zum ersten punkt, na ja soweit ich weiss macht das drk dann einen
vorschlag an das amt dass ich mich für diese stelle bewerbe...
Es ist etwas anders, du und das DRK unterbreiten gemeinsam einen Einberufungsvorschlag, dem wird das BAZ in aller Regel folgen.
also was ich erfahren habe, würd emir die unabkömmlichkeitssache ja
auch "nur" 1 jahr aufschub bringen ?! von daher lohnt sich das denke
ich nicht wirklich, oder erhöht sich dadurch die chance dass ich "vergessen" werde ?
Nein, du wirst so lange Umabkömmlich gestellt, wie du unabkömmlich bist. In der Regel allerdings in der Tat zunächst für ein Jahr. Anders als eine Zurückstellung erhöht sich durch die Unabkömmlichstellung die Heranziehungsgrenze aber eben nicht.
also das mit dem kredit habe ich aber im gesetz anders gelesen!
das amt für unterhaltssicherung MUSS wenn der notarielle kaufvertrag älter als 1 Jahr ist für die Zinsen und die Abtragung aufkommen bis zu einer gewissen Höchsgrenze !?
Nein, so steht das da nicht. Es sind gewisse (notwendige) Aufwendungen zu ersetzen. und diese auch nur bis zu einer bestimmten Höhe (45 % der Bemessungsgrenze).
Hierzu habe ich folgende Rechtsprechung gefunden:
Oberverwaltungsgericht NRW, 25 A 4317/94, Urteil vom 17.06.98
§ 7 Abs. 2 Nr. 5 USG verpflichtet nur zum Ersatz der notwendigen Aufwendungen, das sind diejenigen Aufwendungen, die der Wehrpflichtige nicht vermeiden konnte.
Vgl. BVerwG, Urteil vom 19. August 1988 - 8 C 117.86 -, a.a.O., S. 4.
Die Notwendigkeit von Aufwendungen hinsichtlich der vom Kläger für das gewährte Darlehen geschuldeten Zinsleistung in Höhe von 9 % des zum Wehrdienstbeginn am 1. Oktober 1991 noch mit einem Betrag von 64.000,-- DM valutierenden Darlehens steht außer Frage. Hinsichtlich der Tilgung kommt es hingegen nach der Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts darauf an, ob der Kläger eine Stundung während der Zeit seines Grundwehrdienstes zumutbar hätte erwirken können.
sonst wäre ja vorprogrammiert, dass leute die in meiner situation wären nach einigen monatge auf der str. sitzen würde da man den kredit nicht
mehr bedienen könnte...
Du wirst dich wundern, was nach der Rechtslage so zumutbar ist. Beispielsweise nicht etwa die Übernahme der Kosten für eine Kfz-Haftpflichtversicherung sondern die Kosten für die Abmeldung und Unterstellung des Fahzeuges in einer Garage...
Und Mietbeihilfen werden z.B. auch gekürzt, wenn andere Personen in der Wohnung wohnen.
Was jetzt den Kredit für die Wohnung angeht: Du müsstest nachweisen, dass die Bank einer Tilgungsaussetzung nicht zustimmt. Die Bank verdient aber mehr, je weniger getilgt wird weil dann ja auch insgesamt mehr Zinsen gezahlt werden (und dazu noch die Zinsbindungsfrist bei einem höheren Valutastand endet). Wenn die Bank also sagt, kommt nicht in Betracht sonst wird Zwangsversteigert, dann muss die Unterhaltssicherungsbehörde auch die Tilgung zahlen (aber auch das nur bis zu dem genannten Höchstbetrag).
was für mich jetzt eben noch wichtig ist, wenn ich da morgen zum gespäch
hingehe, verpflichte ich mich dann schon zu etwas ? habe gehört das man eine sogenannte einverständniserkl. abgeben muss. würde ich damit ausschließen den antrag auf unabkömmlichkeit stellen kann ?
Das kommt darauf an, was du da utnerschreibst. Ich würde nichts unterschreiben, lediglich ein Gespräch führen.
eigentlich würde ich ja einfach abwarten ob man sich überhaupt bis zu meinem 23. geburtstag meldet aber ich möchte natürlich vermeiden irgendwo als zivi hingesteckt zu werden und wollte mir zumindest wenn es dann wirklich akut wird eine stelle gesichert habe...
Wenn die Einberufung da ist, dann ist es zu spät. In der Regel wird sowas allerdings vorher deutlich angedroht.