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Autor Thema: DU-Verfahren oder Verweigern?  (Gelesen 6036 mal)
Tux
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Beiträge: 1


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« am: 1. November 2007, 15:49:22 »

Hi,

ich wurde Anfang 2005 trotz meiner Hüftdysplasie, Wirbelsäulenverkrümmung und Knick-/Senk-/Spreizfuss T2 gemustert und bin seit dem 1. Oktober nun in der Grundausbildung der Bundeswehr. Meine Einstellungsuntersuchung beim Bund habe ich erst in der 3. Woche nach Diensteintritt bekommen, nachdem ich mich wegen starker Rückenschmerzen seit der 2. Woche neukrank gemeldet habe. Die ersten beiden Wochen musste ich also trotz fehlender Einstellungsuntersuchung alles mitmachen, was meinem Rücken sicherlich nicht gut getan hat.

Zur Einstellungsuntersuchung wurde ich nochmals zu einem zivilen Orthopäden geschickt und anschließend vom Truppenarzt nochmals T2 gemustert (da ich ja schließlich für einen Bürojob geeignet bin). Aufgrund meiner starken akuten Rückenschmerzen wurde ich aber bis 31.12 (also zum Ende meiner 3 monatigen Grundausbildung) MSG geschrieben (also Marsch-/Sport-/Geländebefreit). Nun bin ich also weder ausgemustert, noch kann ich aufgrund der MSG Befreiung die Grundausbildung bestehen. Den Sinn dahinter verstehe ich immer noch nicht. Aber auch trotz der MSG befreiung, muss ich leider noch ziemlich viel (vorallem die komplette Waffenausbildung) mitmachen, bei der ich unter meinen Rückenschmerzen leide.

Ich habe darüber mit meinem Zugführer gesprochen, welcher mir nun Anrät ein DU-Verfahren (Dienstuntauglichkeit) einzuleiten. Dann würde ich mit Masse KzH geschrieben oder evtl. noch für den Innendienst herangezogen.

Nun sind meine Rückenschmerzen allerdings nicht das einzigste Problem: Ich leide stark unter dem psychischen Druck in der AGA, habe Schlafstörungen (auch am Wochenende zuhause) und nicht selten Magenprobleme aufgrund des zu schnellen Essens. (Fast Food - bei der Bundeswehr auch "Verpflegen" genannt ^^) Ich möchte also jetzt wirklich so schnell wie möglich raus aus der Kaserne.

Nun stehe ich vor der Entscheidung ein DU-Verfahren einzuleiten, welches evtl. 2-3 Monate dauern kann oder einen Verweigerungsantrag zu stellen, der evtl. schon in 1-2 Wochen entschieden sein kann. Deswegen habe ich da noch ein paar Fragen bezüglich des DU-Verfahrens:

- Wie lange dauert das DU-Verfahren in der Regel? Kann es auch länger als 3 Monate dauern?
- Wie hoch ist die Chance in meinem Fall, wirklich KzH (bis DU) geschrieben zu werden und nicht doch evtl. im Innendienst arbeiten muss?
- Wie läuft das DU-Verfahren ab? Wo muss ich überall hin? Kann es passieren, dass ich evtl. auch ins Bundeswehr Krankenhaus muss?

Mein Zugführer hat mir auch zu einem DU-Verfahren geraten, da ich danach keinen Ersatzdienst mehr leisten muss und gleich mein Studium beginnen kann. Aber da ich keine Ahnung habe, wie schnell ich beim DU aus der Kaserne komme (KzH, Entlassung) bin ich doch stark am Überlegen, ob in meinem Fall eine Verweigerung für mich mehr Sinn machen würde.

Vielen Dank schonmal,
Tux
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svennie
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« Antworten #1 am: 1. November 2007, 18:32:29 »

Die ersten beiden Wochen musste ich also trotz fehlender Einstellungsuntersuchung alles mitmachen, was meinem Rücken sicherlich nicht gut getan hat.

Dies solltest du dem Wehrbeauftragten mitteilen.

Zur Einstellungsuntersuchung wurde ich nochmals zu einem zivilen Orthopäden geschickt und anschließend vom Truppenarzt nochmals T2 gemustert (da ich ja schließlich für einen Bürojob geeignet bin).

Nein, gemustert wurdest du nicht, du wurdest auf deine Verwendungsfähigkeit hin untersucht. Ein kleiner aber wichtiger Unterschied: Gegen das Ergebnis einer Musterung gibt es Rechtsmittel, die hier durchgeführte Untersuchung hat aber keine Außenwirkung.

Aufgrund meiner starken akuten Rückenschmerzen wurde ich aber bis 31.12 (also zum Ende meiner 3 monatigen Grundausbildung) MSG geschrieben (also Marsch-/Sport-/Geländebefreit). Nun bin ich also weder ausgemustert, noch kann ich aufgrund der MSG Befreiung die Grundausbildung bestehen. Den Sinn dahinter verstehe ich immer noch nicht.

brauchst du auch nicht verstehen, macht nämlich wirklich keinen Sinn.

Aber auch trotz der MSG befreiung, muss ich leider noch ziemlich viel (vorallem die komplette Waffenausbildung) mitmachen, bei der ich unter meinen Rückenschmerzen leide.

Hier solltest du ggf. nochmals beim Arzt vorstellig werden, darauf hinweisen, dass du erhebliche Probleme beim Heben hast, das das Tragen der Waffe dir Schmerzen bereitet und du aufgrund deiner Schmerzen einen Facharzt (dürfte dann vermutlich ein Orthopäde sein) aufsuchen möchtest.

Ich habe darüber mit meinem Zugführer gesprochen, welcher mir nun Anrät ein DU-Verfahren (Dienstuntauglichkeit) einzuleiten.

Damit hat er recht.

Dann würde ich mit Masse KzH geschrieben oder evtl. noch für den Innendienst herangezogen.

naja, bis zur Entscheidung über diesen Antrag würde sich vermutlich nichts an der Verwendung ändern.

Nun sind meine Rückenschmerzen allerdings nicht das einzigste Problem: Ich leide stark unter dem psychischen Druck in der AGA, habe Schlafstörungen (auch am Wochenende zuhause) und nicht selten Magenprobleme aufgrund des zu schnellen Essens. (Fast Food - bei der Bundeswehr auch "Verpflegen" genannt ^^) Ich möchte also jetzt wirklich so schnell wie möglich raus aus der Kaserne.

gut, das kann ich nachvollziehen.

Nun stehe ich vor der Entscheidung ein DU-Verfahren einzuleiten, welches evtl. 2-3 Monate dauern kann oder einen Verweigerungsantrag zu stellen, der evtl. schon in 1-2 Wochen entschieden sein kann. Deswegen habe ich da noch ein paar Fragen bezüglich des DU-Verfahrens:

- Wie lange dauert das DU-Verfahren in der Regel? Kann es auch länger als 3 Monate dauern?

Das kommt auf die Beweislage an. Derzeit bist du offensichtlich den Anforderungen des Grundwehrdienstes nicht gewachsen weil du nicht an Märschen und einigen anderen Tätigkeiten teilnehmen kannst. Die Frage ist eben nur, wer da eine Diagnose gestellt hat und warum man zu dem Ergebnis gekommen ist, dass diese Probleme nur befristet bestehen.

- Wie hoch ist die Chance in meinem Fall, wirklich KzH (bis DU) geschrieben zu werden und nicht doch evtl. im Innendienst arbeiten muss?

Das lässt sich nicht sagen, es kommt tatsächlich auf den Befund an, also ob du etwa auf für andere als die bislang genannten Verwendungen nicht verwendbar bist.

- Wie läuft das DU-Verfahren ab? Wo muss ich überall hin? Kann es passieren, dass ich evtl. auch ins Bundeswehr Krankenhaus muss?

Wo Untersuchungen stattfinden und welche dies sind hängt vom Einzelfall ab. Wenn sich der nächste (Vetrags-)Facharzt für Orthopädie in einem Bundeswehrkrankenhaus befindet, dann wird man dich womöglich dorthin schicken. Das bedeutet ja nicht, dass du dort stationär aufgenommen oder gar (gegen deinen Willen) behandelt wirst.

Mein Zugführer hat mir auch zu einem DU-Verfahren geraten, da ich danach keinen Ersatzdienst mehr leisten muss und gleich mein Studium beginnen kann. Aber da ich keine Ahnung habe, wie schnell ich beim DU aus der Kaserne komme (KzH, Entlassung) bin ich doch stark am Überlegen, ob in meinem Fall eine Verweigerung für mich mehr Sinn machen würde.

Ich sehe da zunächst keinen Sinn, allenfalls die Gefahr einer Umwandlung des Wehrdienstverhältnisses in ein Zivildienstverhältnis. Du tauschst Pest gegen Cholera.

Dein Problem ist, dass du körperlich (und vermutlich auch psychisch) den Anforderungen dieses Dienstes nicht gewachsen bist. Das ist keine Schande, sollte dich aber auch nicht dazu verleiten, stattdessen einen anderen Zwangsdienst auszuüben in dem du dich ja quasi hineinmogeln musst indem du Gewissensgründe vorgibst, die tatsächlich wohl garnicht bestehen.
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tomcat
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« Antworten #2 am: 6. August 2010, 14:50:29 »

Hallo Leute,
bei mir wurde letzte Woche auch ein DU-Verfahren eingeleitet bzgl meinem allergischen Asthma. man sagte mir, dass es so 4 bis 6 Wochen dauern kann und dann muss ich nochmal zum Endtermin ins SanZentrum. In dem protokoll oder Antrag für dieses Verfahren hab ich gelesen, dass mich der Arzt für die nächsten 12 Monate nicht wehrdienstfähig geschrieben hat. Im sommer 2011 fang ich bereits mein Studium an, was so 4 Jahre dauert. außerdem spricht man grade davon die Wehrpflicht bis dahin auszusetzten. hat sich die Bundeswehr bei mir dann quasi schon erledigt?
Wär echt dankbar für eure antworten!
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svennie
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« Antworten #3 am: 6. August 2010, 15:12:12 »

... dass mich der Arzt für die nächsten 12 Monate nicht wehrdienstfähig geschrieben hat.

Das hat er nicht, das kann er auch nicht.

Er hat dich als nicht dienstfähig eingeschätzt. Wehrdienstfähigkeit klingt ähnlich, ist aber etwas anderes.

hat sich die Bundeswehr bei mir dann quasi schon erledigt?

Vermutlich schon, jedenfalls wirst du sehr wahrscheinlich nach der Entlassung nichts mehr von der Bundeswehr hören.
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tomcat
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« Antworten #4 am: 11. August 2010, 12:23:57 »

es heißt ja, dass so ein verfahren dauert....bürokratie eben. habe gehört bis zu 2 Monate. Habe auch schon von 4-6 Wochen gehört. habt ihr da eine Ahnung...ungefähr wie lang das dauert?
gruß
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svennie
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« Antworten #5 am: 16. August 2010, 14:57:34 »

habt ihr da eine Ahnung...ungefähr wie lang das dauert?

Nein, das kann aber in der Tat recht lange dauern.
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tomcat
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« Antworten #6 am: 1. September 2010, 10:42:54 »

mein verfahren ist jetzt abgeschlossen, zumindest hab ich post bekommen und muss mich am entsprechenden tag bei meiner einheit melden. da soll eine enduntersuchung stattfinden und einige unterschriften sind nötig. was passiert denn genau bei dieser untersuchung und welchen zweck hat sie?
gruß
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svennie
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« Antworten #7 am: 1. September 2010, 11:13:11 »

was passiert denn genau bei dieser untersuchung und welchen zweck hat sie?
gruß

Es handelt sich bei der Entlassungsuntersuchung letztlich um etwas ähnliches wie bei der Diensteintrittsuntersuchung. Hörtest, Sehtest, Blutdruck etc. Zum Schluss ein kurzes Gespräch mit dem Truppenarzt.

Das Ergebnis wird vermutlich "vorübergehend nicht verwendungsfähig" sein, wobei man sich auf die Unterlagen aus dem DU-Verfahren beziehen wird.
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