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Autor Thema: Austritt vom Katastrophenschutz  (Gelesen 5147 mal)
overcast
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« am: 22. Oktober 2007, 20:04:59 »

Hallo erstmal,

es geht um Person A welche aus der Nähe von Stuttgart kommt.

Person A wurde ca. 2003 als T3 gemustert.
Irgendwann im Jahr 2005/2006 kam ein Schreiben das Person A zum Bund muss.

Darauf hat Person A einen KDV Antrag gestellt welcher auch angenommen wurde.

Da Person A im Familienunternehmen ziemlich unter Strom steht und eigentlich von morgens bis abends am arbeiten ist hat er seinen Anwalt gebeten den Leuten vom Kreiswehrersatzamt zu erklären das Person A keine Zeit hat und auch nicht 9-10 Monate von der Arbeit weg bleiben kann.

Das Kreiswehrersatzamt sah das aber irgendwie nicht so (stellte ganz merkwürdige Fragen) und wollte unbedingt das Person A irgendwas macht (das macht denen bestimmt Spaß).

Jetzt ist Person A seit 2006 beim THW (der saure Apfel), ist eigentlich auch ganz ok dort aber er ist jetzt schon seit fast 3 Monaten nichtmehr dort gewesen weil er derzeit durchgehend Nachtschicht hat.
Die Jungs vom THW sind auch ganz kulant, er hat letztens 1 Monat durchgehend Urlaub genommen und sich seit dem immer per sms gemeldet das er arbeiten ist.

Es gibt beim THW auch die Möglichkeit sich für ein Jahr ganz freistellen zu lassen welches mann allerdings nachholen müsste.

Da Person A ungern bis Mitte 30 Ersatzdienst leisten möchte wollte ich mal für ihn fragen ob ein erneutes Anfragen beim Kreiswehrersatzamt was bringen könnte (vllt. zuerst mal ohne Anwalt)?

Person A hat schon jedes mal n ungutes Gefühl wenn er denen was vorjammern muss das er nicht zum Dienst kommen kann..


Danke  Smiley

*edit*
« Letzte Änderung: 22. Oktober 2007, 20:10:35 von overcast » Gespeichert
overcast
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« Antworten #1 am: 22. Oktober 2007, 21:28:05 »

Ich lese gerade in einem anderen Forum

Zitat
Alle T3-gemusterten Wehrpflichtigen wurden mit der am 1.10.2004 in kraft getretenen Gesetzesänderung für untauglich erklärt. Sie hätten an diesem Tage den Katastrophenschutzdienst beenden können, ohne Zivildienst leisten zu müssen.

Ist das wahr?

Die beim THW reden uns immer ein das wenn man z.Bsp. von denen gekündigt/rausgeworfen wird man sofort zum Bund muss....oder meinen die insgeheim nur die T1/T2er?

Und wieso drängte mich dann das Kreiswehrersatzamt dazu irgendeinen Ersatzdienst zu leisten wenn ich das lt. dem oben gennanten Zitat garnicht müsste?

Das wär doch zu schön um wahr zu sein, oder?
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svennie
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« Antworten #2 am: 22. Oktober 2007, 23:44:42 »

Ist das wahr?

in etwa ja. Durch den Wegfall des Verwendungsgrades "verwendungsfähig mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten" sind die betroffenen Wehrpflichtigen wehrdienstunfähig

Die beim THW reden uns immer ein das wenn man z.Bsp. von denen gekündigt/rausgeworfen wird man sofort zum Bund muss....oder meinen die insgeheim nur die T1/T2er?

nein, die sind nur etwas größenwahnsinnig. Ich selbst warne im Übrigen auch immer davor, den Weg über den Katastrophenschutz zu gehen, gerade weil man sich in ein extremes Abhängigkeitsverhältnis begibt, das von den Organisationen bewusst schamlos ausgenutzt wird.

THW & Co. haben keinerlei Einfluss darauf, wer wann wie und warum zum Grundwehrdienst oder Zivildienst einberufen werden wird. Wer aber als ungedienter Wehr- oder Zivildienstpflichtiger aus dem Dienst im Katastrophenschutz entpflichtet wird, unterliegt selbstverständlich wieder der Pflicht seinen Wehr- oder Zivildienst abzuleisten es sei denn es liegt eine andere Wehr- oder Zivildienstausnahme vor wobei sich die Heranziehungsgrenze unter Umständen extrem erhöht. Wehrdienstunfähigkeit ist so eine Wehrdienstausnahme, die dazu führt, dass man keinen Dienst mehr leisten muss.

Und wieso drängte mich dann das Kreiswehrersatzamt dazu irgendeinen Ersatzdienst zu leisten wenn ich das lt. dem oben gennanten Zitat garnicht müsste?

Kein Kreiswehrersatzamt drängt jemanden, einen "Ersatzdienst" zu leisten. Entweder man verpflichtet sich freiwillig in irgendeiner Organisationsform des Katastrophenschutzes oder stellt freiwillig einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerung.

Vielleicht solltest du mal deinen Musterungsbescheid überprüfen. Als kleiner Hinweis: Tauglichkeitsgrade sind nicht und waren nie numeriert, folglich kann da auch nicht "T3" draufstehen.

Eine Nachfrage beim Kreiswehrersatzamt dürfte im Übrigen nichts bringen, da die Unterlagen nach der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nunmehr beim Bundesamt für den Zivildienst liegen.

Sollte sich herausstellen, dass hier tatsächlich der von mir genannte Verwendungsgrad festgestellt wurde, dann dürfte sich die Pflicht Zivildienst zu leisten in Luft auflösen, spätestens nach dem man dies gegenüber dem BAZ klargestellt hat.
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overcast
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« Antworten #3 am: 23. Oktober 2007, 07:46:07 »

Gestern abend hab ich nochmal den schriftverkehr gelesen und muss mich korregieren, es was das Bundesamt für den Zivildienst und nicht das Kreiswehrersatzamt das mich bei irgendwas haben wollte.
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svennie
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« Antworten #4 am: 23. Oktober 2007, 11:46:27 »

Gestern abend hab ich nochmal den schriftverkehr gelesen und muss mich korregieren, es was das Bundesamt für den Zivildienst und nicht das Kreiswehrersatzamt das mich bei irgendwas haben wollte.

Viel wichtiger wäre aber der Verwendungsgrad aus dem Musterungsbescheid bzw. dem letzten Tauglichkeitsüberprüfungsbescheid.

Es ist durchaus möglich, dass das BAZ seinerzeit rechtswidrig gehandelt hat und eine Einberufung zum Zivildienst angekündigt hat obwohl keine Pflicht mehr bestand, Zivildienst zu leisten. Das lässt sich abschließend aber nur beantworten, wenn man den aktuellen Status bzgl. der Tauglichkeit weiß.
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overcast
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« Antworten #5 am: 24. Oktober 2007, 11:24:49 »

Joa, ich hab leider die Papiere von der Musterung verlegt, wo kann man die wieder anfordern, vom KWEA?
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svennie
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« Antworten #6 am: 24. Oktober 2007, 11:42:37 »

...wo kann man die wieder anfordern, vom KWEA?

Deine Unterlagen liegen jetzt beim Bundesamt für den Zivildienst. Lass dir eine Kopie des letzten Bescheids schicken mit dem dein Tauglichkeits- und Verwendungsgrad festgestellt wurde.
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