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Autor Thema: Wehrdienstverweigerung / Freistellung vom Betrieb  (Gelesen 6357 mal)
Macvot
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Beiträge: 11


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« am: 22. Oktober 2007, 09:40:06 »

Hallo,

ich habe 2 Fragen zur Musterung die ich nächsten Montag um 10:30 früh habe.

1: Falls ich T1 oder T2 eingestuft werde, hab ich gehört das es ein Wehrdienstverweigerungs Formular o.ä. gibt. Stimmt das ? Was muss ich da genau reinschreiben?

2: Werde ich vom Betrieb freigestellt? Eigentlich schon oder?
Ich werde morgen mal nachfragen.

Danke und Grüße
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svennie
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« Antworten #1 am: 22. Oktober 2007, 11:53:10 »

1: Falls ich T1 oder T2 eingestuft werde, hab ich gehört das es ein Wehrdienstverweigerungs Formular o.ä. gibt. Stimmt das ?

nein.

Was muss ich da genau reinschreiben?

Es sollte - natürlich abhängig von der aktuellen Situation - in aller Regel zunächst kein Antrag auf Anerkennung als Kriegsdienstverweigerer gestellt werden, schon garnicht bei oder gar vor der Musterung.

2: Werde ich vom Betrieb freigestellt? Eigentlich schon oder?

ja.
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Macvot
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« Antworten #2 am: 22. Oktober 2007, 11:55:04 »

Wie folgen dann die weiteren Schritte damit ich kein Wehrdienst aussüben muss, sondern lieber Zivildienst leisten möchte?  Huch
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svennie
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« Antworten #3 am: 22. Oktober 2007, 12:46:45 »

Wie folgen dann die weiteren Schritte damit ich kein Wehrdienst aussüben muss, sondern lieber Zivildienst leisten möchte?  Huch

Der Gedankengang ist falsch:

Möchtest du Zivildienst leisten oder möchtest du keinen Wehrdienst leisten.

Wer Zivildienst leisten möchte, der stellt einen Antrag auf Anerekennung als Kriegsdienstverweigerer aus Gewissensgründen (und begründet diesen) und wird dann - in aller Regel - früher oder später vom Bundesamt für den Zivildienst aufgefordert, sich selbst um einen Zivildienstplatz zu bemühen, tut er dies nicht, so wird ihm ein Platz zugewiesen.

Wer einfach nichts utnernimmt, wird mit einiger Wahrscheinlichkeit auch keinen Grundwehrdienst leisten müssen. Um diese Wahrscheinlichkeit zu erhöhen, sollte man zumindest über folgende Schritte nachdenken:

- Musterung so spät wie möglich (1. Termin unentschuldigt nicht wahrnehmen, danach entschuldigt Terminverlegungen beantragen).
- Musterungsergebnis anfechten, Widerspruchsverfahren so lange wie möglich verzögern oder tatsächlich Argumente bringen, die gegen eine Wehrdienstfähigkeit sprechen.
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Macvot
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« Antworten #4 am: 22. Oktober 2007, 13:11:18 »

Ich möchte Zivildienst leisten!

Also dann stelle ich einen Antrag auf Anerekennung als Kriegsdienstverweigerer nach der Musterung. Richtig?
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #5 am: 22. Oktober 2007, 14:15:01 »

Ich möchte Zivildienst leisten!

nun denn...  Verlegen

Also dann stelle ich einen Antrag auf Anerekennung als Kriegsdienstverweigerer nach der Musterung. Richtig?

ja, ich würde trotzdem das Musterungsergebnis abwarten und erst danach den Antrag stellen. der Antrag wird ohnehin erst frühestens 14 Tage nach der Musterung an die zuständige Behörde weitergeleitet.
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Macvot
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« Antworten #6 am: 26. November 2007, 10:56:35 »

Ich hab das Ergebnis vor gut 3 Wochen erhalten; Ergebnis T2... Die Anerkennung als Wehrdienstverweigerer habe ich noch nicht abgeschickt... Aber werde dies diese woche machen. Ist das korrekt?
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #7 am: 26. November 2007, 13:49:06 »

Ist das korrekt?

Wenn du gegen das Ergebnis keinen Widerspruch einlegen möchtest und wenn du tatsächlich Zivildienst leisten möchtest, dann ja.
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