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Autor Thema: zivi im 5.dienstmonat will KDV zurückziehen. was gilt es zu beachten?  (Gelesen 4462 mal)
perseus
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« am: 8. November 2007, 00:13:49 »

hi!
ich hab ein mehr oder weniger schweres problem
im august 06 musterung gehabt (t2) beratungs gepsräch geführt. aufgrund von t2 und schweren rot-grün syndroms und starker kurzsichtigkeit war alles was ich auf beruflich beim bund machen wollte für mich auswählbar..(Hubschrauber pilot.zb) Da ich zu der zeit auch grade mit meiner freundin zusammengezogen bin, grade mit  fast monatelanger renovierung etc fertig war, passte es dann absolut nicht mehr NUR aus wehrpflicht gründen auf der anderen seite deutschland meine wehrpflicht zu erfüllen. daher wollte ich den zivi nutzen um über diesen dann meine berufliche chance zu steigern (zb in dem der betrieb mich mich nach den 9 monaten übernimmt).
soweit sogut. am 2.7 trat ich dann meinen zivi in meiner rund 18km entfernten stelle in einem tagungshaus an. dort war ich in der hausmeisterei. vorheriger besprechung über arbeitszeien fanden statt, aber nach 3 monaten entwickelt sich alles anders. nach belehrung über meine rechte in zivildienst schule und im internet, wurde mich klar das ich über das normale maß hinaus beschäftigt wurde. beschwerden bei meinem chef, brachte zu erst abweisend reaktionen... nach ein paar tagen rief ich meinen regional betruer an, wollte von diesem wissen, ob meine arbeitszeiten und menge, dem recht übereinstimmen. ich sagte ihm auch, das meine stelle mir (eig, sie habens bisher nie gezahlt) für samstags und sonntags je 75€ als ausgleich zahlen tut um mich alle 2 wochen für 7 tage am stück arbeiten zu lassen. empört darüber wollte er sich dort gleich einhacken. auf mein einleken, das ich mein arbeitsklima nicht schädigen wolle und nur meine rechte von ihm zu meinen zeiten wissen wolle, ging er nicht mehr ein. sprach von verpflichtet solchen dingen nachgehen zu müssen. das war der stein den ich ins rollen brachte. scheinbar gabs ordentlich dampf für meine stelle, aufjeden fall bestand mein alltag danach nur noch aus mobbing, vorwürfen und schlechter behandlung. unglücklich über den verlauf beschloss ich dann meine stelle zu wechseln, bekam jedoch das feedback, dass ein "wunschwechsel" so nicht möglich sei und meine stelle mitteilte, dass das sie auf einen ZDL angewiesen sei, bestand meine letzte möglichkeit auf einen wechsel, da für mich die weiterarbeit in meiner stelle nach der aktion, unzumutbar war, darin aus gesundheitlichen gründen zu wechseln die mich seid meiner erneuten konfrontation mit "schwerer körperlicher arbeit" immer wieder einholten. reinweg die getränke versorgung der ganzen häuser dort ist oft ein 4 stündiges reines getränkekisten hin und herschleppen welches ziehmlich an meinen kräften schluckt. (1. ich war bisher nur in bürotätigkeiten beruflich tätig, 2 ist meine schulter aufgrund eine leichten fehlstellung vorbelastet - was aber nicht zu einer ausmusterung führte, da ich bis dato mich ja nie körperlich verausgabt hab- 3.wiege ich knappe 55kg bei 1,82m größe)
naja back to topic, diese gründe brachte ich bei mehreren ärtze vor um mehre meinung zu haben, wie das aber so ist, hat jeder arzt ne andere meinung. daraus resultierte auch, dass (da ich ständig nach schweren tagen mit starken schmerzen in der schulter krankgeschrieben wurde) oftmals krankmeldung von verschiedenen ärtzen eingeganen sind.. um die versetzung durch köperliche beeinträchtigung dann zu bekommen, musste ich eine MRT untersuchung machen lassen, der termin für diese, war aber knappe 8 wochen entfernt.. innerhalb der acht wochen, war ich auschließlich krank. eine in falscher haltung getragene eingangstür, brachte meine schulter derart zum knacken, dass ich dachte, mir sei grad der arm gerbochen.. die daraus resultierende krankzeit, zog sich lange hin, da keine besserung in sicht war. problematsich wurde es, dass mein hausarzt in urlaub fuhr ich daher einen anderen aufsuchen musste, dieser mich aber nur 1 woche behandeln könnte, da auch er dann urlaubsreif war, worauf ich WIEDER zu einem anderen arzt müsste.. mitlerweile war das also nun der 5 arzt der mir krankenscheine austellte.. nachdem nach keine besserung in sicht war, und auch meine 12 termine krankengymnastik nichts halfen, bekam ich post von meiner dienststelle, die mit mitteilte, fortan nur noch den vom BAZ beauftragten amtsarzt XY aufzusuchen und sie andere krankmeldung nicht mehr akzeptieren. nur 1 tag später trudelte post vom BAZ ein. dienstliche anordnung für den arzt und ein ermin für ein gesrpäch mit meinem regional betreuer am nächsten montag. aus dem gesrpäch ergab sich nun, dass ich ein sehr böser zivi sei, aus folgenden gründen
1. meine krankmeldungen seien fast immer verspätet eingegangen
- Ich müsse JEDE krankmeldung am ausstellungstag einreichen, ganz gleich wie
: ich sagte meinem regio, dass ich schmerztabletten verschrieben bekommen habe, die autofahren unmöglich machen, mir das der arzt auch untersagt hat soalnge ich diese nehme, KEIN atuo zu fahren und 18km wohl etwas viel sind um eine krankmeldung reinzureichen, ich diese daher NUR mit der post schicken konnte oder meine freundin die krankmeldung reingereicht hat sobald sie feierabend hatte, und da sie schicht arbeitet und daher entweder um 16 uhr oder um 22 uhr schluss hat, sie auch dann erst die von mir in empfang genomen meldung einreichen konnte. ausserdem, war selbst 22 uhr noch der gleiche tage..
- das wurde mir wiederlegt, da NUR der eingansstempel auf dem meldung zählen würd,e und wenn dieser erst am nächsten erfolgen kann, da über nacht in meinem betrieb nicht geabreitet wird, gilt sie als eingenagne am 2 tag

2. wiedersetzung gegen eine dienstliche anordnung.
- vorwurf, am dienstag eine dienstliche anordnung erhalten bei krankheit nur noch den amtsarzt aufzusuchen bin ich nicht nachgekommen, da ich am montag eine von meinem hasuarzt eingereicht habe ABER verpflichtet gewesen wäre, am diesntag SOFORT den amstarzt aufzusuchen und von eben diesen eine krankmeldung einzureichen
- was ich als schwachsinn empfand da das da auch nicht drinstand!
zitat: Sehr geehrter herr. hiermit ordne ich dienstlich an, zukünfte arztbesuche, nur noch bei dr xy dem vom bundesamt angsehen amtsarzt, stattfinden zu lassen. eine kopie dieser schreibens erhält der zustände ärztliche dienst des BAZ"
:die daraus folgenden 6 krankentage vom hausarzt wurde daher als unerlaubtes fernbleiben vom dienst abgestempelt für dich ich jetzt strafe zahlen soll, desweiteren, bekomme ich wegen nichteinhalt einer dienstlichen anordnung eine disziplinar strafe.

wohlgemerkt. montag abend ging die krankmeldung vom hasuarzt ein, dienstag bekam ich den brief. und den daraufolgenden montag fand das gespräch in meiner dienststelle statt. ich sollte an diesem montag noch um 12:30 beim amtsarzt der auch die zivi musterung bei mir machte, im auftrag des BAZ eine nachuntersuchung machen um feststellen zu lassen, ob meine probleme wirklich schwerwiegend sind oder nicht.
SOLLTE sich dabei herraustellen, dass keine probleme oder beschwerden bei mir vorliegen, wird jede krankmeldung aberkannt die ich bis dato ablieferte und als fehleit eingetragen.
ausgegangen IST das von meiner dienststelle,die die vermutung äusserte, ich würde "blau" machen, da ich dären meinung absichtlich dafür sorgen würde, dass nur meine freundin die krankmeldung einreicht oder ich sie per post schicke und bei meinen morgentlichen anrufen "es ist nicht besser, ich geh gleich zum arzt ich werde wohl noch en woche krank sein" zu zeiten standfanden in denen das büro unbesetz ist. (büro ist ab 8:30 besetz, meine anrufe kamen, zwischen 7:00 und 7:30 , da mein arbeitsbeginn um 7:30 ist). das wurde aber gegen mich ausgelegt um - wie gesagt- mir damit klarzumachen, dass davon ausgegangen wird, dies so wei geschildetr absichtlich getan zu haben, um konfronationen aus dem weg zu gehen..

nach gegenargumentation und diskusionen und heftiger gegenwehr meinerseits, entscheid der regional betreuer folgendes:
egal zu welchem ergebniss die heute untersuchung beim amtsarzt bei mir führt, er wird mich zwangsversetzen in eine nicht heimatnahe stelle, in der ich auch wohnen muss, und solchen problemen, egal ob begründet oder unbegründet, in zukunft aus dem wege zu gehen. das würde auch für mich einen erziherischen part haben, da dann keinerlei "ausrede" mehr fallen kann, dass man aufgund tabletten etc nicht imstande ist, rechtzeitig eine krankmeldung einzureichen. prosteste meinerseits dagegen halfen wenig, im gegenteil, es verärgerte den betruer nur!

nun bin ich wirklich am kochen und möchte mich nicht weiter vom BAZ wie ein punshign ball herum stoßen lassen.

daher möchte ich meine KDV zurückziehen.
ich bin momentan ja im 5 dienstmonat, habe noch meine vollen 20 tage urlaub,also habe ich noch 4 monate abzuleisten. da ich gelesen habe, das viele zurück erkannte KDV´ler danach garnicht mehr vom budn gezogen werden, wenn nur noch wenige monate zu dienen sind, ist auch dies, vll eine chance, ganz aus dem programm rauszukommen und wieder in meinen alten beruf zurückzukehren in dem ICH KEINE schulterporbleme hatte.

und selbst wenn ich doch noch gezogen werde, es ist aj nicht so, das ich bund total verweigert habe, klar, mal schießen und so is ja auch was tolles.
aber ob nun zivi in nem altenheim in münchen mit 10 stunden heimfahrt, oder bundeswehr in stralsund mit zb 6 stunden heimat, kommt dann aufs gleiche raus

daher meine frage, wenn ich MORGEN meine KDV aberkennung schreibem, wie läufts dann ab? muss diese vom BAZ/KWEA anerkannt werden BEVOR ich aus dem zivi verhältniss raus bin, oder muss ich solange zivi weitermachen, BIS ich post bekommen habe, das es anerkannt wurde?

hat die BW dann einsicht auf meine akten der zivildienst zeit? dort ist der ganze vorfall sicherlich vermerkt und sowas stellt einen dann auch beim bund nicht grade ins gute licht.

was gibst es bei diesem verfahren noch zu beachten?
wie siehts mit der durchschnittszeit aus, zu wann ich NACH etwaiiger aberkennung, zum bund eingezogen werde? geht sowas in der regel schnell (1-8 wochen) oder dauert das vergleichweise lange (3-6 monate) bis mei evtl einzug kommt? wäre wichtig zu wissen, weil ich mir bei langer zeit dann erstmal wieder einen kurzzeitigen job suchen müsste.

vielen dank für eure geduld und euere aufmerksamkeit und eure antworten

grüße aus dem norden
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svennie
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« Antworten #1 am: 8. November 2007, 11:49:28 »

daher meine frage, wenn ich MORGEN meine KDV aberkennung schreibem, wie läufts dann ab? muss diese vom BAZ/KWEA anerkannt werden BEVOR ich aus dem zivi verhältniss raus bin, oder muss ich solange zivi weitermachen, BIS ich post bekommen habe, das es anerkannt wurde?

Du musst deinen Dienst weiterleisten, bis du (durch Bescheid) entlassen wirst. Bis dahin kann es einige Tage aber auch 2-3 Wochen dauern.

Das Schreiben sollte in etwa wie folgt lauten:

"Ich verzichte auf meine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, die Gewissensgründe die zur Anerkennung geführt haben bestehen nicht mehr".

Parallel solltest du eine ärztliche Untersuchung vor der Entlassung (§ 39 (1) Nr. 4 Zivildienstgesetz, Link) beantragen mit dem Ziel, deine durch den Dienst entstandenen Beschwerden zu dokumentieren. Bestenfalls nutzt dieses Untersuchungsergebnis dann dazu, dass das KWEA deinen Tauglichkeitsgrad ändern muss.

hat die BW dann einsicht auf meine akten der zivildienst zeit? dort ist der ganze vorfall sicherlich vermerkt und sowas stellt einen dann auch beim bund nicht grade ins gute licht.

Es werden zumindest Teile der Akte ans KWEA übermittelt. Welches "Licht" dies auf dich wirft ist aber vollkommen egal.

was gibst es bei diesem verfahren noch zu beachten?

Erklärst du den Verzicht nach Vollendung des 22. Lebensjahres, dann erhöht sich die Heranziehungsgrenze für den Grundwehrdienst auf das vollendete 25. Lebensjahr.

wie siehts mit der durchschnittszeit aus, zu wann ich NACH etwaiiger aberkennung, zum bund eingezogen werde?

So oft kommt dieser Fall in dieser Konstellation nicht vor, um da sinnvolle Durchschnittswerte bilden zu können.

geht sowas in der regel schnell (1-8 wochen) oder dauert das vergleichweise lange (3-6 monate) bis mei evtl einzug kommt? wäre wichtig zu wissen, weil ich mir bei langer zeit dann erstmal wieder einen kurzzeitigen job suchen müsste.

Ganz Kurzfristig läuft da garnichts, da ohnehin nur alle 3 Monate Dienstantritt ist, der nächstmögliche Dienstantrittstermin wäre vermutlich April 2008, die Einberufungen zum Januar 2008 werden derzeit schon verschickt und das KWEA wird erst tätig, wenn die Unterlagen vom BAZ dort eingetroffen sind und müsste dich dann mit 4 Wochen Vorlauffrist zum Dienstantritt laden, das dürfte aber zeitlich nicht mehr möglich sein.

Ob es überhaupt zu einer Einberufung kommt ist das nächste Thema, dnn du solltest in jedem Fall deine gesundheitlichen Probleme vorbringen, sei es beim BAZ oder beim KWEA. Und auch das KWEA wird es sich überlegen ob es sinnvoll ist jemanden zum Grundwehrdienst einzuberufen, der womöglich seinen Urlaub teilweise in der Grundausbildung nehmen muss damit er nicht verfällt. Vielleicht ist da sogar eine Nichtheranziehungszuage drin.
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perseus
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« Antworten #2 am: 8. November 2007, 16:32:54 »

erstmal danke für deine ausführlichen antworten.

noch ein paar fragen dazu, damit am ende nichts falsch läuft
1. an wen schicke ich den brief? das ich keine gewissensgründe mehr habe?

2. schicke ich MIT dem schreiben oder erst danach und an WEN die "forderung" für eine untersuchung?

3. ist dieser untersuchung dann das gleiche, wie meine damalige musterung beim bund? also läuft das prozerede nochmal genauso ab oder wird das eine komplett andere untersuchung?

für mich klingt das ganze nach einer "chance" von 6 zu 10 NICHT eingezogen zu werden. also die wahrscheinlichkeit ist höher nicht mehr herangezogen zu werden. denn rein theoretisch, muss ich noch 4 einhalb monate dienst leisten. davon ist 20 tage urlaub anzurechnen, was ca einen monat macht also sinds etwa 3,5 monate die ich noch dienst leisten muss


ach und was auch ganz intressant wäre, mein entlassunggeld vom zivi, wie schauts dann damit aus?
danke nochmal
« Letzte Änderung: 8. November 2007, 17:45:42 von perseus » Gespeichert
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« Antworten #3 am: 9. November 2007, 01:37:21 »

1. an wen schicke ich den brief? das ich keine gewissensgründe mehr habe?

Direkt an das Bundesamt für den Zivildienst.

2. schicke ich MIT dem schreiben oder erst danach und an WEN die "forderung" für eine untersuchung?

Ich würde es der Einfachheit halber in den gleichen Umschlag stecken aber als gesondertes Blatt weil da im Ergebnis jemand anderes für zuständig ist.

3. ist dieser untersuchung dann das gleiche, wie meine damalige musterung beim bund? also läuft das prozerede nochmal genauso ab oder wird das eine komplett andere untersuchung?

Die Untersuchungskriterien sind die gleichen, die Untersuchung erfolgt durch einem vom BAZ beauftragten Arzt oder im Wege der Amtshilfe durch einen Arzt bei einer vom BAZ beauftragten Behörde (Gesundheitsamt).

für mich klingt das ganze nach einer "chance" von 6 zu 10 NICHT eingezogen zu werden. also die wahrscheinlichkeit ist höher nicht mehr herangezogen zu werden. denn rein theoretisch, muss ich noch 4 einhalb monate dienst leisten. davon ist 20 tage urlaub anzurechnen, was ca einen monat macht also sinds etwa 3,5 monate die ich noch dienst leisten muss

du musst ja bedenken, dass es nicht sofort am Montag zur Entlassung kommt, die Restdienstzeit könnte also durchaus noch etwas kürzer sein, so dass du also tatsächlich zumindest Teile deines Urlaubs während der Grundausbildung nehmen müsstest und eine Einberufung dann wirklich vollkommen sinnlos und nur noch reine Schikane wäre.

ach und was auch ganz intressant wäre, mein entlassunggeld vom zivi, wie schauts dann damit aus?

Das wird gekürzt, für jeden voll geleisteten Monat gibt es 76,69 Euro und dann für jeden Tag des letzten (angefangenen) Monats rd. 2,55 €

-> Link

Den Rest würde es dann theoretisch nach der Entlassung aus dem Grundwehrdienst geben.
« Letzte Änderung: 9. November 2007, 01:39:28 von svennie » Gespeichert
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« Antworten #4 am: 9. November 2007, 16:20:17 »

ich danke dir:)
damit wäre für mich alleswichtige eigentlich geklärt. ist zwar schade drum, dass es nicht wie von mir geplant laufen wird, dass ich einfach meine zivildienst stelle wechsel und meine 9 monate leiste, aber das freie berufsleben steht mir eh besser.. ich halt euch aber auf dem laufenden wie es weitergegangen ist. werde meinen brief gleich schreiben (sicherlich, personen kennziffer etc nicht vergessen) und dann heut noch wegschicken.
ach eine frage noch, wird mein antrag zu 100% genehmigt oder MÜSSEN die den nicht anerkennen?
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svennie
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« Antworten #5 am: 12. November 2007, 12:05:50 »

ach eine frage noch, wird mein antrag zu 100% genehmigt oder MÜSSEN die den nicht anerkennen?

Es ist kein Antrag sondern lediglich eine Verzichtserklärung, die (zwingend) zur Entlassung führt, § 43 (1) Nr. 10 Wehrpflichtgesetz:

Zitat
(1) Ein Dienstleistender ist zu entlassen, wenn
...
10. er dem Bundesamt gegenüber schriftlich erklärt, dass er den Kriegsdienst mit der Waffe nicht mehr aus Gewissensgründen verweigere,
...
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