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Autor Thema: Wie umgehe ich am besten den Zivildienst?  (Gelesen 3817 mal)
Finer
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« am: 8. Januar 2008, 17:55:22 »

HI, zu der betreffenden Person. Sie ist im Nov. 21 Jahre alt geworden und ist zurzeit aufgrund einer Ausbildung bis Ende Feb. 09 zurückgestellt.
Die Person wurde vor 2 Jahren gemustert und ist zur Zeit anerkannter Kriegsdienstverweigerer.

Nun zu dem eig. anliegen. Die Person wird seine Ausbildung verkürzen. Den Antrag hierzu wird sie am 15.02.08 bei der Handelskammer einreichen. Davon wird die betreffende Person das Kreiswehrsersatzamt unterrichten.

Laut Ausbildungsvertrag ist die Berufsausbildung mit dem Erhalt des Gesellenbriefes abgeschlossen. Dies wird Erfahrungsgemäß Ende Juni 08 sein. Was die Person eigentlich aber nicht wissen oder ahnen kann.

In der offizielen Beschreibung des Ausbildungsberufes ist nur von einer Verkürzung der Ausbildungszeit von 3 1/2 Jahren auf 3 Jahren vorgesehen. Demnach wäre das Ausbildungsende der 1. Sep. 2008.

Nach seiner Ausbildung will die Person eine weiterführende Technikerschule besuchen. Die Ausbildung dort würde am 1.Sep. 2008 beginnen und würde zu einem höheren Bildungsabschluss führen als bisher vorhanden. Deshalb müsste für die weiteren 2 Jahre eine Zurückstellung zu erwirken sein oder?

Welches Datum muss ich dem Kreiswehrsamt für das Ausbildungsende melden?
Wenn ich das frühere Datum melden muss wie kann ich die 2 "leeren" Monate in denen ich arbeiten könnte plausibel überbrücken ohne mit folgen zu rechnen?
Wie sieht es nach den 2 Jahren Technikerschule aus? Die Person ist dann fast 24. Wäre eine zurückziehen den KDVerklärung jetzt Ratsam?
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svennie
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« Antworten #1 am: 8. Januar 2008, 19:29:16 »

... Die Person wurde vor 2 Jahren gemustert und ist zur Zeit anerkannter Kriegsdienstverweigerer.

 Weinen

Nun zu dem eig. anliegen. Die Person wird seine Ausbildung verkürzen. Den Antrag hierzu wird sie am 15.02.08 bei der Handelskammer einreichen. Davon wird die betreffende Person das Kreiswehrsersatzamt unterrichten.

Das Kreiswehrersatzamt wird sich dafür nicht interessieren. Die Person unterliegt aber der Zivildienstüberwachung und hat daher das BAZ zu unterrichten. In der Praxis macht man sowas aber eher selten, lässt sich hier aber wohl im Ergebnis ohnehin nicht vermeiden.

Nach seiner Ausbildung will die Person eine weiterführende Technikerschule besuchen. Die Ausbildung dort würde am 1.Sep. 2008 beginnen und würde zu einem höheren Bildungsabschluss führen als bisher vorhanden. Deshalb müsste für die weiteren 2 Jahre eine Zurückstellung zu erwirken sein oder?

ja.

Welches Datum muss ich dem Kreiswehrsamt für das Ausbildungsende melden?

Dem KWEA gar keins, dem BAZ das richtige, aber das kann man ja vernünftig formulieren. "Laut Kammer besteht die Möglichkeit die Ausbildung um ein halbes Jahr zu verkürzen, diese Möglichkeit werde ich nutzen" oder sowas.

Wenn ich das frühere Datum melden muss wie kann ich die 2 "leeren" Monate in denen ich arbeiten könnte plausibel überbrücken ohne mit folgen zu rechnen?

Das kommt darauf an, wann du das BAZ informierst und ob es schnell genug  reagieren kann. In der Regel kann es das nicht, weil es dir die Gelegenheit geben will, dir selbst einen Zivildienstplatz zu suchen.

Wie sieht es nach den 2 Jahren Technikerschule aus? Die Person ist dann fast 24.

Dann wärst du bis zur Vollendung des 25. Lebensjahres einberufbar, also noch einige Monate.

Wäre eine zurückziehen den KDVerklärung jetzt Ratsam?

auf keinen Fall. Vielmehr sollte man die Einberufung zum Zivildienst so weit wie möglich in die Zukunft verschieben (kurz vor dem 25. Geburtstag) und dann kurzfristig vor dem Dienstantritt auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten.
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« Antworten #2 am: 8. Januar 2008, 21:54:30 »

Zitat
Das kommt darauf an, wann du das BAZ informierst und ob es schnell genug  reagieren kann. In der Regel kann es das nicht, weil es dir die Gelegenheit geben will, dir selbst einen Zivildienstplatz zu suchen.

Ein guter Freund hat der Person gesagt, dass das BAZ sobald es von der vorzeitigen  Prüfung erfährt der Person eine Frist auferlegt um einen eigenen Ziviplatz zu finden.

Aber die Person wird kaum von Feb. bis Sep dafuer Zeit bekommen oder? Wie kann das hinausgezögert werden?

Wenn dem BAZ nichts von der vorzeitigen Prüfung berichtet wird merkt es frühestens im Juli das kein Ausbildungsverhältnis mehr vorliegt(es muss jedes Jahr nen Nachweis einsenden). Würde ab hier die gleiche Frist bestehen um eine Zivistelle zu finden?
Könnte es im nachhinein Ärger geben? sprich könnten die Person während der Schulzeit einberufen werden?

Wäre es rein vom Gesetz ok, wenn die Person das BAZ erst nach Beginn des Schuljahrs über die Fortbildung informiert?


Zitat
auf keinen Fall. Vielmehr sollte man die Einberufung zum Zivildienst so weit wie möglich in die Zukunft verschieben (kurz vor dem 25. Geburtstag) und dann kurzfristig vor dem Dienstantritt auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten.

Ist die Wahrscheinlichkeit mit 24 zum Grundwehrdienst einberufen zu werden geringer als mit jungen 18 oder 19?

Bis zu welchem Zeitpunkt habe ich die Möglichkeit die KDVerklärung zurückzuziehen? Welchen Zeitabstand vor Beginn des Zivildienstes?
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svennie
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« Antworten #3 am: 8. Januar 2008, 22:16:50 »

Ein guter Freund hat der Person gesagt, dass das BAZ sobald es von der vorzeitigen  Prüfung erfährt der Person eine Frist auferlegt um einen eigenen Ziviplatz zu finden.

Das ist - jedenfalls so pauschal - nicht richtig.

Wenn dem BAZ nichts von der vorzeitigen Prüfung berichtet wird merkt es frühestens im Juli das kein Ausbildungsverhältnis mehr vorliegt(es muss jedes Jahr nen Nachweis einsenden). Würde ab hier die gleiche Frist bestehen um eine Zivistelle zu finden?

Es gibt hier keine gesetzlichen Fristen weil diese ganze Konstruktion (Zivildienstleistender sucht sich seinen Platz selbst) gesetzlich nicht geregelt ist. Es handelt sich um ein Entgegenkommen der Behörde.

Ich persönlich würde das BAZ so spät wie möglich darauf hinweisen und auch wenn die Auflage (Bescheinigung über das Ausbildungsverhältnis hinschicken) nicht eingehalten wird, dann passiert nicht sofort etwas.

Könnte es im nachhinein Ärger geben? sprich könnten die Person während der Schulzeit einberufen werden?

Das wäre möglich wenn kein Zurückstellungsgrund im Sinne einer besonderen Härte vorliegt. Wann eine besondere Härte vorliegt ist in § 11 Zivildienstgesetz geregelt. Es kann natürlich ausnahmsweise keine besondere Härte vorliegen, wenn ein neuer Zurückstellungsgrund vorsätzlich geschaffen wurde während man zu Unrecht unter dem "Schutz" einer Zurückstellung stand obwohl der ursprüngliche Zurückstellungsgrund entfallen ist.

Wäre es rein vom Gesetz ok, wenn die Person das BAZ erst nach Beginn des Schuljahrs über die Fortbildung informiert?

Vom Wortlaut her nicht, letztlich würde es aber kaum jemand anders machen.

Ist die Wahrscheinlichkeit mit 24 zum Grundwehrdienst einberufen zu werden geringer als mit jungen 18 oder 19?

nein. Sinn der Sache ist es aber darauf zu spekulieren erst zum letztmöglichen Termin zum Zivildienst einberufen zu werden. Wenn man dann auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichtet, kann man nicht mehr zum Grundwehrdienst einberufen werden weil die Ladungsfrist zum Dienstantritt nicht mehr eingehalten werden kann.

Bis zu welchem Zeitpunkt habe ich die Möglichkeit die KDVerklärung zurückzuziehen? Welchen Zeitabstand vor Beginn des Zivildienstes?

Die "KDV-Erklärung" (KDV-Antrag) kann man zurückziehen, solange über den Antrag nicht rechtskräftig entschieden ist. Man kann aber jederzeit auf seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten.
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« Antworten #4 am: 8. Januar 2008, 22:36:20 »

Zitat
§ 11 Zurückstellung vom Zivildienst
wenn die Einberufung des anerkannten Kriegsdienstverweigererseine zu einem schulischen Abschluss führende Ausbildung,unterbrechen oder die Aufnahme einer rechtsverbindlich zugesagten oder vertraglich gesicherten Berufsausbildung verhindern würde.

Ist eine bestätigte Anmeldung an einer Beruffachschule ein Vertrag?? Zwinkernd oder eine rechtsverbindliche Zusage??



Zitat
s gibt hier keine gesetzlichen Fristen weil diese ganze Konstruktion (Zivildienstleistender sucht sich seinen Platz selbst) gesetzlich nicht geregelt ist. Es handelt sich um ein Entgegenkommen der Behörde.

Wie lange wird den Personen den durchschnittlich Zeit gegeben bis eine Stelle zugewiesen wird?
Was passiert, wenn ich während ich mir eine Stelle suchen soll mit der Weiterbildung anfange? Liegt dann immernoch ein besonderer Härtefall vor?


Vielen Dank schonmal für die vielen hilfreichen Auskünfte!!!

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