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Autor Thema: Frage zur Musterung, EUF und besonderem Ausmusterungsgrund  (Gelesen 7830 mal)
iceman
Newbie
*
Beiträge: 1


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« am: 3. Januar 2008, 16:39:42 »

Hallo Leute, ich habe mich gerade hier registriert, da auch bei mir nun langsam die Musterung ansteht. Die Musterung ist für den 10.01.2008 angesetzt.

Mein bisheriges Verhalten: 1. Ladung zur Musterung: Habe ich natürlich nicht bekommen, ihr wisst ja, wie das mit der Post so ist... ;-); Der zweite Brief ist auch leider abhanden gekommen, nun ist der dritte Brief gekommen, mit Postzustellungsurkunde usw., also doch ein Grund zu reagieren.

Ich überlege mir jetzt gerade mein Verhalten bei der Musterung. Fest steht,  dass ich den KDV-Antrag natürlich so spät wie möglich stelle, also wenn sie mich wirklich einziehen wollen.

Bei der ärztlichen Untersuchung kann ich doch theoretisch alles verweigern, was mir nicht passt, oder?

Nun ist es ja so, dass man zur Teilnahme an der EUF verpflichtet ist. Ich habe mir überlegt: Hingehen ja, hinsetzen auch, aber dann jegliche Aussage verweigern oder mit "Keine Aussage" beantworten. Dann habe ich ja teilgenommen. Funktioniert das?


Meine letzte Frage zu einem Ausmusterungsgrund: Ich habe vor zwei Jahren plötzlich überall am Körper roten Ausschlag bekommen, starken Juckreiz, Kreislaufkollaps später im Krankenhaus. Bis auf den Kreislaufkollaps ist das Ganze jeweils in Halbjahresabständen noch zwei weitere Male aufgetreten. Die Ärzte stehen ratlos davor, sämtliche Allergietests und sonstige Tests haben ergeben, dass ich nichts habe. Das Ganze ist also ein Rätsel, das bis heute nicht geklärt werden konnte. Das bekomme ich auch vom Arzt bestätigt. Könnte das zur Ausmusterung führen (gepaart mit Kurzsichtigkeit, leicht krummer Rücken und leichtem Untergewicht nach den BW-Gewichtstabellen)?

Ich bedanke mich schonmal im Vorraus für eure Antworten. Zwinkernd
Gespeichert
svennie
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*****
Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 3. Januar 2008, 17:39:47 »

Bei der ärztlichen Untersuchung kann ich doch theoretisch alles verweigern, was mir nicht passt, oder?

du kannst, du darfst aber nicht.

Nun ist es ja so, dass man zur Teilnahme an der EUF verpflichtet ist. Ich habe mir überlegt: Hingehen ja, hinsetzen auch, aber dann jegliche Aussage verweigern oder mit "Keine Aussage" beantworten. Dann habe ich ja teilgenommen. Funktioniert das?

nein, du bist verpflichtet dich im Rahmen der EUF nicht nur "der Untersuchung unterziehen" sondern auch "Auskünfte erteilen" (§ 17 (Cool WPflG).

In der Regel findet die EUF als "Computertest" statt, du sitzt also an einem PC und drückst entsprechende Knöpfe um die Fragen zu beantworten. Der Test soll sehr schnell vorbeigehen, wenn man einfach wahllos irgendwelche Tasten drückt.

Meine letzte Frage zu einem Ausmusterungsgrund: Ich habe vor zwei Jahren plötzlich überall am Körper roten Ausschlag bekommen, starken Juckreiz, Kreislaufkollaps später im Krankenhaus. Bis auf den Kreislaufkollaps ist das Ganze jeweils in Halbjahresabständen noch zwei weitere Male aufgetreten. Die Ärzte stehen ratlos davor, sämtliche Allergietests und sonstige Tests haben ergeben, dass ich nichts habe. Das Ganze ist also ein Rätsel, das bis heute nicht geklärt werden konnte. Das bekomme ich auch vom Arzt bestätigt. Könnte das zur Ausmusterung führen (gepaart mit Kurzsichtigkeit, leicht krummer Rücken und leichtem Untergewicht nach den BW-Gewichtstabellen)?

Weil sich da nichts addiert, stellt sich die Frage ob dies "gepaart mit x und y" zu irgendetwas führt. Hier sollte man vielmehr auf die Frage eingehen ob dich dieser Juckreiz beim Tragen der Uniform behindern könnte und das ganz nicht vielleicht stressbedingt auftritt.
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