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Autor Thema: DRINGEND!!! BItte noch heute antworten ! Zivi stetht an !  (Gelesen 2067 mal)
daccgntriger
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« am: 2. Januar 2007, 12:07:00 »

hallo,

hoffe mir kann hier geholfen werden !?

Kurz zur Situation.

Werde am 23.03.2007 23 Jahre alt.

Sollte schon mal zum 11.2006 eingezogen werden.

Habe allerdings eine Fristverlängerung erhalten bis zum 31.01.07
da ich mitteilte ich wolle mich bei der freiw. Feuerwehr verpflichten anstatt
Zivildienst zu leisten. Da das aber wohl nicht klappt habe ich mich schon
mal nach einem Ziviplatz umgehört und auch noch mal mit dem Amt gesprochen. Dort sagte man mir heute, dass ich meinen Dienst bis spät. 01.03.07 antreten müsse da sonst die Altersgrenze erreicht sei...

Meine Frage nun, habe ich irgendeine Chance evtl. diese kurze Zeit bis 23.03.07 noch mit irgendetwas zu überbrücken bzw. rauszuzögern, damit
ich dem ganzen dann mit 23 entgehen kann ?

Wäre super wenn mir jemand helfen kann, Zivi wäre für mich auch aufgrund von finanziellen Verpf. eine ganz üble Sache...

P.S. meine Firma hat mir bereits mitgeteilt, dass dieser Fall (ich und der Zivildienst) bei unserer Rechtsabteilung liegt und dort geprüft wird.
Stichwort: Unabkömmlichkeit
Ich habe schon mal sowas gehört, dass wenn jemand erst einmal unabkömmlich auf der Arbeit ist und dies einem Bescheinigt wird vom Betrieb dass so etwas auch hilft ?!

Danke !
 
 
 
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svennie
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« Antworten #1 am: 2. Januar 2007, 12:31:58 »

Dort sagte man mir heute, dass ich meinen Dienst bis spät. 01.03.07 antreten müsse da sonst die Altersgrenze erreicht sei...

Das ist zwar richtig (dass dann die Altersgrenze erreicht ist) aber hast du tatsächlich eine Auffordreung bekommen, dir eine Stelle zu suchen? Wenn ja: Zu wann?

Meine Frage nun, habe ich irgendeine Chance evtl. diese kurze Zeit bis 23.03.07 noch mit irgendetwas zu überbrücken bzw. rauszuzögern, damit
ich dem ganzen dann mit 23 entgehen kann ?

Das dürfte sehr sehr schwierig sein, da du den typischen Fehler gemacht hast einen KDV-Antrag zu stellen. Du könntest eine ärztliche Untersuchung beantragen und darauf hinwirken, dass dein Tauglichkeitsgrad in "nicht wehrdienstfähig" geändert wird.

Wäre super wenn mir jemand helfen kann, Zivi wäre für mich auch aufgrund von finanziellen Verpf. eine ganz üble Sache...

Dann solltest du dich mit der zuständigen Unterhaltssicherungsbehörde nach finanziellen Hilfen erkundigen.

P.S. meine Firma hat mir bereits mitgeteilt, dass dieser Fall (ich und der Zivildienst) bei unserer Rechtsabteilung liegt und dort geprüft wird.
Stichwort: Unabkömmlichkeit
Ich habe schon mal sowas gehört, dass wenn jemand erst einmal unabkömmlich auf der Arbeit ist und dies einem Bescheinigt wird vom Betrieb dass so etwas auch hilft ?!

Der Arbeitgeber sollte nicht großartig und langatmig irgendetwas prüfen sondern endlich den entsprechenden Antrag bei der zuständigen (kommunalen) Behörde stellen).
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daccgntriger
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« Antworten #2 am: 2. Januar 2007, 12:44:13 »

danke schon mal für die schnelle antwort !

also kurz zum hintergrund, ich hatte im august 2006 eine info erhalten,
dass ich ab november eingezogen werden könnte. ich hatte urspr. geplant
mich bei der freiw. feuerwehr zu verpflichten und habe daraufhin um
eine verlängerung der frist gebeten welche mir dann mit einem schreiben aus sept. 2006 bis zum 31.01.07 gewährt wurde. in diesem schreiben stand, dass wenn bis dahin keine verpf. vorliegt, eine einberufung sofort erfolgen könnte.
da ich natürlich unbedingt vermeiden möchte, dass ich evtl irgendwohin
einberufen werde habe ich mich parallel schon mal beim drk im ort erkundigt und soll da morgen schon mal zu einem gespräch erscheinen.
was passiert bei diesem gespräch, verpflichte ich mich schon zu etwas ?
kann auch nach (ich glaube das heist einverständniserkl.) dieser erkl. von der firma den antrag stellen lasse oder ist dann alles zu spät ?
der herr vom drk teilte mir mit, dass er sich für mich bzgl. der unterhaltssicherungsbehörde kümmern würde. wie ist das generell, da ich eigentum besitze werden sich die monatl. aufwendungen für die behörde auf ca. eur 800,- belaufen. bin ich dann nicht eh ein ganz "uninteressanter" zivi für die ? sollte ich dem zivi amt das mitteilen oder interesiert das nicht ?
bzgl. nachuntersuchung denke ich habe ich keine große chance ausgemustert zu werden. bin bis jetzt mit einschränkung fähig. hatte damals bei der musterung sogar ein attest meines arztes erhalten aufgrund von migräne, hat nichts genutzt wurde kaum beachtet!

danke für die hilfe


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svennie
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« Antworten #3 am: 2. Januar 2007, 14:15:46 »

was passiert bei diesem gespräch, verpflichte ich mich schon zu etwas ?

Ich weiß nicht, welche Pläne das DRK mit dir hat.

kann auch nach (ich glaube das heist einverständniserkl.) dieser erkl. von der firma den antrag stellen lasse oder ist dann alles zu spät ?

Was meinst du? Den Einberufungsvorschlag? Oder den Antrag, dass die kommunale Behörde die Unabkömmlichstellung vorschlagen soll?

der herr vom drk teilte mir mit, dass er sich für mich bzgl. der unterhaltssicherungsbehörde kümmern würde.

 Grinsend  Ja klar...

wie ist das generell, da ich eigentum besitze werden sich die monatl. aufwendungen für die behörde auf ca. eur 800,- belaufen.

Man wird sich an den Zinsen zumindest beteiligen, wie du den Kredit tilgst ist im Prinzip dein Problem.

bin ich dann nicht eh ein ganz "uninteressanter" zivi für die ?

Für wen? Dem BAZ ist es egal ob du in einer Luxusvilla wohnst oder ob du dir ein Zimmer in einem Wohnheim teilst.

sollte ich dem zivi amt das mitteilen oder interesiert das nicht ?

Wenn du die Leute dort nicht noch unnötig provozieren möchtest, dann lass es.

bzgl. nachuntersuchung denke ich habe ich keine große chance ausgemustert zu werden. bin bis jetzt mit einschränkung fähig. hatte damals bei der musterung sogar ein attest meines arztes erhalten aufgrund von migräne, hat nichts genutzt wurde kaum beachtet!

Eben, wenn man sachlich falsche Entscheidungen der Wehrbehörde widerspruchslos hinnimmt, dann hat man keine großen Chancen. Ich selbst habe bei im Grunde unverändertem Gesundheitszustand fast alle Tauglichkeits- und Verwendungsgrade gehebt, die es so gibt. Mit professioneller Hilfe ist da immer was drin.
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daccgntriger
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« Antworten #4 am: 2. Januar 2007, 14:30:56 »

zum ersten punkt, na ja soweit ich weiss macht das drk dann einen
vorschlag an das amt dass ich mich für diese stelle bewerbe...

also was ich erfahren habe, würd emir die unabkömmlichkeitssache ja
auch "nur" 1 jahr aufschub bringen ?! von daher lohnt sich das denke
ich nicht wirklich, oder erhöht sich dadurch die chance dass ich "vergessen" werde ?

also das mit dem kredit habe ich aber im gesetz anders gelesen!
das amt für unterhaltssicherung MUSS wenn der notarielle kaufvertrag älter als 1 Jahr ist für die Zinsen und die Abtragung aufkommen bis zu einer gewissen Höchsgrenze !?

sonst wäre ja vorprogrammiert, dass leute die in meiner situation wären nach einigen monatge auf der str. sitzen würde da man den kredit nicht
mehr bedienen könnte...

was für mich jetzt eben noch wichtig ist, wenn ich da morgen zum gespäch
hingehe, verpflichte ich mich dann schon zu etwas ? habe gehört das man eine sogenannte einverständniserkl. abgeben muss. würde ich damit ausschließen den antrag auf unabkömmlichkeit stellen kann ?

eigentlich würde ich ja einfach abwarten ob man sich überhaupt bis zu meinem 23. geburtstag meldet aber ich möchte natürlich vermeiden irgendwo als zivi hingesteckt zu werden und wollte mir zumindest wenn es dann wirklich akut wird eine stelle gesichert habe...

danke
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svennie
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« Antworten #5 am: 2. Januar 2007, 21:50:06 »

zum ersten punkt, na ja soweit ich weiss macht das drk dann einen
vorschlag an das amt dass ich mich für diese stelle bewerbe...

Es ist etwas anders, du und das DRK unterbreiten gemeinsam einen Einberufungsvorschlag, dem wird das BAZ in aller Regel folgen.

also was ich erfahren habe, würd emir die unabkömmlichkeitssache ja
auch "nur" 1 jahr aufschub bringen ?! von daher lohnt sich das denke
ich nicht wirklich, oder erhöht sich dadurch die chance dass ich "vergessen" werde ?

Nein, du wirst so lange Umabkömmlich gestellt, wie du unabkömmlich bist. In der Regel allerdings in der Tat zunächst für ein Jahr. Anders als eine Zurückstellung erhöht sich durch die Unabkömmlichstellung die Heranziehungsgrenze aber eben nicht.

also das mit dem kredit habe ich aber im gesetz anders gelesen!
das amt für unterhaltssicherung MUSS wenn der notarielle kaufvertrag älter als 1 Jahr ist für die Zinsen und die Abtragung aufkommen bis zu einer gewissen Höchsgrenze !?

Nein, so steht das da nicht. Es sind gewisse (notwendige) Aufwendungen zu ersetzen. und diese auch nur bis zu einer bestimmten Höhe (45 % der Bemessungsgrenze).

Hierzu habe ich folgende Rechtsprechung gefunden:

Zitat
Oberverwaltungsgericht NRW, 25 A 4317/94, Urteil vom 17.06.98

§ 7 Abs. 2 Nr. 5 USG verpflichtet nur zum Ersatz der notwendigen Aufwendungen, das sind diejenigen Aufwendungen, die der Wehrpflichtige nicht vermeiden konnte.

Vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 1988 - 8 C 117.86 -, a.a.O., S. 4.

Die Notwendigkeit von Aufwendungen hinsichtlich der vom Kläger für das gewährte Darlehen geschuldeten Zinsleistung in Höhe von 9 % des zum Wehrdienstbeginn am 1. Oktober 1991 noch mit einem Betrag von 64.000,-- DM valutierenden Darlehens steht außer Frage. Hinsichtlich der Tilgung kommt es hingegen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darauf an, ob der Kläger eine Stundung während der Zeit seines Grundwehrdienstes zumutbar hätte erwirken können.

sonst wäre ja vorprogrammiert, dass leute die in meiner situation wären nach einigen monatge auf der str. sitzen würde da man den kredit nicht
mehr bedienen könnte...

Du wirst dich wundern, was nach der Rechtslage so zumutbar ist. Beispielsweise nicht etwa die Übernahme der Kosten für eine Kfz-Haftpflichtversicherung sondern die Kosten für die Abmeldung und Unterstellung des Fahzeuges in einer Garage...

Und Mietbeihilfen werden z.B. auch gekürzt, wenn andere Personen in der Wohnung wohnen.

Was jetzt den Kredit für die Wohnung angeht: Du müsstest nachweisen, dass die Bank einer Tilgungsaussetzung nicht zustimmt. Die Bank verdient aber mehr, je weniger getilgt wird weil dann ja auch insgesamt mehr Zinsen gezahlt werden (und dazu noch die Zinsbindungsfrist bei einem höheren Valutastand endet). Wenn die Bank also sagt, kommt nicht in Betracht sonst wird Zwangsversteigert, dann muss die Unterhaltssicherungsbehörde auch die Tilgung zahlen (aber auch das nur bis zu dem genannten Höchstbetrag).

was für mich jetzt eben noch wichtig ist, wenn ich da morgen zum gespäch
hingehe, verpflichte ich mich dann schon zu etwas ? habe gehört das man eine sogenannte einverständniserkl. abgeben muss. würde ich damit ausschließen den antrag auf unabkömmlichkeit stellen kann ?

Das kommt darauf an, was du da utnerschreibst. Ich würde nichts unterschreiben, lediglich ein Gespräch führen.

eigentlich würde ich ja einfach abwarten ob man sich überhaupt bis zu meinem 23. geburtstag meldet aber ich möchte natürlich vermeiden irgendwo als zivi hingesteckt zu werden und wollte mir zumindest wenn es dann wirklich akut wird eine stelle gesichert habe...

Wenn die Einberufung da ist, dann ist es zu spät. In der Regel wird sowas allerdings vorher deutlich angedroht.
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« Antworten #6 am: 3. Januar 2007, 10:51:57 »

danke für deine antwort !

das heisst, dass wenn mein arbeitgeber es durchbekommt und ich erst
mal für 1 jahr oder ein halbes jahr unabkömmlich gestellt bin, dass
ich dann (bin dann ja schon 23) nicht mehr gezogen werden kann ?
oder gilt das dann bis 25 ?

was ist wenn ich jetzt mit dem DRK vereinbare, dass ich meinen dienst
z.b. im herbst 2007 antreten möchte. wird das amt dann nach diesem
vorschlag des DRK handeln oder werden diese aufgrund dessen dass ja bald mein geburtstag ist eine schnellaktion starten und mich kurzfristig noch vor dem geburtstag irgendwo hin stecken ?

das was für mich eben derzeit entscheidend ist, dass ich auf jedem fall vermeiden will irgendwo hin zum zivi geschickt zu werden.

daher ist dir frage ob das amt einer verpfl. zum ende des jahres wenn ich also schon eigentlich über der zeitgrenze bin überhaupt zustimmt oder ob ich dann schnellstens eingezogen werde ohne dass ich mir noch selber eine stelle zum passenden zeitpunkt suchen kann ?!

also sollte ich schon den einberufungsvorschlag machen mit dem drk für einen späten zeitpunkt ?

ist das ganze verfahren sobald der antrag von meinem arbeitgeber gestellt ist eh erst mal schwebend ? oder eh schon zu spät ?

vielen vielen dank !
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« Antworten #7 am: 3. Januar 2007, 14:11:10 »

danke für deine antwort !

das heisst, dass wenn mein arbeitgeber es durchbekommt und ich erst
mal für 1 jahr oder ein halbes jahr unabkömmlich gestellt bin, dass
ich dann (bin dann ja schon 23) nicht mehr gezogen werden kann ?

Richtig.

oder gilt das dann bis 25 ?

nein.


was ist wenn ich jetzt mit dem DRK vereinbare, dass ich meinen dienst
z.b. im herbst 2007 antreten möchte. wird das amt dann nach diesem
vorschlag des DRK handeln oder werden diese aufgrund dessen dass ja bald mein geburtstag ist eine schnellaktion starten und mich kurzfristig noch vor dem geburtstag irgendwo hin stecken ?

Wie das BAZ handeln wird ist nicht vorhersehbar, es handelt sihc im Übrigen nicht um einen Einberufungsvorschlag des DRK sondern um einen Einberufungsvorschlag von dir und dem DRK. Das eine Einberufung erst im Herbst garnicht möglich ist, das weiß das BAZ und wird dir das vermutlich auch schnellstmöglich mitteilen. Ob es aber gleich ne Einberufung gibt bezweifle ich.

das was für mich eben derzeit entscheidend ist, dass ich auf jedem fall vermeiden will irgendwo hin zum zivi geschickt zu werden.

daher ist dir frage ob das amt einer verpfl. zum ende des jahres wenn ich also schon eigentlich über der zeitgrenze bin überhaupt zustimmt oder ob ich dann schnellstens eingezogen werde ohne dass ich mir noch selber eine stelle zum passenden zeitpunkt suchen kann ?!

Eine Einberufung erst nach deinem 23. Geburtstag wäre rein rechtlich gesehen nicht zulässig, das weiß das BAZ und wird es keinesfalls darauf ankommen lassen.

ist das ganze verfahren sobald der antrag von meinem arbeitgeber gestellt ist eh erst mal schwebend ? oder eh schon zu spät ?

Sofern die kommunale Behörde den Antrag befürwortet wäre die Sache schwebend, vorher nicht. Von dahe sollte der Arbeitgeber endlich mal was machen.

Und noch von einer anderen Seite her wird es langsam brenzlig: Die Ladungsfrist zum Dienstantritt beträgt 4 Wochen, eine Einberufung wäre quasi (man beachte die Postlaufzeiten) auch jetzt schon nur noch zum 1. März möglich, es sei denn du bist wirklich vorbenachrichtigt oder verzichtest sonstwie auf diese Frist.
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