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Autor Thema: Musterung im 2. Semester  (Gelesen 4001 mal)
monk
Gast
« am: 4. November 2007, 22:01:53 »

Hi,
ich bin 20 Jahre, im 2. Semester und soll in ein paar Tagen gemustert werden. Ich will wirklich ungerne mein Studium für ein ganzes Jahr unterbrechen. Schon gar nicht für die Bundeswehr. Wenn dann also Zivi.

Mein BMI ist mit 70kg auf 195cm Körpergröße gerade so im Unterernährt-Bereich, also hab ich ne krumme Haltung und nicht viel Muskeln. Ansonsten Schilddrüsenunterfunktion und auf dem linken Auge 60-70% Sehkraft. Alles eigentlich nicht soo wild, dass ich mich als untauglich sehen würde. Kann man damit trotzdem auf eine Ausmusterung spekulieren?

Wie kann ich mich ins 3. Semester retten? (Mir ist sowieso unklar, wie sie mich daran hindern wollen, ins 3. Semester zu kommen, wo es doch einen Tag nach dem 2. beginnt.) Das ganze bis zum 1. April aufschieben ist doch bestimmt kaum machbar oder?

Dann habe ich schon überlegt zum Termin am 1X. November nicht hinzugehen, weil niemand beweisen kann, dass der Brief hier überhaupt angekommen ist. Ist das sinnvoll? Oder macht es mehr Sinn einsichtig zum 1. Termin zu gehen und denen was vorzuheulen? Haben die überhaupt Verständnis für Studenten? Weiß denn der Arzt beim 2. Termin, dass ich zum ersten unentschuldigt gefehlt habe und erklärt mich dann als Drückeberger erst recht für tauglich?

Ich wäre dann 5 Monate vor meinem 23ten Geburtstag mit dem Studium fertig. Eine Ausmusterung wäre also nett, aber ich würde auch jede Möglichkeit nehmen, den Zivildienst nach dem Studium zu leisten.


Puh, wäre schön, wenn mir jemand eine Antwort auf meine langen Fragen geben könnte.
Danke
« Letzte Änderung: 4. November 2007, 22:04:49 von monk » Gespeichert
svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 4. November 2007, 22:52:51 »

Kann man damit trotzdem auf eine Ausmusterung spekulieren?

Spekulieren kann man immer, die Angaben sind aber leider wenig konkret. Bei richiger Vorbereitung ist eine Musterung als "nicht wehrdienstfähig" fast immer möglich.

Wie kann ich mich ins 3. Semester retten? (Mir ist sowieso unklar, wie sie mich daran hindern wollen, ins 3. Semester zu kommen, wo es doch einen Tag nach dem 2. beginnt.)

Durch Unterbrechung des Studiums im 2. Semester.

Das ganze bis zum 1. April aufschieben ist doch bestimmt kaum machbar oder?

muss ja auch nicht sein. Du musst ja nicht die Musterung solange aufschieben sondern nur das Vollziehbar werden des Musterungsergebnisses hinauszögern, sprich Widerspruch gegen den Musterungsbescheid einlegen. Eine Einberufung muss 4 Wochen vor dem vorgesehenen Dienstantritt erfolgen und ein laufendes Widerspruchsverfahren (und auch die Widerspruchsfrist allein) gegen den Musterungsbescheid hindert die Einberufung.

Dann habe ich schon überlegt zum Termin am 1X. November nicht hinzugehen, weil niemand beweisen kann, dass der Brief hier überhaupt angekommen ist. Ist das sinnvoll? Oder macht es mehr Sinn einsichtig zum 1. Termin zu gehen und denen was vorzuheulen?

Warum sollte der Arzt im November zu einem naderen Ergebnis kommen als im Januar oder Februar?

Haben die überhaupt Verständnis für Studenten?

Deine Zukunftsplanung interessiert dort niemanden.

Weiß denn der Arzt beim 2. Termin, dass ich zum ersten unentschuldigt gefehlt habe und erklärt mich dann als Drückeberger erst recht für tauglich?

Spätestens im Widerspruchsverfahren wird er seinen Vorschlag (mehr macht der Arzt nicht) auch irgendwie begründen müssen.

Ich wäre dann 5 Monate vor meinem 23ten Geburtstag mit dem Studium fertig. Eine Ausmusterung wäre also nett, aber ich würde auch jede Möglichkeit nehmen, den Zivildienst nach dem Studium zu leisten.

Zunächst solltest du auf keinen Fall einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer stellen, das ist nämlich taktisch vollkommen unklug. Wenn du keine "Ausmusterung" erreichen solltest, so bleibt in jedem Fall noch die Chance mangels Bedarfs in der Truppe trotzdem nicht zum Grundwehrdienst einberufen zu werden.
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monk
Gast
« Antworten #2 am: 5. November 2007, 16:26:04 »

Vielen Dank für die Antworten. Daraus ergeben sich aber noch weitere Fragen.

Wie soll ich denn jetzt vorgehen? Schindet das Fehlen zur Musterung nicht auch Zeit (bis der nächste Termin per Einschreiben kommt) oder ist da ein Risiko? Wie lange kann ich das mit dem Widerspruchsverfahren herauszögern und kostet das was?

Wie lasse ich mich denn erfolgreich Ausmustern? Muss ich da jetzt das Buch für 280€ von Herrn Zickenrott kaufen?
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 5. November 2007, 23:30:07 »

Wie soll ich denn jetzt vorgehen? Schindet das Fehlen zur Musterung nicht auch Zeit (bis der nächste Termin per Einschreiben kommt) oder ist da ein Risiko?

Ich würde zunächst nicht zur Musterung hingehen, ein Risiko besteht nicht, da das KWEA ja nicht beweisen kann, dass die Ladung zur Musterung überhaupt angekommen ist.

Wie lange kann ich das mit dem Widerspruchsverfahren herauszögern und kostet das was?

Ein Widerspruchsverfahren kostet nichts, wie lange es dauert hängt von der Arbeitsgeschwindigkeit der beteiligten Behörden (Kreiswehrersatzamt und Wehrbereichsverwaltung) ab und davon, ob und wie man diese Behörden mit bestimmten Anträgen beschäftigt. Einige Monate sind auf jeden Fall möglich.


Wie lasse ich mich denn erfolgreich Ausmustern?

Darauf gibt es keine pauschale Antwort, im Ergebnis kommt es darauf an, ob bestimmte Tatsachen vorliegen, die dazu führen, dass du den Anforderungen des Grundwehrdienstes (insbesondere der Grundausbildung) nicht ohne Gefahr für deine körperliche Unversehrtheit gewachsen bist.

Was man in der Grundausbildung machen muss, das ist hier geregelt:

http://www.musterungsforum.de/verwaltungsvorschriften/taetigkeitsmerkmale/taetigkeitsmerkmale-219-46.html

Muss ich da jetzt das Buch für 280€ von Herrn Zickenrott kaufen?

Ich persönlich rate nicht dazu. Das Buch an sich beinhaltet auch relativ wenig Informationen, sie sind jedenfalls die 280 Euro nicht wert. Vielmehr erkauft man sich quasi das Recht, sich von Herrn Z. ohne weitere Kosten "beraten" zu lassen allerdings darf er diese Beratungen (nach dem Rechtsberatungsgesetz) garnicht durchführen, somit kann man diesen (durch den Kaufpreis für das Buch bereits finanzierten) vermeintlichen Beratungsanspruch im schlimmsten Fall nicht durchsetzen.
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