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Autor Thema: Ersatzdienst bei der Feuerwehr!  (Gelesen 6797 mal)
da-mischi
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Beiträge: 2


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« am: 11. Januar 2008, 17:56:18 »

Hallo!

Ich habe heute meinen Musterungsbescheid bekommen und beschäftige mich nun mit dem Thema Bundeswehr Zivildienst etc.
Nachdem ich seit 5 Jahren bei der Feuerwehr bin, wollte ich wissen wie man den Wehr- und Zivildienst durch eine verpflichtung bei der freiwilligen Feuerwehr umgeht?
Was muss ich dann für eine aufgabe bei der FF übernehmen oder wie lang muss ich mich verpflichten?


Danke für eure Info!


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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 11. Januar 2008, 18:00:29 »

Ich habe heute meinen Musterungsbescheid bekommen und beschäftige mich nun mit dem Thema Bundeswehr Zivildienst etc.

nun, einen Musterungsbescheid gibt es nach der Musterung, es war aber vermutlich die Ladung zur Musterung die du bekommen hast.

Nachdem ich seit 5 Jahren bei der Feuerwehr bin, wollte ich wissen wie man den Wehr- und Zivildienst durch eine verpflichtung bei der freiwilligen Feuerwehr umgeht?
Was muss ich dann für eine aufgabe bei der FF übernehmen oder wie lang muss ich mich verpflichten?

Du musst dich als Helfer im Katastrophenschutz verpflichten und bestimmte Mindeststundenzahlen erbringen. Nach 6 Jahren ist dann die Verpflichtung, Grundwehrdienst bzw. Zivildienst in Friedenszeiten zu leisten erloschen. Wirst du dagegen nach 5 Jahren von Vorgesetzten "rausgeekelt", dann leistest du ggf. zusätzlich zu deinen 5 Jahren noch deinen vollen Wehr- oder Zivildienst.

Viele halten die 6 Jahre nicht durch weil sich das auf Dauer nicht mit Beruf und ggf. Familie vereinbaren lässt.
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da-mischi
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 13. Januar 2008, 15:41:33 »

ich habe auch gehört das die Jahre ab dem 16. Lebensjahr angerechnet werden können ist das richtig?
Und wo muss ich mich melden bzw. was muss ich machen um den dienst bei der Feuerwehr ausüben zu können?
Zudem noch ne frage: Kann man dies bei jeder Wehr machen oder gibts auch ausnahmen?
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 13. Januar 2008, 18:12:37 »

ich habe auch gehört das die Jahre ab dem 16. Lebensjahr angerechnet werden können ist das richtig?

Grundsätzlich schon, aber eben nur die Zeit ab der freiwilligen Verpflichtung, Dienst im Katastrophenschutz zu leisten. Nachträglich wird das nichts.

Und wo muss ich mich melden bzw. was muss ich machen um den dienst bei der Feuerwehr ausüben zu können?

Bei der zuständigen Katastrophenschutzbehörde, in der Regel ist das die Kreisverwaltung.

Zudem noch ne frage: Kann man dies bei jeder Wehr machen oder gibts auch ausnahmen?

Das hängt von den Regeln im jeweiligen Bundesland ab.
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chris87
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Beiträge: 3


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« Antworten #4 am: 5. Februar 2008, 17:43:13 »

Also ich habe mich selbst schlau gemacht ob das bei jeder FF geht.
Die Antwort ist Nein!(stehe nämlich vor dem selben problem)
Die Feuerwehr muss im Katastrophenfall eine bestimmte Funktion haben d.h.
z.B. einen ABC-Zug haben. Dies kann dir aber dein zuständiger KBM oder KBI auch sagen.
(bezogen auf Bayern, es kann unterschiede in den Bundesländern geben)
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