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Autor Thema: Einberufung nach meinem 25. Geburtstag!!!  (Gelesen 11704 mal)
Lextat
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« am: 7. Dezember 2007, 16:42:07 »

hallo, habe eine sehr wichtige frage und zwar habe ich heute ein einberufungsbescheid für den 01.04.2008 bekommen. Allerdings habe ich im feb. 2008 meinen 25. Geburtstag!! [/b] geht das überhaupt???
Auf der einberufung steht dabei: Teilen sie mir entwaige gründe, die ihrer einberufung entgegenstehen könnten, bitter innerhalb der von 8 Tagen mit. 
Zum allgemeinen ich habe mich schon zweimal zurückstellen lassen! hatte damals verweigert und hatte auch schon zum 3.12.2007 ein Zivildienstplatz. Allerdings habe ich die verweigerung kurz vor antritt zurückgenommen und gesagt das ich doch zum bund will! jetzt schrieb das Kreiswehrersatzamt das ich am 11.12.2007 nochmal zur musterung muss und am 01.04.2008 einberufen werde. Ich dachte immer, dass sie mich nach dem 25. Geburtstag nicht mehr holen dürfen!? und die zwei Briefe (musterung und einberufung) kamen nicht per einschreiben! woher wollen die wissen das ich die briefe überhaupt erhalten habe?
es waere nett wenn mir jemand auskunft geben koennte wie ich mich verhalten soll bzw. ob ich einspruch einlegen sollte um so irgendwie aus der sache rauszukommen!
vielen dank im voraus
« Letzte Änderung: 7. Dezember 2007, 23:39:40 von Lextat » Gespeichert
svennie
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« Antworten #1 am: 7. Dezember 2007, 18:40:12 »

hallo, habe eine sehr wichtige frage und zwar habe ich heute ein einberufungsbescheid für den 01.04.2008 bekommen. Allerdings habe ich am 07.02.2008 meinen 25. Geburtstag!! geht das überhaupt???

Von Ausnahmen abgesehen, nein.

Ausnahmen: Verpflichtung im Katastrophenschutz, Medizin- oder Pharmaziestudium.

Auf der einberufung steht dabei: Teilen sie mir entwaige gründe, die ihrer einberufung entgegenstehen könnten, bitter innerhalb der von 8 Tagen mit.

Ist es denn eine Einberufung oder nur eine Ankündigung?
 
...jetzt schrieb das Kreiswehrersatzamt das ich am 11.12.2007 nochmal zur musterung muss

Also Musterung kann nicht sein.

und am 01.04.2008 einberufen werde.

Was genau hat das KWEA geschrieben?

Ich dachte immer, dass sie mich nach dem 25. Geburtstag nicht mehr holen dürfen!? und die zwei Briefe (musterung und einberufung) kamen nicht per einschreiben! woher wollen die wissen das ich die briefe überhaupt erhalten habe?

Wahrscheinlich, weil da etwas anderes steht, als du hier schreibst!?
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Lextat
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« Antworten #2 am: 7. Dezember 2007, 23:38:37 »

sorry für die ungenauen angaben zitiere jetzt nochmal genau die 2 briefe die ich gestern 06.12.2007 als normalen brief (kein einschreiben) bekommen habe!
1.Brief:
Einberufungsplanung, Anhörung
Sehr geehrter Herr ....,
ich beabsichtige, Sie zur Ableistung des Grundwehrdienstes zum 01.04.2008 (Dienstantritt) einzuberufen.
Teilen Sie mir etwaige Gründe, die Ihrer Einberufung entgegenstehen könnten, bitte innerhalb von 8 Tagen mit. Falls Sie gesundheitliche Einwände haben, verwenden Sie bitte das beigefügte Formblatt
mfg ...
2. Brief:
Ihre Eignungsuntersuchung und Eignungsfeststellung (EUF)
Sehr geehter ....
Sie sind wehrdienstfähig gemuster worden und dafür vorgesehen, Ihren Wehrdienst bei der Bundeswehr zu leisten. Im Rahmen Ihrer Musterung wurde festgestellt, in welchen Tätigkeiten Sie aus ärztlichen Gründen nicht verwendet werden dürfen. Zur Festlegung eignungsgerechter Verwendungsmöglichkeiten bitte ich Sie daher, sich
am 11.12.2007
um 9 Uhr
im Kreiswehrsersatzamt ....
einzufinden. Die Teilnahme an der Eingungsuntersuchung und Eignungsfeststellung liegt auch in Ihrem Interesse, da hier Ihre persönlichen Qualifikationen festgestellt werden und Sie Gelegenheit haben, Interessen und Verwendungswünsche zu äußern. Eignung und Einsatzwünsche bilden neben dem Bedarf der Truppe eine wichtige Grundlage für die Einberufung.

und nochmal meine Daten:
2 mal zurückgestellt worden (einmal unabkömmlichkeit von der firma und zweites mal neue Ausbildung)
werde im feb 25
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svennie
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« Antworten #3 am: 8. Dezember 2007, 14:32:02 »

1.Brief:
Einberufungsplanung, Anhörung
Sehr geehrter Herr ....,
ich beabsichtige, Sie zur Ableistung des Grundwehrdienstes zum 01.04.2008 (Dienstantritt) einzuberufen.

Also auf gut Deutsch: Keine Einberufung.

2. Brief:
Ihre Eignungsuntersuchung und Eignungsfeststellung (EUF)

Also auf gut Deutsch: Keine Musterung.

und nochmal meine Daten:
2 mal zurückgestellt worden (einmal unabkömmlichkeit von der firma und zweites mal neue Ausbildung)

Vorsicht: Eine Unabkömmlichstellung hat mit einer Zurückstellung nichts zu tun.

werde im feb 25

Dann solltest du dem KWEA mitteilen, dass du am 11. Dezember urlaubsbedingt ortsabwesend bist und daher an der EUF nicht teilnehmen kannst es sei denn, das KWEA zahlt vorab die Reisekosten ab (und da denkst du dir was aus, was möglichst weit weg ist aber durchaus noch realistisch, also Alpen, Ostsee, Schwarzwald oder Lüneburger Heide). Damt wärst du zunächst entschuldigt. Niht, dass von dieser Seite noch "Probleme" zu erwarten sind. Oder du ignorierst das Schreiben, da der Zugang des Schreibens ohnehin nicht bewiesen werden kann.

Dann teilst du dem KWEA mit, dass die Ankündigung einer Einberufung zum 1. April 2008 allenfalls als verfrühten Aprilscherz ansiehst. Eine derartige Einberufung würde gegen das Gesetz, hier gegen das Wehrpflichtgesetz verstoßen. Die Vorschrift ist § 5 (1) Wehrpflichtgesetz. Aus keiner der Ausnahmen des Absatz 1 ergibt sich eine Ausnahme, wonach sich in diesem konkreten Fall die Heranziehungsgrenze über das vollendete 25. Lebensjahr hinaus erhöht haben könnte und bittest das KWEA um Mitteilung, ob es hier anderer Meinung ist un beantragst für diesen Fall gleihzeitig noch eine Überprüfungsuntersuchung.
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Lextat
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« Antworten #4 am: 8. Dezember 2007, 15:04:38 »

vielen Dank,
für deine schnelle und präzise antwort!!
ich melde wenn es was neues gibt
gruß lextat
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« Antworten #5 am: 1. Januar 2008, 14:15:39 »

Hallo, wie ist den der aktuelle Stand.

Ich habe ein ähnliches Problem, werde im März 25 und war bereits zurückgestellt und 2mal UK gestellt. Wurde bereits vor einigen Jahren gemustert und vor kurzem hatte ich die Überprüfungsuntersuchung.
Meine Einberufung zum 02.01.2008 konnte ich kurz vor Weihnachten abwenden, da ich nach einigem hin und her als KDV anerkannt worden bin.

Soll ich jetzt erstmal abwarten bis ich die Einberufung zum Zivi bekomme oder soll ich gleich am 03.01.2008 ein Schreiben ans BAZ rauslassen, dass die Beweggründe nicht mehr existieren?!?

Ich möchte betonen, dass ich niemals zur Bundeswehr möchte, zur Not müsste ich halt dann Zivildienst leisten. Nur möchte ich nicht meine Anerkennung verlieren und dann durch irgendwelche Ausnahmen doch noch gezogen werden!!!
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svennie
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« Antworten #6 am: 1. Januar 2008, 16:49:33 »

Soll ich jetzt erstmal abwarten bis ich die Einberufung zum Zivi bekomme oder soll ich gleich am 03.01.2008 ein Schreiben ans BAZ rauslassen, dass die Beweggründe nicht mehr existieren?!?

Ich würde trotz allem erstmal abwarten, weil die Ladungsfruist zum (Zivildienst)-Antritt auch 4 Wochen beträgt. Es ist ist sehr wahrscheinlich, dass eine kommt aber hier würde ich trotzdem - schon aus Prinzip - nicht sofort mit offenen Karten spielen.

Ich möchte betonen, dass ich niemals zur Bundeswehr möchte, zur Not müsste ich halt dann Zivildienst leisten. Nur möchte ich nicht meine Anerkennung verlieren und dann durch irgendwelche Ausnahmen doch noch gezogen werden!!!

Die "Ausnahmen", wann eine Einberufung zum Grundwehrdienst auch nach dem 23. bzw. 25. Geburtstag möglich sind, die sind abschließend in § 5 (1) Wehrpflichtgesetz geregelt.
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« Antworten #7 am: 2. Januar 2008, 12:36:40 »



@Svennie Danke - die Paragraphen kenn ich schon alle, ich meinte ob es irgendwelche Ausnahmen gibt, wo die mich trotzdem noch irgendwie kriegen können vor meinem 25. Geburtstag Ende März.

Aber Svennie, theoretisch könnte ich doch jetzt dem BAZ und dem KWEA einen tollen Brief steht indem ich meiner Wut und meinem Frust Freiraum verschaffe, ist mir doch egal ob die wissen was ich vorhabe. Wobei als ich bei der Überprüfungsuntersuchung war der Musterungsbeamte sagte er habe so eine lange Akte noch nie gesehen. Ist ja auch klar, zuerst freiwillig gemeldet, verstreichen lassen, gedrückt, zurückgestellt, UK, KDV, KDV vor Anerkennung zurückgezogen, Briefe nicht bekommen,UK, Einberufung, mehrere Vorbenachrichtigungen, mehrere Einberufungsbescheide, KDV anerkannt stand heute!!!!! das ganze Spiel spiel ich mit denen schon seit ich erfasst worden bin mit 17! jetzt bin ich gleich 25. Diese ...., ...., ......, ........, ...., ....., ......, ........, ....,....löcher!

Ich denke dieser Absatz trifft es genau bei mir:
"Bei Wehrpflichtigen, die wegen eines Anerkennungsverfahrens nach den Vorschriften des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes nicht mehr vor Vollendung des 23. Lebensjahres oder vor Eintritt einer bis dahin bestehen gebliebenen Wehrdienstausnahme zum Grundwehrdienst einberufen werden konnten, verlängert sich der Zeitraum, innerhalb dessen Grundwehrdienst zu leisten ist, um die Dauer des Anerkennungsverfahrens, nicht jedoch über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus."


Ich gehe mal davon aus, dass ich eine Einberufung zum Zivildienst zum 03.03.2008 in xyz als abc innerhalb der nächsten beiden Woche bekomme. Selbst wenn sie mich früher einziehen sollten ich dann auf die Anerkennung verzichte kurz vor Dienstantritt, die Unterlagen ans KWEA gehen, die mir dann einen Brief schicken den ich erst 10Tage später erhalte würde sehr sehr wahrscheinlich schon die 4 Wochenfrist (01.04.2008) nicht eingehalten werden.OK dies wäre egal da am 01.04.2008 bereits 25 Jahre jung.
So recht mag ich es noch nicht glauben, dass ich keinen Beschissenen Dienst leisten muss. Wer kann mir meine Befürchtungen nehmen???

@Svennie  Was denkst du darüber bzw. wie sind deine Erfahrungen in so einer heikelen Situation?

@all Wer von euch ist/war in einer ähnlichen Situation und was habt ihr für Erfahrungen gemacht?

Vielen Dank mal an alle im Vorraus.


Fast hätte ich es vergessen. Ich wünsche euch allen ein Gutes Neues Jahr und viel Erfolg beim drücken vor dem Dienst!


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svennie
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« Antworten #8 am: 2. Januar 2008, 19:15:08 »

@Svennie Danke - die Paragraphen kenn ich schon alle, ich meinte ob es irgendwelche Ausnahmen gibt, wo die mich trotzdem noch irgendwie kriegen können vor meinem 25. Geburtstag Ende März.

Nein, die Aufzählung in dieser Vorschrift ist (wie bereits geschrieben) abschließend.

Aber Svennie, theoretisch könnte ich doch jetzt dem BAZ und dem KWEA einen tollen Brief steht indem ich meiner Wut und meinem Frust Freiraum verschaffe, ist mir doch egal ob die wissen was ich vorhabe.

natürlich kannst du. Aber lass sie doch noch ein bißchen zappeln. Das gibt letztlich auch dir etwas mehr "Befriedigung". Dein "Gegner" BAZ weiß noch nicht, dass er verloren hat...

Wobei als ich bei der Überprüfungsuntersuchung war der Musterungsbeamte sagte er habe so eine lange Akte noch nie gesehen.

ach ja, vielleicht hatten wir den gleichen Musterungsbeamten, der Spruch kommt mir nämlich sehr bekannt vor.

Ich denke dieser Absatz trifft es genau bei mir:
"Bei Wehrpflichtigen, die wegen eines Anerkennungsverfahrens nach den Vorschriften des Kriegsdienstverweigerungsgesetzes nicht mehr vor Vollendung des 23. Lebensjahres oder vor Eintritt einer bis dahin bestehen gebliebenen Wehrdienstausnahme zum Grundwehrdienst einberufen werden konnten, verlängert sich der Zeitraum, innerhalb dessen Grundwehrdienst zu leisten ist, um die Dauer des Anerkennungsverfahrens, nicht jedoch über die Vollendung des 25. Lebensjahres hinaus."

nein, das dürfte es nicht sein, sondern der § 5 (1) Nr. 1 Buchstabe d.

Was du zitiert hast, hat deine Heranziehungsgrenze nur dann angehoben, wenn du unmittelbar vor (oder bei) Erreichen der Heranziehungsgrenze 23. Geburtstag nur deshalb nicht einberufbar warst, weil du wegen eines KDV-Anerkennungsverfahrens wegen eines KDV-Erstantrages während eben dieses Verfahrens weder zum Wehrdienst (KDV-Antrag hindert die Einberufung) noch zum Zivildienst (ohne Anerkennung keine Einberufung zum Zivildienst) möglich war. Dann erhöht sich die Heranziehungsgrenze um die Verfahrensdauer (also in der Regel so 4-6 Wochen), maximal aber bis zum 25. Geburtstag. Das trifft es hier aber nicht.


So recht mag ich es noch nicht glauben, dass ich keinen Beschissenen Dienst leisten muss. Wer kann mir meine Befürchtungen nehmen???

@Svennie  Was denkst du darüber bzw. wie sind deine Erfahrungen in so einer heikelen Situation?

Die Situation ist im Ergebnis weit weniger heikel als du es derzeit annimmst. Was dich schützt ist die Unflexibilität der Behörden und die Tatsache, dass Wehrpflichtige in der Bundeswehr tatsächlich nicht benötigt werden, schon garnicht in der Zahl in der sie zur Verfügung stehen. Grundwehrdienst zu leisten soll (so wollte es der Gesetzgeber mit seiner allgemeinen Wehrpflicht) der Normalzustand sein, tatsächlich ist es die Ausnahme, streng genommen sogar die absolute Ausnahme.

Du hattest Pech, der Computer hat sich mehrfach zur Einberufung vorgesehen aber das KWEA ist jedes mal gescheitert. Jetzt ist das BAZ dran, dass - jedenfalls derzeit - offenbar jeden einberufen will, der keine Zivildienstausnahme (Zurückstellung, Befreiung) auf seiner Seite hat. Dem BAZ kannst du durch eine einfache Erklärung entkommen. Und das KWEA hat anschließend einfach Pech gehabt weil die Bundeswehr - organisationsbedingt - nur zum Quartalsanfang einberufen kann. Das BAZ ist da im "Notfall" durchaus flexibler.
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« Antworten #9 am: 3. Januar 2008, 12:27:40 »

Danke Svennie, 

Das kann mir ja egal sein, ob und wie flexibel das BAZ ist, wenn ich auf die Anerkennung als KDVler verzichte!  Grinsend

OK, wir beide mit der langen Liste wissen das die vom BAZ und KWEA blxde sind, aber so blxde können selbst die nicht sein, oder etwa doch?
 Cool

Du bezeichnest es als nicht heikel, Ich will nicht zur Bundeswehr. Meine Befürchtungen  Verlegen liegen darin Begründet, dass wenn ich auf die Anerkennung verzichte, ich natürlich eine Einberufung bekomme obwohl ich bereits am 01.04.2008 25 Jahre jung bin und die mich durch ein Hintertürchen dann doch ziehen!!!!!!!!!!! Zurückrudern und wieder anerkennen lassen geht dann glaube ich nicht mehr.



Frage: Muss jeder anerkannte KDV'ler der auf die Anerkennung verzichtet so akzeptiert werden oder kann das abgewiesen werden? evtl. mit Links oder auch verweise auf Paragraphen.

Wenn dem so ist dass sie alle akzeptieren müssen könnte ich bei denen ja mal anrufen und es Ihnen so durch die Blume erzählen, um Sie anschließend zu fragen, ob Sie nicht gleich darauf verzichten möchten, somit würden wir uns dieses weitere hin und her ersparen?!?  Grinsend Lächelnd


Ich kann es immernoch nicht glauben!!!!!!   Weinen     
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« Antworten #10 am: 3. Januar 2008, 12:45:10 »

§ 5 (1) Nr.1 d
"Grundwehrdienst leisten Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Abweichend hiervon leisten Grundwehrdienst Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie nach Vollendung des 22. Lebensjahres auf ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten, es sei denn, dass sie im Zeitpunkt des Verzichts wegen Überschreitens der bis zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Altersgrenze nicht mehr zum Zivildienst einberufbar sind und sich nicht im Zivildienst befinden."

Dieses Beamtendeutsch immer  Huch was die mir sagen wollen.

Das Erste markierte bedeutet  -> keinen Dienst leisten
Das Zweite markierte bedeutet -> keinen Dienst leisten, was jedoch ist die maßgebliche Altersgrenze, 25?

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« Antworten #11 am: 3. Januar 2008, 15:25:19 »

Frage: Muss jeder anerkannte KDV'ler der auf die Anerkennung verzichtet so akzeptiert werden oder kann das abgewiesen werden? evtl. mit Links oder auch verweise auf Paragraphen.

Ein Verzicht ist immer eine einseitige Sache. Du verzichtest auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer. Fertig.

Im Gesetz ist dies nicht so eindeutig formuliert, in § 43 (1) Nr. 10 Zivildienstgesetz ist aber klargestellt, dass ein Zivildienstleistender durch (einfache) schriftliche Erklärung auf seine Anerkennung verzichten kann und die unmittelbare Folge zwingend die Entlassung aus dem Zivildienst ist.

Wenn dem so ist dass sie alle akzeptieren müssen könnte ich bei denen ja mal anrufen und es Ihnen so durch die Blume erzählen, um Sie anschließend zu fragen, ob Sie nicht gleich darauf verzichten möchten, somit würden wir uns dieses weitere hin und her ersparen?!?  Grinsend Lächelnd

Die halten sich starr an ihre Dienstanweisungen in denen z. B. auch geregelt ist, wann man Studenten entgegen kommt und wann nicht. Im Prinzip ist immer dann schluss mit lustig, wenn man (wohl automatisiert) für eine Einberufung vorgesehen ist.

Mit sind Fälle aus Foren bekannt, wo rd. 8 Wochen vor dem 2. Geburtstag sogar persönliche Hilfe bei der Suche eines Zivildienstplatzes angeboten wurde.

§ 5 (1) Nr.1 d
"Grundwehrdienst leisten Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt das 23. Lebensjahr noch nicht vollendet haben. Abweichend hiervon leisten Grundwehrdienst Wehrpflichtige, die zu dem für den Diensteintritt festgesetzten Zeitpunkt das 25. Lebensjahr noch nicht vollendet haben, wenn sie nach Vollendung des 22. Lebensjahres auf ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten, es sei denn, dass sie im Zeitpunkt des Verzichts wegen Überschreitens der bis zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Altersgrenze nicht mehr zum Zivildienst einberufbar sind und sich nicht im Zivildienst befinden."

Dieses Beamtendeutsch immer  Huch was die mir sagen wollen.

Also:

Wer nach Vollendung des 22. Lebensjahres auf seine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichtest is bis zum vollendeten 25. Lebensjahr für den Grundwehrdienst einberufbar es sei denn derjenige war zu dem Zeitpunkt seines Verzichts nicht mehr zum Zivildienst einberufbar.

Beispiel:

Musterung mit 18, Einberufung zum Grundwehridienst wude angekündigt mit 22 1/2, dann sofort KDV-Antrag gestellt und abgewartet. BAZ beruft (warum auch immer) nicht ein, der Mann aus unserem Beispiel wird 23 und ist damit nicht mehr für den Zivildienst einberufbar weil er die maßgebliche Altersgrenze erreicht hat. Er kann jetzt auf seine Anerkennung verzichten, ohne dann noch zum Grundwehrdienst einberufen werden zu können.

Abwandlung:

Musterung mit 18, Einberufung zum Grundwehrdienst wurde angekündigt mit 22 1/2, dann sofort KDV-Antrag gestellt und Zurückstellung wegen einer zu einem schulischen Abschluss führenden Ausbildung für noch 1 Jahr beantragt. Er wird 23, verzichtet auf die Anerkennung und ist dann nach Ablauf der Zurückstellung zum Zivildienst einberufbar weil er im Zeitpunkt des Verzichts noch zum Zivildienst (Dienstantritt nach der Zurückstellung) einberufbar gewesen wäre.

Das ganze hätte man natürlich einfacher formulieren können, wenn man den Satz umgedreht hätte:

"wenn sie nach Vollendung des 22. Lebensjahres auf ihre Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten, es sei denn, dass sie im Zeitpunkt des Verzichts wegen Überschreitens der bis zu diesem Zeitpunkt maßgeblichen Altersgrenze nicht mehr zum Zivildienst einberufbar sind [...]"

könnte man auch so formulieren - wenn man es denn wollte:

"wenn sie nach Vollendung des 22. Lebensjahres auf die Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer verzichten und im Zeitpunkt des Verzichts wegen Nichterreichen der maßgeblichen Altersgrenze noch zum Zivildienst einberufbar waren [...]"
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« Antworten #12 am: 4. Januar 2008, 12:44:45 »

Also, Ich verzichte dann einfach auf meine Anerkennung sobald ich etwas vom BAZ höre.

Damit ich mich schon jetzt freuen kann würde ich gerne zusätzlich noch einen Fachanwalt befragen. Kennt vielleicht jemand einen guten Anwalt?

Natürlich melde ich mich bei Neuigkeiten wieder.

PS: Nochmals vielen herzlichen DANK an Svennie


Nochmal der Aufruf an alle anderen, welche Erfahrungen habt ihr in der gleichen/ähnlichen Situation gemacht??


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svennie
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« Antworten #13 am: 5. Januar 2008, 23:38:28 »

Damit ich mich schon jetzt freuen kann würde ich gerne zusätzlich noch einen Fachanwalt befragen. Kennt vielleicht jemand einen guten Anwalt?

Eine Liste mit spezialisierten Anwälten gibt es hier:

http://www.zentralstelle-kdv.de/anwalt.php
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« Antworten #14 am: 14. Januar 2008, 12:31:07 »

Irgendwie will keiner der Anwälte Geld verdienen oder Sie sind noch, die meisten zumindest, im Weihnachtsurlaub.
Kennt einer von euch einen kompetenten Anwalt der bereits vom Urlaub zurück ist? Smiley

PS: Habe bis jetzt noch keine weiteren Briefe weder von BAZ noch KWEA erhalten. Auf Holz klopf das dies noch 7 Wochen anhält Grinsend

Was ist mit LEXTAT los, keine Neuigkeiten?

MfG
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