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Autor Thema: Kriegsdienstverweigerung, evtl Zivildienstverweigerung  (Gelesen 7747 mal)
reiskirchener
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« am: 8. Januar 2007, 22:42:19 »

Hi,
Ich bin 23 Jahre, nicht verheiratet, Angestellter.

Im Oktober 2006 nach meiner Lehre wollte mich die Bundeswehr zum Kriegsdienst einziehen. Doch ich habe weder lust Kriegsdienst zu leisten noch Zivildienst. Durch diese maßnahme Kriegsdienst zu leisten würde dies meinen Job kosten, da ich mich noch in der Probezeit befinde, und dies mir mein Chef mir so zu verstehen gab. Ich habe es auf die gesundheitliche schiene versucht, aber ohne erfolg. Jetzt dachte ich mir wenn es unbedingt sein muss mache ich halt Zivilldienst, aber mich zum deppen zu machen für keine bezahlung hab ich auch kein bock. Wer soll da für die Laufenden Kosten von Auto, Wohnung, Lebensmittel aufkommen? Gibt es nicht die möglichkeit aus dieser scheisse herum zu kommen, ohne zu hairaten oder ein Kind zu zeugen? Antrag ist schon gestellt, nur die wollen jetzt noch eine genauere gewissensbegründung von mir haben. Ich habe einfach nicht die zeit für den scheiss, das ist reine Zeitverschwendung. Habt ihr da ne Idee was man da machen kann?
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reiskirchener
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« Antworten #1 am: 8. Januar 2007, 22:54:44 »

gibt es nicht die möglickeit sich aus Betriebswirtschaftlichen gründen zurückzustellen zu lassen, oder gar die sache umgehen zu lassen?
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reiskirchener
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« Antworten #2 am: 8. Januar 2007, 23:42:37 »

verstehe ich das richtig, wenn ich 23 Jahre (geb. 31.10.83) bin, dass die mich nicht merh einziehen können? Ist dann somit die sache erledigt?
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svennie
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« Antworten #3 am: 8. Januar 2007, 23:55:01 »

verstehe ich das richtig, wenn ich 23 Jahre (geb. 31.10.83) bin, dass die mich nicht merh einziehen können? Ist dann somit die sache erledigt?

Das kommt darauf an, deshalb bitte etwas mehr Informationen (wie alt genau, wann genau den KDV-Antrag gestellt, wann anerkannt, bis wann genau zurückgestellt)

Und bitte den Hinweis "keine Rechtsberatung" auf den Forenseiten lesen.
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reiskirchener
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« Antworten #4 am: 9. Januar 2007, 20:09:43 »

Bin am 31.10.1983 Gebohren, also 23 Jahre alt. Antrag wurde am 18.02.2003 gestellt. Am 15.04.04 wurde mein Antrag auf verschiebung der Einberufung statt gegeben, da ich meine zweite Lehre begonnen hatte. Ich bin dann bis zum 31.08.06 zurückgestellt worden. Am 28.06.06 kam der bescheidt zur einberufung zum 04.10.06.Am 05.07.06 habe ich vorsichtshalber beim THW gemeldet, das ich da dann meine leistung erbringen wollte. Dann kam am 11.07.06 ein schrieb vom Kreiswehrersatzamt, mit einer KDV prüfung und weiterleitung. Ich habe dann versucht auf die gesundheitliche schiene zu fahren, und eine Nachuntersuchung am 23.08.06 bekommen. Darauf hin wurde ich zu einen Spezialisten geschickt, der mich untersuchte und ein gutachen erstellte, der arzt sagte das ich nicht zum Wehrdienst geegnet bin, auf grund meines akutem Heuschnupfens. Am 09.11.06 wurde ich dann vom Kreiswehrersatzamt wehrdinsfähig, und zwar verwendungsfähig mit einschränkung für bestimmte tätigkeiten benachrichtigt.Am 22.11.06 kam dann die mitteilung vom Bundesamt für Zivildienst das ich einen Lebenslauf und eine gewissensbegründung senden soll. Hab ich gemacht. Am 20.12.06 kam die nachricht vom Bundesamt Zivildienst, der antrag mit dem gewissensbegründung reicht nicht aus, hab noch mal eine nachfrist bis zum 20.01.06 bekommen.
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svennie
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« Antworten #5 am: 9. Januar 2007, 20:22:35 »

..habe ich vorsichtshalber beim THW gemeldet,..

ich ahne schlimmstes. Ein bißchen genauer bitte. Verpflichtungserklärung bei der zuständigen Behörde unterschrieben?
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reiskirchener
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« Antworten #6 am: 9. Januar 2007, 20:58:06 »

wiso schlimmstes? Beim THW bin ich dann 4 Wochen später ausgetretten, da ich es Terminlich aus Beruflichen gründen nicht schaffe.
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reiskirchener
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« Antworten #7 am: 9. Januar 2007, 21:00:41 »

Ich habe keine verpflichtung unterschrieben, nur anträge gestellt, es kam nix per post was unterschrieben zurück musste oder auch bei der nachmusterung habe ich nix unterschrieben. Was brauchst du noch für genaue angaben?
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svennie
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« Antworten #8 am: 9. Januar 2007, 21:17:19 »

wiso schlimmstes?

Weil du mit Abgabe deiner Verpflichtungserklärung deine Einberufbarkeit womöglich bis zum 30. Geburtstag verlängert hättest

-> http://www.musterungsforum.de/gesetze/wehrpflichtgesetz-wpflg/  § 5

nur anträge gestellt,

Was für Anträge? Nur die Überprüfungsuntersuchung und die KDV-Geschichte?

Wenn keine Verpflichtungserklärung vorliegt, dürfte die Sache so gut wie gegessen sein. Einberufbar solltest du eigentlich überhaupt nicht mehr sein wenn ich da richtig gerechnet habe und deine Angaben richtig sind.
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reiskirchener
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« Antworten #9 am: 9. Januar 2007, 21:25:12 »

Hab nur die Sache mit der KDV wo ich den Schriftverkehr habe, und mit dem Kreiswehrersatzamt, wo ich eine nachuntersuchung beantragt hatte. Wie läuft die sache den jetzt weiter, kann ich bei denen anrufen und sagen jungs ihr seit zu spät oder wie erfahre ich in dem fall mal mehr. Kann schon nachts kaum schlafen. Hat das auch was zur sache zu tuhen wenn ich verlobt bin?
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svennie
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« Antworten #10 am: 9. Januar 2007, 22:36:34 »

Hab nur die Sache mit der KDV wo ich den Schriftverkehr habe, und mit dem Kreiswehrersatzamt, wo ich eine nachuntersuchung beantragt hatte. Wie läuft die sache den jetzt weiter, kann ich bei denen anrufen und sagen jungs ihr seit zu spät oder wie erfahre ich in dem fall mal mehr.

Du könntest ganz dreist mal BAZ schriftlich nachfragen, ob du nach deiner Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer noch zum Ziivldienst einberufen werden wirst.


Kann schon nachts kaum schlafen. Hat das auch was zur sache zu tuhen wenn ich verlobt bin?

nein.
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