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Autor Thema: Musterung, Befreiung von der Vorstellungspflicht?  (Gelesen 5291 mal)
Bonkel
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Beiträge: 2


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« am: 9. Januar 2008, 19:23:17 »

chronische Krankheit? Ausmusterung oder sogar Befreiung von der Vorstellungspflicht.

Hallo
Ich leide seit der Geburt am ganzen Körper an Schuppenflechte, kann mir ein Attest vom Hautarzt besorgen, reicht das als Grund zur Befreiung zu Vorstellungspflicht, also das ich gar nicht zur Musterung muss?
Schuppenpflechte ist ja chronisch und nicht heilbar.

Desweiteren hatte ich als 12 jähriger mal nen zeckenbiss und konnte daswegen nicht mehr laufen, soll ich dafür auch nen attest besorgen?

Wie stehts mit hohen Blutdruck und Tinitus?

Bitte um rasche Antwort!
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svennie
Hero Member
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 9. Januar 2008, 19:45:16 »

kann mir ein Attest vom Hautarzt besorgen, reicht das als Grund zur Befreiung zu Vorstellungspflicht, also das ich gar nicht zur Musterung muss?
Schuppenpflechte ist ja chronisch und nicht heilbar.

Man kann es versuchen, das wird aber nichts werden. Es kommt nicht allein auf irgendeine Diagnose an sondern (in diesem Fall) z. B. darauf, ob du die Dienstkleidung tragen kannst oder nicht.

Desweiteren hatte ich als 12 jähriger mal nen zeckenbiss und konnte daswegen nicht mehr laufen, soll ich dafür auch nen attest besorgen?

Weil du als 12jähriger von einer Zecke gebissen wurdest!? Gibt es Spätfolgen?

Wie stehts mit hohen Blutdruck und Tinitus?

Es kommt auf die Ausprägung an.
Gespeichert
Bonkel
Newbie
*
Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 9. Januar 2008, 20:06:38 »

kann mir ein Attest vom Hautarzt besorgen, reicht das als Grund zur Befreiung zu Vorstellungspflicht, also das ich gar nicht zur Musterung muss?
Schuppenpflechte ist ja chronisch und nicht heilbar.

Man kann es versuchen, das wird aber nichts werden. Es kommt nicht allein auf irgendeine Diagnose an sondern (in diesem Fall) z. B. darauf, ob du die Dienstkleidung tragen kannst oder nicht.

Desweiteren hatte ich als 12 jähriger mal nen zeckenbiss und konnte daswegen nicht mehr laufen, soll ich dafür auch nen attest besorgen?

Weil du als 12jähriger von einer Zecke gebissen wurdest!? Gibt es Spätfolgen?

Wie stehts mit hohen Blutdruck und Tinitus?

Es kommt auf die Ausprägung an.

Also ich werde auf jeden Fall mal zum Hautarzt gehen daswegen, schaden kann es nicht.

Also, ich war damals zeitweise gelämt, konnte mich nicht mehr bewegen, seit diesen Tag leide ich unter Rückenschmerzen

Also der Tinitus, sagen wirs so, im Altag nehme ich ihn kaum war, beim Einschlafen allerdings ist er echt belastend und wird (z.B. bei besuch von veranstaltungen mit größerer Lautstärke) auch (Temporär) schlimmer.

Bluthochdruck ist familienbedingt, sowohl mein Vater, als auch meine Mutter haben erhöhten Blutdruck und müssen daswegen Tabletten nehmen!
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