Ein guter Freund hat der Person gesagt, dass das BAZ sobald es von der vorzeitigen Prüfung erfährt der Person eine Frist auferlegt um einen eigenen Ziviplatz zu finden.
Das ist - jedenfalls so pauschal - nicht richtig.
Wenn dem BAZ nichts von der vorzeitigen Prüfung berichtet wird merkt es frühestens im Juli das kein Ausbildungsverhältnis mehr vorliegt(es muss jedes Jahr nen Nachweis einsenden). Würde ab hier die gleiche Frist bestehen um eine Zivistelle zu finden?
Es gibt hier keine gesetzlichen Fristen weil diese ganze Konstruktion (Zivildienstleistender sucht sich seinen Platz selbst) gesetzlich nicht geregelt ist. Es handelt sich um ein Entgegenkommen der Behörde.
Ich persönlich würde das BAZ so spät wie möglich darauf hinweisen und auch wenn die Auflage (Bescheinigung über das Ausbildungsverhältnis hinschicken) nicht eingehalten wird, dann passiert nicht sofort etwas.
Könnte es im nachhinein Ärger geben? sprich könnten die Person während der Schulzeit einberufen werden?
Das wäre möglich wenn kein Zurückstellungsgrund im Sinne einer besonderen Härte vorliegt. Wann eine besondere Härte vorliegt ist in § 11 Zivildienstgesetz geregelt. Es kann natürlich ausnahmsweise keine besondere Härte vorliegen, wenn ein neuer Zurückstellungsgrund vorsätzlich geschaffen wurde während man zu Unrecht unter dem "Schutz" einer Zurückstellung stand obwohl der ursprüngliche Zurückstellungsgrund entfallen ist.
Wäre es rein vom Gesetz ok, wenn die Person das BAZ erst nach Beginn des Schuljahrs über die Fortbildung informiert?
Vom Wortlaut her nicht, letztlich würde es aber kaum jemand anders machen.
Ist die Wahrscheinlichkeit mit 24 zum Grundwehrdienst einberufen zu werden geringer als mit jungen 18 oder 19?
nein. Sinn der Sache ist es aber darauf zu spekulieren erst zum letztmöglichen Termin zum Zivildienst einberufen zu werden. Wenn man dann auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichtet, kann man nicht mehr zum Grundwehrdienst einberufen werden weil die Ladungsfrist zum Dienstantritt nicht mehr eingehalten werden kann.
Bis zu welchem Zeitpunkt habe ich die Möglichkeit die KDVerklärung zurückzuziehen? Welchen Zeitabstand vor Beginn des Zivildienstes?
Die "KDV-Erklärung" (KDV-Antrag) kann man zurückziehen, solange über den Antrag nicht rechtskräftig entschieden ist. Man kann aber jederzeit auf seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten.