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Autor Thema: T2 trotz erheblicher beschwerden! was tun?!  (Gelesen 11432 mal)
Fresssack2005
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« Antworten #15 am: 18. November 2007, 15:02:40 »

hmm...

sollte ich eine fristverlängerung beantragen und eine stellungnahme und begründung des widerspruchs zur 2. frist abeschicken oder sollte ich in dem antrag für fristverlängerung schon einige sachen begründen (belastbarkeitstest nich durchgeführt, lebensmittelallergie).

Wie soll ich den Antrag auf Fristverlängerung formulieren, also in etwa? mir ist bei dem Adressat nie so ganz geheuer, deshalb frag ich :-D

Wie würde es im Normalfall denn weitergehen? Nachmusterung? Oder Zurückstellung? Oder sofortige Ausmusterung?

Ich werde auf jedenfall noch einen Termin beim Orthopäden bekommen, der mir vllt weiterhilft. Auch mein Schmerztherapeut, bei dem ich in Behandlung bin, schreibt mir ein weiteres Attest, in dem er auf Lebensmittelallergien eingeht und die Aussagen über Rücken und Handgelenk verstärkt.

Warum wurden meine Rückenprobleme eigtl total übersehen? also ich kriege da schon arg Probleme, wenn ich durch Schlamm robben müsste!!!


Vielen vielen Dank ;-)
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svennie
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« Antworten #16 am: 18. November 2007, 17:55:53 »

hmm...

sollte ich eine fristverlängerung beantragen und eine stellungnahme und begründung des widerspruchs zur 2. frist abeschicken oder sollte ich in dem antrag für fristverlängerung schon einige sachen begründen (belastbarkeitstest nich durchgeführt, lebensmittelallergie).

das was einigermaßen klar ist, sollte man schon begründen um das KWEA auch etwas zu beschäftigen.

Wie soll ich den Antrag auf Fristverlängerung formulieren, also in etwa? mir ist bei dem Adressat nie so ganz geheuer, deshalb frag ich :-D

Zur weiteren Begründung des Widerspruches - zum Beispiel soweit es xxx, yyy und zzz betrifft - sind noch Rücksprachen mit Fachärzten notwendig, insoweit beantrage ich eine stillschweigende Fristverlängerung bis zum xx.xx.xx.

Wie würde es im Normalfall denn weitergehen? Nachmusterung? Oder Zurückstellung? Oder sofortige Ausmusterung?

Es gibt keine Nachmusterung sondern allenfalls erhänzende bzw. erneute Untersuchungen im Rahmen des Widerspruchsverfahrens. Eine Zurückstellung gibt es, wenn man zum Ergebnis "vorübergehend nicht wehrdienstfähig" kommt, eine "Ausmusterung" gibt es, wenn das KWEA zum Ergebnis "nicht wehrdienstfähig" kommt.

Im Normalfall werden jetzt weitere Beweise erhoben (weitere Untersuchungen) bzw. Stellungnahmen von Fachärzten eingeholt. Kommt das KWEA zum Ergebnis "nicht wehrdienstfähig" (wie beantragt) dann ändert es den Musterungsbescheid, ansonsten legt das KWEA den Vorgang der vorgesetzten Behörde (Wehrbereichsverwaltung) und dieses entscheidet dann im Widerspruchsverfahren durch Widerspruchsbescheid. Gegen diese Entscheidung ist dann Klage vor dem Verwaltungsgericht möglich.

Ich werde auf jedenfall noch einen Termin beim Orthopäden bekommen, der mir vllt weiterhilft. Auch mein Schmerztherapeut, bei dem ich in Behandlung bin, schreibt mir ein weiteres Attest, in dem er auf Lebensmittelallergien eingeht und die Aussagen über Rücken und Handgelenk verstärkt.

Es bringt wenig wenn fachfremde Ärzte aufgebauschte Geschichten schreiben. Es kommt drauf an, welche Schlussfolgerung aus einer Diagnose gestellt werden und welchen Einfluss diese Schlussfolgerungen auf die Verwendungsfähigkeit in dre Grundausbildung haben.

Warum wurden meine Rückenprobleme eigtl total übersehen? also ich kriege da schon arg Probleme, wenn ich durch Schlamm robben müsste!!!

fangen wir mal mit dem Nasenproblem an ( http://www.7pics.info/?image=10_fd1.jpg )

Da gibt dir einer deiner Ärzte ein Attest wonach du wehrdienstfähig bist. Das Attest hat hoffentlich kein Geld gekostet.

So, jetzt zum Rücken:

aus http://www.7pics.info/?image=11_a33.jpg ergibt sich eigentlich, dass da aus fachärztlicher Sicht keine Probleme zu erkennen sind.

Immer genau auf die Formulierungen achten und beachten, ob der Arzt überhaupt kompetent ist eine derartige Äußerung von sich zu geben (entsprechende Facharztausbildung sollte also vorhanden sein).
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Fresssack2005
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« Antworten #17 am: 20. November 2007, 08:44:06 »

okay und wie soll ich meine begrüdung/stellungnahme bzgl. der lebensmittelallergie und der belastbarkeit formulieren??

was passiert eigtl wenn ich die frist nicht einhalte?
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svennie
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« Antworten #18 am: 20. November 2007, 11:46:34 »

okay und wie soll ich meine begrüdung/stellungnahme bzgl. der lebensmittelallergie und der belastbarkeit formulieren??

Ein bißchen selbst formulieren musst du schon, das Rechtsberatungsgesetz setzt diesem Forum enge Grenzen.

Sowas in der Richtung wie:

Bei der Beurteilung der Tauglichkeit wurde außer Acht gelassen, dass ich unter Allergien gegen Lebensmittel wie xxx, yyy leide und daher bei Teilnahme an der Truppenverpflegung ein oral-allergisches Syndrom nicht ausgeschlossen - im Gegenteil sogar ziemlich wahrscheinlich - ist.

In meinem ivilen Leben kann ich selbst entscheiden ob ich ein derartiges Risiko eingehe oder entsprechende Lebensmittel meide. Im Rahmen der Truppenverpflegung muss ich das essen, was dort angeboten wird, im Zweifel wird mir also nichts anderes übrig bleiben, als auf die angebotenen Mahlzeiten zu verzichten zumal die einzelnen Zutaten auch nicht vorher angegeben werden. Dann bin ich allerdings den Mindestanforderungen in der Grundausbildung mit Sicherheit nicht mehr gewachsen, hierzu gehört im Übrigen auch die Teilnahme an der Truppenverpflegung.

Bei der musterungsärztlichen Untersuchung am xx.xx.xx wurde zur Prüfung der Belastbarkeit meines Kreislaufs lediglich der Blutdruck im Ruhezustand gemessen, dieser war stark erhöht. Ich kann lediglich darüber spekulieren, warum eine Messung des Blutdrucks unter Belastung unterblieben ist, nur so hätte man aber überprüfen können, ob ich den Belastungen in der Grundausbildung (hierzu zählen neben Ausdauertraining auch andere Sportarten) körperlich überhaupt gewachsen sein kann. Es ist jedenfalls schon für den medizinischen Laien offensichtlich, dass die vorgenommenen Untersuchungen zu dieser Beurteilung vollkommen ungeeignet waren.

was passiert eigtl wenn ich die frist nicht einhalte?

Das KWEA wird trotzdem prüfen, ob es an dem Bescheid festhält und die Sache dann (wenn es an ihm festhält) an die Wehrbereichsverwaltung weiterleiten. Diese wird dann entscheiden.
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Fresssack2005
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« Antworten #19 am: 20. November 2007, 18:03:03 »

okay...
welcher zeitraum wäre denn als fristverlängerung angemessen?? 1 monat? oder kürzer? also wenn cih eine fristverlängerung bis zum 21. dezember beantrage, wär das okay?
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Fresssack2005
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« Antworten #20 am: 20. November 2007, 18:15:19 »

Sehr geehrte Damen und Herren,


Hiermit möchte ich meinen Widerpsruch vom xx.xx.2007 gegen den Musterungsbescheid vom xx.xx.2007 begründen.

Lebensmittelallergien
Bei ihrer Beurteilung meiner Tauglichkeit wurde außer Acht gelassen, dass ich unter Allergien gegen Lebensmittel (Äpfel, Tomaten, Karrotten, Nüsse) leide und deshalb ein oral-allerisches Syndrom bei der Teilnahme an der Truppenverpflegung nicht ausgeschlossen werden kann – ein solches sogar sehr wahrscheinlich ist.

Im Privatleben kann ich frei entscheiden ein derartiges Risiko einzugehen oder die besagten Lebensmittel zu meiden. Im Rahmen der Truppenverpflegung muss ich jedoch das essen, was angeboten wird und so würde mir im Zweifel nichts anderes übrig bleiben, als gänzlich auf die Mahlzeiten zu verzichten, wobei die einzelnen Zutaten und Inhalte auch nicht angegeben sind. Unter diesen Umständen bin ich mit Sicherheit den Mindestanforderungen in der Grundausbildung nicht mehr gewachsen, wozu im Übrigen auch die Teilnahme an der Truppenverpflegung gehört

Belastbarkeit
Bei der musterungsärztlichen Untersuchung am xx.xx.2007 wurde zur Prüfung der Belastbarkeit meines Kreislaufs lediglich der Blutdruck im Ruhezustand gemessen - dieser war weitaus höher als die regelmäßigen Messungen meines Schmerztherapeuten.
Ich kann lediglich darüber spekulieren, warum eine Messung des Blutdrucks unter Belastung unterblieben ist, aber nur so hätte man überprüfen können, ob ich den Belastungen in der Grundausbildung (hierzu zählen neben Ausdauertraining noch weitere körperliche Betätigungen) überhaupt gewachsen bin. Die vorgenommenen Untersuchungen waren zu dieser Beurteilung völlig ungeeignet.

Nase/Atmung
Wir korrekt festgestellt, atme ich zu großem Teil aus dem Mund, was unter anderem auf eine starke Leistenbildung in der Nase zurückzuführen ist. Zusätzlich belasten mich im Sommer und Frühling Allergien gegen Gräser und weitere Pflanzen, was mir große Zweifel im Bezug auf meine Tauglichkeit für die Tätigkeiten in der Grundausbildung bereitet. Diese Faktoren wurden wohl ncht berücksichtigt.



Zur weiteren Begründung des Widerspruches, bezüglich chronischer orthopädischer Probleme, sind noch Rücksprachen mit Fachärzten notwendig; insoweit beantrage ich eine stillschweigende Fristverlängerung bis zum 21.12.2007



Mit freundlichen Grüßen
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« Antworten #21 am: 21. November 2007, 00:29:04 »

Erstmal zur Fristverlängerung: 3-4 Wochen dürften durfchaus üblich sein, weil dann ohnehin eine Menge Feiertage kommen dürfte das KWEA auch einer  weiteren Verlängerung offen gegenüberstehen.

...
Belastbarkeit
Bei der musterungsärztlichen Untersuchung am xx.xx.2007 wurde zur Prüfung der Belastbarkeit meines Kreislaufs lediglich der Blutdruck im Ruhezustand gemessen - dieser war weitaus höher als die regelmäßigen Messungen meines Schmerztherapeuten.

Böse Falle:

Dein Blutdruck war (zugegeben) bei dieser Messung stark überhöht. Nun würde ich aber nicht gleich angeben, dass das Messergebnis falsch ist sondern, dass es interpretationswürdig ist: Du hattest schon im Ruhezustand einen recht hohen Blutdruck, was wäre aber bei Belastung!?

Ich würde jetzt nicht sagen, bei meinem Arzt ist der Blutdruck niedriger sondern eher, bei Belastung spielt der Kreislauf verrückt. Es ist Sache des KWEA dies aufzuklären.

Nase/Atmung
Wir korrekt festgestellt, atme ich zu großem Teil aus dem Mund, was unter anderem auf eine starke Leistenbildung in der Nase zurückzuführen ist. Zusätzlich belasten mich im Sommer und Frühling Allergien gegen Gräser und weitere Pflanzen, was mir große Zweifel im Bezug auf meine Tauglichkeit für die Tätigkeiten in der Grundausbildung bereitet. Diese Faktoren wurden wohl ncht berücksichtigt.

Hier würde ich noch etwas ausschmücken, was genau dann passiert: Schleimbildung in der Nase? erheblicher Nießreiz? Husten?

Hier sollte man das KWEA im ersten Schritt dazu bringen, eine Einberufung im Winter zu empfehlen. Im nächsten Schritt argumentierst du dann (zutreffend), dass das Wehrpflichtgesetz eine jahreszeitlich bedinge Wehrdienstfähigkeit nicht kennt. Entweder ist man von Januar bis Dezember wehrdienstfähig oder man ist es nicht.

Ansonsten ist es erstmal ok.
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« Antworten #22 am: 21. November 2007, 18:21:00 »

okay, habs heut morgen abgeschickt... danke dir!!

warum hat sich das KWEA eigtl nen dreck drum geschert, dass mein schmerztherapeut in seinem attest wörtlich gesagt hat, dass ich nicht fähig wäre eine waffe zu bedienen aufgrund meiner handgelenksprobleme?

und außerdem verstehe ich nicht, warum etwas mit der wirbelsäule falsch sein muss,damit man ausgemustert wird - man auch andere rückenprobleme haben --> werden diese nicht berücksichtigt???

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« Antworten #23 am: 21. November 2007, 20:40:37 »

warum hat sich das KWEA eigtl nen dreck drum geschert, dass mein schmerztherapeut in seinem attest wörtlich gesagt hat, dass ich nicht fähig wäre eine waffe zu bedienen aufgrund meiner handgelenksprobleme?

nein, da steht wörtlich, dass der Patient Rechtshänder ist und ihm deshalb seines Erachtens nicht zugemutet werden kann, eine Waffe in die Hand zu nehmen.

Diese Formulierung mag zwar gut gemeint sein, ist streng wissenschaftlich aber leider ziemlicher Nonsens mit einem Aussagegehalt in Richtung null.

und außerdem verstehe ich nicht, warum etwas mit der wirbelsäule falsch sein muss,damit man ausgemustert wird - man auch andere rückenprobleme haben --> werden diese nicht berücksichtigt???

Das sind alles dehnbare Begriffe. Wenn du eine Statistik machst über "Rückenproblem" und dabei Skoliose als Problem ansiehst, dann wirst du feststellen, dass >30% deines Jahrgangs ein Rückenproblem hat. Es kommt auf die Ausprägung und auf spezielle Einschränkungen bei wehrdiensttypischen Verrichtungen an. Nicht darauf, dass auf einem Röntgenbild irgendwo eine Neigung um 5 Grad zu sehen ist wo sie eigentlich nicht hingehört.
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« Antworten #24 am: 24. November 2007, 12:53:02 »

puh! ich war soeben beim orthopäden, einen den mein schmerztherapeut mir weiterempfahl aber das entpuppte sich als totaler reinfall:

er sagte mir, dass meine beschwerden, die er kurz anhand des attests meines schmerztherapeuten, welches ich auch schon zur musterung mitgenommen hatte, ja nichts wären, was vom hocker reißen würde und, dass das nicht sein gebiet sei. das alles in einem recht unverschämten ton. gespräch dauerte 2min und dann konnte ich nach 1,5-stündiger warte zeit wieder gehen.

soll ich es noch einmal bei einem weiteren orthopäden versuchen? mein alter orthopäde ist leider in rente gegangen, deshalb fällt der leider weg Traurig

oder sollte ich mir eine ausmusterungs-broschüre unter www.verweigerung.org bestellen, wo eine ausmusterung garantiert wird?

bin sau-frustriert!!
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« Antworten #25 am: 24. November 2007, 13:10:10 »

soll ich es noch einmal bei einem weiteren orthopäden versuchen? mein alter orthopäde ist leider in rente gegangen, deshalb fällt der leider weg Traurig

Ja!

oder sollte ich mir eine ausmusterungs-broschüre unter www.verweigerung.org bestellen,

nein!

wo eine ausmusterung garantiert wird?

Und wie löst du diese Garantie ein? Kleiner Hinweis: Der Inhalt der Broschüre ist aus einer alten Fassung eines Buches von Herrn Zickenrott abgeschrieben worden. Spar dir das Geld für das Heft, kaufe entweder das Original oder gehe zum Anwalt. Aber du siehst selbst, dass es ein Problem ist aufgrund relativ kleiner orthopädischer Defizite eine Musterung als "nicht wehrdienstfähig" zu erreichen.
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« Antworten #26 am: 24. November 2007, 13:37:45 »

okay, ich werde dann erstmal zu einem anderen orthopäden gehen, der hoffentlicher kooperativer und verständnisvoller ist...

also schätzt du orthopädische probleme als wenig erfolgsversprechend ein?
sind ja tolle aussichten...
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« Antworten #27 am: 28. November 2007, 12:18:25 »

Ich habe Schwierigkeiten, einen Arzt zu finden, der mir ein Attest schreibt. Persönlich kenne ich keinen Orthopäden bzw. Sportarzt.
Was bei dem Orthopäden, welchen mein Schmerztherapeut empfohlen hat, rausgekommen ist, wissen wir ja - wie kann ich denn jetzt jemanden finden, der mir weiterhilft? Wie kann cih jemanden ausfindig machen??
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« Antworten #28 am: 28. November 2007, 12:41:41 »

Ich kenne eine Psychotherapeutin/-Analytikerin --> ist die als "nicht-Ärztin" in der Lage mir ein Attest zu schreiben?? Da könnte man ja dann schummeln...
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svennie
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« Antworten #29 am: 28. November 2007, 14:48:19 »

Ich kenne eine Psychotherapeutin/-Analytikerin --> ist die als "nicht-Ärztin" in der Lage mir ein Attest zu schreiben?? Da könnte man ja dann schummeln...

Das müsste möglich sein, die Gleichstellung mit Ärzten ist aber (juristisch) zuminedst noch umstritten. Schaden würde es in jedem Falle nicht.
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