punkt a) bekomm grad en arbeitsvertag der am musterungsdatum beginnt. wird mir nicht viel bringen oder?
nein, allenfalls eine
befristete Zusage, dass du nicht herangezogen wirst.
b) schwester ist bei der polizei als komisar anwärterin und bruder hatte schon zivi. kann man da als 3tes kind durchgehen?
Deine Schwester hat den falschen Beruf für die "Dritte-Geschwister-Regelung".
c) ich bin werdender vater weiß aber net wie des mit dem sorgerecht wird weil die dame ist erst 15 somit hat ihre mutter soweit ich des weiß des sorgerecht. und wie ich im forum gelesen hab muss ich verheiratet oder sorgeberächtigt sein. geht des irgentwie das des die mutter von ihr und ich bin?
Ja das geht. Du und "die Dame" müssen übereinstimmende "Sorgeerklärungen" beim Jugendamt oder Notar abgeben, die Erklärung "der Dame" muss aber wiederum von iohren Eltern genehmigt werden. Die Folge wäre aber, dass du bis sie 18 wird allein sorgeberechtigt bist. Ob die Eltern des Mädchens da zustimmen dürfte fraglich sein.