@ Svennie
Nein, Ich bin schon Techniker einer anderen Fachrichtung, deshalb konnte Ich bei dem Techniker (Teilzeitform) den Ich nun belege mir das Grundstudium sparen.
Schwierig, eine Zurückstellung wegen einer Berufsausbildung ist zumeist daran gebunden, dass man einen
Beruf neu erlernt. Eine bloße Weiterbildung oder Qualifizierung führt häufug nicht zur Zurückstellung.
Ein erster Kriegsdienstverweigerungsantrag wurde abgelehnt, den Ich im Anschluss daran auch wieder widerrufen habe.

Er wurde erst abgelehnt und dann hast du den Antrag zurückgenommen? Das geht so nicht.
(Ich war im Urlaub 4 Wochen) und konnte keine Begründung innerhalb der Einspruchszeit einreichen.
Dann hättest du eine Fristverlängerung beantragen können.
Die sagten es sei ein Vordruck aus dem Internet!?!?!?
Nun, behaupten kann das BAZ viel.
Du bist nicht daran gehindert, einen neuen KDV-Antrag zu stellen, dieser müsste dann vernünftig bgründet sein, du müsstest auch darauf eingehen, warum du den Antrag erst jetzt stellst und warum du den ersten Antrag nicht weiter verfolgt hast.
Ich dachte auch schon an Nachmusterung (unregelmäßige starke Anfälle, Tinitusattaken unter Stresssituationen).
Es gibt aber nunmal keine
Nachmusterung sondern nur eine Überprüfungsuntersuchung. Rechtsmittel gegen das Ergebnis einer solchen Überprüfungsuntersuchung haben
keine aufschiebende Wirkung.
Natürlich bietet es sich aber an, ggf. parallel einen Antrag auf eine Überprüfungsuntersuchung zu stellen.