Ist das wahr?
in etwa ja. Durch den Wegfall des Verwendungsgrades "verwendungsfähig mit Einschränkungen in der Grundausbildung und für bestimmte Tätigkeiten" sind die betroffenen Wehrpflichtigen
wehrdienstunfähigDie beim THW reden uns immer ein das wenn man z.Bsp. von denen gekündigt/rausgeworfen wird man sofort zum Bund muss....oder meinen die insgeheim nur die T1/T2er?
nein, die sind nur etwas größenwahnsinnig. Ich selbst warne im Übrigen auch immer davor, den Weg über den Katastrophenschutz zu gehen, gerade weil man sich in ein extremes Abhängigkeitsverhältnis begibt, das von den Organisationen bewusst schamlos ausgenutzt wird.
THW & Co. haben
keinerlei Einfluss darauf, wer wann wie und warum zum Grundwehrdienst oder Zivildienst einberufen werden wird. Wer aber als ungedienter Wehr- oder Zivildienstpflichtiger aus dem Dienst im Katastrophenschutz entpflichtet wird, unterliegt selbstverständlich wieder der Pflicht seinen Wehr- oder Zivildienst abzuleisten es sei denn es liegt eine andere Wehr- oder Zivildienstausnahme vor wobei sich die Heranziehungsgrenze unter Umständen extrem erhöht. Wehrdienstunfähigkeit ist so eine Wehrdienstausnahme, die dazu führt, dass man keinen Dienst mehr leisten muss.
Und wieso drängte mich dann das Kreiswehrersatzamt dazu irgendeinen Ersatzdienst zu leisten wenn ich das lt. dem oben gennanten Zitat garnicht müsste?
Kein Kreiswehrersatzamt drängt jemanden, einen "Ersatzdienst" zu leisten. Entweder man verpflichtet sich freiwillig in irgendeiner Organisationsform des Katastrophenschutzes oder stellt freiwillig einen Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerung.
Vielleicht solltest du mal deinen Musterungsbescheid überprüfen. Als kleiner Hinweis: Tauglichkeitsgrade sind nicht und waren nie numeriert, folglich kann da auch nicht "T3" draufstehen.
Eine Nachfrage beim Kreiswehrersatzamt dürfte im Übrigen nichts bringen, da die Unterlagen nach der Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer nunmehr beim Bundesamt für den Zivildienst liegen.
Sollte sich herausstellen, dass hier tatsächlich der von mir genannte Verwendungsgrad festgestellt wurde, dann dürfte sich die Pflicht Zivildienst zu leisten in Luft auflösen, spätestens nach dem man dies gegenüber dem BAZ klargestellt hat.