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Autor Thema: Einberufung zum 02.01.2008  (Gelesen 3177 mal)
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« am: 6. November 2007, 13:08:57 »

Hallo,

Folgendes Problem:

Einberufung zum 02.01.2008
März 2008 werde Ich 25
War bereits zurückgestellt.
Bin bis 31.12.2007 UK gestellt, der Dritte UK-Antrag wurde abgelehnt.
Die Musterung ist schon ein paar Jahre her (damals T2).

Ich möchte auf keinen Fall Bund oder Zivi!!!!

Bringt es etwas wenn Ich in das 4te Semester einer Technikerausbildung im Oktober 2007 eingestiegen bin???

Please HELP ME.
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 6. November 2007, 14:34:45 »

Hallo,

Folgendes Problem:

Einberufung zum 02.01.2008
März 2008 werde Ich 25
War bereits zurückgestellt.
Bin bis 31.12.2007 UK gestellt, der Dritte UK-Antrag wurde abgelehnt.
Die Musterung ist schon ein paar Jahre her (damals T2).

Ich möchte auf keinen Fall Bund oder Zivi!!!!

Bringt es etwas wenn Ich in das 4te Semester einer Technikerausbildung im Oktober 2007 eingestiegen bin???

Please HELP ME.


Warum so kompliziert? Stell einen KDV-Antrag so, dass du zum 1.1.08 keinen Grundwehrdienst antreten musst und verzichte dann auf deine Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer, wenn das BAZ dich einberufen will. Nur mal als Idee  Lächelnd

Mit der Technikerausbildung kannst du es natürlich versuchen, dann stellt sich aber die Frage ob du in der Vergangenheit tatsächlich unabkömmlich warst. Sprich, ob du die Ausbildung in der Vergangenheit nebenbei gemacht hast oder jetzt einfach plötzlich mit dem 4. Semester anfängst (was man dann als 1. Semester auslegen könnte) und es somit im Ergebnis darauf ankommt, ob es sich um eine Berufsausbildung oder um eine einem hochschulstudium ähnliche Ausbildung handelt.
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 6. November 2007, 16:04:30 »

@ Svennie

Nein, Ich bin schon Techniker einer anderen Fachrichtung, deshalb konnte Ich bei dem Techniker (Teilzeitform) den Ich nun belege mir das Grundstudium sparen.

Ein erster Kriegsdienstverweigerungsantrag wurde abgelehnt, den Ich im Anschluss daran auch wieder widerrufen habe. (Ich war im Urlaub 4 Wochen) und konnte keine Begründung innerhalb der Einspruchszeit einreichen.
Die sagten es sei ein Vordruck aus dem Internet!?!?!?

Ich dachte auch schon an Nachmusterung (unregelmäßige starke Anfälle, Tinitusattaken unter Stresssituationen).



DANKE 
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 6. November 2007, 16:18:45 »

@ Svennie

Nein, Ich bin schon Techniker einer anderen Fachrichtung, deshalb konnte Ich bei dem Techniker (Teilzeitform) den Ich nun belege mir das Grundstudium sparen.

Schwierig, eine Zurückstellung wegen einer Berufsausbildung ist zumeist daran gebunden, dass man einen Beruf neu erlernt. Eine bloße Weiterbildung oder Qualifizierung führt häufug nicht zur Zurückstellung.

Ein erster Kriegsdienstverweigerungsantrag wurde abgelehnt, den Ich im Anschluss daran auch wieder widerrufen habe.

 Huch

Er wurde erst abgelehnt und dann hast du den Antrag zurückgenommen? Das geht so nicht.

(Ich war im Urlaub 4 Wochen) und konnte keine Begründung innerhalb der Einspruchszeit einreichen.

Dann hättest du eine Fristverlängerung beantragen können.

Die sagten es sei ein Vordruck aus dem Internet!?!?!?

Nun, behaupten kann das BAZ viel.

Du bist nicht daran gehindert, einen neuen KDV-Antrag zu stellen, dieser müsste dann vernünftig bgründet sein, du müsstest auch darauf eingehen, warum du den Antrag erst jetzt stellst und warum du den ersten Antrag nicht weiter verfolgt hast.

Ich dachte auch schon an Nachmusterung (unregelmäßige starke Anfälle, Tinitusattaken unter Stresssituationen).

Es gibt aber nunmal keine Nachmusterung sondern nur eine Überprüfungsuntersuchung. Rechtsmittel gegen das Ergebnis einer solchen Überprüfungsuntersuchung haben keine aufschiebende Wirkung.

Natürlich bietet es sich aber an, ggf. parallel einen Antrag auf eine Überprüfungsuntersuchung zu stellen.
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