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Autor Thema: ausmusterung wegen migräne  (Gelesen 8710 mal)
alibaba
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Beiträge: 2


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« am: 15. Oktober 2007, 01:16:18 »

Hallo!

Meine momentane Lage ist folgendermaßen:

Ich bin nun seit ca 2 Monaten Zivi und war in dieser Zeit wegen meiner Migräne immer wieder karnk geschrieben. Ich bin wegen dieser in fachärztlicher Behandlung und hab mir dies auch attestieren lassen. Aufgrund meines häufigem Fehlens hat mein Dienststellenleiter nun eine Nachmusterung angeordnet. Bei dieser hat der behandelnde Arzt dann mein Attest nicht gelten lassen und mich zu " seinem " Facharzt geschickt. Dieser kam jedoch zu dem gleichen Ergebniss wie mein Arzt - nämlich schwere Migräne und hat mir dies auch attestiert. Dies wurde nun alles an das Bundesamt geschickt. Nun liegt alles an diesen und mich würde interessieren wie es wohl jetzt mit mir weitergeht. D.H. wie sind die chance ausgemustert zu werden bzw was kann / soll ich machen falls ich es nicht werde? Zusätzlich muss ich sagen dass ich auch wegen einer Fehlstatik der Wirbelsäule in Behandlung bin und dies auch von einem Facharzt vorsichtshalber bestätigen lies.

Vielen Dank im Vorraus!!
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svennie
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #1 am: 15. Oktober 2007, 10:57:09 »

Hallo!

Meine momentane Lage ist folgendermaßen:

Ich bin nun seit ca 2 Monaten Zivi und war in dieser Zeit wegen meiner Migräne immer wieder karnk geschrieben. Ich bin wegen dieser in fachärztlicher Behandlung und hab mir dies auch attestieren lassen. Aufgrund meines häufigem Fehlens hat mein Dienststellenleiter nun eine Nachmusterung angeordnet.

nein, so war es sicher nicht. Er hat evtl. beim BAZ eine ärztliche Untersuchung angeregt.

Nun liegt alles an diesen und mich würde interessieren wie es wohl jetzt mit mir weitergeht. D.H. wie sind die chance ausgemustert zu werden bzw was kann / soll ich machen falls ich es nicht werde?

Das hängt davon ab, was da tatsächlich durchgführt wurde. Eine ärztliche Untersuchung nach dem Zivildienstgesetz? Oder gar schon ein Dienstunfähigkeitsverfahren?

Nehmen wir an, es war eine "ärztliche Untersuchung", dann kommt das Bundesamt zu einem Ergebnis, nämlich einem Tauglichkeitsgrad. Kommt "zivildienstfähig" dabei heraus, dann sollte man das Ergebnis anfechten, kommt etwas anderes dabei heraus, dann führt dies im Ergebnis zur Entlassung.
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sunknown
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Beiträge: 364


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« Antworten #2 am: 15. Oktober 2007, 11:02:59 »

Zitat
Hallo!

Meine momentane Lage ist folgendermaßen:

Ich bin nun seit ca 2 Monaten Zivi und war in dieser Zeit wegen meiner Migräne immer wieder karnk geschrieben. Ich bin wegen dieser in fachärztlicher Behandlung und hab mir dies auch attestieren lassen. Aufgrund meines häufigem Fehlens hat mein Dienststellenleiter nun eine Nachmusterung angeordnet.
ich nehme mal an, es handelt sich um eine dienstfähigkeitsuntersuchung..

Zitat
Bei dieser hat der behandelnde Arzt dann mein Attest nicht gelten lassen und mich zu " seinem " Facharzt geschickt.
das ist üblich.

Zitat
Dieser kam jedoch zu dem gleichen Ergebniss wie mein Arzt - nämlich schwere Migräne und hat mir dies auch attestiert. Dies wurde nun alles an das Bundesamt geschickt. Nun liegt alles an diesen und mich würde interessieren wie es wohl jetzt mit mir weitergeht.
der facharzt bei dem du warst hat nur sozusagen eine "bestandsaufnahme" deiner gesundheit gemacht, welche schlüsse daraus jetzt konkret bzl der tauglichkeit gezogen werden, obliegt dem fachärztlichen dienstes des BAZ.

Zitat
D.H. wie sind die chance ausgemustert zu werden bzw was kann / soll ich machen falls ich es nicht werde?
wirf mal einen blick auf http://www.zentralstelle-kdv.de/pdf/musterung-gnr-12.pdf

falls das ergebnis nicht erwartungsgemäß ist kannst du natürlich widerspruch einlegen.

Zitat
Zusätzlich muss ich sagen dass ich auch wegen einer Fehlstatik der Wirbelsäule in Behandlung bin und dies auch von einem Facharzt vorsichtshalber bestätigen lies.

das ist aber nicht gegenstand der laufenden dienstfähigkeitsuntersuchung oder..

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alibaba
Newbie
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Beiträge: 2


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« Antworten #3 am: 15. Oktober 2007, 13:10:56 »

Hallo !

Also die Untersuchung war eine sog. " Dienstfähigkeitsuntersuchung". Meinen Rücken hat sich auch ein Facharzt angeschaut und ich denke dass die zumindest einen Befund von ihm zugesendet bekommen. Wie wird mir eigentlich das ergebniss mitgeteilt? Rufen die da vorab schon mal in der Dienststelle an oder faxen was? Falls ich als tauglich geschrieben werd hat es überhaupt Sinn da widerspruch einzulegen bzw wie geht das dann? Kann man sich dann auf diesen "Gradiations"katalog berufen und wie lange dauert das? D.h. rentiert es sich überhaupt zu widersprechen oder ist man dann nur ein halbes jahr in den Mühlen der Bürokratie?
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svennie
Hero Member
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Beiträge: 6.272


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« Antworten #4 am: 15. Oktober 2007, 15:43:25 »

Hallo !

Also die Untersuchung war eine sog. " Dienstfähigkeitsuntersuchung". Meinen Rücken hat sich auch ein Facharzt angeschaut und ich denke dass die zumindest einen Befund von ihm zugesendet bekommen.

ja sicher, sonst hätten sie sich die Sache ja sparen können. Es kommt aber darauf an, was das BAZ (oder der beauftragte Arzt) genau gefragt hat und was darauf geantwortet wurde.

Wie wird mir eigentlich das ergebniss mitgeteilt?

Es wird (im Erfolgsfalle) ein Bescheid nach § 43 Zivildienstgesetz erlassen, der dann zur Entlassung führt.

Rufen die da vorab schon mal in der Dienststelle an oder faxen was?

Ob nun "vorab", das lässt sich nicht sagen aber in jedem Falle ist auch die Dienststelle zu informieren.

Falls ich als tauglich geschrieben werd hat es überhaupt Sinn da widerspruch einzulegen bzw wie geht das dann?

Du kannst natürlich auch zum Arzt gehen und sagen "vielen Dank lieber Herr Arzt, dass sie mich nicht dienstunfähig geschrieben haben. Sie haben ja schließlich Medizin studiert, sie müssen es ja wissen".

Oder du nimmst deine Rechte wahr und legst schriftlich Widerspruch ein, bittest m Übersendung einer Kopie der Befunde und nimmst dann dazu Stellung.


Kann man sich dann auf diesen "Gradiations"katalog berufen und wie lange dauert das? D.h. rentiert es sich überhaupt zu widersprechen oder ist man dann nur ein halbes jahr in den Mühlen der Bürokratie?

Du kannst dich auf die zDv 46/1 berufen aber nicht alles was da steht ist auch im Sinne des rechtlichen Begriffs der Wehrdienstfähigkeit richtig. Das heißt, man kann auch dann wehrdienstunfähig sein, wenn man es nach der zDv 46/1 nicht ist - und umgekehrt.

Wie lange die Entscheidung dauert, ist nicht vorhersehbar. Was aber spricht dagegen, sich weiter krank schreiben zu lassen wenn es denn tatsächlich wehtut?
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