Nun ist es so dass ich derzeit mich noch in der Ausbildung bin bis August 2008, von daher können sie mich da sowieso vorher nicht ziehen. Trotzdem soll ich erst einmal zur Musterung erscheinen.
Richtig, macht aus Sicht der Bundeswehr auch Sinn oder wie lange sollen die noch warten!?
Nun ist natürlich das Problem mit der Musterung und Bundeswehr wo ich jetzt doch etwas sehr abgeneigt, da ich ein festes Arbeitsverhältnis doch schon etwas mehr bevorzuge. Nun will ich versuchen mich ausmustern zu lassen.
Widerspricht sich das nun absolut? Ein festes Arbeitsverhältnis und Grundwehrdienst!? Die Argumentation ist irgendwo nicht so ganz schlüssig.
Diesbezüglich war ich bei meinen Orthopäden gewesen bei dem ich schon sehr lange in Behandlung bin. ... Er hatte gesagt nach den derzeitigen aktuellen Stand wäre ich normalerweise tauglich für die Bundeswehr und große Einschränkungen würde es nicht geben das ich irgendetwas nicht machen dürfte.
Zumindest hatte ich letztens den Brief von meinen Orthopäden bekommen. Dabei war er auf die verschiedene Punkte draufeingegangen:
- Anamnese
- Befund
- Röntgen (kurze Beschreibung zu den Röntgenaufnahmen die er mir noch mitgeschickt hatte)
- Diagnosen
Als ich mir das so durchgelesen hatte fand es doch schon ziemlich krass wie einige Dinge dort beschrieben wurden. Also sie wurden extremer hingeschrieben als wie die Beschwerden bei mir sind. Allerdings muss ich auch dazusagen das es nicht übertrieben geschrieben, eben nur auf einem gewissen hohen Maß. Außerdem wurden mir noch zwei Röntgenaufnahmen zugeschickt.
Es ist natürlich ohne Kenntnis der Sachlage nicht zu sagen, inwieweit der Befundbericht das Musterungsergebnis beeinflusst aber es ist durchaus so, dass sich derartige Berichte für den Laien recht krass anhören obwohl eigentlich nichts besonderes drinstehtl
Dies war die Sache mit dem Orthopäden gewesen, nun hatte ich mir noch mal überlegt welche Beschwerden ich noch so hab die vielleicht zur Ausmusterung vielleicht etwas dazubeitragen.
Bin da noch auf folgende Dinge gestoßen bei mir
- habe bei beiden Füßen -> Plattfüße
- trage eine Brille (Fernbrille) Wert Rechtes Auge -3,25, Linkes Auge -3,75
- Heuschnupfen
Das waren noch die Sachen die ich beitragen könnte zu mir.
Wenn der Heuschnupfen nicht besonders stark ausgeoprägt ist, dann wird das auf bestimmte Einschränkungen in der Verwendungsfähigkeit hinauslaufen.
Nun aber zu meinen Fragen zu euch:
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1. Sollte ich bei der Musterung mit draufeingehen auf die mögliche Übernahme meines derzeitigen Ausbildungsbetriebs, oder ehr nicht? Also ehr die ganzen gesundheitlichen Sachen in den Vordergrund schieben und nicht den beruflichen?
Der Arzt interessiert sich nicht für deine beruflichen Befindlichkeiten, solange die Übernahme nicht wirksam zugesagt ist, bringt es auch nichts in dieser Richtung irgendwelche Anträge zu stellen.
2. Soll ich beim Kreiswehrersatzamt auf das Schreiben meines Orthopäden mit draufeingehen oder einfach nur abgeben bei der dementsprechenden Person?
Die entsprechende "Person" hat Medizin studiert und wird dich auch untersuchen und dir beio der Untersuchung Fragen stellen.
Hätte nur etwas Angst das die mir irgendwelche Fangfragen stellen oder dahinter kommen das es doch nicht so schlimm ist wie es im Schreiben verfasst ist.
Dann solltest du dich genau mit dem Inhalt vertraut machen und genau verstehen was da drisnteht, also sämtliche Fachausdrücke erstmal übersetzen (Wikipedia und Google dürften dabei helfen).
3. Wie groß ist die Chance dass ich ausgemustert werde, mit meiner derzeitigen Situation und Beschwerden die ich habe?
Du hast dazu ja nichts konkretes geschrieben, außer dass auch dein Arzt meint, dass das nichts wird.
Wie gesagt mir liegt doch schon etwas daran das ich versuche mich ausmustern zu lassen. Ich habe in dem Sinne nichts gegen Zivildienst oder Bundeswehr. Aber ein möglicher fester Arbeitsplatz nach der Ausbildung ist mir doch erst mal ein Stück wichtiger als 9-Monate beim Bund zu verbringen.
Dann solltest du aufhören, dich selbst zu belügen:
Wehr- oder Zivildienst nach der Ausbildung und während einer (normalen) Berufstätigkeit ist der vom Gesetzgeber
gewollte Zustand, deshalb stellen besondere Situationen (Berufsausbildung, Schule, Studium) auch Ausnahmen dar, die man einer Heranziehung zum Wehrdienst entgegenhalten kann. Du hast also kein Problem mit "Wehrdienst statt Berufsausbildung" sondern ein Problem mit der allgemeinen Wehrpflicht.