User

Willkommen Gast. Bitte einloggen oder registrieren.
Einloggen mit Benutzername, Passwort und Sitzungslänge

Suche

Werbung



Forum aktuell



Statistik

16.578 Beiträge in 3.294 Themen
von 8.958 Mitglieder
Neuestes Mitglied: pish15047

Werbung



Seiten: [1]
Drucken
Autor Thema: Urinuntersuchung, Schweigepflichtentbindung  (Gelesen 2753 mal)
harald
Newbie
*
Beiträge: 5


Profil anzeigen
« am: 20. November 2007, 20:19:22 »

Hallo alle zusammen.

Möchte zunächst mal anmerken das ich es toll finde das es so ein Forum gibt und auch so rege besucht ist. Es ist das größte Forum bzgl. Musterung das ich kenne.

So, nun aber zu mir:

War gestern bei der Musterung. Hab bei der Befragung dann auch ehrlich zugegeben, dass ich hin und wieder Faustan (so etwas ähnliches wie Valium) nehme (ein Bekannter von mir arbeitet in der Apotheke und hat mir es darum ohne Rezept geben können). Hab dann erklärt das ich seit ca. einem Jahr Probleme in der Ausbildung wegen Leistungsstress und anderen Mitauszubildenden habe, was auch stimmt.

Jedoch befinde ich mich deswegen nicht in ärztlicher Behandlung. Hört sich vielleicht blöd an aber mir war es peinlich wegen soetwas zum Arzt zu gehen. Das habe ich dem Herrn dann auch so erklärt. Weiter räumte ich ein, vor einigen Monaten öfter mal Mariuhana geraucht zu haben. Jedoch nicht wegen Sucht o.ä., sondern einfach, um besser einschlafen zu können wenn mich abends diese Probleme zu sehr beschäftigt haben.

Jedenfalls muss ich jetzt nächste Woche nocheinmal hin, zur Psychologin. Nun meine Frage: Wird der Urin denn speziell auf diese Inhaltsstoffe untersucht? Weil ich in letzter Zeit fast ganz auf Faustan verzichten konnte.

Desweiteren musste ich noch zwei "Entbindungen zur Schweigepflicht" unterschreiben, u.a. von meinem Hausarzt. Hab ich zu erwarten das das KWEA sich bei diesem dann Informationen über mich holt oder muss das allgemein jeder unterschreiben?  Huch

Für eure hilfreichen Antworten danke ich euch

Gruß Harald
Gespeichert
carpediem
Newbie
*
Beiträge: 3


Profil anzeigen
« Antworten #1 am: 20. November 2007, 21:45:40 »

Also der Termin bei dem Psychologen kann eigentlich nur dazu führen, dass du als wehr untauglich eingestuft wirst, was dir ja wahrscheinlich zusagen würde.

Welche weitere Konsequenzen die nachgewiesene Einnahme des genannten Stoffes haben kann weiß ich nicht genau, eine strafrechtliche Verfolgung halte ich aber für absolut ausgeschlossen.
Gespeichert
harald
Newbie
*
Beiträge: 5


Profil anzeigen
« Antworten #2 am: 20. November 2007, 22:31:53 »

Um die strafrechtliche Verfolgung gehts mir gar nicht mal. Hab das Faustan nur eben seit ca. vier Wochen (toi toi toi) nicht mehr nehmen müssen, und dann ist es meines Wissens ja nicht mehr im Urin nachweisbar, das THC ja schon viel länger nicht mehr.

Nicht das die mir am Ende unterstellen das ich ein Simulant wäre der die angegebenen Medikamente ja gar nicht genommen hat... Man weiß ja nie...

Wieso hattest du denn schon Erfahrungen mit der psychologischen Untersuchung? Was kommt da wohl auf einen zu?
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #3 am: 21. November 2007, 00:16:51 »

Jedenfalls muss ich jetzt nächste Woche nocheinmal hin, zur Psychologin. Nun meine Frage: Wird der Urin denn speziell auf diese Inhaltsstoffe untersucht? Weil ich in letzter Zeit fast ganz auf Faustan verzichten konnte.

Es ist eher unwahrscheinlich, dass in diesem Termin noch eine Urinuntersuchung stattfinden wird. Es ist aber durchaus möglich (aber nicht sicher), dass beim ersten Termin ein Drogenschnelltest durchgeführt wurde, aber ziemlich sicher nicht auf dieses spezielle Präparat hin.

Desweiteren musste ich noch zwei "Entbindungen zur Schweigepflicht" unterschreiben, u.a. von meinem Hausarzt.

Nein du musstest nicht.

Hab ich zu erwarten das das KWEA sich bei diesem dann Informationen über mich holt

Davon kannst du ausgehen. Wenn du das nicht möchtest, dann widerrufe die Erklärung und teile deinen Ärzten mit, dass du die Erklärung widerrufen hast und dass du nicht wünschst, dass Informationen an das KWEA weitergegeben werden.

Du kannst auch dem KWEA schreiben, dass du abhängig von der jeweiligen Fragestellung an diesen Arzt im Einzelfall entscheidest ob du deine Ärzte von der Schweigepflicht entbindest.

oder muss das allgemein jeder unterschreiben?  Huch

Niemand muss sowas unterschreiben. Gemacht wird soetwas aber unter Umständen um weitere Untersuchungen zu vermiden, die bereits durchgeführt wurden.
Gespeichert
harald
Newbie
*
Beiträge: 5


Profil anzeigen
« Antworten #4 am: 21. November 2007, 16:34:37 »

Zitat
Niemand muss sowas unterschreiben. Gemacht wird soetwas aber unter Umständen um weitere Untersuchungen zu vermiden, die bereits durchgeführt wurden.

Aber ist es denn "normal" das einem sowas vorgelegt wird? Oder nur bestimmten Leuten?

Hab halt noch gesagt das ich Heuschnupfen hab und Belastungsasthma in der Blühperiode. Konnte nur kein Attest von dem untersuchenden Lungenarzt vorzeigen, war aber bei ihm. Das die das evtl. aus diesem Grund gemacht haben, um sich diesbezüglich Infos zu holen? Desweiteren hab ich ihnen gesagt, dass mein Hausarzt zur Zeit eine Hyposensibilisierung mit mir macht.

Jetzt weiß ich halt nicht ob er sich bei meinem Hausarzt Informationen wegen der Hyposensibilisierung besorgt. Könnte ja auch sein das sie ihn kontaktiert wegen meinen Depressionen, ob ihm da irgendwas aufgefallen wäre oder so. Ich habe ihr jedoch mitgeteilt, dass ich mich diesbezüglich noch keinem Arzt anvertraut habe.
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #5 am: 21. November 2007, 20:32:34 »

Zitat
Niemand muss sowas unterschreiben. Gemacht wird soetwas aber unter Umständen um weitere Untersuchungen zu vermiden, die bereits durchgeführt wurden.

Aber ist es denn "normal" das einem sowas vorgelegt wird? Oder nur bestimmten Leuten?

Das hat nichts mit bestimmten Leuten zu tun sondern mit einem bestimmten (wirklich konkreten) Anlass.

Wenn X in kieferorthopädischer Behandlung ist und der Arzt meint X ist während der Behandlungsphase vorübergehend nicht wehrdienstfähig, dann gibt es doch nur 2 Möglichkeiten herauszufinden, wie lange die Behandlung nach Meinung des behandelnden Kierferorthopäden dauert:

a) X soll eine Bescheinigung vorlegen (und muss diese bezahlen)
b) X erlaubt dem KWEA beim Kieferorthopäden nachzufragen (das KWEA muss das bezahlen).

Hab halt noch gesagt das ich Heuschnupfen hab und Belastungsasthma in der Blühperiode. Konnte nur kein Attest von dem untersuchenden Lungenarzt vorzeigen, war aber bei ihm. Das die das evtl. aus diesem Grund gemacht haben, um sich diesbezüglich Infos zu holen?

Was spricht dagegen als mündiger Staatsbürger genau das beim KWEA zu erfragen? Evtl. auch in Verbindung mit dem Hinweis, dass bis zur Beantwortung du Einwilligung als entzogen anzusehen ist.

Desweiteren hab ich ihnen gesagt, dass mein Hausarzt zur Zeit eine Hyposensibilisierung mit mir macht.

Jetzt weiß ich halt nicht ob er sich bei meinem Hausarzt Informationen wegen der Hyposensibilisierung besorgt. Könnte ja auch sein das sie ihn kontaktiert wegen meinen Depressionen, ob ihm da irgendwas aufgefallen wäre oder so. Ich habe ihr jedoch mitgeteilt, dass ich mich diesbezüglich noch keinem Arzt anvertraut habe.

Allein du entscheidest, wer wann welche Informationen von deinem Arzt bekommt. Du musst nur deine Rechte selbst auch durchsetzen und nicht blind irgendetwas unterschreiben.

Wenn du ein ungutes Gefühl hast, dann untersage dem KWEA die Nutzung der Schweigepflichtentbindung bis zur Klärung der Sache.
Gespeichert
harald
Newbie
*
Beiträge: 5


Profil anzeigen
« Antworten #6 am: 23. November 2007, 18:56:23 »

Zitat
Wenn du ein ungutes Gefühl hast, dann untersage dem KWEA die Nutzung der Schweigepflichtentbindung bis zur Klärung der Sache.

Aber kommt das nicht irgendwie blöd wenn ich das wiederrufe? So nach dem Motto "ich hab was zu verheimlichen (z.B. das das alles nur vorgespielt gewesen wäre, was aber nicht so ist) drum wiederrufe ich die Zustimmung mal eben?  Huch
Ich weiß natürlich das das mein gutes Recht ist, aber will halt keinen unnötigen Verdacht aufkommen lassen.

Wobei sie meinen Arzt an und für sich ja fragen könnten, habe mich ihm nämlich wie bereits erwähnt deswegen nicht anvertraut. Zudem suche ich ihn nicht so oft auf, das er mich so gut kennen würde, um das zu beurteilen. Hm...

Wie widerrufe ich das denn am besten? Wohl am besten schriftlich, oder? Und meinen Arzt halt gleich anrufen das ichs wiederrufen hab...
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #7 am: 23. November 2007, 19:25:28 »

Zitat
Wenn du ein ungutes Gefühl hast, dann untersage dem KWEA die Nutzung der Schweigepflichtentbindung bis zur Klärung der Sache.

Aber kommt das nicht irgendwie blöd wenn ich das wiederrufe? So nach dem Motto "ich hab was zu verheimlichen (z.B. das das alles nur vorgespielt gewesen wäre, was aber nicht so ist) drum wiederrufe ich die Zustimmung mal eben?  Huch

Es ist dein Recht, offensichtlich bist du ja überrumpelt worden.

Ich weiß natürlich das das mein gutes Recht ist, aber will halt keinen unnötigen Verdacht aufkommen lassen.

Du kannst auch Kontakt zu deinem Arzt aufnehmen und ihn bitten, die Antwort mit dir abzustimmen.

Wobei sie meinen Arzt an und für sich ja fragen könnten, habe mich ihm nämlich wie bereits erwähnt deswegen nicht anvertraut. Zudem suche ich ihn nicht so oft auf, das er mich so gut kennen würde, um das zu beurteilen. Hm...

Es stellt sich ja insgesamt die Frage, was man den Arzt genau fragen will. Offensichtlich hast du ja eine Art "Blankoscheck" unterschrieben.

Wie widerrufe ich das denn am besten? Wohl am besten schriftlich, oder? Und meinen Arzt halt gleich anrufen das ichs wiederrufen hab...

Richtig, dem Arzt würd ichs trotzdem auch schriftlich geben.
Gespeichert
harald
Newbie
*
Beiträge: 5


Profil anzeigen
« Antworten #8 am: 27. November 2007, 15:56:18 »

Na gut...

Noch was: Weiß denn jemand wie das ausschaut beim Psychologen oder wie das da abläuft? Unterhält man sich dann nur in Ruhe mit dem oder sind da andere Leute auch noch dabei, die dich über deine "psychische Erkrankung" ausquetschen wollen?

Soweit ich das richtig verstanden habe entscheidet dann allein der Psychomensch, ob du tauglich bist oder nicht...

Wär super wenn jemand antworten könnte der sowas schonmal mitgemacht hat oder weiß was da abgeht...  Zwinkernd
Gespeichert
svennie
Hero Member
*****
Beiträge: 6.272


Profil anzeigen
« Antworten #9 am: 28. November 2007, 22:27:40 »

Noch was: Weiß denn jemand wie das ausschaut beim Psychologen oder wie das da abläuft? Unterhält man sich dann nur in Ruhe mit dem oder sind da andere Leute auch noch dabei, die dich über deine "psychische Erkrankung" ausquetschen wollen?

Du hast es in aller Regel nur mit einer Person zu tun.

Soweit ich das richtig verstanden habe entscheidet dann allein der Psychomensch, ob du tauglich bist oder nicht...

Der Musterungsarzt macht aufgrund des Untersuchungsergebnisses einen Vorschlag, dem der Musterungsbeamte in aller Regel folgt.
Gespeichert
Seiten: [1]
Drucken

Gehe zu:  




Welt der Links - Ranking freizeit
Ranking-Hits