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Autor Thema: T2 gemustert. Was tun? Widerspruch? Bitte helft mir.  (Gelesen 7156 mal)
Schwarzer Riese
Newbie
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Beiträge: 2


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« am: 4. Dezember 2007, 02:15:58 »

Hallo zusammen.

Also ich brauche mal euere Hilfe um die richtge entscheidung zu treffen.

Ich habe Post bekommen, dass ich T2 gemustert bin, und soll dann jetzt zur EUF Eignungsfesstellung kommen.
Für die Meisten Sachen bin ich laut Brief geeignet.

Jetzt aber folgende Frage:
Die Musterung hat sich ein bisschen länger hingezogen, weil ich im Anschluss danach noch zu nem Ohrenarzt musste und zu einem anderen Arzt.
Der 2. hat nichts ergeben (hatte ich mir schon gedacht), aber beim Ohrenarzt wurde eine Höhrschwäche im oberen Frequenzbereich festgestellt.

Nun sagte der Arzt dann aber folgendes zu mir: (nach der untersuchung)
Ich zitiere:
"Naja ich könnte ja jetzt hier draufschreiben >Höhrschwäche festgestellt< dann wären Sie da sofort raus.
Nur gucken die sich das halt selber noch mal an.."

Mein ihr es wäre möglich aus so einer Aussage einen Widerspruch zu machen?
Was passiert wenn ich dem Ergebnis nun widespreche? Werde ich nur nochmal zum Arzt geschickt?

Ist es "klug" zu wiedersprechen?
Oder macht man die Damen und Herren dort dann nur ganz "Heiß"?


Andere Frage ist:
Die Einladung zum EUF kam mal wieder nur per Post.
Sollte ich den EUF-Termin vielleicht Sausen lassen? So alla "Hab ich nicht erhalten"?
Oder macht das die da nur Hartnäckiger?


Oder soll ich einfach abwarten, und werde vielleicht gar nicht gezogen?
Wie siehst aus mit T2?
Denn im Grunde bin ich für die meisten Sachen noch einsetzbar...

Oder wenn ich da hin gehe:
Gibt es nen besonderen Tip, welche Einsatzart man wählen sollte?
Wo werden am Wenigsten gezogen?

...Ich weiß, viele Fragen.
Aber bitte helft mir.
Ic habe gerade erst meinen Beruf angefangen, und wollte jetzt nicht schon direkt wieder abbrechen...


Wär wirklich toll wenn da der ein oder andere was sagen könnte.

Vielen Dank im Voraus..

Mfg, Schwarzer Riese

Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 4. Dezember 2007, 15:35:44 »

Mein ihr es wäre möglich aus so einer Aussage einen Widerspruch zu machen?
Was passiert wenn ich dem Ergebnis nun widespreche? Werde ich nur nochmal zum Arzt geschickt?

ja nur kannst du dies zum Einen nicht beweisen und zum Anderen würde dies auch nicht zwingend zu einem anderen Ergebnis führen.

Ist es "klug" zu wiedersprechen?

ja.

Oder macht man die Damen und Herren dort dann nur ganz "Heiß"?

nein.

Andere Frage ist:
Die Einladung zum EUF kam mal wieder nur per Post.
Sollte ich den EUF-Termin vielleicht Sausen lassen? So alla "Hab ich nicht erhalten"?
Oder macht das die da nur Hartnäckiger?

Die EUF ist nicht Voraussetzung für eine Einberufung, von daher ist das letztlich egal.

Oder soll ich einfach abwarten, und werde vielleicht gar nicht gezogen?

Man muss das Glück nicht herausfordern, wenn man mit einem Widerspruch nachhelfen kann, jedenfalls bist du für die Dauer des Widerspruchsverfahrens ohnehin nicht einberufbar.

Wie siehst aus mit T2?

Tauglichkeitsgrade sind nicht und waren nie numeriert. "T2" sagt im Übrigen überhaupt nichts aus, außer dass es Verwendungsausschlüsse gibt, nicht welche.

Denn im Grunde bin ich für die meisten Sachen noch einsetzbar...

eben. Das hängt vom "Angebot" und "Bedarf" zu den nächsten Einberufungsterminen ab, wie es da aussieht ist nicht vorhersagbar.

Gibt es nen besonderen Tip, welche Einsatzart man wählen sollte?
Wo werden am Wenigsten gezogen?

Seit wann kann man wählen!? Die richtige Antwort auf eine solche Frage wäre also die Wahrheit: "Kein Interesse".
Gespeichert
Schwarzer Riese
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 5. Dezember 2007, 01:40:57 »

Hi!
Danke dir erstmal für die Antwort!
Meinst du damit dass es immer klug ist zu widersprechen?

Also würde es in meinem Fall dann ausreichen, dass ich denen schreibe, der Arzt hätte mir etwas anderes gesagt und fertig?
Oder einfach nur sagen "Ich widerspreche" ohne Begründung?

Das mit dem EUF ist interessant, danke!
Dann werd ich wohl gehen...


Naja da im Schreiben stand ja was von Wünschen und Verwendungszwecken.
Also meinst du es wäre klug eim EUF enfach zu sagen, "Kein Interesse"?


Mfg, Schwarzer Riese
Gespeichert
svennie
Hero Member
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 5. Dezember 2007, 11:37:43 »

Meinst du damit dass es immer klug ist zu widersprechen?

jedenfalls meistens.

Also würde es in meinem Fall dann ausreichen, dass ich denen schreibe, der Arzt hätte mir etwas anderes gesagt und fertig?

nein, was soll das bringen, du kannst da doch nicht beweisen.

Oder einfach nur sagen "Ich widerspreche" ohne Begründung?

Die Begründung sollte man ohnehin erst später schreiben, zunächst legst du Widerspruch ein um die Widerspruchsfrist zu wahren und weist darauf hin, dass du die Begründung nachreichst. Dann beantragst du die Übersendung einer Kopie der Gesundheitsunterlagen und vergleichst die dort angegebenen Feststellungen mit der Realität und guckst dir an, ob aus den Feststellungen die richtigen Schlüsse (in Bezug auf die Belastbarkeit für den Wehrdienst) gezogen wurden.
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