehen, Ihren Wehrdienst bei der BW zu leisten. Im Rahmen Ihrer Musterung wurde festgestellt, in welchen Tätigkeiten Sie aus ärztlichen Gründen nicht verwendet werden dürfen. Zur Festlegung eignungsgerechter Verwendungsmöglichkeiten bitte ich Sie daher, sich am 2x.01.2008 im KWEA einzufinden. Die Teilnahme an der Eignungsuntersuchung und Eignungsfeststellung liegt auch in Ihrem Interesse, da hier Ihre persönliche Qualifikationen festgestellt werden und Sie Gelegenheit haben, Interessen und Verwendungswünsche zu äußern. Eignung und Einsatzwünsche bilden - neben dem Bedarf der Truppe - eine wichtige Grundlage für die Einberufung

Herr X hat an dem besagten Termin nichts wichtiges vor (außer Arbeiten) und kann von daher hier antreten. Doch sollte er es tun? Sollte er gleich im Widerspruchsbrief einbeziehen, dass er da dann auch nicht kommen will?

Wenn es empfehlenswert ist, den besagten Termin teilzunehmen, wie soll sich Herr X verhalten? Soll er sich auf "dumm" stellen? Oder soll er den Test so gut es geht hinlegen? Bei den Interessen und Wünschen, soll er da reelle Äußerungen geben, oder andere? Welche?

Denn, sollte er es nicht schaffen, den Bund aus dem weg zu gehen, dann wird er notgedrungen den Bund machen und nicht KDV.

Zur Erinnerung, Herr x ist bis Mai 09 zurückgestellt. Bringt es also was, dies hinaus zu zögern? Wenn er aus Beruflichen Gründen nicht Teilnehmen könnte?

Danke für die Hilfe
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svennie
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« Antworten #9 am: 17. Januar 2008, 22:46:27 »

Herr X hat an dem besagten Termin nichts wichtiges vor (außer Arbeiten) und kann von daher hier antreten. Doch sollte er es tun? Sollte er gleich im Widerspruchsbrief einbeziehen, dass er da dann auch nicht kommen will?

Es handelt sich lediglich um die - routinemäßige - Eignungs- und Verwendungsprüfung (EUF). Du bist - im Prinzip - genauso verpflichtet zur EUF zu erscheinen wie zur Musterung.

Wenn es empfehlenswert ist, den besagten Termin teilzunehmen, wie soll sich Herr X verhalten? Soll er sich auf "dumm" stellen? Oder soll er den Test so gut es geht hinlegen?

Ich würde hingehen, den Test aber eher desinteresiert und unkonzentriert ablegen.

Bei den Interessen und Wünschen, soll er da reelle Äußerungen geben, oder andere? Welche?

Also im Prinzip ist das Dummenfang: Die schmieren dir Honig um den Bart (mein Gott, Sie haben aber gut abgeschnitten, wäre (Instandsetzer / Funker / Späher) nicht was für Sie? Wenn Sie sich auf 15 Monate verpflichten, dann gibts auch mehr Geld. Bla Bla.

Denn, sollte er es nicht schaffen, den Bund aus dem weg zu gehen, dann wird er notgedrungen den Bund machen und nicht KDV.

Wieso notgedrungen!?

Zur Erinnerung, Herr x ist bis Mai 09 zurückgestellt. Bringt es also was, dies hinaus zu zögern? Wenn er aus Beruflichen Gründen nicht Teilnehmen könnte?

nein, das KWEA hat mehr als ein Jahr Zeit um dich nötigenfalls von der Polizei zur EUF vorführen zu lassen. Das bringt nichts.

Deinem Brief solltest du vielleicht nach dem ersten Satz den Folgenden einfügen: "Die Begründung reiche ich nach."
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ZeroDown
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« Antworten #10 am: 18. Januar 2008, 01:14:44 »


Es handelt sich lediglich um die - routinemäßige - Eignungs- und Verwendungsprüfung (EUF). Du bist - im Prinzip - genauso verpflichtet zur EUF zu erscheinen wie zur Musterung.

Ok, dann geh ich da hin

Ich würde hingehen, den Test aber eher desinteresiert und unkonzentriert ablegen.

OK, dann werde ich da noch recht verschlafen sein, denn das ist sehr früh morgens  Huch

Also im Prinzip ist das Dummenfang: Die schmieren dir Honig um den Bart (mein Gott, Sie haben aber gut abgeschnitten, wäre (Instandsetzer / Funker / Späher) nicht was für Sie? Wenn Sie sich auf 15 Monate verpflichten, dann gibts auch mehr Geld. Bla Bla.

Soll der Herr X da evtl den wunsch äußern nicht hin zu wollen? Oder was sagt er da am besten?

Denn, sollte er es nicht schaffen, den Bund aus dem weg zu gehen, dann wird er notgedrungen den Bund machen und nicht KDV.
Wieso notgedrungen!?
Naja ich will ja eigentlich meine aktuelle Berufliche Karriere weitermachen. Wenn ich nun zum Bund muss, dann wird mir viel Geld fehlen und ich werde meine Fortbildung (weiß ja noch nicht, was ich nach der Meisterschule mach, kommt auf den Abschluss drauf an) pausieren müssen.
Aber wenn ich es gar nicht schaffen werde, dass ich dem Wehrdienst entkomme, dann werde ich keinen Zivi machen, sondern zum Bund gehen.
Aber am liebsten eben nichts von beidem


Danke Svennie du hilfst mir hier sehr sehr viel weiter.

Gruß
Marco
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« Antworten #11 am: 18. Januar 2008, 12:23:24 »

Soll der Herr X da evtl den wunsch äußern nicht hin zu wollen? Oder was sagt er da am besten?

Er sollte - wenn er denn gefragt wird - sagen, dass ihn dieser ganze Quatsch nicht interessiert. Oder etwas diplomatischer: "Interessiert mich nicht".
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« Antworten #12 am: 23. Januar 2008, 18:10:47 »

Hallo Forum, Hallo Svennie,

ich bin gerade von der Arbeit heim gekommen, da erzählt mir meine Mum, dass ich nen Anruf bekam:

Die Situation hat sich wie folgt geändert:

Die Mutter von Herrn X hat ein Telefonat vom ärztlichen Dienst des KWEA entgegen genommen und hat gesagt, dass Herr X nicht da ist.
Darauf fragte die Ärztin die Mutter von Herrn X (Frau X) ob sie denn da nicht von wisse und so weiter.
Sie meinte, sie versteht nicht, warum Herr X widerspruch eingelegt hat.
Sie fragt weiter, was nun mit dem OP Termin von Herrn X (dazu später mehr) ist.
Desweiteren hat sie gesagt, dass sie die Gesundheitsakte von Herrn X nicht herausgeben darf, aus rechtlichen Gründen.
Sie meinte, der Herr X darf sie einsehen, wenn er will.
Er ist ja sowieso am Montag beim KWEA und da ist Sie auch da.

Wie soll sich Herr X jetzt verhalten, was soll er am Montag (Eignungstest) machen? Soll er die Akte einsehen? Soll er noch einen Brief schicken, dass er eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreicht, so wie ich es in einem anderen Thread gelesen habe?


Hintergrundwissen:
Herr X hat Probleme mit seiner Nase, er bekommt nicht immer voll Luft, da seine Nasenmuscheln angeschwollen sind. Hier war er beim HNO und in der Klinik, die mit ihm am 23.04.07 eine OP vereinbart haben.
Doch am 05.04 kam ein Einschreiben, dass sie den Termin nicht war nehmen können und mir stattdessen den 10.07.2007 anbieten.
Diesen musste Herr X absagen, da er hier schulisch beschäftigt war.
Den OP Termin will Herr X spätestens nachholen, wenn die Meisterschule vorbei ist.


Und nun bitte ich wieder um Hilfe...
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svennie
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« Antworten #13 am: 23. Januar 2008, 20:31:32 »

Wie soll sich Herr X jetzt verhalten, was soll er am Montag (Eignungstest) machen?

X ist verpflichtet zur EUF zu erscheinen es sei denn, X hat einen Grund der sein Nichterscheinen entschuldigt.

Nun aber:

Da ruft Musterungsarzt Y an und diskutiert Details über den aktuellen Gesundheitszustand (etwa notwendige Operationen) von X mit Dritten (mit der Mutter von X). Das geht nicht. Das ist ein Verstoß gegen das Gesetz. Und zwar ein ziemlich deutlicher. Ferner gibt es überhaupt keinen Grund, die Akteneinsicht auf die persönliche Einsichtnahme vor Ort zu beschränken. Die Rechtsgrundlage hierzu ist § 1 (2) IFG.

Was derartige Anrufe angeht mag es sein, dass ich persönlich da sehr gereizt reagiere aber das was da passiert ist, das ist einfach nur ein Unding.

Soll er die Akte einsehen? Soll er noch einen Brief schicken, dass er eine Dienstaufsichtsbeschwerde einreicht, so wie ich es in einem anderen Thread gelesen habe?

Ich würde hier schon wegen des Anrufs zur Dienstaufsichtsbeschwerde tendieren und dabei verlangen, das derartiges künftig unterbleibt und das KWEA gleichzeitig auffordern, dass es einen klagefähigen Bescheid erlassen soll, wenn es die gewünschte Art der Akteneinsicht nicht gewähren will. Es soll die Vorschrift benannt werden, die eine Kopie aus den Akten gem. § 1 IFG ausschließt.

Trotzdem kann es ja nicht schaden anlässlich des Termins persönlich Akteneinsicht zu begehren aber gleichzeitig zu erklären, dass eine "vollständige Kopie" erfolgen soll. Außerdem nimmst du dir so viel Papier zum schreiben mit, dass du den gesamten Akteninhalt abschreiben kannst.


Hintergrundwissen:
Herr X hat Probleme mit seiner Nase, er bekommt nicht immer voll Luft, da seine Nasenmuscheln angeschwollen sind. Hier war er beim HNO und in der Klinik, die mit ihm am 23.04.07 eine OP vereinbart haben.
Doch am 05.04 kam ein Einschreiben, dass sie den Termin nicht war nehmen können und mir stattdessen den 10.07.2007 anbieten.
Diesen musste Herr X absagen, da er hier schulisch beschäftigt war.
Den OP Termin will Herr X spätestens nachholen, wenn die Meisterschule vorbei ist.

Ich würde zunächst abwarten wie sich die Sache entwickelt und erst relativ spät mitteilen, dass der Termin seitens des Krankenhauses abgesagt wurde.
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ZeroDown
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« Antworten #14 am: 23. Januar 2008, 21:24:23 »

Hallo svennie, ich weiß gar nicht, wie ich dir das alles Danken kann  Grinsend Darf ich mal fragen, warum du das hier machst?


Back to Topic.

Das mit der Terminabsage des Krankenhauses weis das KWEA warscheinlich schon, denn das hat X den untersuchenden Arzt mitgeteilt. Wusste ja nicht, dass er das nicht machen soll.

Deine Reaktion mit dem Anruf finde ich gerechtfertigt, denn das ist ja auch total dreist.

Zitat
Sehr geehrte Damen und Herren,

hiermit reiche ich eine  Dienstaufsichtsbeschwerde gegen Frau xxx ein. Diese Begründe ich mit dem Anruf vom 23.01.2008. Ich habe diesen Anruf nicht persönlich entgegengenommen, da ich beruflich Beschäftigt war. Obwohl ich nicht persönlich mit der Frau xxx geredet habe  wurden Details über meinen aktuellen Gesundheitszustand (etwa notwendige Operationen) mit einer Dritten Person diskutiert. Hiermit verlange ich, dass derartiges künftig unterbleibt. Ferner gibt es nach §1 (2) IFG keinen Grund, die Akteneinsicht auf die persönliche Einsichtnahme vor Ort zu beschränken.

Des weiteren fordere ich, dass einen klagefähiger Bescheid erlassen wird, wenn mir die gewünschte Art der Akteneinsicht (Kopie der kompletten Gesundheitsakte) nicht gewährt wird. Wenn doch, dann soll die Vorschrift benannt werden, die eine Kopie aus den Akten gemäß § 1 IFG ausschließt.


Mit freundlichen Grüßen

X

Herr X hätte den Brief so geschrieben, was hat er falsch gemacht, was soll er hinzufügen, was soll er weglassen?
Was muss geändert werden?
« Letzte Änderung: 23. Januar 2008, 21:28:34 von ZeroDown » Gespeichert
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