Hallo !
Also die Untersuchung war eine sog. " Dienstfähigkeitsuntersuchung". Meinen Rücken hat sich auch ein Facharzt angeschaut und ich denke dass die zumindest einen Befund von ihm zugesendet bekommen.
ja sicher, sonst hätten sie sich die Sache ja sparen können. Es kommt aber darauf an, was das BAZ (oder der beauftragte Arzt) genau gefragt hat und was darauf geantwortet wurde.
Wie wird mir eigentlich das ergebniss mitgeteilt?
Es wird (im Erfolgsfalle) ein Bescheid nach § 43 Zivildienstgesetz erlassen, der dann zur Entlassung führt.
Rufen die da vorab schon mal in der Dienststelle an oder faxen was?
Ob nun "vorab", das lässt sich nicht sagen aber in jedem Falle ist auch die Dienststelle zu informieren.
Falls ich als tauglich geschrieben werd hat es überhaupt Sinn da widerspruch einzulegen bzw wie geht das dann?
Du kannst natürlich auch zum Arzt gehen und sagen "vielen Dank lieber Herr Arzt, dass sie mich nicht dienstunfähig geschrieben haben. Sie haben ja schließlich Medizin studiert, sie müssen es ja wissen".
Oder du nimmst deine Rechte wahr und legst schriftlich Widerspruch ein, bittest m Übersendung einer Kopie der Befunde und nimmst dann dazu Stellung.
Kann man sich dann auf diesen "Gradiations"katalog berufen und wie lange dauert das? D.h. rentiert es sich überhaupt zu widersprechen oder ist man dann nur ein halbes jahr in den Mühlen der Bürokratie?
Du kannst dich auf die zDv 46/1 berufen aber nicht alles was da steht ist auch im Sinne des rechtlichen Begriffs der Wehrdienstfähigkeit richtig. Das heißt, man kann auch dann wehrdienstunfähig sein, wenn man es nach der zDv 46/1 nicht ist - und umgekehrt.
Wie lange die Entscheidung dauert, ist nicht vorhersehbar. Was aber spricht dagegen, sich weiter krank schreiben zu lassen wenn es denn tatsächlich wehtut?