User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.578 Beiträge in 3.294 Themen
von 8.959 Mitglieder
Neuestes Mitglied: bhrf41112

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Musterung verhindern?  (Gelesen 3974 mal)
Tornado86
Newbie
*
Beiträge: 1


Profil anzeigen
« am: 13. Dezember 2007, 19:35:01 »

Hey,

habe folgendes Problem. ich wurde im Jahre Anfang 2003 vom Kreiswehrersatzamt angeschrieben wegen Musterung und so. Darauf habe ich geantwortet, dass ich ab September 2003 ne Ausbildung anfange. Und die meinten die melden sich n halbes Jahr vor Ausbildungsende (Hätte August 2006 sein müssen). Also ich war noch net mal bei der Musterung.

Naja inzwischen habe ich ausgelernt und so weiter. Jetzt zum Problem ich habe mich bei einer Filme beworben und die wollen mich einstellen und haben wegen der Bundeswehr gefragt. Da habe ich es so geschildert wie es da oben steht.

Nach 15min hat mich die Firma nochmal angerufen und meinten ob ich vielleicht morgen bei Kreiswehrersatzamt anrufen kann und möglichst ne schriftliche Bestätigung bekomme, dass die mich die nächsten zwei Jahre net ziehen. Weil die Firma für die nächsten zwei Jahre volle Auftragsbücher hat und momentan Leute einstellt und nicht nach nem halben Jahr wieder abgeben will.

Aber ich habe die Sorge wenn ich dann da morgen anrufe und das so nachfrage ob die mich zwei Jahre freistellen und so weiter, weiß ich 1. net ob die das überhaupt machen und 2. das größere Problem das die mich dann vielleicht sogar gleich mustern wollen (Jetzt haben die mich vielleicht vergessen)

Was würdet ihr denn machen? Ich bin jetzt 21 und mustern die mich überhaupt noch mit 21?



mfg
Gespeichert
sunknown
Sr. Member
****
Beiträge: 364


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 14. Dezember 2007, 00:17:24 »

Zitat
habe folgendes Problem. ich wurde im Jahre Anfang 2003 vom Kreiswehrersatzamt angeschrieben wegen Musterung und so. Darauf habe ich geantwortet, dass ich ab September 2003 ne Ausbildung anfange. Und die meinten die melden sich n halbes Jahr vor Ausbildungsende (Hätte August 2006 sein müssen). Also ich war noch net mal bei der Musterung.
gut, dann hast du noch alles "trümpfe" in der hand.


Zitat
Nach 15min hat mich die Firma nochmal angerufen und meinten ob ich vielleicht morgen bei Kreiswehrersatzamt anrufen kann und möglichst ne schriftliche Bestätigung bekomme, dass die mich die nächsten zwei Jahre net ziehen. Weil die Firma für die nächsten zwei Jahre volle Auftragsbücher hat und momentan Leute einstellt und nicht nach nem halben Jahr wieder abgeben will.
die wehrpflicht behindert das zustandekommen von regulären arbeitsverhältnissen, da haben wirs wieder.
wenn du morgen beim KWEA anrufst wird dir ein x-beliebiger sachbearbeiter (der mit dem verschicken von musterungsladungen bzw von einberufungsbescheiden wahrscheinlich gar nichts zu tun hat) erklären, dass kein zurückstellungsgrund vorliegt.
zumal eine zurückstellung o.ä. ohnehin erst NACH der musterung mit ergebnis tauglich möglich ist.


Zitat
Aber ich habe die Sorge wenn ich dann da morgen anrufe und das so nachfrage ob die mich zwei Jahre freistellen und so weiter, weiß ich 1. net ob die das überhaupt machen und 2. das größere Problem das die mich dann vielleicht sogar gleich mustern wollen (Jetzt haben die mich vielleicht vergessen)
computer vergessen nicht.
zu 1. s.o.
zu 2. der sachbearbeiter mit dem du sprechen wirst hat wie gesagt vermutlich nichts mit dem versenden der musterungsladungen zu tun.
das (sinnlose) gespräch könntest duzudem auch anonym führen.
irgendetwas schriftliches bekommst du vom kwea ohnehin erst dann, wenn du selbst etwas schriftliches hingeschickt hast mit name, adresse etc.


Zitat
Was würdet ihr denn machen? Ich bin jetzt 21 und mustern die mich überhaupt noch mit 21?
eine musterungsladung wird vermutlich vor deinem 23igsten noch kommen.
wann ist fraglich.

du solltest einfach auf die musterungsladung warten und dann zunächst das musterungsergebnis abwarten.
dann beginnt das prozedere mit widerspruch (falls du mit dem musterungsergebnis unzufrieden bist), kdv-antrag etc.

falls die firma dir einen befristeten arbeitsvertrag gibt, dann wäre eine nicht-heranziehung-zusage des kwea für den zeitraum der befristung denkbar. eine NHZ über den 23igsten hinaus wird aber nicht gewährt.
das ist aber erst nach der musterung relevant.

--> einfach abwarten im moment besteht kein handlungsbedarf.
verweise die firma darauf, dass eine einberufung im moment nicht ansteht und es noch eine nicht absehbare zeit dauern wird bis das thema eine rolle spielen könnte.

Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits