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Autor Thema: Musterungsbescheid - wehrdienstfähig, aber mit Einschränkung...  (Gelesen 3808 mal)
peter.mudl
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Beiträge: 6


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« am: 4. Dezember 2007, 00:54:55 »

Hi,

am 23.11.2007 kam mein Musterungsbescheid. Mit dem Ergebniss, wehrdienstfähig, und zwar verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten.

Was soll ich tun?

Grundsätzlich sehe ich es überhaupt nicht ein, dass ich T2 bin, aber nichts machen darf. Soll ich nun Widerspruch einlegen? Wenn ja, was bringt es mir? Und welche Fristen muss ich beachten?

Den KDV habe ich bereits bei der Musterung beantragt oder gestellt. Desweiteren bin ich bis zum 31.07.2009 zurückgestellt, da ich noch auf Schule bin.

Habe ich ne Chance, dass ich nicht den Wehrdients ableisten muss?

Gruß
und Danke im Voraus
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 4. Dezember 2007, 15:39:16 »

Grundsätzlich sehe ich es überhaupt nicht ein, dass ich T2 bin, aber nichts machen darf.

 Huch

Soll ich nun Widerspruch einlegen? Wenn ja, was bringt es mir? Und welche Fristen muss ich beachten?

Wogegen willst du denn Widerspruch einlegen? Widerspruch kann hier nur gegen den Tauglichkeitsgrad (wehrdienstfähig) und gegen den Verwendungsgrad (verwendungsfähig mit Einschränkung für bestimmte Tätigkeiten) eingelegt werden, nicht gegen einzelne Verwendungsausschlüsse.

Den KDV habe ich bereits bei der Musterung beantragt oder gestellt.

ja, dumm gelaufen.

Habe ich ne Chance, dass ich nicht den Wehrdients ableisten muss?

Wenn du als Kriegsdienstverweigerer anerkannt bist, dann brauchst du auch keinen Wehrdienst leisten aber das war wohl nicht (wirklich) die Frage.

Also: Widerspruch einlegen, Akteneinsicht (Übersendung der Kopie einer Gesundheitsakte) beantragen und dann weitersehen.
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peter.mudl
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Beiträge: 6


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« Antworten #2 am: 17. Dezember 2007, 22:41:01 »

Hi Svennie,

tut mir leid, dass ich so dumme Fragen gestellt habe. Leider habe ich aber keine Ahnung zu diesem Thema!

Jetzt noch paar weitere Fragen.

- Wieso war es dumm den KDV zu stellen?

- Ich wurde bis ende 2009 zurückgestellt, da ich auf der BOS bin. Ich habe ihm auch gesagt dass es der Vorkurs ist - welcher nur SA ist, was er gar nicht wissen wollte. Für dieses Jahr habe ich bereits eine Schulbescheinigung vorgelegt. Für das nächste müsste ich natürlich. Worauf ich raus will: Ich bin in fest seit 4 Jahren angestellt, und mittlerweile will ich die Schule abbrechen. Da ich aber meldungspflichtig bin, müsste ich dies dem KWEA doch melden, oder?
Jetzt ist unser Betrieb sehr klein -> Mein Chef, ich + 1 Azubi. Wenn ich jetzt eingezogen werden würde, hätte mein Chef ein dickes Problem.

-> Läßt sich hiermit was machen? Also ich meine, dass mein Chef da irgendwie was schreiben, in die Wege leiten kann, weil ohne mich kann er das alltägliche Geschäft nicht machen (hört sich blöd an, ist aber so!).

- Mir hat jemand erzählt, dass mich die Stelle bei der ich Zivildienst ableisten würden - wenn der KVD durchgeht - nicht nimmt, weil ich zuviele "Mängel" habe. Ich will nur wissen ob es stimmt!

Gruß
Peter
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 17. Dezember 2007, 23:50:01 »

- Wieso war es dumm den KDV zu stellen?

Weil fast alle Kriegsdienstverweigerer später Zivildienst leisten aber nur einige "Nicht-Verweigerer" später Grundwehrdienst leisten.

- Ich wurde bis ende 2009 zurückgestellt, da ich auf der BOS bin. Ich habe ihm auch gesagt dass es der Vorkurs ist - welcher nur SA ist, was er gar nicht wissen wollte. Für dieses Jahr habe ich bereits eine Schulbescheinigung vorgelegt. Für das nächste müsste ich natürlich. Worauf ich raus will: Ich bin in fest seit 4 Jahren angestellt, und mittlerweile will ich die Schule abbrechen. Da ich aber meldungspflichtig bin, müsste ich dies dem KWEA doch melden, oder?

Richtig, oder dem BAZ wenn du anerkannter Kriegsdienstverweigerer bist.

Jetzt ist unser Betrieb sehr klein -> Mein Chef, ich + 1 Azubi. Wenn ich jetzt eingezogen werden würde, hätte mein Chef ein dickes Problem.

Ich fürchte eher, dann hast du ein Problem.

-> Läßt sich hiermit was machen? Also ich meine, dass mein Chef da irgendwie was schreiben, in die Wege leiten kann, weil ohne mich kann er das alltägliche Geschäft nicht machen (hört sich blöd an, ist aber so!).

Er könnte deine Unabkömmlichstellung beantragen. Ausgang ungewiss.

- Mir hat jemand erzählt, dass mich die Stelle bei der ich Zivildienst ableisten würden - wenn der KVD durchgeht - nicht nimmt, weil ich zuviele "Mängel" habe. Ich will nur wissen ob es stimmt!

Dann wird dich eine andere Dienststelle nehmen, das dürfte kein Problem sein.

Hast du keinen Widerspruch gegen das Musterungsergebnis eingelegt!?
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peter.mudl
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« Antworten #4 am: 18. Dezember 2007, 09:57:43 »

Zitat
Hast du keinen Widerspruch gegen das Musterungsergebnis eingelegt!?

Nein, bis jetzt nicht. Ich habe beim ersten mal gefragt ob ich es machen soll. Darauf habe ich von Dir als Gegenfrage "Gegen was?" bekommen!

Soll ich es noch machen? Bzw. ist da eine Frist bereits verstrichen? Wenn ich es noch machen soll, wie hat so was auszusehen?

Zitat
Zitat von: peter.mudl am Gestern um 22:41:01
Jetzt ist unser Betrieb sehr klein -> Mein Chef, ich + 1 Azubi. Wenn ich jetzt eingezogen werden würde, hätte mein Chef ein dickes Problem.

Ich fürchte eher, dann hast du ein Problem.

Mir würde der Bund ansich selbst nichts ausmachen. Mir macht er halt einen Strich durch mein Berufsleben, welches gerade sehr sehr gut für mich läuft. Und deswegen will ich mich nicht dort hin begeben Augen rollen.

Zitat
Richtig, oder dem BAZ wenn du anerkannter Kriegsdienstverweigerer bist.
Was ist BAZ? Das richtig, bezieht sich ja auf dass das ich es melden muss, wenn ich von der Schule abgehe, oder?
Was ist, wenn ich es nicht mache...?

Was muss ich beim KDV noch tun?

Und meinst du, das so eine Unabkömmlichstellung eher nicht durch geht?
Wenn sie durch gehen würde, wäre dann alles für mich erledigt? Und bekomme ich irgendwie Ärger, weil ich beim KWEA nichts von meiner Arbeit gesagt habe?

Was kann mein Chef tun, um diese Unabkömmlichstellung zu bekräftigen bzw. relativ stark zu stellen?

Danke für die Antworten
Gruß
Peter
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svennie
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« Antworten #5 am: 18. Dezember 2007, 12:00:51 »

Zitat
Hast du keinen Widerspruch gegen das Musterungsergebnis eingelegt!?

Nein, bis jetzt nicht. Ich habe beim ersten mal gefragt ob ich es machen soll. Darauf habe ich von Dir als Gegenfrage "Gegen was?" bekommen!

Soll ich es noch machen? Bzw. ist da eine Frist bereits verstrichen? Wenn ich es noch machen soll, wie hat so was auszusehen?

Ich fürchte, die Frist (14 Tage ab Zustellung) ist verstrichen. Ja, ich schrieb "gegen was" weil du dich auf den Standpunkt gestellt hast, das Problem wäre nicht der Tauglichkeitsgrad sondern die Verwendungsausschlüsse. Und die sind nun mal nicht anfechtbar, ich hab dir im gleichen Posting geraten, Widerspruch einzulegen. Das wäre erstmal ein einziger Satz, der geschrieben werden müsste.

Mir würde der Bund ansich selbst nichts ausmachen. Mir macht er halt einen Strich durch mein Berufsleben, welches gerade sehr sehr gut für mich läuft. Und deswegen will ich mich nicht dort hin begeben Augen rollen.

Dann hör doch mit dieser Lebenslüge auf, genau das (der Grundwehrdienst) ist doch das Problem. Ohne Grundwehrdienst könntest du dich auf deine berufliche Tätigkeit konzentrieren. So aber bist du - weil es sich um einen Kleinbetrieb handelt - ziemlich leicht kündbar. Und das ist Dein Problem, nicht das des Arbeitgebers.

Was ist BAZ? Das richtig, bezieht sich ja auf dass das ich es melden muss, wenn ich von der Schule abgehe, oder?

Das BAZ ist das Bundesamt für den Zivildienst.

Was ist, wenn ich es nicht mache...?

Vermutlich nichts aber wenn du mit einem neuen Zurückstellungsgrund kommst der normalerweise (während des Schulbesuchs) so nicht engetreten wäre, dann kann das zu Problemen führen.

Beispiel: Du besuchst eine Schule und wirst dafür für 2 Jahre zurückgestellt, brichst den Schulbesuch ab und studierst stattdessen an einer Fachhochschule 8 Semester Betriebswirtschaft. Mit dem 3. Semester hättest du normalerweise einen Zurückstellungsgrund. Nun könnte man abe sagen, dein Verhalten ist treuwidrig, es liegt keine besondere Härte vor wenn du heimlich den Schulbesuch abbrichst und heimlich anfängst zu studieren. Beides hättest du mitteilen müssen.

Was muss ich beim KDV noch tun?

Das weiß ich nicht, das hängt davon ab, was du bereits getan hast.

Und meinst du, das so eine Unabkömmlichstellung eher nicht durch geht?
Wenn sie durch gehen würde, wäre dann alles für mich erledigt?

Man würde dich womöglich befristet unabkömmlich stellen, zum Beispiel für 1 Jahr, vorausgesetzt dein Arbeitgeber kann niemanden finden um dich zu ersetzen. Und da haben wir das nächste Problem: Du wärst dann ersetzt.

Und bekomme ich irgendwie Ärger, weil ich beim KWEA nichts von meiner Arbeit gesagt habe?

Das kommt sicher auf den Einzelfall an, da ist vermutlich auch weniger dokumentiert als man gemeinhin denkt. Und mit Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer ist eh das BAZ zuständig.

Was kann mein Chef tun, um diese Unabkömmlichstellung zu bekräftigen bzw. relativ stark zu stellen?

Er muss darlegen, dass die Existenz seines Betriebes davon abhängt und dann die Unabkömmlichstellung bei der zuständigen kommunalen Behörde anregen.
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peter.mudl
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« Antworten #6 am: 27. Dezember 2007, 23:25:43 »

Hi,

also, ich krieg es nicht auf die Reihe.

Wegen der Frist mit dem Widerspruch. Ich finde auf keinem Blatt, was ich von denen bekomme habe, eine genannte Frist die einzuhalten ist. Bzw. ich finde gar nichts bzgl. eines Widerspruchs. Also kann ich immernoch Widerspruch einlegen?

Wenn du (Svennie) dir nicht sicher bist wg. der Frist, dann erzähl mir bitte was ich reinschreiben muss und wie es mit Einschreiben oder so ist? Einen Versuch ist es wert, oder?

Wenn du dir sicher bist die Frist ist um, lass ich es sein.

Desweiteren hat mich das BAZ (glaub ich) angeschrieben, dass mein Lebenslauf und meine Begründung für den KDV fehlt. Wie sollte so ne Begründung lauten, bzw. aussehen?

Gruß
und Danke für deine Zeit
Peter
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svennie
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« Antworten #7 am: 29. Dezember 2007, 02:09:04 »

Wegen der Frist mit dem Widerspruch. Ich finde auf keinem Blatt, was ich von denen bekomme habe, eine genannte Frist die einzuhalten ist. Bzw. ich finde gar nichts bzgl. eines Widerspruchs. Also kann ich immernoch Widerspruch einlegen?

Was für "Blätter" hast du denn bekommen?

Wenn du (Svennie) dir nicht sicher bist wg. der Frist, dann erzähl mir bitte was ich reinschreiben muss und wie es mit Einschreiben oder so ist? Einen Versuch ist es wert, oder?

Es ist nicht die Frage ob ich mir da sicher bin. Die Frist ergibt sich aus dem Gesetz. Fehlt da allerdings die Rechtsbehelsbelehrung, dann kann sich die Frist durchaus auf 1 Jahr verlängern.

Desweiteren hat mich das BAZ (glaub ich) angeschrieben, dass mein Lebenslauf und meine Begründung für den KDV fehlt. Wie sollte so ne Begründung lauten, bzw. aussehen?

Du glaubst, du wurdest vom BAZ aufgefordert!? Aud dem Schreiben steht mit Sicherheit ein Absender.
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