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Autor Thema: KDV Antrag nach Einberufung - gibts noch gute Stellen?  (Gelesen 6887 mal)
MisTerBurNs
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Beiträge: 2


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« am: 16. Oktober 2007, 19:27:15 »

Hallo,
A wurde T2 gemustert und wird nach seinem Abitur in Juli08 wohl einberufen werden.

A will auf KEINEM Fall zur Bundeswehr, am liebsten wuerde A gar nichts machen, im Notfall Zivi.

Ich habe im Internet gelesen, dass nur noch 50% der T2 tatsächlich einberufen werden, deswegen wird A wohl zur eventuellen Einberufung warten.

Hierbei habe ich zwei Fragen:
Wielange vor der Einberufung kommt das Datum der Einberufung? Gibt es einen Mindestzeitraum?

Falls A also nach der Einberufung verweigert und anerkannt wird, haben ja alle anderen Zivildienstleistenden schon eine feste Zivildienststelle, welche A noch nicht hat. Wielange dauert es so durchschnittlich bis man eine Zivistelle hat? Und gehe ich recht in der Annahme, dass die besten Zivi-Stellen dann schon weg sind?



Meine Fragen nochmal zusammengefasst:
1. Gibt es einen Mindestzeitraum zwischen Brief mit Einberufungstermin und Termin, an dem A antreten muss, in dem A seinen KDV-Antrag noch vor Einberufung durchbekommt?
2. Wielange dauert die Anerkennung als Verweigerer, vorausgesetzt, A sende es sobald er weiß dass er eingezogen werde, an das KWEA?
3. Gehe ich recht in der Annahme, dass die besten Zivi-Stellen dann schon weg sind? Oder ab wann suchen sich die "normalen" KDV-Antragssteller ihren Job?


Danke für eure Antwort im Voraus!

MisTerBurNs
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 16. Oktober 2007, 19:43:41 »

Hierbei habe ich zwei Fragen:
Wielange vor der Einberufung kommt das Datum der Einberufung? Gibt es einen Mindestzeitraum?

Im Regelfall mindestens 4 Wochen.

Falls A also nach der Einberufung verweigert und anerkannt wird, haben ja alle anderen Zivildienstleistenden schon eine feste Zivildienststelle, welche A noch nicht hat. Wielange dauert es so durchschnittlich bis man eine Zivistelle hat? Und gehe ich recht in der Annahme, dass die besten Zivi-Stellen dann schon weg sind?

Es gibt mehr Plätze als Zivildienstleistende. Fraglich ist eben nur, ob eine geeignete Stelle auch im richtigen Zeitraum zur Verfügung steht. Auch gibt es geografische Unterschiede, es gibt also Gegenden in denen Stellen generell rar sind.

Einen Überblick kann man sich hier verschaffen:

http://www.zivildienst.de/cln_030/lang_de/nn_152540/Content/de/ZDBSuchassistent/SuchFormular__node.html__nnn=true



Meine Fragen nochmal zusammengefasst:
1. Gibt es einen Mindestzeitraum zwischen Brief mit Einberufungstermin und Termin, an dem A antreten muss, in dem A seinen KDV-Antrag noch vor Einberufung durchbekommt?

siehe oben.

2. Wielange dauert die Anerkennung als Verweigerer, vorausgesetzt, A sende es sobald er weiß dass er eingezogen werde, an das KWEA?

Es ist in den 4 Wochen zu schaffen, wenn die Unterlagen vollständig sind und die Begründung inhaltlich darauf eingeht, warum der Antrag so spät gestellt wurde.

3. Gehe ich recht in der Annahme, dass die besten Zivi-Stellen dann schon weg sind? Oder ab wann suchen sich die "normalen" KDV-Antragssteller ihren Job?

die meisten suchen sich dann eine Stelle, wenn sie vom Bundesamt dazu aufgefordert werden.
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MisTerBurNs
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Beiträge: 2


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« Antworten #2 am: 16. Oktober 2007, 19:54:12 »

Vielen Dank für deine ausfühliche Antwort! Der Link ist echt gut!
Hab aber noch 2 Fragen:

Weiß jemand, wann sie vom Bundesamt ungefähr dazu aufgerufen werden?
und
Was kann man da so als Begründung angeben, dass sich das so kurzfristig geändert hat? Nur mal paar Beispiel wuerden mich interessieren, mir fällt da echt keine Begründung ein, die glaubhaft ist.
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #3 am: 16. Oktober 2007, 20:36:12 »

Weiß jemand, wann sie vom Bundesamt ungefähr dazu aufgerufen werden?

Ja, das Bundesamt selbst. Es gibt "Einberufungsanordnungen" des zuständigen Ministeriums.

Im Prinzip läuft das etwa so ab:

Zunächst wird abgewartet, wie viele Zivildienstpflichtige sich selbst eine Stelle suchen. Diese werden dann dorthin einberufen.

In einem nächsten Schritt werden diejenigen aufgefordert sich eine Stelle zu suchen, die kurz vor der Heranziehungsgrenze stehen und ansonsten später nicht mehr einberufen werden könnten. Diesen wird dann evtl. auch eine Stelle zugewiesen, wenn sie sich nicht selbst eine suchen.

Dann werden weitere Aufforderungen verschickt, sich eine Stelle zu suchen. Wer sich dann eine sucht wird (im Rahmen der finanziellen Möglichkeiten) einberufen usw. Ist dann noch Geld übrig und hat man schon alle aufgefordert, dann werden wieder Stellen vom Amt zugewiesen.

Es hat zumindest ein Jahr gegeben, da gab es nur Einberufungen von Zivildienstpflichtigen, die sich selbst eine Stelle gesucht haben. Alle anderen blieben unbehelligt.

Was kann man da so als Begründung angeben, dass sich das so kurzfristig geändert hat? Nur mal paar Beispiel wuerden mich interessieren, mir fällt da echt keine Begründung ein, die glaubhaft ist.

Du hast lange mit deinem Gewissen gekämpft und dir wurde jetzt erst klar, dass es dir absolut unmöglich ist, Kriegsdienst mit der Waffe zu leisten.

Erst durch die Einberufung hast du dir genau vor Augen geführt, was es bedeutet Soldat zu werden und auf Menschen schießen zu müssen.

Das alles schön blumig ausgeschmückt, dann passt das schon.
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