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Autor Thema: Vorankündigung Einberufung?  (Gelesen 3736 mal)
Patrick88
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Beiträge: 5


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« am: 30. November 2007, 19:00:50 »

Hallo!
Ich habe heute ein Schreiben vom Kreiswehrersatzamt erhalten, in dem ich gebeten wurde meinen gewünschten Einberufungstermin festzulegen (Januar 2008 oder April 2008) und anzugeben ob ich länger Wehrdienst leisten wollte. Allerdings stellt sich da eine Reihe von Problemen in den Weg:
Zum einen bin ich erst vor kurzem umgezogen, ausserhalb des Zuständigkeitsbereichs des Kreiswehrersatzamtes. Zusätzlich dazu habe ich dieses Semester angefangen zu studieren, und hatte eigentlich nicht vor das zu unterbrechen/abzubrechen.
Alles in allem läuft die Sache darauf hinaus dass ich fragen wollte ob ich dann mit einer Einberufung rechnen kann (oder ob ich vielleicht nur provisorisch gefragt wurde), und natürlich wie ich die Sache noch eine Weile aufschieben kann.
Musterung erfolgte mit T2, jedoch wurde erst kürzlich bekannt dass ich an einem Sinusknotensyndrom leide (das jedoch schon länger, schon 4 Jahre vor der Musterung, habe damals (bei der Musterung) angegeben dass ich manchmal Kreislaufschwierigkeiten habe da sich die Sache mit dem Sinusknotensyndrom erst vor kurzem herausstellte). Dass ich mich auf eine Nachmusterung einlassen muss ist mir bewusst, wollte jedoch nachfragen ob das auch ein Grund zur nachträglichen Ausmusterung ist.
Kurze Erklärung zum Sinusknotensyndrom: Der Herzschlag ist von der Atmung abhängig (näheres bei Wikipedia, unter "Vasovagale Synkope").

Wäre für Hilfe dankbar, da ich wie gesagt das Studium nicht unbedingt unterbrechen/abbrechen will.

Danke im vorraus,

Patrick
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sunknown
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« Antworten #1 am: 1. Dezember 2007, 12:30:01 »

Zitat
Hallo!
Ich habe heute ein Schreiben vom Kreiswehrersatzamt erhalten, in dem ich gebeten wurde meinen gewünschten Einberufungstermin festzulegen (Januar 2008 oder April 2008) und anzugeben ob ich länger Wehrdienst leisten wollte.

dieser "gewünschte" einberufungstermin ist übrigens absolut unverbindlich für das KWEA und wird auch so gehandhabt. zumal ich von so einem schreiben noch nie gehört habe??
hast du vorher schon eine vorbenachrichtigung der einberufung erhalten?


Zitat
Allerdings stellt sich da eine Reihe von Problemen in den Weg:
Zum einen bin ich erst vor kurzem umgezogen, ausserhalb des Zuständigkeitsbereichs des Kreiswehrersatzamtes.
hast du dich ordnungsgemäß umgemeldet?

Zitat
Zusätzlich dazu habe ich dieses Semester angefangen zu studieren, und hatte eigentlich nicht vor das zu unterbrechen/abzubrechen.
Alles in allem läuft die Sache darauf hinaus dass ich fragen wollte ob ich dann mit einer Einberufung rechnen kann (oder ob ich vielleicht nur provisorisch gefragt wurde), und natürlich wie ich die Sache noch eine Weile aufschieben kann.
ich vermute mal das KWEA weiß noch nichts von deinem studium, der 1.1. würde dsa KWEA dann nämlich kulanterweise idR nicht als einberufungstermin nutzen, da der 1.1. mitten im semester ist.
kommt also nur der 1.4. in frage, da du am 1.10.08 bereits im dritten semester bist.

Zitat
Musterung erfolgte mit T2, jedoch wurde erst kürzlich bekannt dass ich an einem Sinusknotensyndrom leide (das jedoch schon länger, schon 4 Jahre vor der Musterung, habe damals (bei der Musterung) angegeben dass ich manchmal Kreislaufschwierigkeiten habe da sich die Sache mit dem Sinusknotensyndrom erst vor kurzem herausstellte). Dass ich mich auf eine Nachmusterung einlassen muss ist mir bewusst, wollte jedoch nachfragen ob das auch ein Grund zur nachträglichen Ausmusterung ist.
Kurze Erklärung zum Sinusknotensyndrom: Der Herzschlag ist von der Atmung abhängig (näheres bei Wikipedia, unter "Vasovagale Synkope").
was heißt hier "einlassen müßen"? eine nachmusterung findet statt, wenn sich der gesundheitszustand erheblich geändert hat und kann dann zur ausmusterung führen.
sinusknotensyndrom sagt mir leider nichts, wir sind keine ärzte hier. schau mal hier: http://zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=149
eine überprüfungsuntersuchung sollte dann ~im januar beantragt werden.

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svennie
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« Antworten #2 am: 1. Dezember 2007, 13:44:50 »

Zitat
Hallo!
Ich habe heute ein Schreiben vom Kreiswehrersatzamt erhalten, in dem ich gebeten wurde meinen gewünschten Einberufungstermin festzulegen (Januar 2008 oder April 2008) und anzugeben ob ich länger Wehrdienst leisten wollte.

dieser "gewünschte" einberufungstermin ist übrigens absolut unverbindlich für das KWEA und wird auch so gehandhabt. zumal ich von so einem schreiben noch nie gehört habe??
hast du vorher schon eine vorbenachrichtigung der einberufung erhalten?

Die ganze Geschichte verwirrt mich auh etwas: Eine Einberufung zum Januar 2008 wäre nur möglich wenn die Einberufung (oder eine Vorbenachrichtigung) 4 Wochen vor dem Dienstbeginn zugestellt ist. Das dürfte kaum noch möglich sein, Montag ist schon der 3. Dezember, 3 Tage Zustellungsfiktion und 4 Wochen Ladungsfrist dazu und eine schon am Mopntag verschickte Einberufung wäre vermutlich rechtswidrig.

Also: Was steht denn wirklich in dem Brief!?
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Patrick88
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« Antworten #3 am: 1. Dezember 2007, 18:35:20 »

Erstmal danke für eure Antworten  Smiley

dieser "gewünschte" einberufungstermin ist übrigens absolut unverbindlich für das KWEA und wird auch so gehandhabt. zumal ich von so einem schreiben noch nie gehört habe??
hast du vorher schon eine vorbenachrichtigung der einberufung erhalten?

Habe keinerlei Vorbenachrichtigung erhalten. Ich schreibe unten mal den kompletten Inhalt des Briefes auf, vielleicht habe ich mich nur etwas unglücklich ausgedrückt.



hast du dich ordnungsgemäß umgemeldet?
Noch nicht, da die Sache mit dem Umzug erst vor kurzem stattgefunden hat. Werde ich aber nachholen.


ich vermute mal das KWEA weiß noch nichts von deinem studium, der 1.1. würde dsa KWEA dann nämlich kulanterweise idR nicht als einberufungstermin nutzen, da der 1.1. mitten im semester ist.
kommt also nur der 1.4. in frage, da du am 1.10.08 bereits im dritten semester bist.
Ja, ich glaube auch nicht dass das KWEA schon etwas davon weiß. Das Studium kam (zumindest der Ortswechsel), wie der Umzug, auch etwas kurzfristig.

was heißt hier "einlassen müßen"? eine nachmusterung findet statt, wenn sich der gesundheitszustand erheblich geändert hat und kann dann zur ausmusterung führen.

Ja, damit wollte ich nur andeuten dass ich mich nicht unbedingt gerne mustern lassen möchte (wollte ich auch damals nicht wirklich), es aber über mich ergehen lasse.

sinusknotensyndrom sagt mir leider nichts, wir sind keine ärzte hier. schau mal hier: http://zentralstelle-kdv.de/z.php?ID=149
eine überprüfungsuntersuchung sollte dann ~im januar beantragt werden.

Danke, diese Seite werde ich nachher mal durchschauen, habe jedoch beim Überfliegen noch nichts gefunden.

Sinusknotensyndrom, auch scherzhaft Boygroup-Syndrom genannt, bedeutet dass ich wenn sich meine Atmung verändert (z.B. bei Freude, Panik, Nervosität, usw.) auch mein Herzschlag verändert, also im Endeffekt das Gehirn zu wenig Blut bekommt und ich dadurch bis zu einigen Minuten hin ohnmächtig werde.

Ok, dann nun zu Svennie  Smiley

Die ganze Geschichte verwirrt mich auh etwas: Eine Einberufung zum Januar 2008 wäre nur möglich wenn die Einberufung (oder eine Vorbenachrichtigung) 4 Wochen vor dem Dienstbeginn zugestellt ist. Das dürfte kaum noch möglich sein, Montag ist schon der 3. Dezember, 3 Tage Zustellungsfiktion und 4 Wochen Ladungsfrist dazu und eine schon am Montag verschickte Einberufung wäre vermutlich rechtswidrig.
Also: Was steht denn wirklich in dem Brief!?

Also, dann hier der genaue Wortlaut des Brief-Inhalts:

Soweit Sie an einer sofortigen Einberufung (Januar 2008( ersatzweise April 2008 interessiert sind und sich bereit erklären länger als 9 Monate Wehrdienst zu leisten (10 bis 23 Monate), bitte ich Sie die gewünschte Einberufungszeit in die Erklärung einzutragen, diese abzutrennen und bis zum 05.12.07 an mich zurückzusenden.


So. Hoffe auf weitere Hilfe Smiley

MfG
Patrick
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svennie
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« Antworten #4 am: 1. Dezember 2007, 22:15:32 »

Also, dann hier der genaue Wortlaut des Brief-Inhalts:

Also auf sowas würde ich ehrlich gesagt überhaupt nicht reagieren.  Cool

Der Begriff "allgemeine Wehrpflicht" scheint ja immer weiter gedehnt zu werden...

Du bist nicht an einer Einberufung interessiert, weder jetzt noch später. Offenbar ist auch für den Fall, dass du die Erklärung nicht unterschreibst eine Einberufung weder zum 1.1. noch zum 1.4. geplant.

Ich würde jetzt erstmal ausrechnen, wie weit eine Zurückstellung wegen des Studiums helfen würde, also wie viele Einberufungstermine nach dem Studium noch "offen" sind. Erst wenn ich das ausgerechnet habe würde ich mich um alles andere kümmern.
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Patrick88
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« Antworten #5 am: 6. Dezember 2007, 22:19:09 »

Ok, dann bedanke ich mich recht herzlich Smiley
Mal schauen wie es dann nun weiter geht Smiley
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Patrick88
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« Antworten #6 am: 7. Dezember 2007, 19:03:51 »

Tja, noch bevor ich mich ummelden konnte kam schon der nächste Brief ins Haus geflattert  Traurig
In dem Brief stand diesmal dass erfahrungsgemäß nicht alle einberufenen Wehrpflichtigen ihren Grundwehrdienst antreten können und daher kurzfristig durch andere Wehrpflichtige ersetzt werden müssten. In dem Brief steht auch, dass meine Einberufung zum 01.07.2008 vorgesehen ist, falls ich bis zum 20.03.2008 keinen Bescheid bekommen habe. Ausserdem solle ich ihnen etwaige Gründe die meiner Einberufung entgegenstehen könnten innerhalb von 8 Tagen mitteilen...

Das heißt also dass ich wenn ich nicht im April einberufen werde, im Juli antreten muss, richtig?

Das wäre aber noch im Sommer-Semester (endet am 13.07.2008). Ja, etwas kleinlich wegen den zwei Wochen, ich weiß Smiley

Also um zum Punkt zu kommen... Ich müsste dem KWEA (neben meiner Ummeldung...) auch mitteilen dass sich mein Gesundheitszustand (Sinusknotensyndrom, wie oben erwähnt) verschlechtert hat. Gibt es noch andere Möglichkeiten um sicherzustellen dass ich nicht während eines Semesters (im Ideal-Fall sogar während dem Studium) eingezogen werde?
Nach Beendigung meines Studiums (innerhalb der Regelstudienzeit) wären noch, meiner Berechnung nach, vier Einberufungstermine übrig (vor meinem 25. Geburtstag).

Zum Thema Rückstellungsantrag: Wie genau läuft das ab?

Danke schonmal im vorraus, und sorry für den Doppel-Post, aber sonst liest es glaub ich keiner da der Thread nicht mit einer Änderung markiert wird, oder? Zumindest kenn ich das so von einigen anderen Foren.
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svennie
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« Antworten #7 am: 7. Dezember 2007, 19:51:01 »

Das heißt also dass ich wenn ich nicht im April einberufen werde, im Juli antreten muss, richtig?

nein, das heißt, dass du damit rechnen musst, den Dienst entweder im April oder im Juli antreten zu müssen. Ob es tatsächlich dazu kommt, ist ein anderes Thema.

Das wäre aber noch im Sommer-Semester (endet am 13.07.2008). Ja, etwas kleinlich wegen den zwei Wochen, ich weiß Smiley

Gibts da noch Vorlesungen?

Also um zum Punkt zu kommen... Ich müsste dem KWEA (neben meiner Ummeldung...) auch mitteilen dass sich mein Gesundheitszustand (Sinusknotensyndrom, wie oben erwähnt) verschlechtert hat. Gibt es noch andere Möglichkeiten um sicherzustellen dass ich nicht während eines Semesters (im Ideal-Fall sogar während dem Studium) eingezogen werde?

Nun, du kannst versuchen eine Nichtheranziehungszusage für die ersten 2 Semester zu bekommen, sowas solltest du dann jedenfalls beantragen.

Nach Beendigung meines Studiums (innerhalb der Regelstudienzeit) wären noch, meiner Berechnung nach, vier Einberufungstermine übrig (vor meinem 25. Geburtstag).

Das könnte bei guter Taktik dann ohne Wehrdienst funktionieren.

Zum Thema Rückstellungsantrag: Wie genau läuft das ab?

Du musst mündlich oder schriftlich die Zurückstellung beantragen und das Bestehen eines Zurückstellungsgrundes zumindest behaupten, letztlich sogar nachweisen. Wann ein Zurückstellungsgrund vorliegt, steht in § 12 Wehrpflichtgesetz. Beim Studium liegt ein solche ab dem 3. Semester vor.
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Patrick88
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« Antworten #8 am: 7. Dezember 2007, 22:30:39 »

Das wäre aber noch im Sommer-Semester (endet am 13.07.2008). Ja, etwas kleinlich wegen den zwei Wochen, ich weiß Smiley

Gibts da noch Vorlesungen?
Ehrlich gesagt weiß ich das nicht genau, auf der Seite meiner FH steht nur dass da das Semester zu Ende ist. Glaube da werden dann schon die Klausur-Noten bekannt gegeben. Oder das passiert erst in den Semesterferien, bin mir da nicht so sicher.

Nach Beendigung meines Studiums (innerhalb der Regelstudienzeit) wären noch, meiner Berechnung nach, vier Einberufungstermine übrig (vor meinem 25. Geburtstag).

Das könnte bei guter Taktik dann ohne Wehrdienst funktionieren.
Das wäre natürlich das Optimum, allerdings würde ich auch hin gehen wenn ich wirklich muss. Aber nur mal so aus reiner Neugier ( Lächelnd ).. An was für eine Taktik hast du da gedacht?

Zum Thema Rückstellungsantrag: Wie genau läuft das ab?

Du musst mündlich oder schriftlich die Zurückstellung beantragen und das Bestehen eines Zurückstellungsgrundes zumindest behaupten, letztlich sogar nachweisen. Wann ein Zurückstellungsgrund vorliegt, steht in § 12 Wehrpflichtgesetz. Beim Studium liegt ein solche ab dem 3. Semester vor.
D.h. wenn ich im 3. Semester bin kann ich für die restlichen 7 Semester auch nicht eingezogen werden?

Danke für die schnelle Antwort Smiley

Edit: Nichtheranziehungszusage... Woher krieg ich sowas? Gibts da sowas wie ein Formular das ich anfordern/ausfüllen muss oder muss ich da einfach einen Brief diesbezüglich schreiben?
« Letzte Änderung: 7. Dezember 2007, 22:35:28 von Patrick88 » Gespeichert
svennie
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« Antworten #9 am: 7. Dezember 2007, 23:31:10 »

Das wäre natürlich das Optimum, allerdings würde ich auch hin gehen wenn ich wirklich muss. Aber nur mal so aus reiner Neugier ( Lächelnd ).. An was für eine Taktik hast du da gedacht?

Einberufung so lange herauszögern wie möglich und sich dann mit KDV-Antrag und ggf. anschließendem Verzicht auf die Anerkennung "retten".

D.h. wenn ich im 3. Semester bin kann ich für die restlichen 7 Semester auch nicht eingezogen werden?

Wenn es immer noch der gleiche Studiengang ist, ja.

Edit: Nichtheranziehungszusage... Woher krieg ich sowas? Gibts da sowas wie ein Formular das ich anfordern/ausfüllen muss oder muss ich da einfach einen Brief diesbezüglich schreiben?

Einfach ans KWEA schreiben.
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